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Wer hat Recht? Bitte um Hilfe

Honda Motorrad CBR 600 RR
Themenstarteram 26. August 2011 um 15:39

Hallo miteinander,

ich brauche mal eure Hilfe,

ich habe vor Kurzem mein Motorrad verkauft. Da ich schonmal schlechte Erfahrungen gemacht habe habe ich im Kaufvertrag jegliche Haftung ausgeschlossen für Dinge die kommen und noch "aufkommen". Das habe ich guten Gewissens so verkauft weil die letzten 2 Jahre mit der Maschine nichts passiert ist.

Nach der Ummeldung kam der Käufer auf mich zu und hat gesagt, dass beim letzten Reifenwechsel (vor ca. 500 KM) eine Öse vergessen wurde und die vorderen Stoßdämpfer somit einen Schaden aufweisen der den Simmerring beschädigt hat. Kostenpunkt ca. 500 €.

Den Reifen habe ich sorgfältig mit meinem Vater gewechselt und wir haben kleinlich drauf aufgepasst dass alles so ist wie beim Ausbau.

Er droht mit Anwalt und Gutachten der Werkstatt.

Nach dem Kauf ist er wohl (vor der Werkstatt) zu einem Kumpel gefahren der Motorradhändler ist und hat die Maschine ein wenig zerlegt und den Zustand angeschaut.

Wie soll ich mich jetzt verhalten? Echt eine blöde Situation...

Kann er mir mit Anwalt etwas anhaben wenn ich die Haftung im Kaufvertrag ausgeschlossen habe?

 

Beste Antwort im Thema

Erste Frage- wie lange  ist der Verkauf her?

Zweitens - wieviel Kilometer inzwischen gefahren?

Drittens - hat er vor Zeugen gesagt, dass sein Kumpel vor der Werkstatt am Bike geschraubt hat?

Viertens - Schriftstück fordern, welcher Schaden vorliegt, wie er zu der Aussage kommt, dass ein Schaden vorliegt. Den Käufer nicht darauf aufmerksam machen, dass der Kumpel vor der Werkstatt geschraubt hat.

Versuch, ihn hinterlistig dazu zu bringen, dass er genau DAS da reinschreibt, dann bist Du aus allem fein raus. Könnte ja der Kumpel vermurkst haben. Dass eine vergessene Distanzbuchse die Telegabel zerlegt, ist eine Mär, der "Kostenvoranschlag" ist sehr hoch gegriffen.

 

Und letztlich - verkauft unter Ausschluss der Gewährleistung ist verkauft unter Ausschluss der Gewährleistung. Eine Probefahrt hat der Käufer ja sicher gemacht, das Bike auch gesehen, da hätte er eine defekte Telegabel und ein eierndes Rad bemerkt.

 

Bleib locker, der geht auf Dummenfang.

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Mit "Öse" meint er vielleicht eine der (Distanz-) Buchsen, die links und rechts an der Radnabe im Simmerring stecken und das Rad "zentrieren" (da achtet man drauf, bevor man die Achse durchsteckt). Die könnte man theoretisch beim Zusammenbau schon mal vergessen. Aber du hättest sie ja hinterher noch rumliegen sehen müssen, so klein sind die ja auch nicht. Und du hättest selbst beim Fahren sofort Probleme mit den Bremsen vorne bekommen, weil das Rad nicht mehr zentriert gehalten wird. Und du bist ja schon 500 km damit gefahren. Also kann das eigentlich gar nicht sein.

Aber selbst wenn, was soll an der Gabel ("Stoßdämpfer" sagt er?) kaputt gehen? Und dann soll der (die) Simmerring(e) etwas abbekommen haben? Die kosten incl. Wechsel jedenfalls keine 500,- EUR.

Ich denke, er sollte erst mal genauer beschreiben, was für eine "Öse" vergessen wurde und was genau kaputt ist.

Zu der Haftung kann ich nichts sagen. Vermute aber, dass er keinen Erfolg haben wird. Hängt sicher aber vom genauen Wortlaut im Kaufvertrag ab.

Erste Frage- wie lange  ist der Verkauf her?

