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Werkstatt im Recht?

VW Polo 4 CrossPolo (9N3)
Themenstarteram 24. März 2016 um 8:15

Hallo ihr lieben,

ich bin neu hier und hoffe das mein Problem hier her gehört.

Also ich bin seit Jahren Kunde in unserer VW Werkstatt. Im Dezember wurde noch Inspektion und TÜV bei meinem Polo gemacht. 1 Monat später hatte ich ein Problem mit der Kupplung. Das Problem an sich wurde schnell gefunden und gelöst. Ich bekam eine Rechnung über 342. Eigentlich sollte die Rechnung 451 Euro kosten doch die Werkstatt hat mir Kulanz auf den ein und Ausbau der Kupplung gewährt. Habe mich natürlich sehr darüber gefreut und auch direkt die 342 Euro bezahlt. 3 Wochen später bekomme ich eine Mahnung meiner Werkstatt ich müsse noch 109 Euro bezahlen. Diesmal war eine Rechnung über die 451 Euro dabei und eine Rechnung von den 342 Euro da stand allerdings storniert hinter. Die Werkstatt hat ihre Kulanz bezüglich des ein und ausbau der Kupplung zurück gezogen nachdem ich die Rechnung schon 3 Wochen vorher bezahlt hatte. Meine Frage ist jetzt , wer ist hier im Recht? Muss ich die 109 Euro bezahlen obwohl ich die erste Rechnung von der Werkstatt beglichen habe? Habe auch einen Stempel und Unterschrift der Werkstatt das Rechnung bezahlt ist. Danke fürs zuhören und eventuelle Antworten.

LG Katrin.o

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13 Antworten
am 24. März 2016 um 9:57

Ich würde mal sagen dadurch das du belegen kannst das du die Rechnung bezahlt hast ist doch alles sauber nachweisbar. Ich würde Kontakt mit der Werkstatt aufnehmen und denen belegen das alles bezahlt wurde. Sollten die damit Probleme haben gehste zum Anwalt. Das ist ne sichere Sache da du alles dokumentiert hast.

Themenstarteram 24. März 2016 um 11:32

Hi danke für deine Antwort, natürlich habe ich direkt Kontakt zu der Werkstatt aufgenommen da sagte man mir das es da bisschen durcheinander zugeht und einer nicht weiss was der andere tut sie würden das nochmal prüfen und sich eine Woche später melden. Gemeldet haben die sich wieder 3 Wochen später mit der Aufforderung die 109 Euro zu begleichen. Ich werde mir wohl einen Anwalt nehmen wollte nur wissen wie andere die Situation sehen. LG Katrin

Aus welchem Grund wurde denn dieser "Nachlass" gewährt ? Normalerweise hat ja kein Unternehmer etwas zu verschenken. Du solltest also nochmal genau auf die Rechnung schauen, wie diese 109 € bezeichnet wurden.

Evtl. hat die Werkstatt beim Werk dafür einen Kulanzantrag gestellt und in Erwartung der Erstattung ihres Aufwands durch das Werk dir diesen unter Vorbehalt (noch) nicht in Rechnung gestellt. Entweder wurde der Antrag evtl. abgelehnt oder er wurde sogar vergessen zu stellen, und nun will man sich bei dir schadlos halten.

Meines Wissens ist eine Kulanzzusage bereits eine verbindliche Verpflichtung. Diese kann nur widerrufen werden, wenn man die Möglichkeit ausdrücklich vorher zwischen beiden Geschäftspartnern festlegt.

Sonst könnte ich ja als Autohaus jeden zu einer Reparatur in meiner Werkstatt überreden, indem ich ihm großzügig Kulanz verspreche und diese im Nachhinein widerrufe und eine neue Rechnung präsentiere.

Mit dem Begleichen der Rechnung hast du das Geschäft ja zum Abschluss gebracht und daran gibt es im Nachhinein nichts zu rütteln.

Eine andere Rechtsprechung in der Sache würde mich mal sehr wundern.

Ach noch was! Arme Werkstatt, wenn man so mit den Kunden umgehen muss...:rolleyes:

Du hast eine Rechnung erhalten. Diesen Betrag hast du bezahlt.

Was denkbar wäre: Die Werkstatt wollte auf Kulanz abwickeln, hat dies nun nicht bei VW durchbekommen. Jetzt wollen sie das Geld von dir haben.

