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Wer ist eigentlich so doof, und erklärt gegenüber Polizei/Versicherung, dass er ...

Themenstarteram 24. Oktober 2006 um 8:53

... während des Unfalls gerade:

+ mit dem Wechseln der CDs voll beschäftigt war,

+ er laut & intensiv mit dem Beifahrer diskutiert hat,

+ die Kippe runtergefallen war und es so komisch roch,

+ im Wagen hinter ihm gerade eine nette Blondine war,

+ im Wagen bei ihm eine nette Biene war (Insekt!)

+ u.s.w., u.s.f. ...

Angeragt hat mich zu dieser Überlegung der Bericht, bzw. die Antwort in der motorwelt (ok, ich habe doch mal einen Artikel gelesen ;-) zu der Frage, ob die Bedienung des Navis während der Fahrt erlaubt sei.

Ja, aber ... (oli hat ja den Thread zum Thema "andere Dinge während autofahrn als autofahrn" zu gemacht)

Klar ist das doch erlaubt! Wer aber so blöd ist, und im Unfallprotokoll seine Ablenkung vermerken läßt, dem gehört doch zu Recht eine Teilschuld aufgebrummt, oder?

Gute Fahrt!

Torsten - der XC-Fan (geht davon aus, dass lediglich ein Mobiltelefon an und für sich schon eine Ordnungswiedrigkeit darstellt und per se schon beim nur in der Handhalten eine Buße "rechtfertigt" - alles andere ist wie bisher in der Verantwortung des Fahrers/Fahrerin ;-)

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25 Antworten

Wie ging der Spruch doch gleich ?

Was der Schnittlauch nicht weiss, macht....

(Unschuldsmienenmodus an)

Waaas iiiich????? Telefoniert mit dem Haaandy??

Natürlich habe ich nix gemacht, ausser mich wie wahnsinnig auf den Verkehr zu konzentrieren. :D

(Unschuldsmienenmodus aus)

was gibst Du dann als Grund an? Ich bin gefahren und plötzlich stand ein Baum vor mir?

Ich würde mich jedenfalls auch erstmal erkundigen, was nicht als fahrlässig bewertet wird und das habe ich dann halt gemacht....

Zitat:

Original geschrieben von Eric L.

was gibst Du dann als Grund an? Ich bin gefahren und plötzlich stand ein Baum vor mir?

Ich würde mich jedenfalls auch erstmal erkundigen, was nicht als fahrlässig bewertet wird und das habe ich dann halt gemacht....

- Die Sonne hat geblendet (aber beim nachträglichen Unfallprotokoll vorher klären, ob es nicht geregnet hat).

- Niesen ist immer für ´nen Unfall gut.

- Plötzlich auftauchende Tiere, die aber mindestens wildschwein- oder hirschgroß sein sollten.

- Plötzlich auftauchender Motorradfahrer, der genauso schnell wieder weg war, wie er gekommen war.

etc. pp. Bei weiterem Bedarf PN an mich ;)

Gar nicht gehen Sachen wie, "es war zu glatt" o.ä., da bekommt man sogar noch ein Bußgeld wg. nicht angepasster Geschwindigkeit.

 

Gruß

Martin

Zitat:

Original geschrieben von XC70D5

 

Gar nicht gehen Sachen wie, "es war zu glatt" o.ä., da bekommt man sogar noch ein Bußgeld wg. nicht angepasster Geschwindigkeit.

Und ab næchstem Jahr, auch ein Bussgeld wegen nicht der Witterung angepasster Reifen. ;)

Gruss

Mr.greenPullover

der sich fragt ob es wirklich ein Bussgeld gibt, wenn man mit Winterreifen den vereisten Huegel nicht hochkommt...

Zitat:

Original geschrieben von XC70D5

- Die Sonne hat geblendet (aber beim nachträglichen Unfallprotokoll vorher klären, ob es nicht geregnet hat).

- Niesen ist immer für ´nen Unfall gut.

- Plötzlich auftauchende Tiere, die aber mindestens wildschwein- oder hirschgroß sein sollten.

