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Werkstatt Betrug?

Themenstarteram 16. Februar 2012 um 18:16

Hallo Leute,

musste meinen Wagen die Tage in die Werkstatt bringen, da die Lager der Spannrollen fertig waren. Meine aktuelle Werkstatt hat dann auch noch den Zahnriemen erneuern müssen weil der völlig hinüber war - 5 Mark Stück großer Bereich heraus gebrochen und absolut rissig.

Nun war der Wagen exakt deswegen vor ca. 2 Jahren in einer anderen Werkstatt zur Erneuerung der oben genannten Teile und zusätzlich wurde noch die Wasserpumpe ect. gewechselt. Mein Meister sagte auch gleich, dass dieser Keilriemen niemals 50.000 Km gelaufen ist, sondern wesentlich länger. Spannrollen halten ebenfalls länger als die gefahrenen 50000 Km, was den Schluss zulässt, dass damals nichts gewechselt wurde.

Besteht für mich die Möglichkeit dieses einwandfrei nachweisen zu können? Soll ich mir einen Gutachter heranziehen?

Danke im Voraus für konstruktive Hilfe.

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18 Antworten
am 16. Februar 2012 um 18:55

Man kann ein Materialprüfungsgutachten erstellen lassen, ob das allerdings das gewünschte Ergebnis zu Tage bringt, und wirtschaftlich vertretbar ist, ist fraglich.

Ein Montagefehler der Wasserpumpe, schief eingespannt, kann auch die Ursache gewesen sein, kann, weil das in einigen Motoren geht, ohne das etwas undicht wird. Aber den Zahnriemen und die Spannrolle enormen Verschleiss aussetzt.

Schliess Dich mal, wegen der Anfrage eines Gutachtens mit Dellenzaehler kurz, der ist täglich im Versicherungsforum anzutreffen.

Wird nach meiner Meinung schwierig bis unmöglich. Das Alter des Zahnriemens kann man sicherlich ermitteln. Aber wie willst du beweisen, dass dies der Zahnriemen ist, der vor zwei Jahren von der Werkstatt eingebaut wurde?

Gruß

Woldo

am 16. Februar 2012 um 19:03

Keiner setzt freiwillig einen gebrauchten Zahnriemen ein, noch dazu, wenn er jeden Moment in Stücken auseinander gehen kann..

am 16. Februar 2012 um 19:11

Zitat:

Original geschrieben von woldo66

Aber wie willst du beweisen, dass dies der Zahnriemen ist, der vor zwei Jahren von der Werkstatt eingebaut wurde?

Und selbst wenn man nachweisen könnte, dass der Zahnriemen 6 Jahre alt ist. Dann kann er immer noch 4 Jahre im Lager gelegen haben bevor die Werkstatt ihn vor 2 Jahren eingebaut hat.

Mfg Zille

Da kein Schaden eingetreten ist, würde ich da kein Faß aufmachen.

 

Der fade Nachgeschmack bleibt allerdings.

Themenstarteram 16. Februar 2012 um 23:55

Zitat:

Original geschrieben von wvn

Da kein Schaden eingetreten ist, würde ich da kein Faß aufmachen.

Der fade Nachgeschmack bleibt allerdings.

Laut Audi war diese Reparatur nach 120k fällig, was ich auch exakt zu diesem Zeitpunkt machen lassen habe. Wenn man dann die Wartung nicht durchführt, riskiert man absichtlich einen Motorschaden. Für nichts dann auch noch fast 500,00 € zu kassieren, ist eindeutiger Betrug.

Zitat:

Original geschrieben von TQuattroT

Zitat:

Original geschrieben von wvn

Da kein Schaden eingetreten ist, würde ich da kein Faß aufmachen.

 

Der fade Nachgeschmack bleibt allerdings.

Laut Audi war diese Reparatur nach 120k fällig, was ich auch exakt zu diesem Zeitpunkt machen lassen habe. Wenn man dann die Wartung nicht durchführt, riskiert man absichtlich einen Motorschaden. Für nichts dann auch noch fast 500,00 € zu kassieren, ist eindeutiger Betrug.

Die Frage ist nur, wie willst Du das stichhaltig nach 2 Jahren beweisen ?

 

Themenstarteram 17. Februar 2012 um 0:02

Zitat:

Original geschrieben von woldo66

Wird nach meiner Meinung schwierig bis unmöglich. Das Alter des Zahnriemens kann man sicherlich ermitteln. Aber wie willst du beweisen, dass dies der Zahnriemen ist, der vor zwei Jahren von der Werkstatt eingebaut wurde?

Gruß

Woldo

Die haben keinen gebrauchten eingesetzt, die haben mir meinen Wagen, ohne etwas zu machen, wieder zurück gegeben.

