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wer haftet bei unfall???

Themenstarteram 14. Oktober 2009 um 11:57

hallöchen hab da mal eine dringende frage.

wenn ich mit den lieferwagen meiner firma fahre, wer haftet dafür wenn ich zb jemanden im winter hinten drauf rutsche oder evt gegen baum rutsch????

ich selbst oder die versicherung meiner firma?

danke im vorraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von franziar

 

also zb ich ramme ein auto. die versicherung trägt beide schäden?oder nur des geschädigten?

Die Haftpflichtversicherung des Firmenfahrzeuges übernimmt den Schaden an dem Fremdfahrzeug - also dem Fahrzeug, welches du gerammt hast.

Sollte für das von dir gefahrene Firmenfahrzeug eine Vollkaskoversicherung bestehen, so trägt diese den Schaden am Firmenfahrzeug.

 

Zitat:

Original geschrieben von franziar

müßte ich dann für den schaden am firmauto selbst bezahlen?

Diese Variante käme ins Spiel, wenn für das Firmenfahrzeug keine Vollkaskoversicherung bestehen würde.

Bei normaler Fahrlässigkeit muss der Arbeitgeber den Schaden am Fahrzeug selbst tragen - du kannst nicht zur Haftung herangezogen werden.

 

Anders sähe es bei grober Fahrlässigkeit aus (du verursachst den Unfall mit 2 Promille) oder Vorsatz (du rammst absichtlich einen von der Strasse).

Hier bist du persönlich bei der Musik.

Auch eine Vollkaskoversicherung würde in diesem Falle für den Arbeitgeber regulieren, aber mit Regressforderungen gegen dich kommen.

 

PS: Wenn du ein konkretes Problem hast, dann schildere es hier einfach - da kann man gezielter drauf eingehen.

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Hallo, also für den versicherungsschaden der Entsteht Haftet die Versicherung deiner firma (sofern der transporter nicht über dich privat versichert ist)...

Für den Unfall an sich wird immer der Fahrzeugführer rann gezogen (also in dem Falle DU) :)

 

grüße

Themenstarteram 14. Oktober 2009 um 12:58

danke erstmal für deine antwort.

also zb ich ramme ein auto. die versicherung trägt beide schäden?oder nur des geschädigten?

müßte ich dann für den schaden am firmauto selbst bezahlen?

am 14. Oktober 2009 um 13:00

Jeder berechtigte Fahrer ist über die Fahrzeughaftpflicht abgesichert.

Zitat:

Original geschrieben von franziar

 

also zb ich ramme ein auto. die versicherung trägt beide schäden?oder nur des geschädigten?

Die Haftpflichtversicherung des Firmenfahrzeuges übernimmt den Schaden an dem Fremdfahrzeug - also dem Fahrzeug, welches du gerammt hast.

Sollte für das von dir gefahrene Firmenfahrzeug eine Vollkaskoversicherung bestehen, so trägt diese den Schaden am Firmenfahrzeug.

 

Zitat:

Original geschrieben von franziar

müßte ich dann für den schaden am firmauto selbst bezahlen?

Diese Variante käme ins Spiel, wenn für das Firmenfahrzeug keine Vollkaskoversicherung bestehen würde.

Bei normaler Fahrlässigkeit muss der Arbeitgeber den Schaden am Fahrzeug selbst tragen - du kannst nicht zur Haftung herangezogen werden.

 

Anders sähe es bei grober Fahrlässigkeit aus (du verursachst den Unfall mit 2 Promille) oder Vorsatz (du rammst absichtlich einen von der Strasse).

Hier bist du persönlich bei der Musik.

Auch eine Vollkaskoversicherung würde in diesem Falle für den Arbeitgeber regulieren, aber mit Regressforderungen gegen dich kommen.

 

PS: Wenn du ein konkretes Problem hast, dann schildere es hier einfach - da kann man gezielter drauf eingehen.

Zitat:

Original geschrieben von franziar

danke erstmal für deine antwort.

 

also zb ich ramme ein auto. die versicherung trägt beide schäden?oder nur des geschädigten?

müßte ich dann für den schaden am firmauto selbst bezahlen?

