ForumTT 8J
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. TT
  6. TT 8J
  7. Werksabhohlung in Ingolstadt mir 5 Tages Überführungskennzeichen möglich?

Werksabhohlung in Ingolstadt mir 5 Tages Überführungskennzeichen möglich?

Themenstarteram 9. November 2007 um 14:33

Hallo

ich hätte da folgende Frage an Euch:

da ich meinen neuen in KW 51 angeblich abhohlen kann, möchte ich ihn gerne mit einem 5 Tage Überführungskennzeichen in Ingolstadt abhohlen. Audi läßt eine Abhohlung mit rotem Kennzeichen nicht zu, aus welchen Gründen ist mir nicht bekannt.

Warum das ganze?

Dies hat den Hintergrund, dass das Auto sowieso nur in der Garage steht, da wir über Weihnachten einen Kurzurlaub machen und erst wieder am 03. 01. 2008 zurück sind und dann möchte ich das Auto erst zulassen. Dies hat natürlich auch den Effekt, dass er dann E.Z. 2008 hat und bei einem späteren Verkauf einen größeren Wert hat.

Frage:

hat schon einer von Euch mit einem 5 Tage Überführungskennzeichen ein Auto bei Audi abgehohlt?

Wäre für Eure Hinweise und Erfahrungen sehr dankbar!

wünsche allen ein gemütliches WE vor'm PC und so.....

jacklzwei, da se den ohne zwei schon gibt

Ähnliche Themen
16 Antworten
am 9. November 2007 um 14:41

Hi,

die Kurzzeitkennzeichen kannst du dir ja mit einer entsprechenden Doppelkarte schon vor der fahrt nach Ingostadt holen.

Wichtig jedoch: Kurzzeitkennteichen = nur Haftpflicht...

Zwar keine Erfahrung mit roter Nummer aber ein pragmatischer Vorschlag:

Wenn dir die EZ08 so wichtig ist, dann geh halt erst im neuen Jahr zur Zulassungsstelle und hol die Mühle erst in KW01/08 bei Audi ab.

Themenstarteram 9. November 2007 um 14:58

Zitat:

Original geschrieben von pivili

Zwar keine Erfahrung mit roter Nummer aber ein pragmatischer Vorschlag:

Wenn dir die EZ08 so wichtig ist, dann geh halt erst im neuen Jahr zur Zulassungsstelle und hol die Mühle erst in KW01/08 bei Audi ab.

Klar, ist nur nicht möglich, da das Abhohlzentrum ab Januar zwecks Umbau geschossen ist und ich doch recht gerne das Nützliche mit dem Interessanten verbunden hätte, da ich bei Audi noch nicht gewesen bin. Also suche ich nach einem guten Kompromis, bei dem besagter Nebeneffekt noch abfällt.

jacklzwei, da es den ohne zwei schon gibt

Also der Grund, dass Audi es nicht gerne sieht Autos mit Überführungskennzeichen abzuholen ist folgender:

Viele örtliche Händler haben früher die Wagen selbst abgeholt und somit die teure Überführung gespart. Dem wollte Audi ein Riegel vorschieben. Trotzdem werden täglich Fahrzeuge mit roten Kennzeichen dort abgeholt.

Es ist also absolut kein Problem sein Fahrzeug mit roten Schildern abzuholen und es wird auch keiner schief angeschaut, am Tage der Abholung ist der Kunde König (bis er die aus der Halle gefahren ist ;)).

Du könntest dein Fahrzeug aber auch in KW1 in NSU abholen, dort ist weiterhin die Auslieferung möglich.

Das dein Fahrzeug beim Wiederverkauf auch nur einen Cent mehr wert ist wenn er erst in 08 zugelassen wird, ist aber ein Irrglaube! ;)

Gruß Scoty81

Die gleiche Prozedur habe ich bereits zweimal bei Mercedes gemacht. Die Rechnung (aus steuerrechtl. Gründen war aus 12/2006) und die Zulassung erst am 3.1.2007.

Rote Kennzeichen habe ich zur Abholung nach Sindelfingen mitgebracht. Es gab keinerlei Probleme. Übrigens kostet die Abholung in Rastatt (B-Klasse) und in Siedelfingen (C-Klasse) keinen einzigen EURO !

Sogar die Werkbesichtigung (2Std.), das Buffet und die Getränke waren gratis. Selbstverständlich kauft kein Mensch ein Auto für 30000-40000 Eur, um als Was-ist-hier-alles-umsonst-schnorrer bei einem Autohersteller aufzutauchen.

