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Werkstatt arbeitet schlampig, Rechnung kürzen?
Hallo Forunsmitglieder,
Letzte woche musste ich bei meinem 2.wagen einem Golf 4 Variant das hintere seitenteil spachteln und lackieren lassen. Mit dem Ergebnis bin ich auch recht zufrieden nur beim Einbau des Radkastens wurde ein wenig geschlampt. Ich weiß es ist nur eine Bagatelle aber ich wohne nicht gerade in der nähe der lackiererei (40 km) und es geht doch auch ums Prinzip
Als ich das Auto geholt habe und Zuhause in der Garage alles nochmal angeschaut habe ist mit aufgefallen dass 2 schrauben fehlen und in EINEM Loch 2 schrauben reingedreht wurden. Das Gewinde ist an der stelle natürlich fürs Gesäß^^
Kann man da die Rechnung um ein paar Eus kürzen oder ist das zu unbedeutend?
Beste Antwort im Thema
Hier geht es nicht um den Geldbetrag sondern um Prinzipien.
Wenn dir 20€ egal sind, kannst du gerne meine Kontonummer haben..
Man wird heute an jeder Ecke belogen und betrogen. Jeder versucht einem das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Da ist es nicht falsch, einmal genauer hin zu schauen. Wenn man für saubere Arbeit bezahlt, darf man diese auch erwarten!
Ob es nun um eine Unterlagscheibe für paar Cent oder um was größeres geht, spielt keine Rolle.
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38 Antworten
Nö. Wenn du mit der erbrachten Leistung nicht zufrieden bist, dann musst du diese reklamieren und damit dem Ausführenden die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Das ist der übliche weg. Du kannst natürlich auch bei dem Betrieb anrufen, den Sachverhalt schildern und auf ein Entgegenkommen hoffen. Eine eigenmächtige Kürzung des Rechnungsbetrages haut nicht hin.
hallo
die antwort vom vorredner ist voll korekt ...
erst möglichkeit zur nachbesserung...
rechnung einfach kürzen geht gar nicht..
fehler passiren überall , erst reden.
dann einen kompromiss oder lösung finden
Hi zusammen,
kann mich dem nur anschließen!
Erst mal beim Verursacher vorsprechen und nachbessern lassen!
Alles andere ist...."quatsch"!
Viele Grüße
Sancho deluxe
PS.: mich würde mal interessieren, warum man mal eben die Rechnung kürzen will, und wenn-,um wieviel? ( ne Schraube vermackelt,eine fehlt...dann bitte mal 3,49 Euro weniger?)
Welche Berechnungsgrundlage sollte hier zum Tragen kommen?
Vielleicht kann der TE ja nochmal dazu Stellung nehmen.
Hey
Also dass ich nicht einfach 50 € weniger bezahlen kann ist mir schon klar. Habe mit dem Meister auch schon telefoniert und er will es sich anschauen.
@sancho deluxe
Meine anfängliche Frage habe ich eher so gemeint ob es generell möglich ist durch den Aufwand der mir jetzt entsteht 2x40km fahren den Meister daruf hinzuweisen dass es doch fair wäre den rechnjngsbetrag beispielsweise um 20 € zu senken. Sorry kam im ersten Beitrag vlt alles etwas zu "aggressiv" rüber.
Niemand hat dich gezwungen, genau diesen Betrieb aufzusuchen. du hast dich aus bestimmten Gründen für den Laden entschieden. In diese Entscheidungsfindung sollte man aber auch den Fall mit einkalkulieren, was man bei Reklamationen macht.
Wegen 20 Euro machste hier son Aufriss.
Auf solche Kunden wie du kann man getrost verzichten.
Dir läuft ja richtig der Geifer aus dem Mund.
Ich spende 1 Euro für den armen SGB2 behafteten Te,wer ist noch dabei?
Hier geht es nicht um den Geldbetrag sondern um Prinzipien.
Wenn dir 20€ egal sind, kannst du gerne meine Kontonummer haben..
Man wird heute an jeder Ecke belogen und betrogen. Jeder versucht einem das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Da ist es nicht falsch, einmal genauer hin zu schauen. Wenn man für saubere Arbeit bezahlt, darf man diese auch erwarten!
