Wer kennt sich aus ?
Hallo Wer kennt sich aus ?
Im August habe ich mir einen C 220 T CDI Bj 2005 mit 102000 Km gekauft bei der Niederlassung MB .
Jetzt nach 3 Monaten Geräusche im Motorraum .....ab zu MB Werkstatt.
Fazit : Spannrollen defekt / Keilrippenriemen, Lager Lichtmaschine defekt , Automatic-Oel Verlust.
MB -Meister sagt ein Teil zahlt die Garantie ein Mercedes und ich soll 180 Euro selber tragen und das nach drei Monaten!
Was ist mit Gewährleistng ??? Oder hilft hier nur ein Anwalt?
Beste Antwort im Thema
Hi,
normalerweise ist das ein klassischer Fall der Gewährleistung. Rein rechtlich muss MB dafür einstehen. Es sei denn, sie können den Nachweis erbringen, dass der Mangel erst später (also nach dem Kauf) eingetreten ist. Sehr schwer!
Nach sechs Monaten (also im Januar), dreht sich die Beweislast um. Dann müsstest Du nachweisen, dass der Mangel schon am Tag des Kaufes vorhanden war. Ebenso sehr schwer!
Kurzum: MB müsste nach dieser Zeit den Schaden tragen!
Vorschlag: Freundlich zum MB-Meister gehen und mal den Begriff "Gewährleistung" fallen lassen. Wie es denn damit sei...? Irgendwas ist da doch... (summsumm )Würde immer versuchen, das Ganze erstmal freundlich zu klären. Bin damit selbst immer gut (sehr gut) gefahren. Anwalt wäre der letzte Schritt. Rein rechtlich gute Chancen, aber ob es das ist? Vor allem bei dieser Summe? Wie gesagt: Du bist vom Prinzip her ertsmal relativ auf der sicheren Seite. Die Gewährleistung (Sachmangelhaftung) spricht für Dich!
Viel Erfolg
Superlolle
(P.S. das ist KEINE rechtliche Beratung, sondern nur eine Schilderung eigener Erfahrung und allgemeingültigen Wissens - falls ein Anwalt mitliest!)
Ähnliche Themen
17 Antworten
Hi,
normalerweise ist das ein klassischer Fall der Gewährleistung. Rein rechtlich muss MB dafür einstehen. Es sei denn, sie können den Nachweis erbringen, dass der Mangel erst später (also nach dem Kauf) eingetreten ist. Sehr schwer!
Nach sechs Monaten (also im Januar), dreht sich die Beweislast um. Dann müsstest Du nachweisen, dass der Mangel schon am Tag des Kaufes vorhanden war. Ebenso sehr schwer!
Kurzum: MB müsste nach dieser Zeit den Schaden tragen!
Vorschlag: Freundlich zum MB-Meister gehen und mal den Begriff "Gewährleistung" fallen lassen. Wie es denn damit sei...? Irgendwas ist da doch... (summsumm )Würde immer versuchen, das Ganze erstmal freundlich zu klären. Bin damit selbst immer gut (sehr gut) gefahren. Anwalt wäre der letzte Schritt. Rein rechtlich gute Chancen, aber ob es das ist? Vor allem bei dieser Summe? Wie gesagt: Du bist vom Prinzip her ertsmal relativ auf der sicheren Seite. Die Gewährleistung (Sachmangelhaftung) spricht für Dich!
Viel Erfolg
Superlolle
(P.S. das ist KEINE rechtliche Beratung, sondern nur eine Schilderung eigener Erfahrung und allgemeingültigen Wissens - falls ein Anwalt mitliest!)
Zitat:
Original geschrieben von superlolle
Hi,
normalerweise ist das ein klassischer Fall der Gewährleistung. Rein rechtlich muss MB dafür einstehen. Es sei denn, sie können den Nachweis erbringen, dass der Mangel erst später (also nach dem Kauf) eingetreten ist. Sehr schwer!
Nach sechs Monaten (also im Januar), dreht sich die Beweislast um. Dann müsstest Du nachweisen, dass der Mangel schon am Tag des Kaufes vorhanden war. Ebenso sehr schwer!
Kurzum: MB müsste nach dieser Zeit den Schaden tragen!
Vorschlag: Freundlich zum MB-Meister gehen und mal den Begriff "Gewährleistung" fallen lassen. Wie es denn damit sei...? Irgendwas ist da doch... (summsumm )Würde immer versuchen, das Ganze erstmal freundlich zu klären. Bin damit selbst immer gut (sehr gut) gefahren. Anwalt wäre der letzte Schritt. Rein rechtlich gute Chancen, aber ob es das ist? Vor allem bei dieser Summe? Wie gesagt: Du bist vom Prinzip her ertsmal relativ auf der sicheren Seite. Die Gewährleistung (Sachmangelhaftung) spricht für Dich!