- Plötzlich auftauchender Motorradfahrer, der genauso schnell wieder weg war, wie er gekommen war.

etc. pp. Bei weiterem Bedarf PN an mich ;)

Gar nicht gehen Sachen wie, "es war zu glatt" o.ä., da bekommt man sogar noch ein Bußgeld wg. nicht angepasster Geschwindigkeit.

 

Gruß

Martin

Niesen ist prima. Die anderen Beispiele sind meiner Einschätzung nach immer Auslegungssache. Für eine Niesattacke kann der Probant ebensowenig wie für eine Herzattacke (welche ich aber lieber nicht bekommen möchte... Auch das Vortäuschen kann einen erst mal ins Krankenhaus bringen. ;) )

Zumindest Teilschuldverdächtig ist die blendende Sonne. Die sollte durch umsichtiges und vorrausschauendes Fahren ebenso als Unfallgrund ausscheiden wie die Wildschweinrotte und der Moppedfahrer.

Gruß aus Westfalen

Eike

na ja, wenn man erstmal so doof war und einer der oben erwæhnten gruende zum unfall gefuehrt hat, sollte man auch den anstand haben, das zuzugeben. halte das gar nicht fuer blød. ;)

lieb gruss

oli

Zitat:

Original geschrieben von oli

na ja, wenn man erstmal so doof war und einer der oben erwæhnten gruende zum unfall gefuehrt hat, sollte man auch den anstand haben, das zuzugeben. halte das gar nicht fuer blød.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass Du die Gründe aus dem 1. Post meinst!?

Anständig wäre es schon, aber blöd dennoch, schliesslich kann das sehr teuer werden. Manchmal muss man ein klein wenig von der Wahrheit abweichen...

 

Gruß

Martin

Zitat:

Original geschrieben von oli

na ja, wenn man erstmal so doof war und einer der oben erwæhnten gruende zum unfall gefuehrt hat, sollte man auch den anstand haben, das zuzugeben. halte das gar nicht fuer blød. ;)

lieb gruss

oli

Oli, Du musst jetzt stark sein:

In Wirklichkeit gibt es keinen Osterhasen.

;)

Gruß aus Westfalen

Eike

jaja, stimmt schon. ich war schon øfter mal "der bløde", hatte dafuer aber ein reines gewissen. ;)

lieb gruss

oli

Zitat:

Original geschrieben von XC70D5

- Die Sonne hat geblendet (aber beim nachträglichen Unfallprotokoll vorher klären, ob es nicht geregnet hat).

- Niesen ist immer für ´nen Unfall gut.

- Plötzlich auftauchende Tiere, die aber mindestens wildschwein- oder hirschgroß sein sollten.

- Plötzlich auftauchender Motorradfahrer, der genauso schnell wieder weg war, wie er gekommen war.

etc. pp. Bei weiterem Bedarf PN an mich ;)

Gar nicht gehen Sachen wie, "es war zu glatt" o.ä., da bekommt man sogar noch ein Bußgeld wg. nicht angepasster Geschwindigkeit.

 

Gruß

Martin

Das mag sicherlich zunächst vermeiden, daß man ein Bußgeld bekommt. Läßt sich später nachweisen, daß die Angabe nicht dem tatsächlichen Geschehensablauf entsprach, dann kanns arg unangenehm werden. Zuerst kommt nämlich die Versicherung und beruft sich auf Leistungsfreiheit im Kaskobereich (grobe fahrlässigkeit, falsche Angaben). Dann holt sie sich noch einen Teil der erbrachten Leistungen im Haftpflichtbereich zurück, aus den selben Gründen. Schließlich prüft die Staatsanwaltschaft noch, ob nicht ein versuchter oder vollendeter Versicherungsbetrug vorliegt, weil diese unter Vortäuschung eines anderen Geschehensablaufes zu einer Leistung bewegt wurde, die nicht hätte erbracht werden müssen.

