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Wer hilft schnell: Betrug beim Autokauf?!

BMW
Themenstarteram 25. Januar 2004 um 12:26

Hilfe: Ich glaub ich wurde übers Ohr gehauen beim Autokauf. Wer hilft?!

Habe vor 18 Tagen einen gebrauchten BMW von privat gekauft..

Der Besitzer hat ihn zwei Monate gehalten, davor kam er von einer BMW-Niederlassung (volle Inspektion/TÜV/AU im Okt 03 OHNE MÄNGEL, inkl. Karosseriecheck)

Jetzt stelle ich fest, dass ich ebenfalls von den Rissen an der Hinterachsaufnahme betroffen bin.

Ob dem Verkäufer das bekannt war, BMW ihm den Wagen aber letzten Monat nicht zurücknahm, darüber kann man nur spekulieren...

Welche Möglichkeiten habe ich da jetzt. Kann man sowas auf "verdeckte Mängel" oder so schieben?

Dann muss ich aber dem Verkäufer "arglistige Täuschung" BEWEISEN,oder?

Wer kennt sich da aus? Was hab ich für Möglichkeiten..

Zudem kann ja der Verkäufer auch argumentieren, er wüsste davon nix.. und ich müsste ihm erstmal beweisen, dass es ein groben (=sicherheits) Mangel gäbe.

UND DA BMW MOMENTAN DAS THEMA NICHT ALS SICHERHEITSRELEVANT EINSTUFT, fehlt ja der Nachdruck..

Bitte gebt schnell ein paar Tipps.

Oder ist in letzter Konsequenz keine Möglichkeit über den privat-Verkäufer was zu machen? Er wird natürlich das Auto nicht zurücknehmen wollen, es würde vor Gericht laufen und ob er dann überhaupt das Geld noch hätte ist auch fraglich...

Oder ist die "bessere" Möglichkeit bei BMW auf Nachbesserung zu drängen.. egal, ob ich den Wagen privat oder vom Händler gekauft hab.

Hab nur irgendwie das gefühl, der Vorbesitzer hat es bei BMW schon versucht und wurde abgelehnt (natürlich würde mir das niemand verraten)

Grund für die Annahme ist, dass der Wagen lage Zeit eine sehr heftige Tieferlegung hatte (jetzt ist seit 3 Monaten alles wieder orginal) und BMW deswegen die Regulierung des Schadens ablehnt. Können die das? Weil, wenn der Schaden VOR 3 Monaten schon war (=mit Tiferlegung) hätte der doch nicht ohne Mängel durch den TÜV gehen können.

Sonst ist der Wagen Scheckheft gepflegt..

Ich weiß nicht mehr weiter :-(

Kann mir jemand Ratschläge geben?

Hilft mir ein Sachverständiger?

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29 Antworten

Jetzt keine panik, damit ist keinem geholfen!

Fahr erst mal zu ner Werkstatt, lass ne Kulanzabfrage wegen der HA machen, ich bin mir sicher, dass das gemacht wird!

Wirst sehen, der Spaß kommt zurück!!!!

Sollte BMW Kulanz ablehnen wende Dich doch an einen Rechtsanwalt, informationen hast ja übers Forum genug zu den Fällen!

Mfg

Tom

PS: gegen den Verkäufer wirst wenig machen können

Zitat:

Der Besitzer hat ihn zwei Monate gehalten, davor kam er von einer BMW-Niederlassung (volle Inspektion/TÜV/AU im Okt 03 OHNE MÄNGEL, inkl. Karosseriecheck)

Ausserdem hat das Auto zumindest Gwährleistung der Niederlassung!

In den ersten 6 Monaten sind DIE in der Beweispflicht!

Tom

Themenstarteram 25. Januar 2004 um 12:42

@Tom

Ja, hast ja recht.. bin auch ziemlich panisch...

Wollt wohl erstmal Bestätigung, dass ich gegen den Vorbesitzer nix in der Hand hab..

Morgen hab ich Termin bei BMW (eine andere Werkstatt, als dort, wo er scheckheftgepfelgt wurde, halt ich mal für klüger, da die das Auto "nicht persönlich kennen")

Riss muss ich noch fotografieren.. (Ist ca. 5cm OHNE den Unterbodenschutz zu entfernen)

Ich werd berichten, was ich erreich.

