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Wer zahlt den Steinschlagschaden?

Themenstarteram 24. Mai 2009 um 17:01

Hallo,

heute waren wir auf einem Ausflug, ein Bekannter ist vor mir mit seinem PKW gefahren und dabei ist ein Stein von seinem Fahrzeug aufgewirbelt worden. Dieser ist mir in die Windschutzscheibe gefetzt und die hat jetzt einen Riss.

Jetzt zu meiner Frage: Zahlt das seine Haftplichtversicherung oder wie kann man diesen Schaden abwickeln?

Über ein paar Antworten wäre ich sehr dankbar.

Gruß

Beste Antwort im Thema
am 24. Mai 2009 um 18:47

Wenn ein Stein durch das Rad hochgewirbelt wird, ist das ein für den Fahrer unabwendbares Ereignis. Dieses Thema ist durchgeurteilt, keine Chance. Worin siehst du denn das Verschulden deines Bekannten??

Der einzige und richtige Weg führt über die Teilkasko. je nach Vertrag ist eine Selbstbeteiligung fällig. Sollte die Scheibe aufgrund der Art der Beschädigung reparabel sein, muss sie nicht zwingend ausgetauscht werden. In solch einem Fall verzichten die Versicherer in aller Regel auf die Anrechnung der Selbstbeteiligung.

Carglass "dreht" da übrigens auch nichts, die würden sich bedanken, wenn sie sowas lesen würden. Carglass ist wie andere Autoglasereien in der Lage, einen Steinschlagschaden fachmännisch und mit Garantie zu reparieren.

Gruß

traumzauber

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Hi,

normalerweise müsste das die Versicherung deines Bekannten zahlen;)

Edit: So war es damals bei mir gewesen. Ansonsten mal zu CarGlass, die werden dich da ganz genau beraten.

MFG Devil

am 24. Mai 2009 um 17:06

Das zahlt deine Teilkaskoversicherung, falls vorhanden. Abzüglich Selbstbeteiligung.

Gruß

Frank

Themenstarteram 24. Mai 2009 um 17:09

Danke für eure Beiträge.

Teilkasko habe ich aber da muss ich ja dann 150,- Selbstbeteiligung berappen...

Geht er mit seinen Prozenten hoch wenn das seine Haftpflicht zahlt?

Hi,

Ich hatte damals auch noch Teilkasko mit 150DM??!! Teilkasko. Ich bin zu CarGlass gefahren, und die haben das so gedreht, das ich nicht ein Cent Zahlen musste.

Mit der Versicherung bin ich auch nicht Hoch gegangen. Fahr wirklich einfach mal zu CarGlass und lasse dich beraten. Die kennen sich da richtig gut aus, und wissen wie man das am besten machen kann.

MFG Devil

Bei einer Abwicklung über die Haftplichtversicherung des Vorausfahrenden wäre noch zu klären, ob der Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden korrekt eingehalten wurde.

am 24. Mai 2009 um 17:15

Steinschlag ist Pech oder höhere Gewalt wenn du so willst.

Das ist ein Fall für "deine" Teilkasko und nicht für seine "Kfz-Haftpflicht".

Wie ihr das unter euch und euch regelt ist dann eure Sache. ;)

Ach so, in der Teilkasko wird du nicht hochgestuft.

Gruß

Frank

am 24. Mai 2009 um 18:47

Wenn ein Stein durch das Rad hochgewirbelt wird, ist das ein für den Fahrer unabwendbares Ereignis. Dieses Thema ist durchgeurteilt, keine Chance. Worin siehst du denn das Verschulden deines Bekannten??

Der einzige und richtige Weg führt über die Teilkasko. je nach Vertrag ist eine Selbstbeteiligung fällig. Sollte die Scheibe aufgrund der Art der Beschädigung reparabel sein, muss sie nicht zwingend ausgetauscht werden. In solch einem Fall verzichten die Versicherer in aller Regel auf die Anrechnung der Selbstbeteiligung.

Carglass "dreht" da übrigens auch nichts, die würden sich bedanken, wenn sie sowas lesen würden. Carglass ist wie andere Autoglasereien in der Lage, einen Steinschlagschaden fachmännisch und mit Garantie zu reparieren.

Gruß

traumzauber

Ein "Verschulden" ist auch einzig und allein durch den Nachfahrenden anzunehmen, wenn dieser den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat.

am 24. Mai 2009 um 19:19

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ein "Verschulden" ist auch einzig und allein durch den Nachfahrenden anzunehmen, wenn dieser den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat.

Richtig und abgesehen davon sollte man sich mal durchrechnen was der andere in der Haftpflicht steigen würde nur wegen sonem kokolores, den man letztenendes für 150€ mit der Teilkasko klären kann und hat ne neue Scheibe und basta und wenn das dann wie gesagt der Bekannte zahlen würde.

Bloss wie schon geschrieben was kann dein Bekannter dafür dass du den Sicherheitsabstand offensichtlich nicht unbedingt eingehalten hast?!

am 24. Mai 2009 um 20:19

wenn du nachweisen kannst das er den stein aufgewirbelt hat, muss seine haftpflichtvers. den schaden zahlen, und er steigt in den %....allerdings solltest du dich darauf einstellen das die vers. sich damit rausredet das der steinschlag darauf zurückzuführen ist das du nicht genügend abstand eingehalten hast....

faktisch gesehen ist der unkomplizierteste weg über deine tk....vllt. könnt ihr euch ja die sb teilen etc....

am 24. Mai 2009 um 20:21

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

wenn du nachweisen kannst das er den stein aufgewirbelt hat, muss seine haftpflichtvers. den schaden zahlen...

Mit Verlaub, das ist Quatsch. Wie verhindert man denn, dass die Räder einen Stein aufwirbeln?

am 24. Mai 2009 um 20:33

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

wenn du nachweisen kannst das er den stein aufgewirbelt hat, muss seine haftpflichtvers. den schaden zahlen...

Mit Verlaub, das ist Quatsch. Wie verhindert man denn, dass die Räder einen Stein aufwirbeln?

Das ist doch ganz einfach. Jedem Stein ausweichen. :D

Gruß

Frank, TK und gut ist.

am 24. Mai 2009 um 20:43

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

Mit Verlaub, das ist Quatsch

der stein könnte ebensogut vom gegenverkehr oder von anderen (auf der bab) fahrzeugen vorrausfahrenden fz stammen....

am 24. Mai 2009 um 20:49

Ich glaube, du hast mich falsch verstanden. Selbst, wenn man beweisen könnte, dass der Stein vom vorausfahrenden Kfz bzw. von einem dessen Räder hochgewirbelt wurde, ist es ein unabwendbares Ereignis. Die Haftpflichtversicherung des Kfz wird diesen Schaden nicht erstatten.

Gruß

traumzauber

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