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Werden Folgeschäden nach Kündigung auch noch übernommen?

Themenstarteram 13. Dezember 2010 um 22:12

Hallo,

ich hatte einen Marderschaden Mitte des Jahres.

Der Kabelbaum wurde mir bereits erstattet, jedoch kam ich noch nicht zum Wechsel des Baums.

Nun ging auch gleichzeitig ein Steuergerät defekt, und kann evtl als Folgeschaden anerkannt werden.

Ich habe jetzt die Versicherung gekündigt und werde wohl eine neue nehmen für kommende Jahr.

Meine Frage nun, wenn ich den Kabelbaum erst im kommenden Jahr auswechsel und sich herausstellt, dass das defekte Steuergerät ein Folgeschaden ist, zahl die bisherige Versicherung dann auch noch?

Danke

Beste Antwort im Thema
am 2. Januar 2011 um 20:12

Einfach Hammer diese Bescheißer .

Sorry das mußte jetzt mal raus, da muß man sich wirklich nicht mehr wundern das die Beiträge fast jedes Jahr steigen.

Das du da kein schlechtes Gewissen hast , das wundert mich doch schon sehr.

Und sowas schreibst du dann auch noch in der Öffentlichkeit.

 

Das was du gemacht hast ist in meinen Augen Abzocke und ich bete zu Gott das du nicht noch mehr Geld von der Versicherung bekommst!

Kannst ja das zuviel erhaltenen Geld für den Kabelbaum Sinnvoll investieren und in dein Steuergerät stecken.

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sofern abgedeckt und anerkannt, ja.

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

sofern abgedeckt und anerkannt, ja.

Das ist der Haken. Du musst beweisen, dass das Steuergerät als unmittelbare Folge des Marderbisses beschädigt wurde.

Das wird schwierig, denn nach einem halben Jahr wird Dir das keiner mehr abnehmen.

 

Hafi

 

Themenstarteram 14. Dezember 2010 um 0:39

Ne hatte dem Gutachter das damals gleich mit angegeben.

Hab ihm auch Stromlaufplan von VW und den Nachweis, dass ABS Steuergerät am Getriebekabelbaum hängt gegeben.

Ich sollte dann zuerst den Kabelbaum austauschen, damit er sieht, dass der Fehler weiterhin besteht...

Zitat:

Ich sollte dann zuerst den Kabelbaum austauschen, damit er sieht, dass der Fehler weiterhin besteht...

Warum gehst Du (im Gegensatz zum Gutachters) davon aus, dass der Fehler im Steuergerät und nicht im Kabelbaum liegt?

- Du hieltst es zwar für nötig, einen Gutachter einzuschalten und den Schaden von der Versicherung erstatten zu lassen, aber nicht, den Schaden dann auch zu reparieren, obwohl dein ABS-Steuergerät kaputt ist?

Wäre ich Versicherung, hätte ich dafür kein Verständnis - ganz unabhängig von der Rechtslage.

Themenstarteram 14. Dezember 2010 um 12:25

Ich hatte einen MArderschaden, meldete dies der Verischerung, die bestellten dann ein Gutachter zu mir, der eindeutig Marderschaden diagnostizierte.

Das mein ABS Steuergerät desfekt ist, sehe ich daher... das auf einmal, zeitgleich mit dem Marderbiss, haufenweise sinnlose Fehler im Steuergerät gespeichert sind.

Leider hatte ich bisher noch keine Zeit den Kablebaum zu wechseln, da dies ja auch nicht mal eben so gemacht wird...

Der Kabelbaum wurde, nachdem er geflickt wurde (war er schon als der Gutachter da war) noch mal von einem Bosch Dienst durchgemessen und es wurde kein Defekt mehr im KAbelbaum festgestellt, Fehler im ABS Steuergerät blieben aber bestehen...

Denke daher dass es eindeutig ist und mein ABS Steuergerät auch defekt ist und dies jetzt nichts mehr mit evtl. defektem Kabelbaum zu tun hat.

Genau so wurde das auch alles der Versicherung mitgeteilt, sogar Rechnung vom Bosch Dienst vorgelegt.

Zitat:

Wäre ich Versicherung, hätte ich dafür kein Verständnis - ganz unabhängig von der Rechtslage.

Was soll da ein Problem mit der Rechtslage sein?

Versicherung hat gefragt ob ich ausgezahlt bekommen will, oder ob es von VW repariert werden soll.