Viel Erfolg
Superlolle
(P.S. das ist KEINE rechtliche Beratung, sondern nur eine Schilderung eigener Erfahrung und allgemeingültigen Wissens - falls ein Anwalt mitliest!)
Danke Superlolle ,habe schon meine Allerfreundlichste Seite gezeigt auch der Meister war in Ordung ,aber er sagt: 180,00 Euro zuzahlen
auch das Wort Gewährleistung läst ihn kalt.
Grüße F1
Hmm, dann bliebe der nächste Schritt (so würde ich es machen):
Zum Verkäufer und die aktuellen Probleme schildern. Dabei deutlich machen, dass rechtlich die Sache ganz klar ist. Aber man will ja gerne auch guten Willen zeigen und würde daher natürlich auch - nur um keinen Ärger zu machen/haben - ein paar Euro zahlen. Über 50 Euro muss man nicht diskutieren, aber 180 € sind doch etwas zuviel. Vor allem deshalb, da die Gewährleistungspflicht den Fall ja relativ klar darstelle. Aber - wie gesagt - wegen 50 Euro will man natürlich keinen Stress machen. Haben in diesen Zeiten doch alle genug Sorgen
Und bisher ist ja auch alles super gewesen - Auto, Abwicklung, Werkstatt, alles toll. Jetzt Ärger, das wäre doch schade
Wette einen glatten 10er darauf, dass es so klappt!
Würde also per Saldo 60 für Dich machen - 50 an MB, 10 an mich
Halte uns auf dem Laufenden...
Viel Glück
Superlolle
Zitat:
Original geschrieben von superlolle
Hmm, dann bliebe der nächste Schritt (so würde ich es machen):
Zum Verkäufer und die aktuellen Probleme schildern. Dabei deutlich machen, dass rechtlich die Sache ganz klar ist. Aber man will ja gerne auch guten Willen zeigen und würde daher natürlich auch - nur um keinen Ärger zu machen/haben - ein paar Euro zahlen. Über 50 Euro muss man nicht diskutieren, aber 180 € sind doch etwas zuviel. Vor allem deshalb, da die Gewährleistungspflicht den Fall ja relativ klar darstelle. Aber - wie gesagt - wegen 50 Euro will man natürlich keinen Stress machen. Haben in diesen Zeiten doch alle genug Sorgen
Und bisher ist ja auch alles super gewesen - Auto, Abwicklung, Werkstatt, alles toll. Jetzt Ärger, das wäre doch schade
Wette einen glatten 10er darauf, dass es so klappt!
Würde also per Saldo 60 für Dich machen - 50 an MB, 10 an mich
Halte uns auf dem Laufenden...
Viel Glück
Superlolle
Mensch Superlolle ......
schade sieht schlecht für Dich aus .... musste den Wagen heute Abend abholen und Meister MB sagt 180,00 sonst kein Auto.
Wollte noch eine Mail an die Geschäftsleitung schicken.
Aber besten Dank aus Hamburg
Grüße F1
Das ist aber unfair:
Ich dachte, das würde alles noch vor Dir liegen! Das DU schon bereitwillig die 180 Euronen gelöhnt hast, damit konnte ich nicht rechnen. Hättest Du ja ruhig mal sagen können
Aber um des lieben Frieden Willens hätte ich bei der Summe auch gezahlt. Was soll es. Man sieht sich ja immer zwei mal. ..
Wenn wir uns sehen: 10 € hast Du sicher
Herzliche Grüße aus Lübeck - also "von umme Ecke"
Superlolle
Machen wir.....
übrings habe auch noch einen W202 C 180 mit Vollausstattung gekauft 1996 als Erstbesitzer 112000 Km gelaufen.
Grüße F1
Habe hier gelernt, dass es keine Vollausstattung gibt. Denn einige Optionen schließen sich gegenseitig aus. Einen "vollen" c 180 kann es also nicht geben. Wetten? Mein Einsatz wären 10 €
So, nun aber Schluß, sonst gibt es gleich Mecker von den Mods - zurecht!
Bis bald,
Superlolle
Ich hatte mal ein ähnliches Problem mit meinem 6 Monate alten Gebrauchten gehabt.
Bei mir lies sich die Luft bei der Beifahrerdüse nicht mehr regulieren. Das Rädchen lies sich nicht mehr bewegen. Natürlich greift da die Gebrauchtwagengarantie nicht und von Gewährleistung wollte der nix wissen. Ganz im Gegenteil, der meinte O-Ton: Mercedes kann ja nicht für so alte Autos (3 Jahre) ewig auf Kulanz reparieren und mich kostet die Geschichte um die 100€.
