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Wer hat hier Vorfahrt?
Hallo,
bin demletzt auf einer Bundesstraße gefahren und wollte gerade zum überholen ansetzen, als ich auf einmal ein Auto sah, dass von einem Parkplatz (Rastplatz an Bundesstraße) auf eben jene Bundesstraße auffahren wollte (verdeckt durch Büsche). Habe dann als ich das gesehen habe, sofort den Überholvorgang abgebrochen und ziemlich stark bremsen müssen. Als ich wieder auf meiner Seite war, fuhr der andere auf die Bundesstraße auf und hat mir schön nen Scheibenwischer gezeigt....was ein ...
Jetzt meine Frage wie seht ihr das? Wer muss hier in diesem Fall den anderen passieren lassen?
Gruß
proXi
Beste Antwort im Thema
Derjenige der vom Parkplatz kommt muss warten.
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18 Antworten
Du hast Vorfahrt.
Zitat:
fuhr der andere auf die Bundesstraße auf und hat mir schön nen Scheibenwischer gezeigt....was ein ...
Normal, die Leute sehen ihre Fehler nicht ein und zeigen dir dann den Wischer oder Vogel. Dumm.
Derjenige der vom Parkplatz kommt muss warten.
Du hattes Vorfahrt. da er nicht aus einer Seitenstraße gekommen ist. Bei einer Einmündug ist Überholen verboten. Erinnerungen eines Alten Mann.
MfG aus Bremen
Wie wäre das bei einem Kreisverkehr, also ich überhole ein paar hundert Meter vor einem Kreisverkehr, so dass ich noch mit Abstand zum Kreisverkehr wieder auf die rechte Spur kommen würde, aber jemand aus dem Kreisverkehr kommt und mein bereits begonnenes Vorhaben zunichte macht?
notting
Du hattest Vorfahrt !
OLG Köln: Das Vorfahrtsrecht gilt grundsätzlich auf der ganzen Straßenbreite
Zitat:
Original geschrieben von notting
Wie wäre das bei einem Kreisverkehr, also ich überhole ein paar hundert Meter vor einem Kreisverkehr, so dass ich noch mit Abstand zum Kreisverkehr wieder auf die rechte Spur komme, aber jemand aus dem Kreisverkehr kommt und mein bereits begonnenes Vorhaben zunichte macht?
notting
Wenn man nicht genügend Leistung hat, dann sollte man solche Aktionen besser lassen. Wenn man dann vom Kreisverkehr beschleunigt oder in größeren einfach seine Geschwindigkeit hält, dann wird es schon sehr knapp. Sehe es da allerdings wie oben beschrieben, denn auch Kreisverkehr ist einfahren auf die Straße.
Ich kenne keinen Kreisverkehr, wo nicht überholen verboten ist, entweder durch Verkehrszeichen, oder durch eine Fahrstreifenbegrenzung gekennzeichnet durch eine durchgezogene Linie.
Es wird auch rechtzeitig ein entsprechendes Verkehrszeichen aufgestellt, was die Geschwindigkeit begrenzt.
Zu deiner Frage konkret notting, sollte es doch einen Fall geben, wo diese Punkte nicht zutreffen:
Du darfst nur Überholen wenn du die komplette Überholstrecke überblicken kannst und jeglichen Gegenverkehr ausschließen kannst. Das kannst du bei einem Kreisverkehr nicht, sei es durch bauliche Gegebenheiten, oder durch die seitliche Straßenführung und Vegetation. Somit darfst du nach diesem Grundsatz nicht Überholen und der entgegenkommende hätte Vorrang.
Wär jetzt meine theoretische Einschätzung, ohne jemals so eine Situation erlebt, oder von gehört zu haben
Aber theoretisch Vorstellbar ist sie schon - hab heute auch erst einen Radfahrer Innerorts kurz vor einem Kreisel überholt...
(Der hat übrigens die ganze Spur für sich beansprucht ... falls jetzt einer mit der Argumentation kommt, dass der weniger Platz als ein Auto benötigt)
Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
Ich kenne keinen Kreisverkehr, wo nicht überholen verboten ist, entweder durch Verkehrszeichen, oder durch eine Fahrstreifenbegrenzung gekennzeichnet durch eine durchgezogene Linie.
Es wird auch rechtzeitig ein entsprechendes Verkehrszeichen aufgestellt, was die Geschwindigkeit begrenzt.
Ich verstehe nicht , was du damit sagen willst. Ja, kurz vor Kreisverkehren ist i.d.R. Tempo 70, wenn das TL an der Stelle nicht sowieso schon niedriger ist und von der Spitze der Verkehrsinsel an ist eine ein paar Meter lange Überholverbotslinie (vom Kreisverkehr weg). Aber ich rede weder von zu schnell fahren noch vom Überfahren von Überholverbotslinien.
