Werkstatt fährt mein Auto an
Hallo,
hatte meinen C200CDI EZ 5/13 bei der Werksniederlassung zur Inspektion. Dabei fuhr ein
Mitarbeiter der Werksniederlassung meinen Wagen gegen einen Pfosten. (Stoßfänger, Scheinwerfer & Kotflügel sind hin, ca 5000 TEUR und im Gutachten werden so ca 1000 EUR Wertverlust drinstehen). Die Reparaturkosten und der Leihwagen werden von der Werksniederlassung übernommen. Den Wertverlust (den ich bei einem späteren Verkauf als Unfallwagen haben werde) dazu möchte die Werksniederlassung aber nicht übernehmen. Das wäre angeblich so weil in den AGB's drin steht das dies so richtig wäre.
Hat hier jemand einen Tip aus der Praxis oder soll ich gleich zum Anwalt damit gehen?
Danke für Eure Einschätzung
Beste Antwort im Thema
Ich würde mich da gar nicht darauf einlassen, auch nicht auf die Reparatur durch die Werkstatt. Die Werkstatt ist gegen so etwas versichert. Ich würde darauf bestehen, dass sie den Schaden ihrer Versicherung melden, würde einen Gutachter meiner Wahl mit der Schadensfeststellung beauftragen und mit dem Gutachten im Gepäck den Schaden bei einer anderen Werkstatt fachgerecht reparieren lassen. Der Wertverlust existiert ja bei einem späteren Verkauf; insofern würde ich ihn natürlich auch einfordern; die sollen Dir mal zeigen, wo das in ihren AGBs geregelt ist - ist für mich schwer vorstellbar, dass man eine Haftung dahingehend ausschließen kann. Wenn der Wagen einigermaßen neu ist - sehe gerade, dass er noch nicht einmal 1 Jahr alt ist - hast Du meines Erachtens auch Anspruch darauf, dass beispielsweise der Kotflügel durch ein Neuteil ersetzt wird und nicht nur gespachtelt - dahingehend solltest Du auch das Gutachten kritisch überprüfen.
Die Werkstatt wird natürlich versuchen, das in ihrem Sinne so billig wie möglich zu lösen, möglichst sogar unter Umgehung ihrer Versicherung. Ich würde mich darauf keinesfalls einlassen. Wie mein Vorposter treffend geschrieben hat: Anwalt! Nur von ihm wirst Du eine ausführliche Rechtsberatung erhalten können. Ich denke aber, Du wirst Dich wundern, was Du alles an Rechten in einem solchen Fall hast und für was der Schädiger bzw. dessen Versicherung alles aufkommen muss. Und noch eine grundsätzliche Bemerkung: Ich finde es völlig daneben, dass in einem Fall, wo Du einen Schaden durch Mitarbeiter der Werkstatt erleidest mit all den Ärgernissen und Mühen, man als Niederlassung überhaupt die Dreistigkeit besitzt, noch über einen Ausgleich des Wertverlustes zu streiten. Spätestens, wenn Du den Wagen dort irgendwann in Zahlung geben willst, werden dieselben Leute einen immensen Wertverlust aufgrund eines Unfallschadens bei Deinem Fahrzeug feststellen.
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10 Antworten
Anwalt
Ich würde mich da gar nicht darauf einlassen, auch nicht auf die Reparatur durch die Werkstatt. Die Werkstatt ist gegen so etwas versichert. Ich würde darauf bestehen, dass sie den Schaden ihrer Versicherung melden, würde einen Gutachter meiner Wahl mit der Schadensfeststellung beauftragen und mit dem Gutachten im Gepäck den Schaden bei einer anderen Werkstatt fachgerecht reparieren lassen. Der Wertverlust existiert ja bei einem späteren Verkauf; insofern würde ich ihn natürlich auch einfordern; die sollen Dir mal zeigen, wo das in ihren AGBs geregelt ist - ist für mich schwer vorstellbar, dass man eine Haftung dahingehend ausschließen kann. Wenn der Wagen einigermaßen neu ist - sehe gerade, dass er noch nicht einmal 1 Jahr alt ist - hast Du meines Erachtens auch Anspruch darauf, dass beispielsweise der Kotflügel durch ein Neuteil ersetzt wird und nicht nur gespachtelt - dahingehend solltest Du auch das Gutachten kritisch überprüfen.