Trotzdem hinterlässt es einen faden Beigeschmack, wenn einem der Audi-Verkäufer erzählt, daß eine Selbstabholung knappe 400 Euro kostet, aber das Essen+Besichtigung wäre auch umsonst, ach ja und der Wagen wäre ja auch vollgetankt...lächerlich.

Wenn ich mich nicht in den TT "verliebt" hätte, wäre o.g. Unverschämtheit Grund genug gewesen, keinen Audi zu kaufen.

Nachdem mir der Händler auch noch erklärte, daß es seit ca. 4 Wochen keinen Abholung mit roten Kennzeichen erlaubt sei, lasse ich den Wagen für 100 Eur mehr anliefern. Grund wäre angeblich ein Mißbrauch oder BETRUG bei der Abholung. Genaueres wollte der gute Mann nicht sagen.

Abholung lohnt sich eigentlich nicht. Fahrtkosten mit der Bahn von D.dorf ca. 70 Eur, Benzin für die Rückfahrt ca. 50 Eur, ZZeitaufwand ca. 1 Tag, im Werk können keine Winterreifen auf die Standardfelgen aufgezogen werden.

am 9. November 2007 um 15:21

Zitat:

Original geschrieben von scoty81

Das dein Fahrzeug beim Wiederverkauf auch nur einen Cent mehr wert ist wenn er erst in 08 zugelassen wird, ist aber ein Irrglaube! ;)

Gruß Scoty81

Das sehe ich anders.

Wenn man das Auto im September wieder verkaufen würde, ist er bei EZ 01/08 "nur" 9 Monate jung. Bei EZ 12/07 ist er ja "schon" ein Jahr alt.

Ist zwar rechnerisch quatsch, aber gefühlt ist das so. Da gibt es ne Menge Leute, die so denken.

Ich würde mein Auto auch erst im Januar zulassen.

Noch ein Tipp an den TE: Normalerweise gibt es bei den Kurzzeitkennzeichen nur Haftpflicht. Man kann aber bei den meisten Versicherern vereinbaren, dass auch die Vollkasko gilt. Das ist insbesondere dann mögich, wenn der alte und der neue Vertrag bei der Versicherung laufen sollen.

Themenstarteram 9. November 2007 um 16:58

Zitat:

Original geschrieben von kk-kiosk

Die gleiche Prozedur habe ich bereits zweimal bei Mercedes gemacht. Die Rechnung (aus steuerrechtl. Gründen war aus 12/2006) und die Zulassung erst am 3.1.2007.

Rote Kennzeichen habe ich zur Abholung nach Sindelfingen mitgebracht. Es gab keinerlei Probleme. Übrigens kostet die Abholung in Rastatt (B-Klasse) und in Siedelfingen (C-Klasse) keinen einzigen EURO !

Sogar die Werkbesichtigung (2Std.), das Buffet und die Getränke waren gratis. Selbstverständlich kauft kein Mensch ein Auto für 30000-40000 Eur, um als Was-ist-hier-alles-umsonst-schnorrer bei einem Autohersteller aufzutauchen.

Trotzdem hinterlässt es einen faden Beigeschmack, wenn einem der Audi-Verkäufer erzählt, daß eine Selbstabholung knappe 400 Euro kostet, aber das Essen+Besichtigung wäre auch umsonst, ach ja und der Wagen wäre ja auch vollgetankt...lächerlich.

Wenn ich mich nicht in den TT "verliebt" hätte, wäre o.g. Unverschämtheit Grund genug gewesen, keinen Audi zu kaufen.

Nachdem mir der Händler auch noch erklärte, daß es seit ca. 4 Wochen keinen Abholung mit roten Kennzeichen erlaubt sei, lasse ich den Wagen für 100 Eur mehr anliefern. Grund wäre angeblich ein Mißbrauch oder BETRUG bei der Abholung. Genaueres wollte der gute Mann nicht sagen.

Abholung lohnt sich eigentlich nicht. Fahrtkosten mit der Bahn von D.dorf ca. 70 Eur, Benzin für die Rückfahrt ca. 50 Eur, ZZeitaufwand ca. 1 Tag, im Werk können keine Winterreifen auf die Standardfelgen aufgezogen werden.

