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Wer die Straßenbahn blockiert zahlt den Ersatzverkehr
Dummdreist die Straßenbahnschienen zuparken kann schon mal mehr Kosten als nur ein Knöllchen und die Abschleppkosten. In Frankfurt/Main waren es jetzt knapp 1000 € (plus Gerichtskosten). Ein Autofahrer hatte so geparkt, dass die Straßenbahn nicht mehr durchkam. Es dauerte eine Stunde bis das Auto abgeschleppt war. In dieser Zeit ließen die Verkehrsbetriebe die Passagiere auf der blockierten Strecke von Taxen befördern. Die Rechnung bekam der Falschparker. Zu Recht, wie das Amtsgericht Frankfurt/Main festgestellt hat. (Quelle)
Grüße vom Ostelch
Beste Antwort im Thema
Dummdreist die Straßenbahnschienen zuparken kann schon mal mehr Kosten als nur ein Knöllchen und die Abschleppkosten. In Frankfurt/Main waren es jetzt knapp 1000 € (plus Gerichtskosten). Ein Autofahrer hatte so geparkt, dass die Straßenbahn nicht mehr durchkam. Es dauerte eine Stunde bis das Auto abgeschleppt war. In dieser Zeit ließen die Verkehrsbetriebe die Passagiere auf der blockierten Strecke von Taxen befördern. Die Rechnung bekam der Falschparker. Zu Recht, wie das Amtsgericht Frankfurt/Main festgestellt hat. (Quelle)
Grüße vom Ostelch
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19 Antworten
Der dachte bestimmt, die Straßenbahn könne schließlich ausweichen. War also keine Absicht.
Schwukele ist wohl landesweit aktiv... :-)
Ne, schwukele hält sich an Recht und Gesetz und fordert das auch von "Gesetzeshütern" ein.
Der Falschparker hier hat auch noch den Verkehr behindert und seine Quittung zurecht erhalten. Dagegen hätte er nicht auch noch gerichtlich vorgehen müssen!
kann ja nicht sein, dass die Strassenbahn ausgerechnet da langfährt, wo ich grad parke !
Ich hab mir die Stelle bei im Netz auf einer Karte mal angeschaut... wie kann man denn da auf der Schienen parken?
Richtig so, der Verursacher sollte auch die Folgekosten tragen.
Ja ist die denn etwa breiter wie die Schienen ??
Zitat:
@NOMON schrieb am 6. Juni 2018 um 04:16:26 Uhr:
Ne, schwukele hält sich an Recht und Gesetz und fordert das auch von "Gesetzeshütern" ein.
Der Falschparker hier hat auch noch den Verkehr behindert und seine Quittung zurecht erhalten. Dagegen hätte er nicht auch noch gerichtlich vorgehen müssen!
Gegen die Quittung ist er auch nicht vorgegangen, sondern gegen die Rechnung .
1000€ für eine Stunde Straßenbahnersatzverkehr mit Taxen kommt mir ja schon fast günstig vor...
Zitat:
@ZfT schrieb am 6. Juni 2018 um 14:10:46 Uhr:
1000€ für eine Stunde Straßenbahnersatzverkehr mit Taxen kommt mir ja schon fast günstig vor...
Das dachte ich auch. Es waren 28 Taxis, für die der Falschparker die Kosten übernehmen durfte. Da soll noch einer sagen, Taxifahren sei teuer ...
Grüße vom Ostelch
Hast du auch die Begründung parat, warum da die Versicherung des PKW-Fahrers gegen den Kostenbescheid vorging? Ich hätte angenommen, die Versicherung hätte da nix gemacht.
In deinem Link ist auch ein Google-Streetview Bild zu sehen. Schon geil: Da parkt doch glatt ein Lieferwagen auf den Gleisen.
Nein, keine Ahnung, warum dort die Versicherung (welche eigentlich?) gegen den Bescheid geklagt hat. Da wird wohl öfter mal ein Fahrzeug im Weg stehen, aber wohl nicht so lange wie in diesem Fall.
Hach ja, mit Taxen... der Begriff "Schadensgeringhaltung" ist in FFM noch nicht bekannt. Merkwürdig eigentlich, weil die dortigen Gerichte und Anwälte für ihre extrem ruppigen Sitten bundesweit bekannt sind. Oder war die Trampe nur mit 10 Leuten besetzt?
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 6. Juni 2018 um 15:00:38 Uhr:
Hach ja, mit Taxen... der Begriff "Schadensgeringhaltung" ist in FFM noch nicht bekannt. Merkwürdig eigentlich, weil die dortigen Gerichte und Anwälte für ihre extrem ruppigen Sitten bundesweit bekannt sind. Oder war die Trampe nur mit 10 Leuten besetzt?
Doch der Begriff ist dort bekannt. Nach Feststellung des Gerichts war der Einsatz von Taxen die günstigste Lösung. in der Zeit der Blockade sind die Taxen die Strecke abgefahren und haben die Passagiere ein- aussteigen lassen. Offenbar reichten die 28 Taxen, um den Bedarf für die Stunde zu decken:
Zitat:
Die Taxis waren für die Dauer der Blockade die ausgefallene Straßenbahnlinie abgefahren und hatten an den Haltestellen wartende Passagiere aufgenommen. Dabei wurden die Taxis mittels GPS überwacht. Die so ermittelten Werte waren laut Urteilsbegründung nach Ende des Auftrags direkt an die Rechnungsstellung des Taxiunternehmens gesendet und dort geprüft worden.
Das AG stellte fest, dass ein milderes Mittel als der Einsatz von Taxis zur Personenbeförderung nicht ersichtlich gewesen sei. Bis zum Zeitpunkt des Abschleppens sei eine andere, gleich effiziente Beförderungsmöglichkeit für die Passagiere der Straßenbahn nicht möglich gewesen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
(Quelle: LTO)
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