- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Wer trägt Mietwagenkosten bei Reparatur nach Unfall?
Wer trägt Mietwagenkosten bei Reparatur nach Unfall?
Hallo,
nach einem selbsverschuldetetn Unfall ist an meinem Wagen, einem 2 1/2 Jahre alten Golf, ein Schaden in Höhe von circa 4.500 € entstanden. Ein Schaden an anderen Autos wurde dabei nicht verursacht. Nun soll das Ganz natürlich möglichst schnell repariert und über die Vollkaskoversicherung abgerechnet werden.
Meine Versicherung hat mir angeboten, den Schaden über einen Servicepartner abzurechnen, da würde ich während der Reparaturzeit (ca. eine Woche lang) auch einen kostenlosen Mietwagen zur Verfügung gestellt bekommen. Das will ich aber nicht. Ich möchte, dass der Schaden von der VW-Werkstatt behoben wird, bei der ich den Wagen auch gekauft habe. Wie sieht es hier mit den Mietwagenkosten aus? Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, müsste ich diese dann selbst tragen. Kann das sein? Oder trägt die Versicherung bei Vollkaskoschäden in jedem Fall die Mietwagenkosten während der Reparatur und die Anpreisung des kostenlosen Mietwagens bei Servicepartner-Werkstätten ist nur Augenwischerei der Versicherungen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Susi
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Moin,
bist Du auch sicher, dass Dein VW Betrieb eine eigene Karosserie- und Lackierabteilung hat ?
Sonst könnte es sein, dass sie das KFZ in eine Karosserie- und Lackierfachwerkstatt verbringen, die auch andere Marken wiederherstellt.
Das ist aber für Susi dann kein Nachteil. Sie hat eine Rechnung von einem Vertragshändler. Und wenn es hier Probleme gibt, dann kann der sich im Innenverhältnis mit seinem Subunternehmer auseinandersetzen.
Ähnliche Themen
16 Antworten
Zitat:
… müsste ich diese dann selbst tragen. Kann das sein?
Ja.
Und wenn du so einen "Billig-Vertrag" hast, musst du auch noch einen Teil der Reparaturkosten von der VW-Werkstatt bezahlen.
Wenn dies vertraglich "nicht" vereinbart ist, werden sie diese Kosten natürlich "nicht" tragen
...soll dir doch der VW Händler auf "seine Kosten" einen Leihwagen hinstellen, er verdient doch gut an diesem Schaden, meine Meinung...
Hallo Ihr,
vielen Dank für Eure schnelle Rückmeldungen.
Einen "Billigvertrag" habe ich meines Wissen nach nicht. Daher gehe ich aktuell davon aus, dass die Versicherung alle Kosten der VW Werkstatt bezahlt. Vorsichtshalber werde ich aber noch mal bei meiner Versicherung nachfragen. Auch das Mietwagen-Thema werde ich dort noch mal ansprechen. Da ich jedoch noch nie einen Schaden an einem Pkw hatte und daher ziemlich durch den Wind bin, dachte ich, ich frag vorher schon mal hier im Forum nach. Schließlich kriegt man hier i.d.R. die besten Tipps...
Der Tipp, mit VW wegen des Mietwagens zu verhandeln, ist gut. Daran hatte ich auch schon gedacht. Versuchen kann man's ja. Und wenn es mit den Kosten doch vorne und hinten nicht passt, kann man ja immer noch auf das Angebot mit der Versicherungs-Partnerwerkstatt zurückgreifen.
Kommende Woche steht erst einmal der Termin mit einem Gutachter bei der VW Werkstatt an. Mal gucken, wie der Gutachter den Schaden einschätzt und wie es dann weitergeht.
Ich mache auf alle Fälle drei Kreuze, wenn das Thema durch und der Schaden am Wagen behoben ist...
Viele Grüße,
Susi
Kannst ja weiter berichten
Evtl. ist dein VW Dealer auch "Partner" deiner Versicherung, hast du mal nachgefragt?
Ich würde bei VW jedoch sagen, wenn ihr den Auftrag wollt (und das wollen sie bestimmt) dann nur gegen einen Leihwagen auf Ihre/eure kosten...
Nachgefragt hab ich schon, aber leider ist unser VWler kein Partner unserer Versicherung.
Ja, ich berichte hier auf alle Fälle weiter. Ich hoffe zwar, dass das Ganze glatt über die Bühne geht und es im Prinzip nicht viel zu berichten geben wird - aber vielleicht hilft meine Erfahrung dem ein oder anderen ja weiter. Und wenn das Ganze doch noch schwierig werden sollte, ist der Fall hier schon bekannt und muss nicht noch mal erläutert werden.