Es ist nicht der Grund der Abholung dabei irdendein paar € zu sparen. Ich habe erstmals meinen letzten Mecedes in Sindelfingen abgeholt, es war mein siebter MB. Hätte ich diesen veralteten Laden schon mal vorher gesehen, hätte ich mir den Ärger mit dem letzten E 270 CDI T- Modell erspahrt. Ich bin ganz einfach auf den Audiladen gespannt und möchte hier eine Beziehung aufbauen, bzw. eine Basis für weitere Fahrzeuge von diesem Hersteller. Ich bin über die momenetane Ausrichtung von Audi sehr angetan und sie deckt sich zur Zeit mit meiner eigenen. Und um hier mein Gefühl entsprechend zu bestätigen, möchte ich halt gerne mal da eine lange Nase machen.

Da ich bis jetzt alle meine gebrauchten Fahrzeuge, ob Motorrad, PKW, LKW oder Anhänger ausnamslos immer selber verkauft habe, kann ich sehr wohl sagen, dass eine E.Z. 2008 viel besser aussieht wie 2007. Ich glaube da brauchen wir nicht zu diskutieren.

Aber ich werde ganz einfach eine Mail zu Audi machen und ich bin mir sicher da auch eine Antwort zu bekommen.

jacklzwei, da es den ohne zwei schon gibt

Zitat:

Original geschrieben von kk-kiosk

Die Rechnung (aus steuerrechtl. Gründen war aus 12/2006) und die Zulassung erst am 3.1.2007.

Wenn aber einmal ein Betriebsprüfer genau diese Details so verknüpft sieht (Rechnungsdatum und EZ) war´s das für Deine "steuerlichen Gründe". :D:D

Grüße

Markus

Zitat:

Original geschrieben von kk-kiosk

... Selbstverständlich kauft kein Mensch ein Auto für 30000-40000 Eur, um als Was-ist-hier-alles-umsonst-schnorrer bei einem Autohersteller aufzutauchen.

Trotzdem hinterlässt es einen faden Beigeschmack, wenn einem der Audi-Verkäufer erzählt, daß eine Selbstabholung knappe 400 Euro kostet, aber das Essen+Besichtigung wäre auch umsonst, ach ja und der Wagen wäre ja auch vollgetankt...lächerlich.

...

Dem kann ich mich nur anschließen! Die Abholung in NSU war wirklich ein tolles Erlebnis und ich würde das immer wieder machen. Aber dafür, dass ich mein eigenes Auto selbst abhole auch noch so viel Geld zu verlangen, finde ich etwas unpassend. Im Übrigen gilt dies ebenso für die gnadenlos überteuerten Überführungskosten.

Hier wird losgelöst vom Listenpreis einfach nochmal kräftig dazuverdient - wenn nicht sogar abgezockt :mad:

am 9. November 2007 um 18:19

Zitat:

Original geschrieben von jacklzwei

Hallo

ich hätte da folgende Frage an Euch:

da ich meinen neuen in KW 51 angeblich abhohlen kann, möchte ich ihn gerne mit einem 5 Tage Überführungskennzeichen in Ingolstadt abhohlen. Audi läßt eine Abhohlung mit rotem Kennzeichen nicht zu, aus welchen Gründen i........

@jacklzwei

ich soll meinen Schatz ca. 50. bis 51 KW bekommen, aber genaueres Wissen die bei Audi noch nicht.

Frage: ist die KW schon fest bei dir oder denkst du die sie nur aus!? Und wenn fest, wieso wissen deine Audi Jungs mehr wie meine?

M.C.

Themenstarteram 9. November 2007 um 18:40

Zitat:

Original geschrieben von maody66

Zitat:

Original geschrieben von kk-kiosk

Die Rechnung (aus steuerrechtl. Gründen war aus 12/2006) und die Zulassung erst am 3.1.2007.

Wenn aber einmal ein Betriebsprüfer genau diese Details so verknüpft sieht (Rechnungsdatum und EZ) war´s das für Deine "steuerlichen Gründe". :D:D

Grüße

Markus

Hallo Markus

ich denke da bist Du im Irren, es spielt Rechnungsdatum und Zulassungsdatum aus steurlichen Gründen keinerlei Rolle mehr. Das war früher mal so, aber lange schon nicht mehr! Es ist aber definifiv nicht der Beweggrund für meinen Wunsch, sondern einfach das eigene Hinfahren und mit dem Neuen nach Hause kommen. Gleichzeitig empfinde ich die Information und das eigene Bild, das ich mir selber auf die Art und Weise von meinem neuen Fahrzeughersteller machen kann. als für mich sehr interessant. Wenn ich gleichzeitig noch weiteren mariellen Nutzen daraus erziehlen kann, warum nicht? Hast Du was zu verschenken?