Zweitens - wieviel Kilometer inzwischen gefahren?

Drittens - hat er vor Zeugen gesagt, dass sein Kumpel vor der Werkstatt am Bike geschraubt hat?

Viertens - Schriftstück fordern, welcher Schaden vorliegt, wie er zu der Aussage kommt, dass ein Schaden vorliegt. Den Käufer nicht darauf aufmerksam machen, dass der Kumpel vor der Werkstatt geschraubt hat.

Versuch, ihn hinterlistig dazu zu bringen, dass er genau DAS da reinschreibt, dann bist Du aus allem fein raus. Könnte ja der Kumpel vermurkst haben. Dass eine vergessene Distanzbuchse die Telegabel zerlegt, ist eine Mär, der "Kostenvoranschlag" ist sehr hoch gegriffen.

 

Und letztlich - verkauft unter Ausschluss der Gewährleistung ist verkauft unter Ausschluss der Gewährleistung. Eine Probefahrt hat der Käufer ja sicher gemacht, das Bike auch gesehen, da hätte er eine defekte Telegabel und ein eierndes Rad bemerkt.

 

Bleib locker, der geht auf Dummenfang.

habe bestimmt schon 30 räder bei ner xx ein und ausgebaut hatte aber noch nie ne öse gefunden..egal was du vergessen solltest bei so einem motorrad merkst du es sofort .schraube von achse lösen,bremssattel abbauen,klemme an gabellösen,freundin hinten drauf setzen,achse herausziehen,beim einbau buchsen nicht vergessen aber niergedwo ne öse .hast vieleicht freundin vergessen :-) gabelsiri ist ein verschleissteil ohne es zu sehen ist es zwar schwer sich ne meinung zu bilden aber hört sich nach ab....e an siri erneuern max 200 euros für beide holme. aber so sind die leute heutzutage

Ist ein Privatverkauf.

Er konnte das Bike vor dem Kauf begutachten, hat er sicherlich auch getan.

Den Kaufvertrag hat er mit der Klausel unterschrieben, das Ihr euch darauf geeinigt habt,

das du für das gebrauchte Fahrzeug aus jeder Haftung ´raus bist.

Irgend jedmand dritter hat nun an dem Bike, das er mitgenommen hat und mit dem er bereits gefahren ist, rumgeschraubt, was sich deinerseits jeglicher Kontrolle entzieht.

Er behauptet, das ein Gabelsimmerring plötzlich undicht wurde.

Ein Gabelsimmering ist ein Verschleißteil, auf das es nicht einmal bei Neufahrzeugen und von keinem Händler eine Garantie gibt, maximal eine Kulanz.

Er versucht jetzt auf unseriöse weise Geld zu erpressen.

Du kannst das eigentlich getrost ignorieren, denn ich sehe keine Grundlage für seine Klage.

Du kannst aber auch überkulant reagieren und ihm per Einwurfeinschreiben einen Satz Gabelsimmerringe zusenden.

Bitte schreibe aber in diesem Fall auch unter Zeugen einen Brief mitbei, das es dir leid tut,

das du mit dem gebrauchtem Bike mit xxx Jahren und xxx Kilometern Laufleistung nach dem Kauf ein Mängel aufgetreten ist. Aus Kulanz sendest du die neue Abdichtung. Klaren Hinweis schreiben, das es kein Schuldeingeständnis ist. Dann spätestens ist das Ding erledigt.

Auf mehr würde ich unter keinen Umständen eingehen.

am 27. August 2011 um 6:00

Tja, hättest du Steuergelder unterschlagen, jemanden Ermordet oder Kinder misshandelt bräuchtest du dir keine Sorgen machen. Aber in deinem Fall rechne mal mit 5 Jahren Knast ohne Bewährung:)

Im ernst:

Hat er sich denn schriftlich bei dir gemeldet oder per Anruf?

Tatsache ist: In der Theorie haftet ein Privatverkäufer genauso ein Jahr wie bei einem Kauf beim Händler, wie gesagt, in der Theorie.

