ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Werkstatt eröffnen, Gewerbeanmeldung Fahrzeugveredler?

Werkstatt eröffnen, Gewerbeanmeldung Fahrzeugveredler?

Themenstarteram 24. Oktober 2014 um 23:54

Guten Abend Jungs,

(Hoffe das ich im richtigen Unterforum bin)

nach langem lesen im Netz bin ich nun immernoch nicht schlauer.

Wie ist das denn nun wenn ich eine " Werkstatt" mit nem Freund aufmachen will.

Wir hatten uns das so vorgestellt.

- Ein Kunde ruft uns an und teilt uns sein Projektpläne mit.

- Wir besorgen das gewünschte Moped die "Grundlage" für das Projekt

- Verbauen dann gewünschte Teile wie Reifen, Lenker, Tank neu lackiert usw.

- Sodass am Ende ein "neuwertiges" Moped entsteht

- Nach ausgiebiger Testfahrt und der TÜV Tortur, verkaufen wir das gesammte Moped im umgebauten Zustand an den Kunden. Der dann somit dein individuelles oldschool Motorrad hat.

Jetzt haben wir Uns dir Frage gestellt, brauchen wir einen Meister dafür?

Als was sollen wir diese Tätigkeit anmelden? Bei der Handwerkskammer haben wir leider kein genauen Infos bekommen. Vielleicht lags daran das es Freitag war und die Dame schon gedanklich im Feierabend war.

Wir dachten an Fahrzeugverdelelung.

Nun ist es aber so, da wir nur oldtimer Motorräder umbauen max. bis Bj. 1985 kann es natürlich auch mal sein das wir z.b Kolben und Zylinder wechseln oder andere Motorinstandsetzungs arbeiten machen müssen um den Motor wiederzubeleben. Die Kenntnise haben wir dazu, haben schon einige Motoren überholt und instandgesetzt, doch bisher nur privat.

Hat da jemand von euch vielleicht einen Tipp wie war das ambesten Anmelden können?

Falls jemand nun ans Finanzielle denkt, die Werkstatt würde vollausgestattet zu Hand stehen und wird könnten dort für nen Apfel und n Ei arbeiten.

Danke schonmal!

Ähnliche Themen
14 Antworten
am 25. Oktober 2014 um 4:49

Ja, ihr braucht einen Meister.

1. Am Montag noch mal bei der IHK anrufen und einen anderen Gesprächspartner suchen.

2. Auf dem zuständigen Gewerbeamt anrufen.

gehört wohl ehr in der Restaurations Ecke so wie es sich anhört

Themenstarteram 25. Oktober 2014 um 10:32

Servus, danke schonmal für eure Antworten hab mich jetzt nochmal bei ein paar Quellen schlau gemacht.

Resultat:

Wir kaufen ein Moped und bauen es um, bremsen lassen wir bei einem Meisterbetrieb prüfen.

Am Ende des Umbaus wird das Moped an den Auftrag weiterverkauft, dieser mit seiner Unterschrift bestätigt das er auf dem Papier einen"Teileträger" kauft.

Der Teileträger wird ja dann spätestens beim TÜV zum Kfz.

So müssze die Restauration doch ohne Meister zu bewerkstelligen sein. Es geht bei dem Umbauten im wesentlichen um optische Änderungen.

Die keine Relevanz für die Verkerssicherheit haben.

Was meint dir dazu? danke schonmal!

Was denkt ihr?

Ob das wirklich so möglich ist? Keine Ahnung.

Aber Kunden zu finden, die einen „Teileträger“ kaufen und selbst das Risiko eingehen, das der TÜV die Umbauten nicht abnimmt, stelle ich mir schwerer vor.

Wenn ich einen Umbau in Auftrag geben würde, dann nur kpl. mit TÜV. Damit würde ich mal grob schätzen, dass deine mögliche Kundschaft um mindestens 50% schrumpft.

Zitat:

@Guzzihansi

… Am Ende des Umbaus wird das Moped an den Auftrag weiterverkauft, dieser mit seiner Unterschrift bestätigt das er auf dem Papier einen "Teileträger" kauft. … Was denkt ihr?

Das ist der schlechteste aller denkbaren Wege, weil ein solches Vorgehen die Gerichte immer wieder kippen und du komplett in der Haftung bist. Bist ja nicht der erste, der sich um die Verantwortung drücken will … :D

Zitat:

@martinb71 schrieb am 25. Oktober 2014 um 12:53:23 Uhr:

 

Wenn ich einen Umbau in Auftrag geben würde, dann nur kpl. mit TÜV. Damit würde ich mal grob schätzen, dass deine mögliche Kundschaft um mindestens 50% schrumpft.

Wenn nicht um 100%- Wenn ich mir selber zutraue, festzustellen, dass ein Fahrzeug verkehrstechnisch zulassungsfähig ist, kann ich die Umbauarbeiten auch gleich selber machen. Selbsthilfewerkstätten gibts ja.

Da aber die wenigsten beim TÜV arbeiten oder KFZ-Sachverständige sind, würde ich so ein Fahrzeug nur mit TÜV kaufen/in Auftrag geben.

Themenstarteram 25. Oktober 2014 um 12:08

Danke für eure Antworten!

Klar verstehe ich das man für einige Sachen vielleicht von den Kenntnissen einen Meister brauchen könnte. Doch erklärt sich das nicht richtig für mich.

