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Werkstatt-Haftung ? Obhutsschaden ? PHV-Schaden ? Frankreich

Themenstarteram 11. Oktober 2013 um 17:48

Französischer Umrüster hat mit nicht zugelassenem, fabrikneuem, deutschem Kunden-PKW während einer Probefahrt mit Werkstatt-Kennzeichen in Frankreich einen Unfall, verursacht durch einen Radfahrer (Kind). Also Fremdverschulden. Greift die Haftung aus Inobhutnahme ? Wer kennt sich aus mit gültigem Recht und Gerichtsstand, Geltendmachung, Vorgehensweise, Entschädigung aus oder hat Tipps ?

Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Dafür, dass Du etwas haben willst trittst Du hier aber forsch auf.

Du maulst einen nach dem anderen an, dass er nicht das antworten würde was dir weiter hilft / was Du hören willst.

Nachfragen zu esenziellen Details die hier durchaus vertretene Fachleute zu einer Einschätzung benötigen, ignorierst Du.

Warum weiss ich nicht, Du wirst sicher Gründe dafür haben.

Aber etwas mehr Kooperation und etwas weniger beleidigte Leberwurst würde ich eigentlich schon erwarten.

Schließlich suchst DU Hilfe bei anderen Forenmitgliedern, nicht umgekehrt.:mad:

Ich hoffe die Sache geht gut für dich aus, viel Glück dabei!

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Im internationalen Privatrecht gilt für deliktische Ansprüche oftmals (und für Frankreich ziemlich sicher) das Recht des Schadenorts.

 

Dieser Schaden wird nach französischem Recht abgewickelt.

 

Ob es da eine Haftung für Obhutsschäden gibt, weiß ich nicht. Auch nicht, ob es etwas vergleichbares zu unserer Handel und Handwerk Kaskodeckung gibt. Ebensowenig, ob dort der Fahrradfahrer in irgendeiner Weise gegen solche Schäden versichert ist.

 

Einen Anknüpfungspunkt an deutsches Recht sehe ich jedoch nicht.

 

Du wirst Dich von jemandem beraten lassen müssen, der sich mit französischem Recht auskennt.

 

Aber obacht: nicht in allen Ländern werden Anwaltskosten im Schadensrecht von anderen bezahlt. Hier heißt es oftmals, selbst in die Tasche zu greifen.

 

Ob sich das lohnt, musst Du prüfen.

am 12. Oktober 2013 um 8:04

Absolut ein Fall für einen Rechtsanwalt

In Deutschland wäre es schon ein allein deswegen ein Fall für die Betriebsgefahr des Autos, da ein Kind (unter 10 Jahren) am Unfall beteiligt war.

Gerade merke ich, dass ich zu früh geantwortet habe, denn der Sachverhalt ist missverständlich.

 

War es ein französisches Werkstattkennzeichen oder ein deutsches? Bestand in Deutschland eine HuH Kasko?

 

Bitte Sachverhalt vervollständigen. 

Themenstarteram 13. Oktober 2013 um 17:24

Vielen Dank @Hafi545 and all.

Zur Haftungsbeurteilung sicher noch wichtig :

Neuwagenbestellung bei VW inkl. Behinderten-Nachlass.

Mit mündlicher Vereinbarung der Umrüstung durch Fremdfirma, da Käufer infolge Behinderung das Fahrzeug im Werkszustand nicht fahren kann.

Fahrzeug ist einige Tage nach Eintreffen vom Werk, vom Händler, fabrikneu, ohne Zulassung oder Übergabe an mich (als Käufer) gemäß der von mir mit ihm getroffenen Absprache an franz. Umrüster ausgehändigt worden.

Abgeholt wurde durch Spedition. In F war der Monteur mit dem franz. Werkstattkennzeichen ( franz. HuH des Umrüsters) auf Probefahrt. Der Unfall wurde verursacht durch einen 12-jährigen Jungen der mit seinem Fahrrad auf den verkehrsbedingt haltenden PKW auffuhr und sich dabei schwer verletzte.

Welche Haftung besteht ggf. bei folgenden Beteiligten und nach welchem Recht :

Werk, Händler, Umrüster, Versicherung, Veurursacher, Versicherung ?

Beste Grüße

tobee2

Hallo,

ich würde, wenn ich keine Rechtschutzversicherung hätte, und sofern die Schadenhöhe das rechtfertigt, mir einen französischen Rechtsanwalt nehmen, der auch deutsch spricht.

So jemanden sollte man im Elsaß leicht finden.

Mit Rechtsschutzversicherung würde ich mich zunächst von denen beraten lassen, wie vorzugehen ist.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 14. Oktober 2013 um 18:10

Hallo zusammen und danke für die bisherigen Hinweise,

es geht auch um den Gefahrenübergang / Eigentumsübergang beim eines Neufahrzeuges.

Also : fabrikneues Auto wurde nicht an den Käufer ausgehändigt bzw. von diesem abgenommen, sondern in Obhut eines Umrüsters gegeben. Nach Umrüstung sollte Fz händlerseits für den Käufer zugelassen und übergeben werden. Kaufpreiszahlung erfolgte direkt an VW Wolfsburg, am selben Tag verunfallte das Fz.

Wer ist Eigentümer bzw. Geschädigter : VW oder Käufer ?