Wenn er also einen Schaden festgestellt hat, könnte er dich dafür Haftbar machen unter der Vorraussetzung:

- Du hast ihn nicht darauf hingewiesen

- Der Schaden steht nicht im Kaufvertrag

- Es handelt sich um kein Verschleißteil

- Er kann durch eine Fachkraft zb Sachverständigen beweisen, dass der Schaden schon vor dem Kauf existierte oder dadurch entstanden ist.

Aber:

- Vergessene Öse die daraufhin den "Stoßdämpfer" schrottet der daraufhin den Simmerring kleinhaut..... Macht null Sinn was der da von sich gibt

- Der "Befreundete Motorradhändler" ist kein zuverlässiger Sachverständiger. Wenn er dir das so schriftlich mitgeteilt hat, oder jemand "das Telefonat mitgehört hat und daher diese Aussage bezeugen kann" bist du ebenfalls aus dem schneider.

- Sollte er jetzt mit den Zerlegten teilen zum Sachverständigen pilgern hat er ebenfalls verloren.

- Baut er das Moped zusammen und läst den Sachverständigen dran, brauchst du nur nen Zeugen das es sich schon mit der Story ne Woche vorher gemeldet hat, ebenfalls gewonnen.

Tip: Bleib ruhig und warte ab. Für den fall das du Rechtschutzversichert bist, schon mal vorsichtig beim Anwalt anklingeln

Ich kann mir jetzt unter “vergessener Öse” beim Radeinbau nicht wirklich etwas denken.

Sollte der Käufer damit die Distanzbuchse meinen, kann ich mir nicht vorstellen,

dass das Mopped damit noch 500 km gefahren ist ohne dass du etwas gemerkt hast.

Frage doch mal deinen Freundlichen, ob das überhaupt möglich ist.

 

Da der Käufer das Vorderrad selbst ausgebaut hat, wurde der Zustand zwischenzeitlich verändert.

Ob der behauptete Fehler dir oder dem Käufer zuzuordnen ist lässt sich heute nicht mehr zweifelsfrei

klären, so dass du meiner Meinung nach aus der Haftung sein müsstest.

 

Das würde ich dem Käufer so auch mitteilen. Sollte er danach zum Anwalt gehen,

kannst du immer noch einen Advokat aufsuchen.

 

 

GruHS

Richard, der seine Fahrzeuge nur beim Händler eintauscht – genau wegen solcher Storys…

Themenstarteram 27. August 2011 um 10:27

Also ich danke schonmal allen die hier geantwortet haben!

Das Fahrzeug hat er Freitag gekauft (also vor einer Woche und einem Tag).

Leider bin ich nicht rechtsschutzversichert sonst hätte ich mich schon lange kundig gemacht.

Ich kann mir auch nicht vorstellen dass diese ominöse Öse was kaputt gemacht hat wenn ich das beim Fahren nicht gemerkt habe.

Ich mache mir eigentlich nur Gedanken weil ich einen Kaufvertrag von Autoscout ausgedruckt habe, indem beim Ausschluss der Sachmängelhaftung dabeisteht: Gilt nicht bei Gefährdung von Leben UND (und jetzt kommts) grober Fahrlässigkeit.

Wenn diese Öse jetzt wirklich beim Reifenwechsel abhanden gekommen wäre (was ich mir nicht vorstellen kann), würde das dann doch sicher in grobe Fahrlässigkeit fallen wenns ein Anwalt so hindreht oder?

Ich schreib ihm jetzt mal (wir haben größtenteils Schriftverkehr per SMS) dass die Öse auch abhanden gekommen sein kann als er mit seinem Spetzl an der Maschine rumgeschraubt hat. Wenn er dann was darauf zurückschreibt ist das ja quasi der schriftliche Beweis für sein rumgeschraube.

Sowas nervt echt... Da gibt man sein geliebtes Motorrad wegen Autokauf her, hofft es kommt in gute Hände usw. und dann so ein Sch...***

Zitat:

Original geschrieben von Roopi666

Sowas nervt echt... Da gibt man sein geliebtes Motorrad wegen Autokauf her, hofft es kommt in gute Hände usw. und dann so ein Sch...***

Mach dir keinen Kopf. Wenn einer von einer vergessenen "Öse" spricht und das vielleicht von seinem Kumpel hat , der sogar "Motorradhändler" ist (sein soll), haben beide keine Ahnung.