Ob es nun um eine Unterlagscheibe für paar Cent oder um was größeres geht, spielt keine Rolle.
Also bei mir würde man sich auch aufregen, wenn solche Montagefehler vorkommen.
Da hat wahrscheinlich der Meister den Azubi die Radhausverkleidung einbauen lassen und der Azubi das nicht hinbekommen.
So ist das Leben...
Die Frage ist natürlich, warum du eine so weit entfernte Werkstatt genommen hast.
Nur weil das grade die billigsten waren, oder weil die was können weshalb du öfter da bist?
qBopp19: Ich würde von dir gern einmal einen konstruktiven Beitrag lesen. Kannst du sowas auch?
Die Frage war doch, ob du bei Mängeln einfach die Rechnung kürzen darfst-oder?
Nein. Du müsstest mir schon einen Vertrag vorlegen oder sonstwas wo das drinsteht. Selbst im Gesetz steht sowas nicht. Da ist erst die Möglichkeit der Mängelbeseitigung angeführt. Erst wenn diese Versuche fehlschlagen, kann man die Rechnung kürzen.
Andersherum, wenn der Handwerker mit der Kürzung einverstanden ist, musst du mit den Fehlern leben, denn dann ist die Mängelbeseitigung passe. Du hast dafür eine Entschädigung bekommen- den gekürzten Rechnungbetrag.
Das Problem der 40 km Entfernung lieg wohl an meinem Wohnort. Ein dorf mit unter 2000 Einwohnern nächste größere Stadt mit Lackierei ist leidee 40km weg und ich wollte es nicht in einem hinterhof machen lassen. Nicht weil es die billigsten waren sondern weil diese Werkstatt auch einen guten fRuf hat. Naja ich werde trotzdem freundlich den meister darauf ansprechen ob es nicht fair wäre da noch etwas zu machen.
@bobb19:
Überweist du mir 20€? Musst es ja dicke haben Kollege
Auf wenn der wert der schrauben im centbetrag liegt geht es doch auch ums Prinzip. Wie mans überhaupt schafft in ein loch 2 schrauben reinzuprügeln
Zitat:
Original geschrieben von DennyBMW13
Naja ich werde trotzdem freundlich den meister darauf ansprechen ob es nicht fair wäre da noch etwas zu machen.
Ein freundliches Gespräch ist in solchen Fällen immer eine gute Idee.
Bopp19: Was soll dieser unnütze und hämische Beitrag ??? Es wurde eine berechtigte Frage gestellt und nun gilt es dem TE Tipps zugeben. Hast den Sinn eines Forums noch nicht erkannt ?
Es spielt auch die Frage keine Rolle warum sich der TE ausgerechnet DIESE Werkstatt ausgesucht hat. Wenn die Werkstatt den Auftrag annimmt hat sie gut und sauber zu arbeiten, ansonsten sieht sie sich der Mängelbeseitigungspflicht ausgesetzt.
Gruß, Zelirodu
Zitat:
Original geschrieben von zelirodu
Es spielt auch die Frage keine Rolle warum sich der TE ausgerechnet DIESE Werkstatt ausgesucht hat. Wenn die Werkstatt den Auftrag annimmt hat sie gut und sauber zu arbeiten, ansonsten sieht sie sich der Mängelbeseitigungspflicht ausgesetzt.
Die hat doch auch niemand bestritten. Nur wollte der TE ja nicht die Mängel beseitigt haben sondern eigenmächtig die Rechnung kürzen. Und das funktioniert halt nicht.
Und auch die Frage, warum der TE sich für die Werkstatt entschieden hat halte ich für berechtigt, denn man sollte sich schon vor Auftragserteilung überlegen, was man im Fall eines Mangels macht. Das gehört für mich in eine solche Entscheidung mit rein. Man kann dann ja durchaus zu dem Ergebnis kommen, dass man bei genau dieser Werkstatt bleibt, weil sie eben einen guten Ruf hat und die Alternativen rar sind. Dann sollte man sich aber auch der Tatsache bewusst sein, dass man eben auch nochmal 40km fahren muss, um einen Mangel beseitigen zu lassen.