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Werkstatt hat Öl vergessen - Motorschaden!?
Hallo,
bei meinem Auto wurde der Zylinderkopf getauscht. Daher wurde wohl auch das Öl abgelassen.
Als ich es wiederbekommen habe lief alles. Doch nach einiger Zeit (ca.2000km) kam ein klappern hinzu, welches immer stärker wurde.
Jetzt bin ich nochmal in eine Toyota-Werkstatt gefahren und die habe die Diagnose : Motor kaputt!!! Warum?
Die haben wohl vorher kein Öl mehr eingefüllt. Die Toyotawerkstatt hat 3Liter reingekippt (insgesamt gehen wohl nur 3,5Liter rein).
Aber warum haben wir keinen Warnhinweis bekommen? Weil der Stecker abgezogen war.
Jetzt ist die Frage wie gehe ich an die Werkstatt ran? Toyota empfahl mir eine Gutachter das anschauen zu lassen......
Dazu muss wohl der gesamte Motor zerlegt werden. Um zu sehen was jetzt Schaden genommen hat
Kann mir jemand dazu helfen. Hat jemand ähnlich Erfahrungen?
Gruss
Beste Antwort im Thema
Moin,
Was ja so auch nicht stimmt.
Ist eine Klausel im Kleingedruckten "weltfremd" oder "verbraucherfeindlich", muss der Verbraucher Pflichten übernehmen, die ihm unzumutbar sind --> dann sind diese unwirksam. d.h. dann ist das kleingedruckte das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist.
De Fakto isses so, das der Verbraucherschutz extrem gut ist in D. Viele Firmen dehnen ihn nur mächtig, teilweise lehnen sie auch erstmal alles ab. Aber in den meisten Fällen kommen die damit nicht durch.
Nur - was WICHTIG ist ... ein Anspruch muss auch bestehen! Eine Firma ist nicht haftbar für etwas, für das sie nichts kann.
Bsp.: Firma zieht neue Reifen auf --> einen Tag später bricht der Auspuff ab ... ist das ursächlich ? Vermutlich nicht. Das ist hier jetzt auch die Frage, die es zu klären gilt:
--> ist die Reparatur ursächlich verantwortlich für einen Motorschaden 2000 km später? Das KANN sein, MUSS aber nicht zwangsläufig!
Die Behauptung, dass kein Öl eingefüllt sei, kann ausgeschlossen werden, damit wäre der Wagen keine 2000 km weit gekommen. Zu Wenig ... kann sein, ist eine Frage für den Gutachter. Fehlender Schalter kann sein, auch eine Frage des Gutachters. Schlechte Montage irgendeines Teils seitens der Werkstatt --> kann sein, kann auch nur ein Gutachter klären.
Denn und dessen müssen wir uns bewußt sein - ohne hier wem böses zu wollen - beide Seiten müssen abgesichert sein! Der Verbraucher muss ebenso wie der Gewerbetreibende vor unberechtigen Ansprüchen geschützt sein.
MFG Kester
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9 Antworten
Wie jetzt?
Du hast das Auto abgeholt und es war kein Öl im Motor? Sicher oder nimmst Du es nur an?
Du bist gefahren und es ist keine Warnlampe angegangen? Weil der Stecker nicht auf gesteckt gewesen ist.
Hast Du das fest gestellt oder die Werkstatt?
Nach 2000 km hat das Auto geklappert und der Motor ist jetzt kaputt? Ölkontolle wurde keine zwischenzeitlich durch geführt.?
Die Werkstatt hat jetzt 3 Liter Öl eingefüllt es gehen aber nur 3,5 Liter insgesamt in den Motor?
Welches Auto fährst Du denn? Toyota ........ ? Bajahr .......... ? Kilometer ......... ?
Ich sehe jetzt nicht das Problem wenn der Stecker der Olkontrolle nicht drauf war, die Werkstatt dies selbst feststellte und die Werkstatt die 3 Liter Öl nachgekippt haben bis der Normalstand erreicht wurde.
Eindeutig Murks seitens der Werkstatt. Für was die jetzt einen Gutachten empfehlen verstehe ich nicht.
Streitet die Werkstatt ihr Verschulden ab?
Timmi
Ich bezweifele das ein Motor 2000km ohne Öl läuft...
Vielleicht mit geklapper und Lagergekreische 20km, aber keine 2000km.
Moin,
Ich vermute wir reden von zwei verschiedenen Werkstätten...???
Wenn der Motor 3.5L Öl fasst - und 3L eingefüllt wurden bevor dir das Auto gegeben wurde - dann ist das nicht schön, aber OK - von 0.5L die fehlen geht kein Motor kaputt.
