- Startseite
- Forum
- Wissen
- Finanzierung
- Wer ist als Eigentümer eines Fahrzeugs nachzuweisen
Wer ist als Eigentümer eines Fahrzeugs nachzuweisen
Hallo,
was mach ich wenn , ich Eigentümer bin ale Papiere habe und sowas im Brief steht?
http://www0.xup.in/exec/ximg.php?fid=24728110
Ähnliche Themen
24 Antworten
Für gewöhlich hat man die Autoschlüssel und einen schriftlichen Kaufvertrag, in dem auch die Fahrzeugübergabe quittiert wurde. Und im Besitz des Autos ist man auch und damit Eigentümer i.S.d. § 1006 BGB.
Zitat:
@Bishuhur schrieb am 9. Mai 2016 um 18:59:53 Uhr:
Hallo,
was mach ich wenn , ich Eigentümer bin ale Papiere habe und sowas im Brief steht?
http://www0.xup.in/exec/ximg.php?fid=24728110
Das ist kein spezieller Zusatz sondern steht in jeder Zulassungsbescheinigung Teil II und ist auch nichts Neues ...
Es ist ein altes und hartnäckiges Vorurteil, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung zwangsläufig Eigentümer ist.
Gegenfrage: Wie weist Du nach, dass Du Eigentümer Deines TV-Geräts, Deines Fahrrads oder Deiner Winterkompletträder bist?
Gruß
Der Chaosmanager
Der Brief ist kein ausschließliches Kriterium für den Eigentumsnachweis.
Deshalb steht das da auch drin.
Weitere Kriterien wurden ja schon genannt.
Machen braucht man ansonsten gar nichts, sofern man Eigentümer ist.
Schrob ich schon
Ich denke da geht es, wie so oft um Geld!
Warum?
weil man so das Leben der Privathändler erschweren kann!
wieder Warum?
Da ruft jmd an (mobile.de als Privat inseriert) Hallo, stehen sie im Brief? Nein?! OK ich kaufe bei Ihnen nicht, habe Angst das hinterher jmd kommt und mir die Karre weg nimmt. Was wahrscheinlich never ever passiert ist .
Zitat:
@Bishuhur schrieb am 9. Mai 2016 um 19:54:41 Uhr:
Ich denke da geht es, wie so oft um Geld!
Warum?
weil man so das Leben der Privathändler erschweren kann!
wieder Warum?
Da ruft jmd an (mobile.de als Privat inseriert) Hallo, stehen sie im Brief? Nein OK ich kaufe bei Ihnen nicht, habe Angst das hinterher jmd kommt und mir die Karre weg nimmt.
Und? Was willst Du jetzt damit sagen?
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Bishuhur schrieb am 9. Mai 2016 um 19:54:41 Uhr:
Da ruft jmd an (mobile.de als Privat inseriert) Hallo, stehen sie im Brief? Nein?! OK ich kaufe bei Ihnen nicht, habe Angst das hinterher jmd kommt und mir die Karre weg nimmt. Was wahrscheinlich never ever passiert ist .
Krude Theorie.
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 9. Mai 2016 um 19:56:47 Uhr:
Zitat:
@Bishuhur schrieb am 9. Mai 2016 um 19:54:41 Uhr:
Ich denke da geht es, wie so oft um Geld!
Warum?
weil man so das Leben der Privathändler erschweren kann!
wieder Warum?
Da ruft jmd an (mobile.de als Privat inseriert) Hallo, stehen sie im Brief? Nein OK ich kaufe bei Ihnen nicht, habe Angst das hinterher jmd kommt und mir die Karre weg nimmt.
Und? Was willst Du jetzt damit sagen?
Gruß
Der Chaosmanager
NIX
Zitat:
@Bishuhur schrieb am 9. Mai 2016 um 20:30:04 Uhr:
NIX
OK, dann kannst Du Dich ja wieder hinlegen ...
Gruß
Der Chaosmanager
Privathändler ... ein Paradoxon
http://www.korrekturen.de/beliebte_fehler/schrob.shtml
Ist das nicht genauso Paradox?
Kann das vielleicht mal jemand schließen?..
Irgendwann messen die Leute die Angaben auf ihren Reifen nach.
Zitat:
@iiSS schrieb am 9. Mai 2016 um 23:22:32 Uhr:
http://www.korrekturen.de/beliebte_fehler/schrob.shtml
Ist das nicht genauso Paradox?
Kann das vielleicht mal jemand schließen?..
Irgendwann messen die Leute die Angaben auf ihren Reifen nach.
Zugegeben, den Witz in meinem scherzhaften Rechtschreibfehler ("schrob") wird hier nur ein user ganz direkt verstehen. Ein Paradoxon ist aber was ganz anderes.
Moin moin,
wie es bereits erwähnt wurde, steht dieser Satz in jede Zulassungsbescheinigung Teil II. Der KFZ Brief ist eins der wichtigsten Fahrzeugdokumente. Damit du allerdings nicht verzweifelt da stehst und tausende von Euros verlierst nach dem man dir den Brief mit dem Auto geklaut hat, kannst du zusätzlich mit einem Kaufvertrag dein Eigentum nachweisen und eine Anzeige erstatten. Auch da ist die Frage ob du der Eigentümer oder nur Besitzer bist. Besitzer ist man z.B. wenn das Auto finanziert, geleast oder auf irgendeine andere Art und Weise nicht die komplette Summe des Fahrzeug beglichen hat. Eigentümer bist du sobald du die volle Summe des Fahrzeuges bezahlt hast!
Weiterhin einen sonnigen Tag :-)
Werbung entfernt, Zimpalazumpala, MT-Moderator
Zitat:
Auch da ist die Frage ob du der Eigentümer oder nur Besitzer bist. Besitzer ist man z.B. wenn das Auto finanziert, geleast oder auf irgendeine andere Art und Weise nicht die komplette Summe des Fahrzeug beglichen hat. Eigentümer bist du sobald du die volle Summe des Fahrzeuges bezahlt hast!
Nö, das ist nicht korrekt.
Besitzer bist du auch, wenn du das Auto geklaut hast. Du besitzt es ja.
Und wenn du es vollständig bezahlt hast, mußt du nicht der Eigentümer sein. Wenn ich das Auto meiner Tochter schenke und es per Kredit abgestottrt habe, dann bleibt meine Tochter hinterher sowohl der Eigentümer als auch Besitzer.
Borgt meine Tochter mir ihr Auto, dann bin ich für die Zeit Besitzer.
Ähnlich zu:
Als Mieter bist du Wohnungsbesitzer, aber natürlich nicht Wohnungseigentümer.
Der Dieb deiner Brieftasche ist der Besitzer deines Portemonnaies. Er sitzt ja drauf. Aber natürlich ist er nicht der Eigentümer.
</klugscheiß>