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Werkstatt macht nen Schaden ,wer muss Zahlen?

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 14. April 2015 um 5:17

Bin am Samstag morgen unterwegs gewesen ,dabei ist mir aufgefallen das mein Rechter Scheinwerfer etwas schief steht.

Darauf bin ich abends noch fix zu ATU und wollte meinen Scheinwerfer einstellen lassen !

Bin dann rein in die Werkstatt , Testgerät davor und los ging es ! Der Schrauber legt los und bricht mal direkt die Einstellschraube stammt Halterung ab !!!

Seine Aussage """ das kommt bei denen häufiger vor zwecks Alter !

Hat mir gleich angeboten zu schauen was ein neuer Kosteninflation gefragt ob ich denn dann auch gleich kaufen möchte ! WAAAAS dachte ich mir

Auf der Rechnung haben sie drauf geschrieben Scheinwerfer nicht einstellbar ! Und das wars ... Ich durfte wieder fahren !

Was soll ich da jetzt machen ???

Laut Werkstatt ist das nicht ihr verschulden ,da der Scheinwerfer 15 Jahre alt sei und sie nichts für Ermüdungserscheinungen Können !

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28 Antworten
am 14. April 2015 um 5:34

Wenn ein Schrauber merkt, dass die Einstellschraube zu schwer geht, muss er die Finger davon lassen. Oder sie mit geeigneten Mitteln gangbar machen. Sie samt Halterung abzubrechen ist schon ein starkes Stück, da würde ich nicht locker lassen. Erst mal mit dem Chef reden und dann den nächsten Schritt gehen: Schiedsstelle der Innung usw.

Bei Schrauben, die eh mit viel Kraft geöffnet werden müssen (Fahrwerk, auch manchmal Glühkerzen) ist das was anderes, da kann die Werkstatt dann auch nichts mehr dafür, wenn’s reißt. Aber bei so feinmechanischen Dingen wie eine Schweinwerferverstellung darf das nicht passieren.

Dass aber Autofahrer immer noch zu ATU fahren, obwohl deren Qualität hinreichend bekannt ist und auch in diesem Forum hoch- und runterdiskutiert wird, erschreckt mich.

Themenstarteram 14. April 2015 um 5:55

Zitat:

@birscherl schrieb am 14. April 2015 um 07:34:06 Uhr:

Wenn ein Schrauber merkt, dass die Einstellschraube zu schwer geht, muss er die Finger davon lassen. Oder sie mit geeigneten Mitteln gangbar machen. Sie samt Halterung abzubrechen ist schon ein starkes Stück, da würde ich nicht locker lassen. Erst mal mit dem Chef reden und dann den nächsten Schritt gehen: Schiedsstelle der Innung usw.

Bei Schrauben, die eh mit viel Kraft geöffnet werden müssen (Fahrwerk, auch manchmal Glühkerzen) ist das was anderes, da kann die Werkstatt dann auch nichts mehr dafür, wenn’s reißt. Aber bei so feinmechanischen Dingen wie eine Schweinwerferverstellung darf das nicht passieren.

Dass aber Autofahrer immer noch zu ATU fahren, obwohl deren Qualität hinreichend bekannt ist und auch in diesem Forum hoch- und runterdiskutiert wird, erschreckt mich.

Du hast recht !!! Ich fahre sonnst nicht zu ATU . Aber nen Scheinwerfer einstellen das dürften die auch hinbekommen "dachte ich " .

Das Problem was ich habe ist ,das die mich direkt weggeschickt haben und ich alleine da war ! Das heißt ich kann nichts beweisen !

Und wie gesagt auf meiner Rechnung steht drauf nicht einstellbar !

Ich gehe mal davon aus das ich auf dem Schaden sitzen bleiben werde !! Zumal ich nächsten Monat zum TÜV muss und bis dahin muss ich mir nen neuen besorgen !

nenene - so einfach gehts auch wieder nich...

für alles kann man die Werkstatt nicht haftbar machen

Auch mir so passiert - manchmal bricht der Mist sauschnell ab!

Ja und logo kann man es mit Rostlöser etc ich mal sagen dass viele Plastik Konstruktionen der Scheinwerfer billigst sind und nach 2-3 Jahren schon für Probleme sorgen können.

Schiedstelle dafür - naja...

Ok kann man versuchen aber ich finde es lächerlich.

Wieso "kann das nicht bei feinmechanischen Dingen"passieren?

Man dreht - oftmals klappt es dann manchmal leider nicht.

Wenn der Schrauber mit falschen Mitteln oder blödsinnig wie etwa durch Schlagen das versucht hätte.

er hat an der Einstellschraube gedreht - wäre der Scheinwerfer gut gewesen hätte er es einstellen können jedoch war der Scheinwerfer nicht mehr fit - dafür kann er doch nix!

Themenstarteram 14. April 2015 um 6:28

Drehen und rumdrücken sind meines Erachtens 2 unterschiede !!!

Das gleich die gesamte Halterung der Räder wegfliegt, muss man schon ordentlich drücken ! (Halterung abgebrochen)

Gängig waren die Räder ,er war ja schon fast fertig . Und kurz vorm Ziel flog es weg!!

Ich bin der Meinung das er einfach mit zuviel Druck rangegangen ist !

Ich stand ja daneben und habe zugeschaut.

am 14. April 2015 um 6:29

Zitat:

@quattrootti schrieb am 14. April 2015 um 08:04:47 Uhr:

Schiedstelle dafür - naja... Ok kann man versuchen aber ich finde es lächerlich.

Genau dafür ist sie aber eingerichtet worden.

