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Werkstatt hat Wagenheber falsch angesetzt

Themenstarteram 15. Juli 2010 um 18:33

ich bitte um Entschuldigung für diese Doppelpost, aber im Transit Forum ist leider überhaupt nix los und mein Anliegen hat auch nicht unbedingt was Fahrzeugspeziefisches ansich. Deshal stelle ich den Post hier auch mal rein.

 

Guten abend,

 

hab gerade ein größeres Problem mit einer Reifen- und Tuningwerkstatt. Hab mir von den Leuten beide Vorderreifen wechseln lassen. Beim abholen habe ich es nicht gesehen das die unteren Bleche (Schweller) völlig verbogen sind und die Bleche jetzt auch offen sind. Am Wochende bemerkte ich das die Beifahrertür schwer schließt und sie beim zuwerfen komisch klingt (also plommt). Nun habe ich gestern mal drunter gekuckt und gesehen das alles verbogen ist. Bin im anschluß gleich hin zur Werkstatt wo mir zu nächste Woche Freitag ein Termin vorgeschlagen wurde und er gleich sagte das das numal die Punkte zur Heberaufnahme sind und wenn das Blech schon so vergammelt ist das es nich zu verhindern gewesen sei. Er gab mir auch zu verstehen das er die Kosten nicht zu 100% ig übernehmn werde und wir uns schon einig werden. Ich wieder los und gedacht,...schauste mal in die BA und siehe da, die Heberaufnahme ist vorm Vorderrad. Nun sehe ich nicht ein irgend was für die Wiederherstellung der " Schweller" zu bezahlen. Meine Fahrt führte mich gleichwegs zu einem KFZ Sachverständiger, der auch gleich Fotos ,machte sich den FSchein kopierte und sagte das das Blech dort völlig iO ist und der Werkstattmann die Kosten übernehmen muß. OK bis dahin. Nun habe ich noch einen guten Kunden (RA) um seine Meinung gefragt und der bestätigte die Aussage des Sachverständigers. Nun weiß ich aber nicht wie ich mich Freitag verhalten soll. Lass ich die Jungs ermal anfangen (damit brauch ich nicht mehr beweisen das sie den Fehler begangen haben). Denn wenn ich da Freiteg gleich reinstürze und das mit dem Sachverständiger und dem RA erzähle, das sie mich abweisen und mit beweispflicht kommen. Ausserdem will ich anfang nächste Woche ein Gutachten machen lassen, weil nach einer Reparatur lässt sich das ja schlecht machen. Ich hab nen dicken Hals kann ich euch sagen, zumal ich den Transit noch zwei Jahre abzahlen muß und ich jetzt natürlich befürchte, das wenn das nicht ordentlich behoben wird er nach nem Jahr unten weggerostet ist.

 

Vieleicht hat ja jemand solche / ähnliche Problem gehabt und kann mir ein Paar Tipps zum Vorgehen geben. Ich hab mal paar Bilder angehangen.

 

 

Grüße, René

 

Beste Antwort im Thema
am 16. Juli 2010 um 5:55

Für mich eine ganz klare Sache, du kannst den Schaden bei einer Fachwerkstatt deiner Wahl reparieren lassen und der Reifenmonteur muss für die Kosten komplett aufkommen.

Ich würde ihm klarmachen, dass du auf Begleichung der Gesamtkosten und Reparatur in einer Werkstatt deiner Wahl bestehst und mich auch auf keine Kompromisse einlassen.

Von dem RA und dem Gutachten würde ich erstmal nichts sagen und falls er nicht einlenkt nicht lange Disskutieren sondern dann Rechtsbeistand einholen.

Hier mal ein Link zu einem ähnlichen Thema und einer Aussage die meine Meinung untermauert.

http://www.motor-talk.de/.../werkstattunfall-t2793411.html?...

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Zitat:

Original geschrieben von ahnungsloser2

hab gerade ein größeres Problem mit einer Reifen- und Tuningwerkstatt.

In diesem Fall wäre dein Beitrag besser im MT-Unterforum "Sicherheit" aufgehoben.

Das Forum "Sag's uns" betrifft eigentlich nur die Werkstatt von Motor-Talk.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von ahnungsloser2

hab gerade ein größeres Problem mit einer Reifen- und Tuningwerkstatt.

In diesem Fall wäre dein Beitrag besser im MT-Unterforum "Sicherheit" aufgehoben.

Das Forum "Sag's uns" betrifft eigentlich nur die Werkstatt von Motor-Talk.

Und da iss es jetzt auch schon :)

 

Grüße

Steini

am 16. Juli 2010 um 5:55

Für mich eine ganz klare Sache, du kannst den Schaden bei einer Fachwerkstatt deiner Wahl reparieren lassen und der Reifenmonteur muss für die Kosten komplett aufkommen.

Ich würde ihm klarmachen, dass du auf Begleichung der Gesamtkosten und Reparatur in einer Werkstatt deiner Wahl bestehst und mich auch auf keine Kompromisse einlassen.

