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Werkstatt "nötigt" zum Rechtsanwalt

Themenstarteram 28. Februar 2011 um 12:27

Ich habe gesucht und leider im Forum nicht derartiges gefunden bisher, daher neues Thema.

Mit der Bitte um Mithilfe und Infos von Euch, da ich echt ratlos bin!

:confused:

Fall : Meine Tochter hatte einen Unfall. Sie fuhr mit ihrem Wagen in Ihre Werkstatt und fragte wegen dem Ablauf. Der Mensch in der Werkstatt hörte sich alles an auch das meine Tochter geschädigt worden ist durch jemand anders und meinte dann, sei alles einfach aber sie solle doch am besten gleich über ihn einen Rechtsanwalt beauftragen. Meine Tochter war etwas irritiert über diese barsche direkté Art. Der Mann zog auch gleich in Formular hervor und meinte, wenn Sie dort unterschreibt hat die Werkstatt gleich eine Vollmacht für den Anwalt und alles weitere.

Meine Tochter meinte das geht ihr bißchen zu schnell und der Werkstattmeister meinte dann ohne Anwalt wäre alles viel schwerer und außerdem müsse sie ja auch an die Werkstatt denken die sich über den Anwalt gleich mit schützen würde vor unangenehmen Problemen.

Ist das jetzt so üblich ?????:confused:

:(

 

Beste Antwort im Thema
am 28. Februar 2011 um 18:38

Ich werde mir es hier ersparen, auf das Schadenmanagement zahlreicher bundesweit agierender Anwaltskanzlei einzugehen.

 

Von negativen Erfahrungen hat winni2601 hier ja auch schon berichtet.

 

Es sollte jedem zu denken geben, wenn die Werkstatt schon die Anwaltsvollmachten in der Schublade hat.

 

Kommt es im Laufe der Reparatur zu Differenzen mit der Werkstatt – z.B. aufgrund einer nicht mangelfrei durchgeführten Reparatur – offenbart sich ein Interessenkonflikt, da dem Anwalt die Werkstatt als ständiger Auftragsvermittler näher ist, als der Geschädigte.

 

Wer mit einer Unfallschadenabwicklung überfordert ist und/oder das Einschalten eines Anwaltes für erforderlich hält, sollte sich diesen auch selbst aussuchen und den Unfall mit seinem Rechtsanwalt auch persönlich besprechen.

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am 28. Februar 2011 um 13:01

Klingt nach Kundin beauftragt unnötigen Rechtsanwalt, der den völlig überteuerten Gutachter beauftragt, dessen ebenfalls überzogenes Gutachten für die überteuerten Arbeiten der Werkstatt als Grundlage dient… Da dürfte klar sein, wer als Verlierer das Schlachtfeldst verläßt :-(

Such mal unter "Unfallhelferring".

vollmacht fuer den anwalt, ist mMn schonmal ein unding ^^

such dir lieber nen gescheiten freien gutachter deiner wahl und frag den nach einer vernuenftigen werkstatt.

je nach schadenhoehe macht der ein kurzgutachten oder eben ein nicht so kurzes :D

was nicht heissen soll, dass es nicht später doch erforderlich sein kann einen anwalt zu konsultieren!

evt hat deine tochter in der aufregung auch nicht alles richtig verstanden?

frag doch einfach nochmal nach.

was hat deine tochter da denn genau vorgelegt bekommen?

eine abtretungserklärung?

Mittlerweile arbeiten nahezu alle größeren Autohäuser mit Rechtsanwaltskanzleien zusammen.

 

Auch in unserer Region ist das mittlerweile so an der Tagesordnung.

 

Im übrigen sind das alles seriöse Kanzleien- zumindest bei uns- die sich auf Verkehrsrecht spezialisiert haben.