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Arbeitgeber für Schäden am eigenen Fahrzeug. Bei Vorsatz und auch grober Fahrlässigkeit haftet der Fahrer, nicht der Arbeitgeber. Soweit die Theorie.

 

Aus Verkehrsstößen sich ergebenden Bußgelder muss der Fahrer selbst zahlen.

 

O.

Themenstarteram 14. Oktober 2009 um 13:35

oki da weiß ich bescheid.

problem gibt es momentan nicht wollt nur fragen weil ich einen neuen job gefunden hab wo der chef mir sagte das ich dafür hafte wenn ich einen schaden mach. zb einen ramme ausversehen...und deshalb wollt ich fragen ob dies rechtens ist.

vielen dank euch allen für die schnelle antwort

mein Tipp , such dir nen anderen Job wenn der Chef schon so anfängt wirds noch schlimmer.

Themenstarteram 14. Oktober 2009 um 16:24

werd ich auch tun wollt nur mal mir hier gewissheit holen danke euch

Der Arbeitgeber kann natürlich sagen, dass ein Mitarbeiter auch bei fahrlässig verursachten Schäden haftet, spätestens vor dem Arbeitsgericht wird er damit aber auf die Schnauze fliegen - soviel ist klar.

 

Nur - und das ist richtig - wenn es so schon anfängt, sollte man wirklich lieber nach etwas anderem Ausschau halten.

Zitat:

Original geschrieben von franziar

hallöchen hab da mal eine dringende frage.

wenn ich mit den lieferwagen meiner firma fahre, wer haftet dafür wenn ich zb jemanden im winter hinten drauf rutsche oder evt gegen baum rutsch????

ich selbst oder die versicherung meiner firma?

Bei Glatteis oder Schneeglätte kann man i. d. R. einen übergesetzlichen Notstand vermuten (Schuldausschließungsgrund), d. h. der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer nicht in Regress nehmen.

(Selbstverständlich schon, wenn der AN mit völlig unangepasster Geschwindigkeit die widrigen Witterungsverhältnisse ignoriert und damit grob fahrlässig handelt)

Hallo Beukeod,

aber was ist wenn dir dein Chef sagt: gib Gummi oder du bist dein Job los!

So ist es meinem Freund vor gut 5 Jahren gegangen und ist bei Glatteis mit viel zu hoher Geschwindigkeit gefahren. Er musste dann den Schaden am Firmenauto zahlen und wurde dann doch auf die Straße gesetzt. Er sollte dann auch noch die Kosten der Versicherung zahlen. Dagegen hat er sich aber soweit gewehrt das sein Arbeitgeber nicht weiter gegangen ist. Hier wurde aber gesagt: es ist die Sache des Arbeitgebers Schäden durch Mitarbeiter zu bezahlen. Außer wenn der Schäden mutwillig anrichtet. Wie sieht es aus das mein Freund das Geld das er an seine Exchef gezahlt hat wieder bekommt?

@pintos,

die regelmäßige Verjährungsfrist bei Rückforderungen beträgt 3 Jahre. Dein Freund bezieht sich auf eine Zahlung vor 5 Jahren!

 

 

 

Ist das der Freund mit dem Niesen und der Unfallflucht?

Was ist eigentlich aus dem Thread geworden?

Kannst Du uns dort ja mal weiter informieren, wenn Du magst.

 

Hafi

 

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

@pintos,

die regelmäßige Verjährungsfrist bei Rückforderungen beträgt 3 Jahre. Dein Freund bezieht sich auf eine Zahlung vor 5 Jahren!

Wir hatten vorhin deswegen einen Termin beim Anwalt und der hat uns gesagt das es eigentlich recht gut steht das mein Freund das Geld zurück bekommt. Auch wenn es über 5 Jahre her ist, aber hier wurde gegen irgendein Arbeitsrecht verstoßen das da gegolten hat. Davon ab, der ehemalige Chef hatte sich den Schaden, so die Auskunft der Versicherung heute, auch von der Vollkasko hat bezahlen lassen und damit ist das Betrug. Jetzt hat er auch noch seine Versicherung deswegen am Hals.

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