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Wer hat schon eine Wandlung ( Rücktritt ) durchgezogen
Hallo zusammen,
da ich zurzeit über eine Wandlung ( Rücktritt ) nachdenke hätte ich gerne ein paar Erfahrungen oder vielleicht hat sogar einer was schriftliches von VW bezüglich Wandeln wegen Quietschen die er hier anhängen kann
vielen dank im voraus
schade das es soweit kommen muss, das man sich über so was Gedanken machen muss.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von riedochs
Wandelst du nur wegen dem quitschen? Wenn ja wirst du einer der Wenigen sein. Die meisten scheinen das stillschweigend zu aktzeptieren.
Hallo
Genau deswegen weil es alle stillschweigend akzeptieren wird VW den Teufel tun um es zu ändern.
Mein Händler sagte es ganz treffend
ich kaufe mir auch keinen Kühlschrank der beim ein und ausschalten dauernd quietscht.
Das VW mal aufwacht und endlich etwas dagegen unternimmt, sollten alle eine Wandlung einreichen, man muss es ja zum Schluss nicht machen aber ich glaube das man damit einen größeren Druck auf VW ausüben kann.
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16 Antworten
Wandelst du nur wegen dem quitschen? Wenn ja wirst du einer der Wenigen sein. Die meisten scheinen das stillschweigend zu aktzeptieren.
Zitat:
Original geschrieben von riedochs
Wandelst du nur wegen dem quitschen? Wenn ja wirst du einer der Wenigen sein. Die meisten scheinen das stillschweigend zu aktzeptieren.
Hallo
Genau deswegen weil es alle stillschweigend akzeptieren wird VW den Teufel tun um es zu ändern.
Mein Händler sagte es ganz treffend
ich kaufe mir auch keinen Kühlschrank der beim ein und ausschalten dauernd quietscht.
Das VW mal aufwacht und endlich etwas dagegen unternimmt, sollten alle eine Wandlung einreichen, man muss es ja zum Schluss nicht machen aber ich glaube das man damit einen größeren Druck auf VW ausüben kann.
Die Frage ist halt nur, ob VW das als Wandlungsgrund akzeptiert...
Und selbst wenn ja: die Verkaufen dein Auto dann weiter, und minimieren so den Verlust.
Zitat:
Original geschrieben von V6Fan
Die Frage ist halt nur, ob VW das als Wandlungsgrund akzeptiert...
Und selbst wenn ja: die Verkaufen dein Auto dann weiter, und minimieren so den Verlust.
Hallo
das ist mir schon klar aber ihre Statistik wird wohl sehr in Mitleidenschaft gezogen
Zitat:
Original geschrieben von SC160
Zitat:
Original geschrieben von V6Fan
Die Frage ist halt nur, ob VW das als Wandlungsgrund akzeptiert...
Und selbst wenn ja: die Verkaufen dein Auto dann weiter, und minimieren so den Verlust.
Hallo
das ist mir schon klar aber ihre Statistik wird wohl sehr in Mitleidenschaft gezogen
Wenn du als einzigster deinen Rocco aus diesem Grund wandelst, sicher.
Wieviel millionen Fahrzeuge verkauft VW nochmal im Jahr.
Nein, aber grundsätzlich hast du natürlich vollkommen Recht. Sowas kann VW einfach net bringen!!!
Nur die Sache ist die, soweit ich das mitbekommen habe, betrifft das nicht nur uns, sondern nocha ndere Modelle?! Modelle die es schon länger gibt, somit ist das Problem schon länger bekannt, somit hat VW den Motor bzw. den Turbo mit dem Wissen verbaut, dass dieser Rasselt, somit ist ihnen das Problem wohl ziemlich sch**ss egal, sonst hätten sie was geändert...!
Trotzdem, gutes gelingen
Quietschen eigentlich alle? Wir haben einen Golf V Variant 1,4 TSi 140 PS und da quietscht die Kupplung des Kompressors nicht.
Zitat:
Original geschrieben von riedochs
Wandelst du nur wegen dem quitschen?