Letzendlich haben die es so geregelt, dass der Verkauf die Werkstattrechnung bezahlt hat.
Das Problem scheint zu sein, dass anscheinend irgendjemand die Werkstatt bezahlen muss. Am einfachsten ist es natürlich zu versuchen alles auf den Kunden abzuwälzen.
Hallo ,
letztendlich ist es so mir steht nach 3 Monaten doch wohl Gewährleistung zu habe bei MB 20.000 Euro bezahlt. Dafür kann
man eigentlich verlangen das der Wagen technisch einwandfrei ist und nicht noch 180,00 Euro für Reparatur bezahlen zu müssen.
schönen Gutenmorgen zusammen,
superlolle hat RECHT,die ersten 6 Monate hast du volle Gewährleistung,das heißt die müssen DIR beweisen das DU das Verursachst hast,ist das nicht der fall müssen die Herren die gesamten kosten übernehmen.
Ich würde an deiner stelle die Herren darauf aufmerksam machen,wenn sie nicht eingehen mein Got dann über Anwalt eben,du hast nichts zuverlieren nur eben dieses hin und her.
Manchmal geht es eben nur um prinzip und nicht auf paar euro.
Das ist nur Tip von mir,wie du vorgehst mußt du selber entscheiden.
Gruß
c2001
Zitat:
Original geschrieben von F 1
Hallo Wer kennt sich aus ?
Im August habe ich mir einen C 220 T CDI Bj 2005 mit 102000 Km gekauft bei der Niederlassung MB .
Jetzt nach 3 Monaten Geräusche im Motorraum .....ab zu MB Werkstatt.
Fazit : Spannrollen defekt / Keilrippenriemen, Lager Lichtmaschine defekt , Automatic-Oel Verlust.
MB -Meister sagt ein Teil zahlt die Garantie ein Mercedes und ich soll 180 Euro selber tragen und das nach drei Monaten!
Was ist mit Gewährleistng ??? Oder hilft hier nur ein Anwalt?
Also Keilriemen musst so oder so selber zahlen, Verschleisssache
Hast du Gebrauchwagengarantie?Automatiköl Verlust am Automatik-Stecker der ins Getriebe reingeht?
Räusper!
Eventuell einmal kurz alles lesen und dann antworten (oder es lassen)...
Bei der Gewährleistung ist es relativ egal, was an dem KFZ kaputtgeht. Auch wenn die Bremsen nach drei Wochen hinüber sind, greift die Gewährleistungspflicht. Auch ein Verschleißteil verschleißt nicht an einem Tag oder in einer Woche! Daher wird auch dann davon ausgegangen, dass die Teile auch schon am Tag des Kaufs im Eimer waren, oder so gut wie im Eimer waren. Haben wir hier aber auch schon lang und breit beschrieben.
Hallo F1,
die Sachlage ist sowas von eindeutig ( wenn es so ist wie du es beschrieben hast).
An Deinem Fahrzeug liegt ein Sachmangel vor. Dieser kann vor einem Tag eingetreten sein
aber auch schon vor drei Monaten in einem für Dich unbemerkbaren Umfang vorhanden
gewesen sein. Nach nur drei Monaten muss die Werkstatt beweisen das an der Stelle
keinerlei Mängel vorhanden waren. Ein neuer TÜV Bericht reicht nicht als Beweismittel.
Also hin zum Händler Verkäufer und Meister zusammen nehmen, die Gewährleistungspflicht
(gesetzliche Neuregelung seit 1.Jan 2002 in Kraft) erklären.
Wichtig ist zu wissen das die Gewährleistung der Händler vom Gesetztgeber her zu tragen hat.
Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers oder einer Garantie vergebene Einrichtung.
Sollten die sich nicht darauf einigen das Du vollkommen im Recht bist und ean Wagen ohne
Zahlung rausrücken, dann sofort zu Anwalt, Mietwagen nehemen ( nach Klärung durch Prozess
zahlt den die Werkstatt mitsamt dem Anwalt, das sind dann tausende € )
Warum versuchen immer wieder Werkstätten (oder ist das sogar eine Niederlassung)
Verbraucher zu täuschen.
Zeig Denen dieses Schreiben damit Sie wissen das Du in Foren über die Sache komunizierst.
Einen Namen der Werkstatt darf nicht genannt werden. Es gibt aber Umschreibungen damit weiss
dann jeder wer gemeint ist und das ist legal.
Berichte was aus der Sache geworden ist. Glück brauch ich Dir nicht zu wünschen den Du hast was besseres
und zwar das Recht auf Deiner Seite.
Gruß
Q F1
Hast Du Dein Auto wieder ? Hast Du bezahlen müssen ??
Warum hört man nichts mehr ?