In diesem Sinne: abwarten, Tee trinken und auf das Beste hoffen...
Moin,
bist Du auch sicher, dass Dein VW Betrieb eine eigene Karosserie- und Lackierabteilung hat ?
Sonst könnte es sein, dass sie das KFZ in eine Karosserie- und Lackierfachwerkstatt verbringen, die auch andere Marken wiederherstellt.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Moin,
bist Du auch sicher, dass Dein VW Betrieb eine eigene Karosserie- und Lackierabteilung hat ?
Sonst könnte es sein, dass sie das KFZ in eine Karosserie- und Lackierfachwerkstatt verbringen, die auch andere Marken wiederherstellt.
Das ist aber für Susi dann kein Nachteil. Sie hat eine Rechnung von einem Vertragshändler. Und wenn es hier Probleme gibt, dann kann der sich im Innenverhältnis mit seinem Subunternehmer auseinandersetzen.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Sonst könnte es sein, dass sie das KFZ in eine Karosserie- und Lackierfachwerkstatt verbringen, die auch andere Marken wiederherstellt.
Jau, oder der Lehrling läuft mit der Werzeugkiste gegen das Auto und beschädigt dabei das Auto zusätzlich.
Auch etwas, das passieren kann. Betrifft aber die Frage des TE auch nur entfernt...
In der Kasko-Versicherung gibt es grundsätlich keinen Anspruch auf Mietwagenkosten.
Zwei Ausnahmen:
Du hast einen besonderen Tarif, der Mietwagenkosten umfasst (selten).
Du entscheidest Dich für das Servicepaket Deines Versicherers. Dann sucht er die Werkstatt für Dich aus und "im Gegenzug" bekommst Du einen Ersatzwagen gestellt.
Ob das eine Alternative ist, musst Du selbst entscheiden.
Die Qualität der Reparatur ist sicher kein Kriterium, weil es sich dabei nicht um minderwertige Werkstätten handelt, sondern um qualifizierte Fachbetriebe (ich glaube, das wollte Corsadiesel auch sagen).
Wenn Du also ein Auto brauchst, kannst Du das Angebot annehmen.
Willst Du aus anderen Gründen lieber "Deine" Werkstatt beauftragen, ist das ebenso in Ordnung, wenn Du keine Werkstattbindung im Vertrag hast. Du musst Dich dann eben selbst um das Ersatzfahrzeug kümmern und es ggf. bezahlen.
Noch einmal vielen Dank für Eure Rückmeldungen und Denkanstöße. Nach Euren Kommentaren und einmal Rumfragen im Freundes- und Bekanntenpreis bin ich nun doch ins Grübeln gekommen: muss es wirklich meine VW Werkstatt sein? Mein erstes Bauchgefühl sagte "ja", einfach weil ich sie kenne und die Partnerservicewerkstätten meiner Versicherung nicht. Andererseits stimmt das Argument, dass ich mir nicht sicher bin, ob meine VW Werkstatt überhaupt die technischen und fachlichen Möglichkeiten hat, meinen Wagen fachgerecht zu reparieren oder ob sie den Auftrag nicht doch outsourcen würden.
Was würde also für die VW Werkstatt sprechen? Außer, dass ich diese Werkstatt kenne und die anderen nicht, fällt mir dazu eigentlich nichts ein. Gegen VW spricht hingegen, dass ich hier eventuell auf den Mietwagenkosten sitzenbleibe. Meine Freunde und Bekannte haben in ähnlichen Situation einfach die Fachwerkstatt der Versicherung genommen und waren absolut zufrieden.
Gibt es Argumente für die VW Werkstatt, die ich übersehen habe?
Zitat:
Original geschrieben von Susi_Sorglos
Gibt es Argumente für die VW Werkstatt, die ich übersehen habe?
siehe doch bitte meinen Beitrag vom 12. Mai 2012 erstellt um 10:24:11 Uhr
Danke für den Hinweis, Dellenzaehler. Aber ist eine Rechnung vom Vertragshändler denn wirklich ein großer Vorteil? Ich kann hier im Vergleich zu einer gleichwertigen Fachwerkstatt keinen Vorteil erkennen (von meinem persönlichen Bauchgefühl mal abgesehen).
Aber sicher Susi.
Zum einen beim Wiederverkauf deines Autos.