Falsch macht man nichts, wenn man sich erstmal gar nicht äußert. Ist übrigens ein aus der Politik bekanntes und beliebtes Verhaltensmuster, sich an gar nichts mehr erinnern zu können.... :D

Gruß, Hagen

Zitat:

Original geschrieben von D5MÄN

Das mag sicherlich zunächst vermeiden, daß man ein Bußgeld bekommt. Läßt sich später nachweisen, daß die Angabe nicht dem tatsächlichen Geschehensablauf entsprach, dann kanns arg unangenehm werden. Zuerst kommt nämlich die Versicherung und beruft sich auf Leistungsfreiheit im Kaskobereich (grobe fahrlässigkeit, falsche Angaben). Dann holt sie sich noch einen Teil der erbrachten Leistungen im Haftpflichtbereich zurück, aus den selben Gründen. Schließlich prüft die Staatsanwaltschaft noch, ob nicht ein versuchter oder vollendeter Versicherungsbetrug vorliegt, weil diese unter Vortäuschung eines anderen Geschehensablaufes zu einer Leistung bewegt wurde, die nicht hätte erbracht werden müssen.

Ich wollte auch niemanden zum Versicherungsbetrug animieren :rolleyes:

 

Zitat:

Original geschrieben von D5MÄN

Falsch macht man nichts, wenn man sich erstmal gar nicht äußert. Ist übrigens ein aus der Politik bekanntes und beliebtes Verhaltensmuster, sich an gar nichts mehr erinnern zu können....

Damit macht man sich doch erst recht verdächtig oder wird direkt eingesperrt wg. Unzurechnungsfähigkeit ;)

 

Gruß

Martin

Zitat:

Original geschrieben von XC70D5

Zitat:

Original geschrieben von D5MÄN

Falsch macht man nichts, wenn man sich erstmal gar nicht äußert. Ist übrigens ein aus der Politik bekanntes und beliebtes Verhaltensmuster, sich an gar nichts mehr erinnern zu können....

Damit macht man sich doch erst recht verdächtig oder wird direkt eingesperrt wg. Unzurechnungsfähigkeit ;)

Diese Vorgehensweise wurde mir von dem Polizisten der mein ersten und bis jetzt einzigen *auf Holz klopf* Unfall aufnahm vorgeschlagen: "Fahren Sie erstmal vorsichtig nach Haus und denken dann in Ruhe nach, wie das passiert ist. Anhørungsbogen kommt."

Bogen kam, ich war Schuld, 35€ - der andere versuchte den Versicherungsbetrug....

Mr.greenPullover

der sich grundsætzlich an nicht erinnern kann...

Re: Wer ist eigentlich so doof, und erklärt gegenüber Polizei/Versicherung, dass er ...

 

Hi,

meine Kollegin (und Schwester). Sie hat der Polizei genau erklärt, dass sie

Zitat:

Original geschrieben von XC-Fan

... während des Unfalls gerade:

+ mit dem Wechseln der CD voll beschäftigt war,

und dann in der Kurve mit dem Firmen-V40 auf die Bankette gekommen ist und dann bei der Vollbremsung (nasse Fahrbahn) ins Schleudern und dann frontal in den Graben eingeschlagen ist und der V40 sich aufs Dach gedreht hat.

Da sie sich dabei verletzt hat (leichte Verbennung an einem Finger durch die Airbagauslösung) wurde da eine Anzeige (oder ähnliches) für aufgenommen: Unfall mit Verletzten. Da hat sie ein paar Euro bezahlen müssen und das war es.

Schließe mich da also D5MÄN an: Da ist ehrlich doch am Besten. Ob man nach so einem Unfall eh in der Lage ist groß rum zu krücken, bezweifele ich auch. ;)

Gruß

Jürgen

Zitat:

Original geschrieben von D5MÄN

....

Falsch macht man nichts, wenn man sich erstmal gar nicht äußert. Ist übrigens ein aus der Politik bekanntes und beliebtes Verhaltensmuster, sich an gar nichts mehr erinnern zu können.... :D

Gruß, Hagen

Jep, hatte damals auch in meinem Fall geklappt.

Und ausserdem hatten die Grünen keine Quittungen mehr für das eigentlich fällige Bußgeld :D :D

Gruß

Torsten

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