Kfz Wandlung
Unter Kfz-Wandlung versteht man den Rücktritt von einem Kaufvertrag über ein Fahrzeug. Der Rücktritt wird im Rahmen der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen erfolgen, soweit diese nicht vertraglich wirksam ausgeschlossen sind. Zunächst ist der Verkäufer allerdings zu einer Nachbesserung oder Nachlieferung (Umtausch) berechtigt. Ein Rücktritt kommt nur in letzter Instanz in Betracht, wenn eine Nachbesserung oder Nachlieferung nicht möglich ist. Nach einem Rücktritt muss jede Partei das Erlangte zurückgeben, der Käufer also den Kaufgegenstand und der Verkäufer das Geld. Gegebenenfalls verlangt der Verkäufer eine Nutzungsentschädigung. Ob und in welcher Höhe diese berechtigt ist, ist Frage des Einzelfalls. Im Rahmen des Rücktritts sind auch Schäden zu ersetzen, die der Käufer erlitten hat. Diese können zum einen in aufwendeten Kosten für die Zulassung bestehen oder am sonstigen Eigentum oder Vermögen entstehen, so z.B. wenn es infolge einer defekten Bremse zu einem Unfall kommt.
Quelle: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/info/zivilrecht/kfz_wandlung.php
Ich glaube das VW schon zu lange braucht für eine Nachbesserung bei diesem Motor
Hallo zusammen
Der Druck hat sich bei mir bezahlt gemacht.
Mein Freundlicher hat mir heute, da er die Freigabe von VW erhalten hat, eine neue modifizierte Wasserpumpe die KW 45 in die Produktion mit einfließt bestellt und sollte in den nächsten Tagen da sein.
Mein Freundlicher sagte auch noch, das nur die Quietscher die reklamiert haben ab der KW 45 eine neue Pumpe bekommen.
bei mir ist es bisher folgendermaßen abgelaufen:
quietschen festgestellt, freundliche will rücksprache mit dem werk halten bezüglich rücktritt und nachbesserung, frist zur nachbesserung läuft, heute anruf erhalten dass keine nachbesserung möglich ist, weitere schritte werden bis ende der woche geregelt...ich bin gespannt... ich empfehle um druck zu machen, dass jeder seinem händler eine frist zur nachbesserung setzt... nur dann kann der nötige druck aufgebaut werden um was zu bewegen
Zitat:
Original geschrieben von SC160
Hallo zusammen
Der Druck hat sich bei mir bezahlt gemacht.
Mein Freundlicher hat mir heute, da er die Freigabe von VW erhalten hat, eine neue modifizierte Wasserpumpe die KW 45 in die Produktion mit einfließt bestellt und sollte in den nächsten Tagen da sein.
Mein Freundlicher sagte auch noch, das nur die Quietscher die reklamiert haben ab der KW 45 eine neue Pumpe bekommen.
Das klingt ja sehr erfreulich !
Hoffentlich ist dann das Quietschproblem Geschichte.
Grüße
YD
na das is ja schonmal vielversprechend
weiss wer wie ne wandlung von statten geht? z.b. muss man nen antrag stelle? hat man dann vorang bei der lieferung? was kommen für kosten auf einen zu? und und und....
Zitat:
Original geschrieben von SC160
Hallo zusammen
Der Druck hat sich bei mir bezahlt gemacht.
Mein Freundlicher hat mir heute, da er die Freigabe von VW erhalten hat, eine neue modifizierte Wasserpumpe die KW 45 in die Produktion mit einfließt bestellt und sollte in den nächsten Tagen da sein.
Mein Freundlicher sagte auch noch, das nur die Quietscher die reklamiert haben ab der KW 45 eine neue Pumpe bekommen.
Hallo SC160,
kannst Du bitte deinen mal nach der Nummer der modifizierten Wasserpumpe fragen.
Wäre echt nett.
Gruß Steffen
soweit ich weiß gibt es "wandeln" gesetzlich nicht mehr... das ist durch rücktritt vom vertrag ersetzt worden.
wie schon beschrieben gibt jeder die empfangene leistung wieder zurück eventuel abzüglich des schadens (vermögensschaden) der durch den "ersatz vergeblicher aufwendungen" eingetreten ist.
das bedeutet das du auch kein neues fahrzeug bekommst, sofern du nicht einen neuen vertrag schließt. daher wirst du auch nicht vorrangig behandelt was die lieferung angeht.