Von dem RA und dem Gutachten würde ich erstmal nichts sagen und falls er nicht einlenkt nicht lange Disskutieren sondern dann Rechtsbeistand einholen.

Hier mal ein Link zu einem ähnlichen Thema und einer Aussage die meine Meinung untermauert.

http://www.motor-talk.de/.../werkstattunfall-t2793411.html?...

Das sind mit Sicherheit nicht die Stellen an der

eine Hebebühne das Fahrzeug anheben soll.

am 16. Juli 2010 um 8:51

ja lass es aufjedenfall in einer andren Werkstatt repariern sonst wird es so billig wie möglich gemacht e klar

am 16. Juli 2010 um 9:28

Hey Questor... ich muss mein Avatar ändern... oder du hahaha

 

Zum Thema:

Sushi 1975 triffts richtig. Mit dem Gutachten und der Aussage vom Rechtsanwalt, würde ich zur Werkstatt gehen, ihnen das im ruhigen Ton schildern und sagen, dass du das in der Fachwerkstatt reparieren lässt. So wissen die schon mal bescheid. Sorry aber bei solchen Pfuschern, würde ich nichts mehr machen lassen denn wo man den Wagenheber richtig ansetzt, müsste eine Werkstatt wissen. Die haben ja schließlich auch Internet und Kontaktdaten von den Herstellern.

wenn du doch einen RA hast, warum fragst du dann hier???

Zitat:

Original geschrieben von Cuberino

Hey Questor... ich muss mein Avatar ändern... oder du hahaha

Oha, hähä....

Och nöö, den hab ich jetzt schon so viele Jahre - der bleibt (vorerst).

Aus meiner Sicht musst du erst einmal schauen, dass er auch dazu steht, also, dass er zugibt, den Wagenheber dort angesetzt zu haben. Da er es dir sicher nicht schriftlich geben wird, solltest du mit einem Freund dort hinfahren und in einem lockeren Gespräch die Fakten ganz klar stellen.

Möglicherweise streitet er später ab, dieses gemacht zu haben.

Frag deinen RA, was er empfiehlt.

Gruß

Ulicruiser

Beweisproblem hast du m.E. eher weniger, das Verschulden wird nämlich vermutet. D.h. die Werkstatt müsste beweisen, dass sie die Bleche nicht verbogen hat.

am 18. Juli 2010 um 20:01

Nur wenn Du den Schaden bemerkt hättest beim abholen des Wagens und sofort reklamiert hättest, dann wäre die Sache klar gewesen. So, nachdem Du erst Zuhause warst und sogar auch nach vielen Stunden den Schaden nicht bemerkt hast, liegt die Beweispflicht bei Dir, das die Werkstatt den Schaden verursacht hat. D.h. hier hast Du kaum eine Chance Schadenersatz zu bekommen. Es handelt sich hier um einen gut sichtbaren Schaden und keinen versteckten! Du wärst in der Pflicht gewesen bei Abholung Dein Fahrzeug auf außerliche Schäden zu überprüfen.

Hast Du ne Autorechtschutz kannst es probieren. Wenn nicht schießt Du mit ziemlicher Sicherheit nocheinmal "Gutes Geld ( Anwalt, Gericht ) ""Schlechtem Geld ( Schaden ) hinterher.

Beste Grüße

Kasiuch

Zitat:

Original geschrieben von kasiuch

Nur wenn Du den Schaden bemerkt hättest beim abholen des Wagens und sofort reklamiert hättest, dann wäre die Sache klar gewesen.

Das sehe ich auch so. Deshalb würde ich im Vorfeld versuchen, von ihm diese Aussage zu bekommen!

 

@Kasiuch

Warum schaust du mich immer so schräg an. Dreh dich doch bitte, oder soll ich es machen?

Gruß

Ulicruiser

am 19. Juli 2010 um 6:14

@Ulicruiser

damit Du dich ein bisschen vor Deinem PC bewegen musst. ( Kopf drehen ) Hält die Muskulatur locker. In 3 Monaten wechsele ich die Position um 180. Dann sind die andern Nackenmuskeln dran.

Beste Grüße

Kasiuch

Schau bitte erst in die AGB, die dem Reparaturauftrag zugrunde lagen (auf Rückseite der Rechnung?).

Auf jeden Fall müssen die AGB in der Werkstatt offen ausliegen oder auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden können.

 

In diesen AGB ist geregelt, wie mit Mängeln umgegangen wird.

 

Häufig ist folgende Regelung:

Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel oder Schäden am Fahrzeug sind sofort bei Abnahme/Bezahlung der Rechnung/Übernahme des Fahrzeuges zu stellen. Nicht-offensichtliche Mängel können noch innerhalb einer bestimmten Frist gemeldet werden.

 

Streitpunkt wird hier sein, ob die vorliegenden Mängel nicht- offensichtliche Mängel sind.

 

O.

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