Themenstarteram 17. Februar 2012 um 0:10

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Zitat:

Original geschrieben von TQuattroT

 

Laut Audi war diese Reparatur nach 120k fällig, was ich auch exakt zu diesem Zeitpunkt machen lassen habe. Wenn man dann die Wartung nicht durchführt, riskiert man absichtlich einen Motorschaden. Für nichts dann auch noch fast 500,00 € zu kassieren, ist eindeutiger Betrug.

Die Frage ist nur, wie willst Du das stichhaltig nach 2 Jahren beweisen ?

Deshalb frage ich ja hier, was machbar ist und ob jemand so etwas bereits durchgezogen hat.

Ich habe außer dem Keilriemen ja auch noch die defekten Spannrollen. Ich wette, die Wasserpumpe wurde ebenso nicht gewechselt. Was bedeuten würde, dass diese Teile bereits 11 Jahre alt wären. Wenn das nachweisbar wäre, sollten doch genügend Indizien vorliegen, mit denen man einen Richter überzeugen könnte. Ich hoffe, ich liege damit nicht falsch.

Ach ja, die Firma hat drei Buchstaben und fängt mit A an. Nur falls es einen interessiert. Ich weiß, bin selbst Schuld ;)

Zitat:

Original geschrieben von TQuattroT

Die haben keinen gebrauchten eingesetzt, die haben mir meinen Wagen, ohne etwas zu machen, wieder zurück gegeben.

...du glaubst alles was die Vöglein von den Dächern zwitschern :D

Weil dir das jemand so gesagt hat ist dies so?

Wie kann diese "Meister" (Bademeister, Hausmeister sind alles Meister) denn vorhersagen (otisch), dass ein Riemen mehr als 50k oder auch 70k gelaufen hat, völlig absurd in meinen Augen...

Wenn es noch keine zwei Jahre her ist hast du doch Gewährleistung auf die Arbeit, versuch es mal damit (warum sagt dir dies dein Meister nicht, will er nur Geld verdienen)?

Bedenke, es sind und bleiben Verschleissteile und eine Garantie/Kulanz auf 120.000 Km oder sieben Jahre habe ich bislang nur vom Hersteller beim "ersten" Riemen vom Werk gesehen...

Wenn du es jedoch genau wissen willst, dann sollte dieser Meister die Pfoten von dem Wagen lassen und es einem Fachmann überlassen (Gutachter, perfekt wäre wenn er vereidigt wäre) welcher prüft, ob diese Aussage richtig oder falsch ist, alles andere bringt dich nicht weiter...

http://de.wikipedia.org/.../Sachverst%C3%A4ndiger?...

Themenstarteram 17. Februar 2012 um 9:00

Nochmals. Ich war wegen den Spannrollen in der Werkstatt. Die Wahrscheinlichkeit, dass beide Teile keine zwei Jahre halten, sollte doch sehr gering sein.

Gewährleistung auf was, auf Betrug? Meinst Du ich marschiere in die Werkstatt und die sagen mir: "Ja sorry, haben wir damals vergessen zu machen".

Wenn der Hersteller schreibt, dass der Service innerhalb von 120.000 Km zu machen ist, hat das weniger mit Garantie zu tun, sondern ist eine Aussage über die Haltbarkeit mit etwas Luft nach oben.

am 17. Februar 2012 um 9:18

Zitat:

Original geschrieben von TQuattroT

Die haben keinen gebrauchten eingesetzt, die haben mir meinen Wagen, ohne etwas zu machen, wieder zurück gegeben.

Ach ja, die Firma hat drei Buchstaben und fängt mit A an.

Zitat:

§ 186 StGB

Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

am 17. Februar 2012 um 9:19

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Zitat:

Original geschrieben von TQuattroT

Die haben keinen gebrauchten eingesetzt, die haben mir meinen Wagen, ohne etwas zu machen, wieder zurück gegeben.

Ach ja, die Firma hat drei Buchstaben und fängt mit A an.

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Zitat:

§ 186 StGB

Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Schonmal dran gedacht,dass jemande von der Firma mit 3 Buchstaben hier mitlesen könnte?

Mfg Zille

Hast du keine Rechnung bekommen uns somit eine (Gewährleistung auf die Arbeiten lt. Rechnung) erhalten?

Du solltest mit Betrug etc.pp. vorsichtig sein denn wenn überhaupt musst du nachweisen, dass es überhaupt so ist und genau dies entscheidest nicht du, dies macht im Zweifel ein Richter ;)

Ich frage mich, warum bist du nicht zum Hersteller gegangen und meckerst jetzt über möglicherweise defekte und Qualitätiv schlechtere Teile (da nicht original) welche du in Kauf genommen hast?

Ich bin der Meinung, schreien kann man viel und lange aber wenn man keine Beweise hat bringt das alles nix...

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