LG tobee2

Irgendwie wäre es gut, wenn Du mal genauer erklären würdest, wie das alles gelaufen ist. Wer hat einen Vertrag mit wem z. B. ... - so wie ich das sehe, hast Du einen Vertrag mit dem Umrüster geschlossen. (Nicht der Händler)

Auch wenn Du es nicht hören (lesen) willst - das Auto war ausgeliefert, Werk und Händler sind raus.

Eigentümer und Geschädigter bist Du, eventuelle Schadensersatzansprüche musst Du wohl in Frankreich gegen den Umrüster bzw. gegen den Verursacher durchsetzen.

Zitat:

Original geschrieben von tomold

Irgendwie wäre es gut, wenn Du mal genauer erklären würdest, wie das alles gelaufen ist. Wer hat einen Vertrag mit wem z. B. ... - so wie ich das sehe, hast Du einen Vertrag mit dem Umrüster geschlossen. (Nicht der Händler)

Auch wenn Du es nicht hören (lesen) willst - das Auto war ausgeliefert, Werk und Händler sind raus.

Eigentümer und Geschädigter bist Du, eventuelle Schadensersatzansprüche musst Du wohl in Frankreich gegen den Umrüster bzw. gegen den Verursacher durchsetzen.

Das gilt allerdings nicht, wenn er den Wagen umgerüstet beim Händler bestellt und gekauft hat. Und der Händler das Fhzg. zum Umrüsten gibt, um ihn dann umgerüstet zu verkaufen. Es kommt also darauf an, wer die Umrüstung beauftragt hat und ob nur Kaufvertrag für das fertige Fhzg. existiert, oder ob der TE selbst einen Vertrag mit dem Umrüster geschlossen hat.

Zitat:

Original geschrieben von tomold

Auch wenn Du es nicht hören (lesen) willst - das Auto war ausgeliefert, Werk und Händler sind raus.

Ich persönlich würde mich jetzt nicht trauen, dies aus den bisher vorliegenden Informationen herauszulesen.

Banale Frage:

Ist es ein "Einrechnungsgeschäft" oder ein "Zweirechnungsgeschäft"?

Zitat:

Original geschrieben von tobee2

ohne Zulassung oder Übergabe an mich (als Käufer) gemäß der von mir mit ihm getroffenen Absprache an franz. Umrüster ausgehändigt worden.

Aus diesem Satz habe ich geschlossen:

Zitat:

- so wie ich das sehe, hast Du einen Vertrag mit dem Umrüster geschlossen. (Nicht der Händler)

Aber ich habe ja direkt nach den Vertragsverhältnissen gefragt, hätte er den Wagen umgerüstet gekauft, wäre dieser Thread überflüssig. Der TE reitet ziemlich intensiv auf der nicht erfolgten Übergabe rum:

Zitat:

Original geschrieben von tobee2

Also : fabrikneues Auto wurde nicht an den Käufer ausgehändigt bzw. von diesem abgenommen, sondern in Obhut eines Umrüsters gegeben.

Das aber scheinbar auf Wunsch des Käufers, wie aus dem ersten Zitat hervorgeht...

Was sagt überhaupt der Händler, bei dem das Auto bestellt wurde,

zu dem Schaden?

Themenstarteram 15. Oktober 2013 um 14:01

@tomold .. @all

Hier wird ausschließlich um Tipps und Weitergabe von Erfahrungen gebeten. Dafür ist ja anscheinend dieses Forum da. Deshalb finde ich deinen Ton und die darin enthaltenen Unterstellungen anmaßend :

Zitat:

Auch wenn Du es nicht hören (lesen) willst - das Auto war ausgeliefert, Werk und Händler sind raus.

Zitat:

Aber ich habe ja direkt nach den Vertragsverhältnissen gefragt, hätte er den Wagen umgerüstet gekauft, wäre dieser Thread überflüssig. Der TE reitet ziemlich intensiv auf der nicht erfolgten Übergabe rum:

Die Frage die du so absolut sicher beantwortest, jedoch ein Jurist der ADAC-Zentrale und auch ein hiesiger Anwalt nicht so 100%ig beantworten konnte, war und ist :

Stellt die Übergabe an den Umrüster (der vom Käufer beauftragt wurde) den Gefahrenübergang / Eigentumsübergang auf den Käufer dar, da Auslieferung und Übergabe an den Käufer erst für danach vereinbart war ?

am 15. Oktober 2013 um 14:06

Also meiner Meinung nach (zumindest mein Rechtsempfinden in D) ist der Käufer noch nicht Eigentümer des VW gewesen. Es fehlte ja schlicht und einfach die Übergabe des Fahrzeugs an ihn = er kann sich schön zurück lehnen und die Lieferung eines intakten VW verlangen.

Hab ein aktuelles Beispiel zur Hand:

In den Morgenstunden des 29.09. sind in Erfurt 15 (in worten fünfzehn) VW T5-Transporter abgebrannt.

Diese waren für die Thür. Polizei bestimmt und waren bereits vollständig ausgestattet und zur Übergabe am 30.09. vorbereitet.

Da die Übergabe noch nicht erfolgt war gehören die Fracks noch immer der VW-Nutzfahrzeuge. Einzig strittig ist hier die Sache wer bezahlen muss (VW-Nutzfahrzeuge-Versicherung oder VS des Auslieferungshändlers).

Aber zu 100% hat sich der thür. Finanzminister "gefreut" das er nicht auf dem Schaden von 750.000 € sitzen bleibt, er bzw. der thür. Innenminister bekommt irgendwan 15 andere Transporter geliefert.

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