Wenn kein Öl drin gewesen wäre - dann wärst du keine 2000 km gefahren - vielleicht 100 mit Ach und KRach und den seltsamsten Effekten. Also stellt sich die Frage - ist es ein "Ölmangeldefekt" - dann müßte in der Tat ein Gutachter klären, wo das Öl geblieben ist. Hast du in der Tat das Öl durch einen Montagefehler verloren - könnte ein Anwalt dir gute Dienste leisten.
Ich würde dir auch - bevor du irgendwas unternimmst - dazu raten dich mit einem Anwalt deines Vertrauens zu besprechen.
MFG Kester
Hallo,
also ich würde sagen keine Chance von der Werkstatt geld dafür zu bekommen.
Die Gründe:
1.) Bei jedem Tanken sollte der Ölstand überprüft werden (steht zu 100% irgendwas in der Bedienungsanleitung, schon aufgrund solcher Fälle.
2.) Auch ein Gutachter wird feststellen das kein Motor 2000 km ohne Öl fährt.
3.) Wegen dem Stecker kann es auch sein das er abgefallen ist innerhalb der 2000 km. Wie will man beweisen das dies wirklich die Werkstatt vergessen hat. Es steht bestimmt auch in der Bedienungsanleitung das man überprüfen soll wenn man die Zündung anmacht ob alle Lampen leuchten bevor man den Motor startet.
Von welchem Zeitraum sprechen wir eigentlich?
2000km ist nicht gerade wenig km um einen Anspruch an die Werkstatt gelten zu machen. Als Gutachter und Kfz-Meister würde ich sagen das der Ölmangel auffallen hatte müssen innerhalb der 2000km durch den Benutzer. Sollte etwas undicht sein das im Rahmen der Reparatur abgebaut wurde hätte man dafür vielelicht das Recht auf Nachbesserung was bei einem Motorschaden wahrscheinlich keinen Sinn mehr macht.
Ich halte es für schwierig bis unmöglich Geld von der Werkstatt für den motorschaden zu bekommen. Aber ich bin kein Jurist und kenne auch nicht alle Einzelheiten.
MfG
Mike
Zitat:
Original geschrieben von e30lion
Es steht bestimmt auch in der Bedienungsanleitung das man überprüfen soll wenn man die Zündung anmacht ob alle Lampen leuchten bevor man den Motor startet.
Genau. Und dabei hätte auffallen müssen, daß wegen der Unterbrechung der Steckverbindung die Ölkontrollanzeige nicht funktioniert hat.
wie immer ist man als normaler bürger gegen firmen oder sonstige höhere gewalten total am a*
tut mir leid für dich, ich hoffe es wendet sich noch alles zum guten!
Auch als normaler Bürger sollte man aber auch nicht mit Scheuklappen durch die Gegend laufen und sämtliche Verantwortung an Andere delegieren. Das geht dann nämlich oftmals schief.
Deswegen werden ja auch alle Dinge, die schief gehen könnten, im Kleingedruckten an den normalen Bürger delegiert.
Moin,
Was ja so auch nicht stimmt.
Ist eine Klausel im Kleingedruckten "weltfremd" oder "verbraucherfeindlich", muss der Verbraucher Pflichten übernehmen, die ihm unzumutbar sind --> dann sind diese unwirksam. d.h. dann ist das kleingedruckte das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist.
De Fakto isses so, das der Verbraucherschutz extrem gut ist in D. Viele Firmen dehnen ihn nur mächtig, teilweise lehnen sie auch erstmal alles ab. Aber in den meisten Fällen kommen die damit nicht durch.
Nur - was WICHTIG ist ... ein Anspruch muss auch bestehen! Eine Firma ist nicht haftbar für etwas, für das sie nichts kann.
Bsp.: Firma zieht neue Reifen auf --> einen Tag später bricht der Auspuff ab ... ist das ursächlich ? Vermutlich nicht. Das ist hier jetzt auch die Frage, die es zu klären gilt:
--> ist die Reparatur ursächlich verantwortlich für einen Motorschaden 2000 km später? Das KANN sein, MUSS aber nicht zwangsläufig!
Die Behauptung, dass kein Öl eingefüllt sei, kann ausgeschlossen werden, damit wäre der Wagen keine 2000 km weit gekommen. Zu Wenig ... kann sein, ist eine Frage für den Gutachter. Fehlender Schalter kann sein, auch eine Frage des Gutachters. Schlechte Montage irgendeines Teils seitens der Werkstatt --> kann sein, kann auch nur ein Gutachter klären.
Denn und dessen müssen wir uns bewußt sein - ohne hier wem böses zu wollen - beide Seiten müssen abgesichert sein! Der Verbraucher muss ebenso wie der Gewerbetreibende vor unberechtigen Ansprüchen geschützt sein.
MFG Kester