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Werkstatt behält Fahrzeug nach Nachbesserung als Pfand
Hi,
wir haben folgendes relativ komplexes problem:
Im Sommer brachte mein Vater sein Auto in eine Werkstatt um den Zahnriemen wechseln zu lassen und ein paar Lackschäden und Roststellen am Schweller in ordnung bringen zu lassen.
Die Lachschäden wurden mit einem Lack in einem völlig anderen weis übersprüht mit wellen und sehr unprofessionell, ist von weitem als pfusch zu sehen. Deshalb wurde die Rechnung um den Betrag für diese Leistung gekürzt und der Werkstatt dies schriftlich mitgeteilt und um nachbesserung geben.
Die Nachbesserung hat das ganze noch schlimmer gemacht, und zwar so dass die kante der anderen Fahrzeugteile vom nun erneuten Abkleben nun ca 1mm hoch ist, der falsche weis ton ist es immer noch - chremeweis gegenüber normales weis.
Tja dummerweise will die Werkstatt das Auto nun nicht mehr rausrücken, macht von ihrem Pfandrecht gebrauch, obwohl das immernoch äußerst mangelhaft ist.
Wie würdet ihr da vorgehen? Hatte jemand so einen Fall schon mal?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@feinerherr schrieb am 5. Dezember 2015 um 07:29:29 Uhr:
Die Frage ist hier: warum bringe ich mein Auto zu Lackierarbeiten in eine Werkstatt die für diese Arbeiten nicht ausgerüstet und qualifiziert ist.
Warum führt die Werkstatt Arbeiten an einem Fahrzeug aus, wozu sie nicht qualifiziert ist ?
So wäre deine Frage richtig gestellt !
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73 Antworten
Nicht ganz einfach, aber oftmals hilft Schriftverkehr. Am besten schon die erste Aufforderung zur Nachbesserung per Einschreiben, und mit Fotos dokumentieren.
Wir haben die erste Aufforderung zur Nachbesserung per Einwurf erledigt, aber mein Vater hat leider vergessen bilder zu machen.
Trotzdessen ist nun nicht nachgebessert worden sondern das ganze noch viel schlimmer...
Der Betrieb meinte sie seien halt kein Lackierbetrieb und könnten es nicht besser und es sei nur eine "Lackreparatur" gewesen. Aber verschiedenes weis, 1mm hohe kanten etc. sind doch keine fachgerechte arbeit, oder?
Wenn der Kunde die Reparaturrechnung nicht anerkennen und bezahlen will, dann muss die Werkstatt das Fahrzeug der Kunden nicht herausgeben. Die Werkstatt hat nämlich wegen der Forderungen aus dem Reparaturvertrag zunächst ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB. Ist der Kunde Eigentümer des zur Reparatur gegebenen Fahrzeugs, steht der Werkstatt darüber hinaus ein gesetzliches Werkunternehmenspfandrecht gemäß § 647 BGB zu.
Zudem kann die Werkstatt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (sog. Kfz-Reparaturbedingungen) ein erweitertes Pfandrecht vereinbaren. Dieses vertragliche Pfandrecht erstreckt sich auch auf Forderungen der Werkstatt aus früher durchgeführten Reparaturen, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen. Voraussetzung ist jedoch, dass zwischen der alten und der aktuellen Forderung ein Zusammenhang besteht. Dies ist z. B. der Fall, wenn dasselbe Fahrzeug repariert worden ist.
Trotzdem viel Glück bei deinen Verhandlungen
Zitat:
@fisch.stefan schrieb am 4. Dezember 2015 um 21:47:32 Uhr:
Aber verschiedenes weis, 1mm hohe kanten etc. sind doch keine fachgerechte arbeit, oder?
Sicher nicht. ich hatte auch mal Ärger mit einer Lackierung, hat mich damals viel Nerven gekostet, aber am Ende haben sie es ordentlich hinbekommen.
Ich denke dass sie im Fall eines berechtigten Mangels das Auto nicht einbehalten dürfen. Dementsprechend würde ich einen klar formulierten Einschreibebrief inkl. einer Frist zur zweiten Nachbesserung schicken.
(Eigener) Schriftverkehr dürfte hier nicht helfen! Hier hilft wohl nur ein Anwalt. Bei dem Pfusch, so wie du den schilderst, kann m. E. kein Pfandrecht bestehen.
Ja die Regelungen zum Pfandrecht kenne ich...