Die Werkstatt wird natürlich versuchen, das in ihrem Sinne so billig wie möglich zu lösen, möglichst sogar unter Umgehung ihrer Versicherung. Ich würde mich darauf keinesfalls einlassen. Wie mein Vorposter treffend geschrieben hat: Anwalt! Nur von ihm wirst Du eine ausführliche Rechtsberatung erhalten können. Ich denke aber, Du wirst Dich wundern, was Du alles an Rechten in einem solchen Fall hast und für was der Schädiger bzw. dessen Versicherung alles aufkommen muss. Und noch eine grundsätzliche Bemerkung: Ich finde es völlig daneben, dass in einem Fall, wo Du einen Schaden durch Mitarbeiter der Werkstatt erleidest mit all den Ärgernissen und Mühen, man als Niederlassung überhaupt die Dreistigkeit besitzt, noch über einen Ausgleich des Wertverlustes zu streiten. Spätestens, wenn Du den Wagen dort irgendwann in Zahlung geben willst, werden dieselben Leute einen immensen Wertverlust aufgrund eines Unfallschadens bei Deinem Fahrzeug feststellen.
Anwalt
Zitat:
Original geschrieben von w204-nero
Hallo,
hatte meinen C200CDI EZ 5/13 bei der Werksniederlassung zur Inspektion. Dabei fuhr ein
Mitarbeiter der Werksniederlassung meinen Wagen gegen einen Pfosten. (Stoßfänger, Scheinwerfer & Kotflügel sind hin, ca 5000 TEUR und im Gutachten werden so ca 1000 EUR Wertverlust drinstehen). Die ....
Danke für Eure Einschätzung
5000€ sind ja schon eine Hausnummer, die mit "Parkrempler wg. Unachtsamkeit" eher nichts zu tun hat. Ich würd mich da schon mal fragen, wie die mit meinem Auto umgehen...
Als ich letztes jahr auf Autosuche war, war ich auch bei einer NL in BB/Sifi. Die haben ein recht grossen Parkplatz (einige hundert Meter). Wie die da den (mutmasslich kalten) Wagen mit gefühltem Vollgas Richtung Halle getreten haben, war schon beeindruckend...
drauf bestehen dass sie es der Versicherung melden.
mir ist auch nach einer Woche einer an mein coupe geknallt.aufm arbeitsgelände.die firmenversicherung vom Unfallgegner hat anstandslos gezahlt.sowohl schadensersatz als auch wertverlust.
der schaden war glaub um die 2500e,der schadenersatz 800e.dazu noch 3 tage glaub ausfall aufgrund von mietwagenverzicht.
Danke für eure Antworten. Ich wollte den Wagen in der Niederlassung reparieren lassen da
ich ca 4 Autostunden von der Niederlassung entfernt wohne. Meine komplette 'Serviceinfrastruktur' ist dafür zu weit entfernt und das Fahrzeug war nicht mehr verkehrssicher und ich wollte auch keinen
Abschlepper für 4 Autostunden organisieren. Hatte den Service als 'Zugabe' bekommen als wir letztes Jahr den Wagen dort als Jungen Stern mit 5 Monaten gekauft hatten. (EZ war 5/13 jetzt 10 TKM auf dem Tacho)
Mein Ansatz ist der das ich nachdem das Fahrzeug mir repariert zurück gebracht wird und dabei der
kostenlos erhaltene Leihwagen getauscht wird ich mir das Fahrzeug von einem befreundeten
KFZ-Sachverständigen anschauen lasse und wenn der Profi sagt die Reparatur ist ok ich auch
damit zufrieden sein muß.
Der Punkt ist eben das ich das was der Sachverständige 'merkantiler Minderwert' nennt erstattet bekomme. Inzwischen habe ich mir auch anwaltschaftlichen Rat geholt. Der RA ist auch der Meinung
das wir den Wertverlust erstattet bekommen.
Werde diese Forderung entsprechend an die Niederlassung stellen und falls die Niederlassung den Wertverlust nicht ausgleicht den Rechtsweg gehen.
Nochmals vielen Dank für die Hlfe.
Merkintaler Minderwert bei dem Schaden?? o_O , wem wollen die das erzählen?
So neu wie das Auto ist, gibts den auf jeden Fall.
Ejtsch-Pi
ich würde mich erstmal direkt an die mercedes kundenbetreuung wenden...
ich denke die werden den verantwortlichen ordentlich dampf machen.
es kann nicht angehen dass man sein auto abgibt und einen ORDENTLICHEN unfaller zurück bekommt.
vermutlich wird dies schneller und mehr zu deinem vorteil geregelt als mit einem anwalt.
Zitat:
Original geschrieben von Sven210779
ich würde mich erstmal direkt an die mercedes kundenbetreuung wenden...
ich denke die werden den verantwortlichen ordentlich dampf machen.
es kann nicht angehen dass man sein auto abgibt und einen ORDENTLICHEN unfaller zurück bekommt.
vermutlich wird dies schneller und mehr zu deinem vorteil geregelt als mit einem anwalt.
Schreib 1 - 2 Brief. Wenn Mercedes dann immer noch nicht locker lässt, dann ni