Wie gesagt, möcht halt mit diesem Beitrag nur sicher gehen, dass ich nicht irgendein "Mittel" vergess.. oder halt zu spät

Themenstarteram 25. Januar 2004 um 12:51

Zitat:

Original geschrieben von e46coupefahrer

Ausserdem hat das Auto zumindest Gwährleistung der Niederlassung!

In den ersten 6 Monaten sind DIE in der Beweispflicht!

Tom

Ehrlich?! Das erklär mir mal genau.. Wodrauf haben die genau Gewährleistung zu geben?

Hab da vorsichtig angerufen letzte Woche. Um zu fargen, wie die Sache so abgwickelt würde und was ich machen kann.. und "ob da schon eine Kulanzanfrage gestartet worden ist" (=um zu sehen, ob der Vorbesitzer da was gemacht hat).

Konnten die ja nix zu sagen..

Hab noch angemerkt, dass die RADLÄUFE (Da gebördelt) ganz gut ROSTANSÄTZE zeigen und wenn die nicht gemacht werden würden, würde das spätestens im Sommer durchgammeln..

"Ob das nicht beim Karosseriecheck bemerkt wurde!?"

Verkäufer: "Das kann schon sein, da weisen wir dann drauf fin, aber wenn der Kunde dass dann nicht gemacht haben will...ist das seine Sache"

JA HALLO?! Muss ich das etwa auch nicht hinnehmen?

(Übrigens tausend Dank für die Tipps, auch wenn ich mal wieder nerve)

Die Niederlassung ist auf alle Fälle verpflichtet den HA Schaden zu machen!

Was aber meiner Meinung nach BMW eh regelt, unabhängig ob das Auto tiefer WAR!

Weiß das BMW ???? ;)

Ich rate Dir mal ander Foren um Dir Rat zu holen,

die können Dir zum Thema Gewährleistung besser helfen, aber soviel ich weiß bist in den ersten 6 Monaten aus dem Schneider.

Aber wende Dich mal an das Forum oder hier gibt ein RECHTSANWALT auskunft oder "google" doch mal zum Thema Gewährleistungspflicht der Händler!

Also wie gesagt, da er aus einer Niederlassung kam würde ich mir KEINE Gedanken machen! Aber verstehen kann ich Dich !

Tom

Nur eins noch, NICHT überreagieren!

Nicht gleich mit Rechtsanwalt drohen, sonst schalten die gleich auf stur!

Lasse es ansehen, ne Kulanzabfrage machen, sollte die negativ ausfallen, kannst immer noch zu Rechtsmittel greifen!

Und eines noch, das mit den gebördelten Radläufen wird an Dir hängen bleiben, da wird BMW nix dran machen!

Mfg

Tom

Themenstarteram 25. Januar 2004 um 13:24

Danke,Tom..

Das mit den Radläufen ist auch nicht das Ding.. die konservier ich eh lieber selbst, dann weiß ich zumindest, wie es gemacht ist.

War nur so entsetzt, als ich gesehen hab, dass die gebördelt waren und trotzdem Schleifspuren..

meine Sorge galt da, dass BMW das als "Ausrede" benutzen könnte und die HA ablehnen könnte.. Dürfen die also wohl nicht ..

Ach ja klar, ich droh nicht gleich mit dem Anwalt.. Back eher kleine Brötchen, weil ich doch als BMW-Frischling (von VW kommend) doch hoffe, dass man sich gut um mich kümmert und ich nicht gleich enttäuscht von der Marke/Kundenservice bin ;-)

Siehste! War mir neu, dass die trotzdem Gewährleistung geben müssen, auch wenn ich den Wagen von ihrem Käufer gekauft hab (BMW=>Vorbesitzer(2Monate)=>an mich)

Danke nochmal und schönen Sonntag, werd die anderen Quellen gleich mal studieren..

Zitat:

Siehste! War mir neu, dass die trotzdem Gewährleistung geben müssen, auch wenn ich den Wagen von ihrem Käufer gekauft hab (BMW=>Vorbesitzer(2Monate)=>an mich)

Ob das über Dritte so ist, weiß ich auch nicht 100%ig kann ich mir aber vorstellen! Ich wollte auch keine Rechtsauskunft geben, desshalb hab ich auch geschrieben dich im I-Net schlau zu machen!