ABER die Frage ist was eben zu tun ist, wenn eben eine mangelhafte Reparatur vorgenommen wurde, obwohl eben eine selbstverständlich ordentliche in auftrag gegeben wurde..
Zahlen und hinterher Geld zurück fordern? Wäre eine Möglichkeit aber relativ umständlich, vor allem weil der Schaden den der Typ durch sein gepfusche angerichtet hat, laut aussage eines lackierbetriebes bei mindestens 800 euro höher liegt, gegenüber dem was es gekostet hätte wenn man es direkt den alternativen lackierbetrieb machen hätte lassen.
Nun das Pfandrecht besteht natürlich, er hat ja forderungen aber er hat seinen Teil des Vertrages nur Mangelhaft erfüllt und damit eben keine gültigen. Möglichkeit zur Nachbesserung hatte er ja, aber eben nur mehr schaden angerichtet.
Vor allem hat er jetzt habe ich vorhin gesehen auch an der anderen seite rumgebastelt, wofür er nie einen auftrag hatte.
Wenn’s dumm läuft, verlangt die Werkstatt auch noch Einstellkosten seit dem Sommer, und das wahrscheinlich auch noch zu Recht. Braucht dein Vater sein Auto gar nicht, weil es seit dem Sommer in der Werkstatt steht?
Wenn die Werkstatt Innungs-Mitglied ist, dann würde ich zunächst die dortige Schiedsstelle anrufen.
Doch wir hatten es am Dienstag zur Nachbesserung erneut hingebracht, dazwischen gabs kaum Kontakt... Weil die Firma auf das Nachbesserungsgesuch (schriftlich) erst nicht reagierte und dann irgendwann eine Mahnung mit der Frage schickte ob irgendwas nicht in Ordnung wäre. Mein Vater rief daraufhin an und machte den Termin aus.
Kosten für die Unterbringung wären erst seit heute, heute war der Termin für die Abholung ausgemacht.
Schiedsstelle ist ne sehr gute idee!
Bei ner zweiten NAchbesserung habe ich die sorge, dass es erneut schlimmer wird und deshalb bin ich mir da nicht sicher.. :-(
Auto abholen, bezahlen und sofort per Einschreiben eine Frist zur Nachbesserung setzen. Wenn sich die Werkstatt nicht in der Lage sieht die Lackierarbeiten anständig auszuführen sich einen Lackierer suchen und den entstandenen Schaden einklagen.
Den gesamten Schriftverkehr am besten einem Anwalt überlassen, die meisten Betriebe verstehen eh keine andere Sprache.
Ich würd hier überhaupt nicht mit der Werkstatt debattieren! In meinen Augen haben sie kein Recht das Auto als Pfand zu nehmen! Für was auch? Ihre verpfuschte Arbeit? Ich würde sofortige Rücksprache mit einem Anwalt halten und mir den 2. Schlüsselschnappen und den da weg holen wenn er fahrbereit ist. Was war die genau Begründung von dem Pfandrecht Gebrauch zu machen?
Der Grund war die nicht geleistete Teilzahlung aufgrund der mangelhaften Ausführung. Dummerweise steht das Auto zugeparkt in ner Halle, so dass wir es nicht einfach holen konnten..
Schlussendlich wird wohl auf n Anwalt rauslaufen, das ist echt n Riesen Schaden, im Gegensatz zu dem was es vorher war..
Ich scheue halt irgendwie die paar hundert Euro für n Anwalt..
Kommt sicher drauf an, ob es ein Dienst- oder ein Werkvertrag war. Das eine ist erfolgsabhängig, das andere nicht.
Nach dem vorliegenden Sachverhalt besteht n.m.E. für die Werkstatt gar kein Werkunternehmerpfandrecht mehr. Denn dieses Pfandrecht erlischt, wenn der Werkunternehmer den Gegenstand an den Kunden herausgibt. (Ausnahme: in den AGB wurde ggf. ein verlängertes Pfandrecht vereinbart).
Hier hat ja der Unternehmer das Fahrzeug herausgegeben und erst beim erfolglosen Nachbesserungsversuch behalten. Dies ist aber nicht zulässig (könnte sogar strafbar sein) weil kein Pfandrecht mehr besteht.
Aber wie immer: Nicht auf motor-talk verlassen sondern ab zum Anwalt, vollständigen Sachverhalt aufklären und dann erst tätig werden.