Zitat:
Zu deiner Frage konkret notting, sollte es doch einen Fall geben, wo diese Punkte nicht zutreffen:
Du darfst nur Überholen wenn du die komplette Überholstrecke überblicken kannst und jeglichen Gegenverkehr ausschließen kannst. Das kannst du bei einem Kreisverkehr nicht, sei es durch bauliche Gegebenheiten, oder durch die seitliche Straßenführung und Vegetation. Somit darfst du nach diesem Grundsatz nicht Überholen und der entgegenkommende hätte Vorrang.
Wär jetzt meine theoretische Einschätzung, ohne jemals so eine Situation erlebt, oder von gehört zu haben
Mit der Argumentation dürftest du IMHO nirgends überholen, weil immer irgendjemand aus einer Seitenstraße/Einfahrt/bei mehreren Spuren/Fahrtrichtung aus der Lücke vor dem LKW schießen oder vom Himmel fallen könnte ;-)
IMHO fährt man in eine andere Straße ein, wenn man aus einem Kreisverkehr rausfährt und muss dementspr. aufpassen.
Aber IANAL...
notting
Zitat:
Original geschrieben von notting
Mit der Argumentation dürftest du IMHO nirgends überholen, weil immer irgendjemand aus einer Seitenstraße/Einfahrt/bei mehreren Spuren/Fahrtrichtung aus der Lücke vor dem LKW schießen oder vom Himmel fallen könnte ;-)
IMHO fährt man in eine andere Straße ein, wenn man aus einem Kreisverkehr rausfährt und muss dementspr. aufpassen.
Aber IANAL...
notting
Bei der Ausfahrt aus einem Kreisel ist anhalten eigentlich eher nicht vorgesehen, insofern würde ich das schon anders sehen als eine Seitenstraße.
Im Fall des TE würde ich sagen er darf den Überholvorgang agr nicht erst beginnen wenn der Andere schon vom Parkplatz fährt - und der Andere darf nicht vom Parkplatz fahren wenn der TE schon den Überholvorgang begonnen hat.
Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Zitat:
Original geschrieben von notting
Mit der Argumentation dürftest du IMHO nirgends überholen, weil immer irgendjemand aus einer Seitenstraße/Einfahrt/bei mehreren Spuren/Fahrtrichtung aus der Lücke vor dem LKW schießen oder vom Himmel fallen könnte ;-)
IMHO fährt man in eine andere Straße ein, wenn man aus einem Kreisverkehr rausfährt und muss dementspr. aufpassen.
Aber IANAL...
notting
Bei der Ausfahrt aus einem Kreisel ist anhalten eigentlich eher nicht vorgesehen, insofern würde ich das schon anders sehen als eine Seitenstraße.
Wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, dann muss man beim Ausfahren aus einem Kreisel den Fußgängern Vorrang gewähren. Von daher sollte man innerhalb eines Kreisels schon mit einem Anhaltenden Fahrzeug rechnen.
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Bei der Ausfahrt aus einem Kreisel ist anhalten eigentlich eher nicht vorgesehen, insofern würde ich das schon anders sehen als eine Seitenstraße.
Wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, dann muss man beim Ausfahren aus einem Kreisel den Fußgängern Vorrang gewähren. Von daher sollte man innerhalb eines Kreisels schon mit einem Anhaltenden Fahrzeug rechnen.
Aber nicht, wenn der Kreisverkehr mitten in der Pampa ist, also ringsrum Landstraßen (also außerorts) und keine Zebrastreifen ;-)
notting
Zitat:
Original geschrieben von Spatenpauli
Du hattes Vorfahrt. da er nicht aus einer Seitenstraße gekommen ist. Bei einer Einmündug ist Überholen verboten. Erinnerungen eines Alten Mann.
MfG aus Bremen
Der Mann ist wohl zu alt zum Autofahren. Das ist blanker Unsinn. Der TE hätte auch Vorfahrt gehabt, wenn der aus ner Seitenstrasse gekommen wäre. Siehe auch das zitierte Urteil.
Nochmal zur Auffrischung: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_05.php
Je nach Situation kann man natürlich immer eine "unklare" Verkehrslage konstruieren, aber das angebliche Verbot existiert nur in deiner Fantasie.
Amen
Zitat:
Original geschrieben von notting
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, dann muss man beim Ausfahren aus einem Kreisel den Fußgängern Vorrang gewähren. Von daher sollte man innerhalb eines Kreisels schon mit einem Anhaltenden Fahrzeug rechnen.
Aber nicht, wenn der Kreisverkehr mitten in der Pampa ist, also ringsrum Landstraßen (also außerorts) und keine Zebrastreifen ;-)
notting
Hmm, Außerorts könnte sein, bin mir gerade nicht sicher ob da wirklich unterschieden wird.
Mit Zebrastreifen hat das aber Innerorts nichts zu tun, da gilt bei jedem Wechsel der Vorfahrtstraße dass Fußgänger Vorrang haben. Also auch beim normalen Abbiegen von der Haupt in eine Nebenstraße und umgekehrt.
Grüße
Steini