Eine Reparatur in einer Markenwerkstatt -auch eine Unfallreparatur- ist immer "Höherwertiger" wie die in einer nicht markengebundenden Werkstatt.
Auch wenn dies in der Praxis natürlich nur auf dem Papier so ist....
Aber hier zählen ja nur deine Belange.
Zum anderen spielt dies bei einer evtl. Kulanzentscheidung des Hersteller nach Ablauf der Garantie eine ganz wesentliche Rolle.
Hierbei ist es völlig egal, welche Art der Reparatur die Kulanz betrifft.
ich wuerde da an garantieleistungen des herstellers denken.
12J auf durchrostung usw.
wenn VW die arbeiten durchfuehrt (und sei es durch subunternehmer) , solltest du im zweifelsfall weniger probleme haben.
Die Beiträge meiner Vorredner bedürfen geringfügiger Richtigstellung.
Rechtlich gibt es keinen zwingenden Grund für eine Reparatur bei VW:
- Gewährleistung
Ist die Reparatur selbst mangelhaft, hast Du die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegen VW aus dem Werkvertrag (§§ 633 BGB ff.).
Gegen die Partnerwekstatt hast Du uneingeschränkt die gleichen Ansprüche.
-Garantie
Garantie ist die über die Gewährleistung hinausgehende Eintrittsverpflichtung, die vertraglich vereinbart wird.
VW (und andere Markenhersteller) gewähren auf ihre Leistungen aus dem Werkvertrag keine Garantie.
Die Partnerwerkstätten bieten -je nach Versicherung- in der Regel mehrjährige Garantieansprüche auf ihre Leistungen. Zudem treten sie -auch abhängig von der Versicherung- auch in die eventuell bestehenden Herstellergarantien ein.
-Herstellergarantie
Ist die vom Hersteller des Fahrzeugs für eine bestimmte Zeit vertraglich gewährte Eintrittsverpflichtung bei Schäden am Fahrzeug in bestimmtem Umfang und unter bestimmten Voraussetzungen.
In der Regel wird die Garantie an das Einhalten der Wartungsintervalle und ggf. deren Durchführung bei VW geknüpft.
Es ist aber auch denkbar, dass bestimmte Garantieansprüche voraussetzen, dass andere Arbeiten am Fahrzeug bei VW ausgeführt werden müssen.
Das müsste sich aus Deinen Garantieunterlagen ergeben. Ich hab auf die Schnelle nichts bei VW gefunden, außer der "Empfehlung" Unfallschäden besser bei VW reparieren zu lassen. Keine Überraschung.
Das müsste man aber genauer prüfen.
-Kulanz
Kulanz ist eine freiwillige Leistung, auf die kein rechtlicher Anspruch besteht.
Der Hersteller entscheidet vollkommen nach eigenem Ermessen, wem er wofür und unter welchen Voraussetzungen Kulanz gewährt.
Die Gründe, warum keine Kulanz gewährt wird, sind vielfältig wie das Leben selbst. Es gibt dazu tausende von Beiträgen bei MT. Die Reparatur in einer Fremdwerkstatt könnte genauso ein Grund sein, wie Deine Haarfarbe oder die Laune des Sachbearbeiters bei VW.
-Wiederverkauf
Hier ist es tatsächlich rechtlich irrelevant, wo repariert wurde.
Grundsätzlich ist der offenbarungspflichtige Unfallschaden anzuzeigen. Wo und wie er repariert wurde, ist egal.
Gibst Du beim Verkauf aber an, dass der Schaden ordnungsgemäß behoben wurde, muss das den Tatsachen entsprechen und Du musst es ggf. nachweisen.
Der Nachweis kann auf verschiedene Weise geführt werden: Bestätigung durch den Sachverständigen, Vorlage einer Rechnung, aus der sich ergibt, dass die Reparatur sach- und fachgerecht war oder sogar nur Bilder von den in Eigenregie durchgeführten Arbeiten und Teilerechnungen.
Entscheidend ist ausschließlich, dass die Arbeit sauber und vollständig gemacht wurde. Wer sie gemacht hat, ist rechtlich völlig unerheblich.
Wenn die Herstellergarantiefrage geklärt ist, kannst Du das Angebot völlig bedenkenlos annehmen. Da handelt niemand mit faulen Äpfeln.
Aber -zur Meidung von Missverständnissen- es ist auch absolut OK, wenn Du das Angebot der Versicherung nicht annimmst, weil Du Dich -aus welchem Grund auch immer- besser fühlst, wenn VW die Arbeit macht.