Wir hübschen das Motorrad ja nur auf und bauen anbauteile an.

Der Titel" teilespender" ist ja nur gesetzt weil wir nicht für die 30Jahre alten Mopeds gewährleisting geben können.

Sobald du heutzutage auch privat ein Motorrad kaufst das so alt ist steht immer als "Teilespender" im Vertrag weil der Verkäufer ja nicht in den Motor schauen kann ob alles noch okay ist. Altersermüdung, Abnutzung usw.

Deswegen redet man sich da halt mit dem Zusatz "Teilespender" raus. Ob dieser Teilespender dann Tüv hat oder nicht ist ja völlig irrelevant weil bei u d das Moped ja unter "Teilespender" verkauft wird.

Ob dieser "Teilespender" von uns Verkehrssicher ist oder nicht (Ist es natürlich weil wir perfekte Arbeit abliefern und das nötige Know-how haben) stellt sich ja dann beim TÜV raus.

Ob die Bremsen dann funktionieren und die Lichter brennen usw. Wird ja alles in der Einzelabnahme beim TÜV gecheckt.

Jetzt zum Kundenstamm, ich denke nicht das irgendein Kunde ein Problem damit haben wird das wir keinerlei Gewährleistung und Garantie auf ein 30Jahre altes Moped geben.

Nehmen wir an wir lassen den hinteren Reifen wechseln weil das Profil runter ist. Dann geben wir den Reifen zum wechseln und bauen ihn wieder ein.

Jetzt kann es natürlich irgendwann passieren völlig unerheblich von unserer Arbeit, dass durch Materialermüdung die Achse anbricht oder Risse bekommt.

Da hilft der Meister auch nix. Das ist halt dann so.

Klar hat der Meister da mehr rechtliche Stärke aber wir nehmen uns sowas einfach durch den Zusatz "Teilespender" oder "vormontiert".

Was meint ihr?

Das sollte eigentlich Dicht sein. Somal eine solche Arbeit unter das Gewerbe Fahrzeugveredler fallen kann.

Gruß und Danke schonmal!

Nicht wegen der Kenntnisse, wegen der offiziellen Absegnung, wir sind hier in Bürokratistan!

Tja, Guzzihansi, du wirst dann die deutsche Antwort auf Arlen Ness oder Orange County Choppers :D

Die deutsche Antwort gibt es schon, die sitzen im Ruhrpott und waren auch schon im TV.

Als Gewerbetreibender sich so rausschummeln zu wollen ist in meinen Augen nicht seriös. Sorry.

Aber in Deutschland gibt es nicht umsonst Gesetze, die zum Schutz vor solchen Geschäftspraktiken dienen. Klar gibt es immer Schlupflöcher aber willst Du dein Geschäft immer in dieser Grauzone betreiben? Dann würde ich mir schon mal einen guten Anwalt suchen, der alle Klagen erfolgreich abwehrt. Sonst wird es bestimmt mal teuer für dich.

Ich glaube auch kaum, dass du vor Gericht damit durch kommst.

Kundenauftrag:

Moped X wird besorgt

Umbauten nach Kundenwunsch

Verkauf an Kunden als „Teilespender“

Welcher Richter soll das denn glauben?

Sind Du und dein Kumpel schon 62 und den Meisterbrief würdet ihr erst nach Renteneintritt überreicht bekommen?

Wenn nicht, mach den doch einfach, dümmer wirst Du nicht davon. Da wird branchenspezifisches Wissen vermittelt und Buchführung kann auch nicht schaden, wenn man selbständig ist.

Zitat:

@Guzzihansi schrieb am 25. Oktober 2014 um 14:08:39 Uhr:

 

Wir hübschen das Motorrad ja nur auf und bauen anbauteile an.

Der Titel" teilespender" ist ja nur gesetzt weil wir nicht für die 30Jahre alten Mopeds gewährleisting geben können.

Sobald du heutzutage auch privat ein Motorrad kaufst das so alt ist steht immer als "Teilespender" im Vertrag weil der Verkäufer ja nicht in den Motor schauen kann ob alles noch okay ist. Altersermüdung, Abnutzung usw.

Deswegen redet man sich da halt mit dem Zusatz "Teilespender" raus. Ob dieser Teilespender dann Tüv hat oder nicht ist ja völlig irrelevant weil bei u d das Moped ja unter "Teilespender" verkauft wird.

Du versuchst also faktisch, die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung zu umgehen. Du selbst sprichst ja schon von "rausreden". Ob das die richtige Geschäftsgrundlage ist? Man darf zweifeln...und bei sowas kennen Richter im Allgemeinen überhaupt gar keinen Spaß...

am 25. Oktober 2014 um 19:19

Deine Geschäftsgrundlage ist fürn Eimer.:rolleyes:

1. Rechtlich sehr wacklig mit Aussicht auf Abo vor Gericht.:D

2. Sehe ich keine Lebensfähige Martklage, also auf gut German

mangelnde Nachfrage nach solche Sachen.:rolleyes:

Kidis die auf so was stehen haben kein Geld, ältere solvente Fahrer

gehen nicht zu Hinterhofschraubern oder lassen solche Dinge zu 99% ganz.:D

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Werkstatt eröffnen, Gewerbeanmeldung Fahrzeugveredler?