Zitat:

@quattrootti schrieb am 14. April 2015 um 08:04:47 Uhr:

Wieso "kann das nicht bei feinmechanischen Dingen"passieren?

… er hat an der Einstellschraube gedreht - wäre der Scheinwerfer gut gewesen hätte er es einstellen können jedoch war der Scheinwerfer nicht mehr fit - dafür kann er doch nix!

Und beim bloßen Drehen bricht dann gleich die Einstellschraube samt Halterung ab? Jeder halbwegs normale Mechaniker hört auf zu drehen, bevor er die Halterung rausbricht. Naja, bei ATU mag das normal sein.

Wie jetzt - erst am Schluß abgebrochen nachdem er schon verstellt hatte?

Hast Du gesehen dass er schon verstellen konnte?

Ich meine das wäre dann schon wat anderes...

Quasi durch zu starkes Drücken

hat er einen Kreuzschlitz Schraubendreher verwendet? Denke da war es am Scheinwerfer schon rund drum das Drücken...

Da kannste auch mit einem Inbus ran!

Ich empfehle abermals hin und den Meister zu Rede stellen

ATU ist oft gewillt nach Reklamation zu reagieren

Dich einfach wegschicken zu lassen , war schon ein Fehler.

Wenn man in die Werkstatt fährt (meinetwegen auch ATU) dann fährt man normalerweise dort hin, um nicht selber die Scheinwerfer (oder etwas anderes) zu bearbeiten. Wer also sonst hätte den Schaden verursachen können ?

Bilder kann man auch machen, zumindestens haben die meisten ein fotofähiges Handy dabei.

Ich wäre nicht gegangen und hätte mir den Verkaufsleiter oder ähnlich (k.a. wie da bei ATU aufgegliedert ist) holen lassen und dem schon erklärt, wie ich die Sache sehe.

Ich hatte mal einen Fall, da hat mir beim Radwechsel jemand einen Radbolzen abgedreht, weil der zu fest war.

Wollten auch einen auf "können wir nichts für" machen. Wenn aber etwas nicht zu lösen ist, dann geht man da nicht mit brachialer Gewalt bei, sondern teilt dem besitzer mit, dass der Bolzen nicht auf normalem Wege zu lösen ist und das man es mit Einverständnis des Besitzers auf dessen Verantwortung hin versuchen kann.

Da du aber einfach weggefahren bist und keinen Zeugen hast, wird sich die Sache wohl zu deinem ungunsten erledigt haben.

Eine Chance wäre noch die Rechnung und wenigstens jetzt ein paar Fotos machen, denn zwischen "nicht einstellbar" und "Halterung zerstört", besteht schon ein Unterschied.

Hast du etwas zahlen müssen oder wofür die Rechnung ?

 

Gruß

Andi

Themenstarteram 14. April 2015 um 7:01

Zitat:

@quattrootti schrieb am 14. April 2015 um 08:54:57 Uhr:

Wie jetzt - erst am Schluß abgebrochen nachdem er schon verstellt hatte?

Hast Du gesehen dass er schon verstellen konnte?

Ich meine das wäre dann schon wat anderes...

Quasi durch zu starkes Drücken

hat er einen Kreuzschlitz Schraubendreher verwendet? Denke da war es am Scheinwerfer schon rund drum das Drücken...

Da kannste auch mit einem Inbus ran!

Ich empfehle abermals hin und den Meister zu Rede stellen

ATU ist oft gewillt nach Reklamation zu reagieren

Da war nix rund , ist auch eine Inbus Schraube gewesen !

 

Ja ich habe 3,80€ bezahlt ! Einstellung der Scheinwerfer !

Da du weg gefahren bist und die Rechnung bezahlt und unterschrieben hast ist es jetzt zu spät .

Auf der Rechnung steht nicht einstellbar die können jetzt sagen du bist zu einer anderen Werkstatt gefahren und die haben es vermasselt .

Und dann kriegst du den Spruch rein gedrückt wir haben ihnen doch gesagt es ist nicht einstellbar warum haben sie ein anderen dran gelassen :-)

Das ist ja schonmal gut und der Beweis, dass ATU an dem Scheinwerfer herumgedoktert hat.

Ich persönlich würde mich da nicht abspeisen lassen und darauf beharren, dass ATu zu deren Lasten alles wieder i.O. bringt.

Und am besten zeitnah Fotos machen.

@farsako,

Warum soll man zu einer anderen Werkstatt fahren, die machen es dann kaputt und man fährt dann zu ATU zurück und beschuldigt die dann ?

Dann würde man doch wohl eher mit der "schuldigen" Werkstatt in Verhandlung gehen

Themenstarteram 14. April 2015 um 8:31

Ich gehe mal nicht davon aus das die jetzt auf einmal sagen "ja natürlich beheben wir den Schäden " nach dem die mich am Samstag weggeschickt haben ,mit der aussage Alterserscheinung !!

Zumal es da nix zu reparieren gibt. Die Halterung ist abgebrochen ,das heißt da muss ein neuer rein .

Was ein neuer kostet muss ich euch nicht sagen ;)

Ich fahre da noch mal hin und versuche nochmal mit dem Chef zu sprechen .

Ich glaube nicht daran das ich ne Chance habe

fahr doch erst zu Audi, erzähle denen das und bitte um Rat.

na bei Audi biste in einer anderen Werkstatt also können die nix dazu sagen

Problem wird sein dass es auf der Rechnung nun als defekt deklariert wurde

Klar können die etwas dazu sagen, zumindest zu dem dann geschilderten Vorgang.

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