Wie gesagt ich glaube unabhängig von Gewährleistung wird dir der Schaden auf jeden Fall von BMW auf KULANZ gemacht, DIE wissen ganz genau was da schief läuft! Kannst Dich ja auch vorab mal an die BMW Kundenbetreuung oder die Gewährleistungsstelle telefonisch wenden!

hier mal was ich gegoogelt habe

 

Zitat:

Fast noch entscheidender für die Verbraucher ist die neu eingeführte Umkehr der Beweislast. Im ersten halben Jahr nach der Übergabe des Autos an den Käufer oder die Käuferin muss der Händler beweisen, dass das Auto bei Übergabe in Ordnung war. Danach allerdings stellt sich das alte Problem

Hier der ganze Text

Noch was, bist beim ADAC? die geben auch Rechtsbeistand und Rechtsauskunft am Telefon!

Mfg

Tom

@ jcee

Mensch das ist ja Mist, aber ich würde die Hoffnung noch nicht ganz aufgeben, denn zum Einen sehe ich gute Kulanzaussichten und zum Anderen, sollte BME bereits beim Vorbesitzer einer Kulanz abgelehnt haben, so ist die m.E. in der Münchner Datenbank gespeichert.

Sollte der Verkäufer also deshalb eine Kulanzanfrage gestelt haben, die abgelehnt wurde, dann ist ihm dieser erhebliche Mangel bekannt gewesen und er hätte ihn Dir mitteilen müssen. Tut er das nicht, so ist hierin eine arglistige Täuschung zu sehen und Du kannst den Vertrag daraufhin anfechten.

Somit halte ich den Weg zur Kulanzabfrage bei BMW auch für das Beste, um weiteres zu erfahren.

Edit:

in Deinem Beitrag "Habe jetzt auch einen.." schriebst Du, dass das Fahrzeug noch €+ hätte, die gilt ja dann nun auch noch und hier dürfte dann m.E. auf jeden Fall €+ greifen :)

Ich drücke Dir mal die Daumen!

Greetzl

mit den 6 monaten stimmt, insgesamt 2 bzw. 1 jahr dann beweisumkehrpflicht, aber!!!!!!!!!!!!!!!!! in d.R. schließt man beim verkauf die gewährleistung privat aus und damit ist die gewährleistung gegen BMW flöten, es sei denn und dazu habe ich hier auch schon mal was dazu geschrieben man läßt sich die gewährleistungsansprüche des vorbesitzers abtreten, das heißt er überschreibt sie dir sozusagen. sei freundlich zum verkäufer und bitte ihn falls du es nicht schon gemacht hast dies unter sonstiges zu vermerken. risiko bei einer überprufung wäre, wenn du es lediglich selber unter deinem kaufvertrag ohne absprache des vorbesitzers reinsetzten würdest. aber warum sollte er es nicht machen, hat doch kein nachteil davon, hab ich auch so gemacht, wissen nur die wenigsten. der rest stimmt und ich glaub BMW ist da auch relativ kulant.....

gruß christian

am 26. Januar 2004 um 10:24

Hallo,

zwischen Gewerblichen und Privaten (also BMW-Verkäufer und Privaterwerber) kann die Gewährleistung beim Verkauf gar nicht ausgeschlossen werden. Bei gebrauchten Waren ist eine Verkürzung auf 1 Jahr möglich. Muss aber vereinbart werden.

Zwischen Privat und Privat kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Muss jedoch auch vereinbart werden sonst hat man einen Anspruch gegen den Verkäufer.

Muss man halt prüfen.

 

Alles ohne Gewähr

Themenstarteram 26. Januar 2004 um 10:57

Zitat:

Original geschrieben von R1806

Hallo,

zwischen Gewerblichen und Privaten (also BMW-Verkäufer und Privaterwerber) kann die Gewährleistung beim Verkauf gar nicht ausgeschlossen werden. Bei gebrauchten Waren ist eine Verkürzung auf 1 Jahr möglich. Muss aber vereinbart werden.

Zwischen Privat und Privat kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Muss jedoch auch vereinbart werden sonst hat man einen Anspruch gegen den Verkäufer.

Muss man halt prüfen.

Alles ohne Gewähr

Ich glaub ich verstehe...

