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Wer zahlt bei einem Unfall und Kennzeichenmissbrauch?

Themenstarteram 30. August 2015 um 10:23

Hallo zusammen,

ich hoffe, Ihr könnt etwas Licht ins Dunkel bringen.

Ich war vor einigen Wochen in einen Unfall verwickelt. Die Schuldfrage ist eindeutig, der Gegner hat die Vorfahrt missachtet.

Aber das Problem, er hatte an sein Auto das Kennzeichen seines anderen Fahrzeuges angebracht.

Wer zahlt meinen Schaden? Die Haftpflicht der Versicherung, die das Kennzeichen versichert hat, und die holen sich das vom Unfallgegner wieder?

Die Werkstatt sagt, so wäre das üblich...ein Anwalt sagt, nein, muss man selber für aufkommen, bzw. ggf. die eigene Vollkasko.

 

Habt Ihr da genauere Kenntnis?

Danke Euch

Gruß

Dirk

Beste Antwort im Thema

wende Dich mal an den Verein Verkehrsopferhilfe, Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg

Gruß

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Zitat:

@arni59 schrieb am 30. August 2015 um 12:23:01 Uhr:

Habt Ihr da genauere Kenntnis?

die versicherung durch die das geklaute kennzeichen versichert ist, wird hier definitiv nichts zahlen...

...da das auto deines unfallgegners nicht versichert ist, eine eventuelle privathaftpflicht deines unfallgegners hier nicht aufkommt...

...wirst du in vorleistung treten müssen bzw. bleibst auf den kosten sitzen, sofern bei dem unfallverursacher nichts zu holen ist.

Der Anwalt hat Recht.

Da bleibt nur der Gang zivilrechtlich vors Gericht, ob die Kohle aber beim Gegenüber überhaupt zu holen ist wieder eine andere Geschichte.

wende Dich mal an den Verein Verkehrsopferhilfe, Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg

Gruß

Themenstarteram 30. August 2015 um 12:05

ah okay.....danke euch....hat mir sehr geholfen...

Zitat:

@Günter schrieb am 30. August 2015 um 13:36:28 Uhr:

wende Dich mal an den Verein Verkehrsopferhilfe, Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg

Gruß

Die sitzen jetzt in Berlin.

Ist das Auto nicht versichert, treten die auch ein. Einfach mal googeln. Das fällt eindeutig unter deren Regulierungsaufträgen. Nur bei Unfallflucht streiken die. Sollte man als Anwalt eigentlich auch wissen.

Gibt übrigens noch eine Methode: Frag mal bei der Zulassungsstelle an (wo das Auto zuletzt) zugelassen war, ob die Versicherung die Beendigung des Vertrages mitgeteilt hat. Gibt eine Vorschrift, wonach die ansonsten weiter haften. Vielleicht weiß dein Anwalt ja wenigstens das.

Es dürfte sch...egal sein ob noch eine Versicherung für das Kennzeichen besteht oder nicht. Das verunfallte Auto war nicht Das was zum Kennzeichen gehört. Warum soll eine Versicherung Schäden bezahlen die gar nicht mit dem versicherten Fahrzeug verursacht wurden? Das Unfallfahrzeug war nicht Versichert, egal ob da Kennzeichen dran waren oder ob Er komplett Ohne gefahren wäre.

Wenn Versicherungen trotzdem zahlen wäre Das rein aus Kulanz. Kann man vorkommen, ist aber eher Unwahrscheinlich.

Ich vermute auch das die Verkehrsopferhilfe nicht mal einfach so jeden Schaden eines unversicherten Fahrzeugs zahlen, denn dann wäre Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 30. August 2015 um 18:25:26 Uhr:

Es dürfte sch...egal sein ob noch eine Versicherung für das Kennzeichen besteht oder nicht. …

Es gibt keine Versicherung, die für ein Kennzeichen besteht. Versichert ist immer nur das Fahrzeug mit seiner FIN. Und eventuell ergibt sich aus der Vorversicherung des Fahrzeugs eine bestehende Versicherung (was PeterBH angesprochen hat), das ist theoretisch durchaus denkbar.

@Sir Donald: Wann und wann die nicht bezahlen ist sehr gut auf der Homepage erklärt.

Wir gehen hier zwar alle davon aus, dass das Unfallfahrzeug nicht mehr zugelassen und/oder versichert war - sonst macht das Ganze eigentlich keinen Sinn. Fest steht dies aber wohl noch nicht. Vielleicht lohnt da eine Nachfrage bei der Zulassungsstelle.

Wenn ein Fahrzeug Abgemeldet ist besteht zwar in der Regel noch ein paar Monate die sogenannte Ruheversicherung, aber Die greift nicht wenn mit dem Auto gefahren wird.

Ist eher dazu da wenn zb ein abgemeldetes Auto wegen einer kaputtgehenden Handbremse wegrollt und einen Schaden anrichtet.

Wenn man aber einfach das Kennzeichen eines anderen Autos dranschraubt wird hat Es trotzdem keinen Versicherungsschutz.

Der Führer des unfallverursachenden Kfz haftet in der vom TE geschilderten Situation persönlich und unbeschränkt. Wenn der nichts hat, dann ist der Tip mit der Verkehrsopferhilfe natürlich richtig. Wenn er was hätte, dann hätte er voraussichtlich auch sein Kfz zulassen und versichern können. Wird also letztlich genau darauf hinauslaufen.

Grüße

Auf jeden Fall vor Gericht gehen und nen Titel Erwirken.

Und dann regelmäßig unauffällig schauen ob sich was zum Positiven verändert hat.

Was soll man sich da einen Titel erwirken? Kostet unnötig Geld - sofern keine RS ohne SB besteht.

 

Es gibt hier nur zwei richtige Wege:

 

a) Bei der Zulassungsstelle nachfragen, ob die Beendigung des Versicherungsschutzes (nach § 25 FZV zwingend erforderlich) von der (früheren) Haftpflichtversicherung angezeigt wurde. Falls nein, besteht gem. § 117 Abs. 2 die Nachhaftung unverändert fort. Dann die frühere Haftpflichtversicherung wegen der Schadensregulierung anschreiben.

 

b) Falls die Mitteilung erfolgte, ist das ein Fall für Verkehrsopferhilfe e.V.(jetzt Wilhelmstr. 43/43G, 10117 Berlin) und dort bei der Meldung gleich darauf hinweisen, dass die Beendigung des Versicherungsschutzes nach 25 FZF mitgeteilt wurde.

 

Falls das alte Kennzeichen des Unfallfahrzeuges nicht bekannt ist, lässt sich über die Fahrgestellnummer der früherer Versicherer, das Kennzeichen usw. spätestens beim KBA ermitteln.

 

 

Und wechsel den Anwalt - wenn der dieses Standardwissen nicht parat hat.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 1. September 2015 um 10:20:55 Uhr:

Was soll man sich da einen Titel erwirken? Kostet unnötig Geld - sofern keine RS ohne SB besteht.

mindestens der Weg über einen Mahnbescheid sollte auch ohne Anwalt und RS-Versicherung möglich sein, das kostet nicht viel. Ein Titel gilt immerhin 30 Jahre - vielleicht kommt der Andere irgendwann wieder zu Geld.

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