Wichtig wäre nun zu wissen, wieso sie überhaupt den Nachlass gewährt haben. Wenn auf der Rechnung vermerkt ist, dass der Ein- und Ausbau nichts kostet -> eigentlich wasserdicht.

Anders wäre es, wenn sie den Posten nicht benannt haben und jetzt argumentieren die Rechnung sei falsch ausgestellt worden.

Grüße, Martin

am 29. März 2016 um 14:08

Hallo!

Ich habe das hier gefunden: Darf ein Händler eine Kulanzzusage widerrufen?

Da du die Rechnung bereits gezahlt hast, würde ich diesen Absatz als zutreffend bezeichnen:

Zitat:

Darf ein Händler, der Kulanz gewährt, diese einfach widerrufen?

Thomas Feil: Da die Kulanz gesetzlich nicht geregelt ist, kommt es auf die vertraglichen Vereinbarungen an. Haben sich Verkäufer und Käufer auf eine kulanzweise Bearbeitung eines Mangels geeinigt, entsteht – ohne entgegenstehende vertragliche Regelung – eine vertragliche Verpflichtung. Diese kann nicht einfach widerrufen werden. Ein solches Widerrufsrecht müsste ausdrücklich vereinbart sein.

Gruß, Ralf

Hi,

also rechtlich gesehen ist der Vetrag mit bezahlen der Rechnung bindend anzusehen.

Die Werkstatt stellt eine Forderung, welche aus deiner Sicht plausibl ist und auch korrekt bezahlt wurde.

Wäre die Rechnung unrealistisch gering, z.B. 12 Euro für einen Kupplungstausch inkl. Teilen, sagst aber auch dem Verkäufer nichts, dann erschleichst Du dir Leistungen laut BGB und musst somit die Differenz zum richtigen Betrag erstatten.

Dies ist das gleiche Thema wenn Leute Ware bestellen und bereits anhand des Preises erkennen dass etwas mit dem Webshop nicht stimmen kann. War erst vor kurzem wieder so bei Amazon als eine DigiKamera für 1 Euro kurzzeitig im Web stand. Der Händler darf dann hier die Ware zurückbehalten, zurückerstatten und vom Vertrag zurück treten.

Ich sehe aber hier keine Parallelen zu deinem Fall. Die Werkstatt bleibt auf den Kosten sitzen.

Btw. man geht mit soetwas auch nicht zum Rechtsanwalt. Sondern wartet Inkasso ab, wenn der Mahnbescheid kommt legt man dagegen einspruch ein und wenn dann der Gerichtstermin ansteht nimmt man sich einen Anwalt.

Ciao

Josh

am 4. April 2016 um 13:55

Hallo!

Die andere Frage ist ja, ob du mit der Werkstatt zufrieden bist und weiter dort hingehen willst.

Dann stellt sich die Frage, ob du es dir wegen 100€ mit denen verscherzen willst.

Vllt. könnt ihr euch auf eine 50/50 Regelung einigen.

Gruß, Ralf

Themenstarteram 6. April 2016 um 6:48

Hi vielen Dank für die vielen Antworten

Ich habe nochmal mit der Werkstatt gesprochen, die sagen das die Kulanz auf den ein und ausbau der Kupplung gegeben hätten sprich also auf deren Arbeitszeit. VW hätte das aber im Nachhinein nicht genehmigt und deswegen solle ich das jetzt nach bezahlen. Mir geht es nicht um die 109€ mir geht es einfach darum ob ich mich als Kunde so behandeln lassen muss. Wenn es wegen Ersatzteilen wäre, würde ich nichts sagen da ändern sich ja ständig die Preise aber wir reden hier von der Arbeitszeit. LG Katrin

Themenstarteram 6. April 2016 um 6:52

Auf der Rechnung steht ganz deutlich Kulanz für ein und ausbau.

Ich kenne es eigentlich nur, dass bei VW Kulanzleistungen in erster Linie auf die Teile gewährt werden. Sonst würde ja die Werkstatt finanziell für die schlechte Qualität der Fahrzeuge anstelle des Herstellers bluten.

Themenstarteram 6. April 2016 um 10:08

So steht das da

Na dann gibt es nix zu diskutieren. Die Rechnung ist beglichen und gut.

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