Natürlich hab ich einen Standard-Kaufvertrag Privat<=>Privat in dem die Klausel "Ausschluss jeglicher Gewährleistung" aufgeführt ist..

Dadurch habe ich keine Ansprüche an den Vorbesitzer (der den Wagen ja nur zwei Monate hatte)

IST DAMIT AUCH MEIN ANSPRUCH AN BMW NICHTIG?!?! Das ist die Frage, die mich beschäftigt.

Ich denke schon, dass mein Vorbesitzer von dem Riss wusste (spekulativ), wenn er es bei BMW angemeldet hat und abgewiesen wurde, hätte ich zumindest einen Beweiß für arglistige Täuschung.

Wenn er aber "kalte Füsse" bekam, als er im Netz von der Sache las, und es ja allgemein keine definitive Auskunft von BMW gab, ob Kulanz doer nicht.. hat er sich vielleicht entschieden NICHT nachprüfen zu lassen und stillschweigend verkauft.

Jetzt (durch den Autobil-Artikel auch) ist der Druck ja größer geworden. Ich hätte nicht merh so das Problem, wenn BMW den Schaden kulant abwickeln würde.

Ausserdem hat der BMW ja Euro+, hilft das nicht auch. Ich mein, die Frage bleibt: Kann BMW die Kulanz ablehen..

a) weil ich ja nicht direkt von denen gekauft hab.

Das würde aber heißen, dass sie niemandem hier mit schadhafter HA helfen würden, wenn diese NICHT ERSTBESITZER SIND, oder seh ich das falsch?

b) oder sie lehnen es ganz speziell bei mir ab, weil der Wagen BEVOR er zu BMW zurückkam (vom Erstbesitzer.. ich bin ja der 3.Besitzer) so heftig tiefer geelgt war, dass sogar die Radläufe gebördelt waren und das auf unsachgemässe Handhabung schließen lässt.

(Allerdings frag ich mich dann auch, wie die das Auto dann so gedenkenlos weiterverkaufen.. als sie im Okt03 das Serienfahrwerk wieder einbauten um den Wagen verkaufen zu können, hätten sie es doch sehen müssen ..den Riss)

Und überhaupt, wenn der Ablehnungsgrund die Tieferlegung wäre.. dann hätte der Wagen doch nie eine Zulassung/TÜV/Eintragung bekommen dürfen,oder?

?!?!?!??! Fragen über Fragen... Es nützt nichts, muss wohl hin und bin auf Wohlwollen angewiesen...

Oh je :-( Ich wollt doch nur ein Auto kaufen und fahren.. :-(

Ich bin mir über Folgendes ziemlich sicher:

Die gesetzlich vorgeschriebene Gebrauchtwagengarantie von einem Jahr gilt nur für den, der das Auto in erster Linie vom Händler gekauft hat.

Sollte der das Fahrzeug weiterverkaufen hat der Händler seine Pflicht erfüllt und muss nicht mehr für Schäden aufkommen.

(Du solltest zum BMW-Händler gehen und vorschlagen er soll das Teil auf Kulanz reparieren und das defekte Teil einschicken. Ist aber dein Risiko, wenn das BMW-Werk den Kulanzschaden ablehnt musst du die Rechnung im Nachhinein bezahlen. Wenn überhaupt, dann bezahlt direkt BMW den Schaden, nicht der Händler)

am 26. Januar 2004 um 12:04

also vorab:

wieso kauft man ein auto, was direkt vor 2 monaten den besitzer gewechselt hat?

vor allem eins, was mehr als tief ist ( war ) und zudem noch umgelegte kanten hat?

gerade bei diesen autos lasse ich doch 2 fachleute ( BMW, ADAC etc) draufgucken und frage mich, warum er das kind jetzt schon wieder verticken will, muss?

zum thema HA: ich sehe das genauso wie tom und roland HB1, entweder bmw übernimmt dat auf kulanz, oder die €+, die sich in solchen fällen das geld übrings über bmw kulanz wieder holt.

war bei mir genauso, als mein getreibe den geist aufgab, 50 % € +, die anderen 50 % musste BMW tragen, nachdem €+ da theater gemacht hat!

trotz alledem, lass den kopf nicht hängen und "FREUDE AM FAHREN"!

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