Da aber der Kabelbaum bei VW 800€ und beim Verwerter nur 50€ kostet, kann man sich selber mal überlegen was man macht...

Du glaubst aber doch nicht etwa das du den Unterschied von immerhin 750,00 Euro ausgezahlt bekommst ,oder?

Immer schön mit Rechnung , und was dort drauf steht , das bekommst du auch wieder !

 

Wäre ja sonst leicht verdientes Geld .

Im übrigen hättest du das ja auch schon reparieren lassen können, wenn du halt selber keine Zeit hast ,dann eben in der Werkstatt.

Gruß

mola Ceed

Themenstarteram 14. Dezember 2010 um 21:49

Ne ich glaub das nicht, ich weiß es... der Betrag ist schon lange auf meinem Konto.

Ich musste auch erstmal eine länger Zeit lang suchen, bis ich genau den richtigen Kabelbaum beim Verwerter fand.

Eine Werkstatt baut leider keinen Kabelbaum vom Verwerter ein und wenn dann, nur wieder zu sehr hohen Stundenlöhnen, und der Kabelbaum zu wechseln dauert laut Gutachter 5 Stunden.

Also wäre viel weniger Geld für mich am Ende...

am 2. Januar 2011 um 20:12

Einfach Hammer diese Bescheißer .

Sorry das mußte jetzt mal raus, da muß man sich wirklich nicht mehr wundern das die Beiträge fast jedes Jahr steigen.

Das du da kein schlechtes Gewissen hast , das wundert mich doch schon sehr.

Und sowas schreibst du dann auch noch in der Öffentlichkeit.

 

Das was du gemacht hast ist in meinen Augen Abzocke und ich bete zu Gott das du nicht noch mehr Geld von der Versicherung bekommst!

Kannst ja das zuviel erhaltenen Geld für den Kabelbaum Sinnvoll investieren und in dein Steuergerät stecken.

Themenstarteram 3. Januar 2011 um 1:14

@mola Ceed: Was redest du für dummes Zeug?

Ich habe das sowohl mit der Versicherung als auch mit dem Gutachter besprochen, sogar schriftlich per email! Dort wurde mir mitgeteilt "ersetzt wird der aktuelle Listenpreis des Kabelbaumes bei VW, egal für wieviel Sie einen neuen gebrauchten Kabelbaum ersteigern"

Soll ich da sagen, ne ich möchte die Differenz auf keinen Fall ausgezahlt bekommen!?!?

Also bitte lass solche unnützen Unterstellungen!

Und zu deiner Befriedigung wurden mir kurz vor Sylvester weitere 600€ überwiesen für Folgeschäden.

Ich habe die Police mit den Folgeschäden nuneinmal nicht erarbeitet und war sogar selber darüber überrascht. Der Gutachter machte mich darauf sogar erst noch aufmerksam!

Habe daraus aber gelernt und mache jetzt immer Versicherungen mit Folgeschäden!

am 3. Januar 2011 um 6:03

Guten Morgen zusammen,

@mola ceed:

Dann doch mal etwas zurücknehmen.

Wir reden her über eine fiktive Abrechnung - nicht mehr, nicht weniger. Absolut legal und legitim.

Der TE wird geschädigt, da der Marder aber wieder seine Haftpflicht nicht bezahlt hat, zahlt die Teilkasko --> in genau dem Umfang wie vertraglich geregelt.

Was der TE am Ende mit dem Schadenersatz macht, ist allein seine Sache.

Freilich gibt es nur für geleistete Umsatzsteuer auch diesen Ersatz - aber ich denke, darum geht es dem Te nicht.

Insofern: Alles im Grünen.

Grüße

Schreddi

Das kommt auf Deine Vertragsbedingungen an.

Nicht in allen Teilkaskobedingungen sind Folgeschäden von Marderbissen mitversichert.

Manchmal kann dies nur über die Vollkasko reguliert werden und dies hätte dann eine Rückstufung zur Folge!

Themenstarteram 3. Januar 2011 um 16:56

Genau, das ist richtig so.

Folgekosten war bei meiner alten Versicherung ein extra Punkt im Vertrag. In meinem Fall wurden eben Folgeschäden bis 1000€ übernommen. Es gibt auch Versicherungen die bspw bis 5000€ gehen.

Deswegen hab ich auch bei der neuen Verischerung genau darauf geachtet, dass Folgeshcäden abgedeckt sind. So blöde Steuergerät sind normal schweineteuer, wenn man sie nicht gerade günsitg beim Verwerter oder sonst wo her bekommt.

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