Mach das, was du vorhast, schreib ihm. Und frage ihn mal, was das genau für ein Teil sein soll, das fehlt.

Wenn er wieder von "Öse" spricht, frage ihn, für was das Ding gut sein soll. Inzwischen ist mir eingefallen, dass mein Moped vorne doch eine Öse hat, sogar zwei. Da geht die Bremsleitung durch, damit sie nicht flattert oder irgendwo scheuert. So etwas ist eine "Öse"! Das hat aber mit dem Simmerringen oder der Gabel nichts zu tun. Da könnte er von dir auch Geld wollen, weil seine Oma Zahnschmerzen hat. ;)

Meine Exfreundin hat vor einem Jahr ihr CBR600F PC25 Rennmotorrad über Mobile angeboten und an jemand verkauft, der es vorher nicht angeschaut hat und per Spedition ans andere Ende von Deutschland verschifft hat. Ein paar Wochen später kam ein Schreiben von seinem Anwalt (eher aber ein Kumpel, der zufällig Anwalt war), in dem diverse Schäden, u.a. Austritt von Kühlmittel etc. angeprangert wurden und der Rücktritt vom Kaufvertrag gefordert wurde. Wir hätten auch selbst antworten können, haben es dank Rechtsschutzversicherung aber zur Sicherheit auch über den Anwalt gemacht und zusammen eine Antwort formuliert. Kernaussage 1: gekauft wie in der Anzeige beschrieben sowie unter Ausschluss der Gewährleistung; Kernaussage 2: in der Zeit seit dem Kauf kann alles mögliche damit gemacht worden sein -> Beweispflicht liegt beim Käufer, der klagen muss, wenn er was will und dann beweispflichtig ist.

Nun war es so, dass das Motorrad wirklich in Ordnung war und die angebrachten Punkte falsch waren. Auch so perverse Sachen wie, dass das Fahrzeug nicht im verkehrssicheren Zustand sein sollte, was ja auch ganz logisch war, da schon in der Überschrift stand "Rennmotorrad" und auf den Fotos ein Motorrad mit Rennverkleidung zu sehen war. Sie hat sich also nicht rausgemogelt, sondern der Typ wollte einfach einen Rückzieher machen und hat das erfunden, weil sein geplanter Rückbau auf die Straße doch aufwendiger geworden wäre, als er dachte. Nach der Antwort durch unseren Anwalt kam nichts mehr, weil der gegnerische Anwalt wohl auch eingesehen hat, dass man etwas, das nicht da ist, einfach nicht nachweisen kann.

Ich würde mir daher keine Gedanken machen, wenn eine Raddistanzhülse fehlen sollte, hätte er vermutlich nicht mal richtig nach Hause fahren können, du kannst ja gar nicht wissen, was in den letzten acht Tagen alles passiert ist. Womöglich wollte er Zubehör dranbauen, hat es dabei umgeschmissen und sucht jetzt eine Möglichkeit, seine Kosten zu reduzieren? Ich würde da nichts zugeben, sondern darauf bestehen, dass das Fahrzeug in Ordnung war, als du es übergeben hast, nicht für Änderungen, Umbauten etc. haften kannst, die seitdem passiert sind und er bitte nachweisen soll, dass du ihm ein defektes Motorrad übergeben hast.

Themenstarteram 28. August 2011 um 9:20

Nochmals Danke an Alle ;)

Hab jetzt schon ein wenig besseres Gefühl^^

Ich lass mir jetzt einfach mal dieses sog. "Gutachten" von seiner Werkstatt schicken und dann warte ich auf ein Anwaltsschreiben falls das kommt.

Wenn das wirklich passieren sollte wird erstmal ne Kopie vom Kaufvertrag zugeschickt wo das mit Ausschluss der Haftung drinsteht.

Mal schaun wies dann weitergeht... ich werde dann posten falls sich etwas tut ;-)

Roopi, bleib bitte ganz ruhig und mache und erzähle dem Käufer möglichst GARNICHTS!!!!!!