mit freundlichem Gruß

jacklzwei, da es den ohne zwei schon gibt

Zitat:

Original geschrieben von jacklzwei

Zitat:

Original geschrieben von maody66

 

Wenn aber einmal ein Betriebsprüfer genau diese Details so verknüpft sieht (Rechnungsdatum und EZ) war´s das für Deine "steuerlichen Gründe". :D:D

Grüße

Markus

Hallo Markus

ich denke da bist Du im Irren, es spielt Rechnungsdatum und Zulassungsdatum aus steurlichen Gründen keinerlei Rolle mehr. Das war früher mal so, aber lange schon nicht mehr! Es ist aber definifiv nicht der Beweggrund für meinen Wunsch, sondern einfach das eigene Hinfahren und mit dem Neuen nach Hause kommen. Gleichzeitig empfinde ich die Information und das eigene Bild, das ich mir selber auf die Art und Weise von meinem neuen Fahrzeughersteller machen kann. als für mich sehr interessant. Wenn ich gleichzeitig noch weiteren mariellen Nutzen daraus erziehlen kann, warum nicht? Hast Du was zu verschenken?

mit freundlichem Gruß

jacklzwei, da es den ohne zwei schon gibt

Hi jacklezwei,

weiß nicht, was Du jetzt in den falschen Hals bekommen hast, aber ich finde Dein Ansinnen überhaupt nicht komisch, im Gegenteil. Ich habe mich doch dazu auch gar nicht geäußert. Wollte ich auch nicht. Finde Deinen Plan absolut korrekt, kann Dir aber was das Administrative angeht leider nicht helfen, kenne mich zu wenig aus.

Womit ich mich aber tatsächlich auskenne, sind diese Steuersachen. ;) Ich konnte diesem kleinen Spaß, der -wie gesagt- nicht an Dich gerichtet war, nicht widerstehen, sorry. Und glaub mir, das mit der EZ spielt steuerlich heute immer noch dieselbe Rolle, wie damals. Zum Teil (Stichwort: Leistungsdatum in der Rechnung) sogar noch eine Größere.

Grüß

Markus

Zitat:

Original geschrieben von welTT 

Man kann aber bei den meisten Versicherern vereinbaren, dass auch die Vollkasko gilt. Das ist insbesondere dann mögich, wenn der alte und der neue Vertrag bei der Versicherung laufen sollen.

 

Das ist grundsätzlich kein Problem. Man muss sich einfach eine vorl. Deckung für die Vollkasko geben lassen und das sicherheitshalber schriftlich.

Zitat:

Original geschrieben von maody66

Zitat:

Original geschrieben von jacklzwei

 

Hi jacklezwei,

weiß nicht, was Du jetzt in den falschen Hals bekommen hast, aber ich finde Dein Ansinnen überhaupt nicht komisch, im Gegenteil. Ich habe mich doch dazu auch gar nicht geäußert. Wollte ich auch nicht. Finde Deinen Plan absolut korrekt, kann Dir aber was das Administrative angeht leider nicht helfen, kenne mich zu wenig aus.

Womit ich mich aber tatsächlich auskenne, sind diese Steuersachen. ;) Ich konnte diesem kleinen Spaß, der -wie gesagt- nicht an Dich gerichtet war, nicht widerstehen, sorry. Und glaub mir, das mit der EZ spielt steuerlich heute immer noch dieselbe Rolle, wie damals. Zum Teil (Stichwort: Leistungsdatum in der Rechnung) sogar noch eine Größere.

Grüß

Markus

Herr Markus, zwei Steuerprüfungen habe ich bereits hinter mir. Der Betriebsprüfer hatte wenig zu monieren, o.g. Punkt spielte überhaupt keine Rolle. Es wurde zwar festgestellt, daß die Fahrzeuge erst im neuen Jahr zugelassen wurden, aber durchaus mit Datum der Rechnungslegung genutzt wurden. Ob mit roten, grünen oder pinkfarbenen Schilder oder mit der entgültigen Zulassung war unerheblich.

Im übrigen machte es sich durchaus im Wiederverkauf bemerkbar, das die Fahrzeuge erst im Folgejahr zugelassen wurden, insbesondere bei Privatverkauf.

 

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. TT
  6. TT 8J
  7. Werksabhohlung in Ingolstadt mir 5 Tages Überführungskennzeichen möglich?