 

Das hat auch nichts mit Unfallhelfering zu tun, die Werkstatt möchte einfach nur Ihr Geld für die Repartur haben und sich nicht mit diesen verkackten "Prüfberichten" irgendwelcher Wegelagerer des Schadenrecht vom anderen Ufer aufhalten und hierfür noch Personal abstellen. 

 

Vielleicht wurde hier wirklich falsch beraten, oder es ist falsch aufgefasst wurden.

 

Für Rückfragen stehe ich hier gern zur Verfügung...:D

 

Jedem den meine Meinung Interessiert und auch jedem der sie nicht so gerne lesen mag.....:cool:

 

Gruß

 

Delle

am 28. Februar 2011 um 14:24

Och, und wenn hier der - zweífelsfrei nicht immer angemessene - Rat, einen Anwalt zur Wahrung und Durchsetzung der Interessen des Geschädigten einzuschalten, vorgebracht wird, gibt's reflexartig eins auf die Glocke?

Keineswegs gibt`s auf die Glocke....:)

 

Aber eine Meinung, die gibt es reflexartig, von einem, der weis wie es an der Front aussieht, wenn`s gestattet ist........:D

 

Gruß

 

Delle

am 28. Februar 2011 um 14:33

Na, es sei Dir natürlich (fast) alles gestattet ;)

Also, eigentlich bin ja gerade ich nicht dafür bekannt, sofort nach Onkel Advokat zu schreien, dass weis wohl der geneigte Leser hier bei MT....:D

 

Aber sowas kommt von sowas. Und mittlerweile ist das wirklich nicht mehr schön, was hier bei der Schadenregulierung so abgeht....:(

 

Es gab mal andere Zeiten.

 

Gruß

 

Delle

am 28. Februar 2011 um 14:44

Also ich kann dazu aus eigener Erfahrung berichten. Hatte vor gut 2 Jahren einen unverschuldeten Unfall mit relativ hohem Schaden (ca. TEUR 14). Seitens der Werkstatt wurde mir ein Komplettpaket (Reparatur, Mietwagen, Rechtsanwalt) angeboten. Dummerweise hatte ich mich damals darauf eingelassen. Der Rechtsanwalt aus einer großen RA-Kanzlei mit Hauptsitz in Dresden war eine Pfeife sondersgleichen. Der hatte seine Kohle eingestrichen und sich kaum um das Allernötigste gekümmert, geschweige denn, dass er sich für meine Interessen eingesetzt hat. Mein Fazit daraus: Nie wieder !!!

Ja, es gibt halt solche und solche, diese Fälle gibt es leider auch zur Genüge.

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Aber sowas kommt von sowas. Und mittlerweile ist das wirklich nicht mehr schön, was hier bei der Schadenregulierung so abgeht....:(

Es muß gespart werden um jeden Preis,selbst wenn Gutachter und Anwälte das 1000fache des eingesparten Betrags kosten.

Selbst mein Anwalt mußte die juristische Brechstange auspacken als ihm bei einem Sturm ein halber Baum auf sein Auto fiel. Das ganze Hickhack hat unterm Strich mehr gekostet als der Schaden an seinem alten 5er.

Aber Hauptsache den Versicherungsnehmer ständig an seine Schadensminderungspflicht erinnern.

am 28. Februar 2011 um 17:27

@TE

FINGER WEG

Hier werden in erster Linie die Interessen der Werkstatt und nicht die Interessen des Geschädigten vertreten.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

@TE

FINGER WEG

Hier werden in erster Linie die Interessen der Werkstatt und nicht die Interessen des Geschädigten vertreten.

und welche Interessen vertritt die Versicherung?

 

Natürlich die der Versichertengemeinschaft, ist schon klar.

 

Entschuldigung, war eine blöde Frage von mir, wie konnte ich nur...........

am 28. Februar 2011 um 17:43

Aber warum sollte A B beauftragen, der auf Kosten von C die Interessen von D vertritt? Und wenn's dumm läuft, trägt A die Kosten für C und hat am Ende weniger als vorher.

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