DAS könnte höchstens gegen Dich verwendet werden, sonst garnichts!!!!!!!!!!

Also KEINE SMS an ihn, etc.

Drehe den Spieß um und laß ihn "kommen", d.h. wenn er was will, soll er's schriftlich machen oder Dich in Ruhe lassen, s. twindance's Post.

Viele Leute lassen sich leicht durch solche "Typen" verunsichern und knicken ein und zahlen!

Deshalb mein Rat:

Bleib standhaft und laß Dir keinen Bären aufbinden. Der versucht Dich nur abzuzocken und einen richtig günstigen Schnapp im nachhinein zu machen.

Da muß man evtl. auch schon mal im Ton zwar verbindlich, aber in der Sache sehr hart und klar verständlich sein!

Du bist als Privatverkäufer völlig abgesichert, sofern Du - wie im Vertrag erwähnt - nicht irgendwelchen vorsätzlichen Mist verzapft hast und das dem Käufer absichtlich verschweigst und der um Leib und Leben fürchten müßte.

Und danach klingen Deine Posts hier wahrlich nicht!!

So oder so lege ich Dir speziell die nochmalige Lektüre der beiden Posts von MSchoeps und twindance nahe!

D.h. wenn Du was unternimmst, halte Dich exakt an das von twindance Empfohlene und gut iss'!

Ein kurzes Beratungsgespräch beim RA kostet so oder so nicht viel, kann man vorab eben telefonisch erfragen.

Zitat:

Original geschrieben von mik222

Du bist als Privatverkäufer völlig abgesichert, sofern Du - wie im Vertrag erwähnt - nicht irgendwelchen vorsätzlichen Mist verzapft hast und das dem Käufer absichtlich verschweigst und der um Leib und Leben fürchten müßte.

Das ist nur bedingt richtig, denn im Kaufvertrag ging es wohl um grobe Fahrlässigkeit und nicht um Vorsatz, das sind nochmal zwei völlig unterschiedliche paar Schuhe. Vorsatz lässt sich bei sowas niemals beweisen, grobe Fahrlässigkeit ist u.U. Auslegungs- u. Definitionssache des Gerichts, da liegt die Schwelle aber deutlich niederiger. Ich glaube zwar auch, dass er abgesichert ist, Vorsatz spielt hier aber keine Rolle.

Zitat:

Original geschrieben von MSchoeps

Zitat:

Original geschrieben von mik222

Du bist als Privatverkäufer völlig abgesichert, sofern Du - wie im Vertrag erwähnt - nicht irgendwelchen vorsätzlichen Mist verzapft hast und das dem Käufer absichtlich verschweigst und der um Leib und Leben fürchten müßte.

Das ist nur bedingt richtig, denn im Kaufvertrag ging es wohl um grobe Fahrlässigkeit und nicht um Vorsatz, das sind nochmal zwei völlig unterschiedliche paar Schuhe. Vorsatz lässt sich bei sowas niemals beweisen, grobe Fahrlässigkeit ist u.U. Auslegungs- u. Definitionssache des Gerichts, da liegt die Schwelle aber deutlich niederiger. Ich glaube zwar auch, dass er abgesichert ist, Vorsatz spielt hier aber keine Rolle.

Da hast Du natürlich völlig Recht!

Ich war sehr frei und habe zu sehr (nicht korrekt) "vereinfacht", im Gedanken, Roopi zu entspannen... ;)

Hier der Passus bei den bei Autoscout herunterzuladenen Verträgen:

Ausschluss der Sachmängelhaftung:

Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit der Verkäufer nicht nachstehend eine Garantie oder Erklärung abgibt.

Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Zitat:

Original geschrieben von mik222

Ein kurzes Beratungsgespräch beim RA kostet so oder so nicht viel, kann man vorab eben telefonisch erfragen.

Wenn er im ADAC ist, bekommt er auch eine Rechtsberatung kostenlos. War zumindest mal so und dürfte auch immer noch so sein. Die würde ich mir aber noch aufheben, falls der Käufer keine Ruhe gibt.

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