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Werkstatt Reparatur - Muss ich zahlen?

Audi
Themenstarteram 14. Juni 2018 um 16:23

Hallo ! Hatte mein Auto in der Werkstatt zur Reparatur . Auf dem Auftrag stand Ausrücklager und Ölwechsel. Zwei Tage später ruft die Werkstatt bei mir an und sagt zu mir das es nicht am Ausrücklager hang sondern sie mit das Schwungrad plus eine neuen Kupplung eingebaut haben ! Kosten da 2500 Euro ! Können die das einfach so machen ohne mich vorher zu fragen ? Was würdet ihr an meiner Stelle machen?

Beste Antwort im Thema

Wenn man sich nicht einig wird: Rechnung vollständig bezahlen, mit dem Hinweis: "Vorbehaltlich einer sach- und fachlichen Prüfung"

 

Widersprechen oder streichen dieses Satzes geht nicht, ein Zahlunsgpflichter hat immer das Recht seine Zahlungspflicht zu prüfen - auch unabhängig von dem Vorhandensein von diesem Satz. Ist aber immer eine nette Prüfung zur Einschätzung des Gegenübers, wie sich der Rechnungssteller so verhält, wenn dieser Satz erscheint.

 

Damit hat dann die Werkstatt das Geld und mit dem Geld kein Zurückbehaltungsrecht mehr, und der Kunde kann die Rechnung prüfen und ggf. Ansprüche wegen unrechtmäßiger Einzelpositionen stellen - und sich beide ausgiebig darüber streiten, zB. mit Einbeziehung der Schiedsstelle oder eben auch "der Rechtsweg" durch Klage.

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am 14. Juni 2018 um 16:34

Kommt drauf an was auf dem Auftrag stand. Hat man dir einen Kostenvoranschlag gemacht?

Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast könnte es sich lohnen einen Anwalt einzuschalten da du diese Reparatur so wohl nicht in Auftrag gegeben hast und es die erwarteten kosten deutlich übersteigt ohne dass vorher Rücksprache gehalten würde. Bei ner freien Werkstatt hättest bestimmt nen tausender weniger gezahlt.

am 14. Juni 2018 um 16:34

Nö können sie nicht.

Verstehe ich das jetzt richtig, dass sie den Wagen schon repariert haben und im Nachhinein dafür das Geld haben wollen?

Sie haben die eine andere Summe und einen anderen Grund gesagt?

Themenstarteram 14. Juni 2018 um 16:36

Zitat:

@bash1311 schrieb am 14. Juni 2018 um 18:34:07 Uhr:

Kommt drauf an was auf dem Auftrag stand. Hat man dir einen Kostenvoranschlag gemacht?

Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast könnte es sich lohnen einen Anwalt einzuschalten da du diese Reparatur so wohl nicht in Auftrag gegeben hast und es die erwarteten kosten deutlich übersteigt ohne dass vorher Rücksprache gehalten würde. Bei ner freien Werkstatt hättest bestimmt nen tausender weniger gezahlt.

Das war in einer freien Werkstatt . Auf dem Auftrag stand nur Ausrücklager und Ölwechsel ! Keinen Kostenvoranschlag .

Themenstarteram 14. Juni 2018 um 16:39

Zitat:

@marc4177 schrieb am 14. Juni 2018 um 18:34:34 Uhr:

Nö können sie nicht.

Verstehe ich das jetzt richtig, dass sie den Wagen schon repariert haben und im Nachhinein dafür das Geld haben wollen?

Sie haben die eine andere Summe und einen anderen Grund gesagt?

Ja genau so war es ! Ich war total schockiert weil niemand mit mir vorher gesprochen hatte .

Ich würde sagen das geht nicht i.O.

Wenn es wirklich rin Werkstattauftrag war, was Du unterschrieben hast.

Die Frage ist auch - was steht im Kleingedruckten?

Themenstarteram 14. Juni 2018 um 16:53

Zitat:

@picknicker197! schrieb am 14. Juni 2018 um 18:49:10 Uhr:

Ich würde sagen das geht nicht i.O.

Wenn es wirklich rin Werkstattauftrag war, was Du unterschrieben hast.

Die Frage ist auch - was steht im Kleingedruckten?

Auf dem Auftrag steht : Ausrücklager, Ölwechsel Festintervall - Ohne Kleingedrucktes auf dem Auftrag

Themenstarteram 14. Juni 2018 um 18:12

Wenn ich die Rechnung bezahle, habe ich danach sicher keine Chance mehr oder ? Brauch ja mein Auto.

am 14. Juni 2018 um 20:17

Würde ich erst einmal nicht zahlen.

Besonders wenn noch was anderes auf der Rechnung steht.

Rede mit denen, dass es so nicht geht und im Nachhinein können die nicht sagen, wir haben das und das noch gemacht.

Wenn man sich nicht einig wird: Rechnung vollständig bezahlen, mit dem Hinweis: "Vorbehaltlich einer sach- und fachlichen Prüfung"

 

Widersprechen oder streichen dieses Satzes geht nicht, ein Zahlunsgpflichter hat immer das Recht seine Zahlungspflicht zu prüfen - auch unabhängig von dem Vorhandensein von diesem Satz. Ist aber immer eine nette Prüfung zur Einschätzung des Gegenübers, wie sich der Rechnungssteller so verhält, wenn dieser Satz erscheint.

 

Damit hat dann die Werkstatt das Geld und mit dem Geld kein Zurückbehaltungsrecht mehr, und der Kunde kann die Rechnung prüfen und ggf. Ansprüche wegen unrechtmäßiger Einzelpositionen stellen - und sich beide ausgiebig darüber streiten, zB. mit Einbeziehung der Schiedsstelle oder eben auch "der Rechtsweg" durch Klage.

Und immer jemanden als Zeuge mitnehmen...

Wenn doch der Defekt da war ??

Sprich es war nun mal die Kupplung und das Schwungrad, was wäre wenn Sie nur das Ausrücklager gemacht hätten und danach das Problem immer noch wäre ? Da hättest du dich genauso aufgeregt weil der Fehler immer da ist...Hinzu kommt das die dann noch mal alles auseinander bauen hätten müssen, evtl. dadurch wären wiederum Mehrkosten entstanden.

Klar wäre es feiner gewesen wenn die vorher bescheid gegeben hätten, so nach dem Motto "wir haben jetzt festgestellt, dass alles getauscht werden muss weil..."

Aber im Nachinein war der Defekt wohl da, somit hätte es so oder so repariert werden müssen.

Ich sehe da wirklich wenig Chance, zumal die Werkstatt anrief und sagte das es nicht am Ausrücklager hang, deshalb kommt es drauf an wie genau der Auftrag von dir gestellt wurde, wenn ich in eine Werkstatt gehe und sage, es macht was geräusche und tauscht mal das und das, dann ist dies ziemlich undurchsichtig....

Ich bin da immer hin und her gerissen. Zum einen ja, der Fehler war da und hat u.U. auch im Interesse des Kunden gehandelt und das Fahrzeug ohne Verzögerung schnell wieder Fahrbereit gehabt. Auf der anderen Seite wird der Kunde vor vollendete Tatsachen gestellt und der muss jetzt sehen wir er die entstandenen Kosten begleichen kann.

Ob es hier oder dort zum Zeitpunkt 1-200,- € günstiger gegangen wäre, lasse ich mal dahingestellt. Zum einen sind bereits Kosten für das öffnen entstanden die im Falle eines Werkstatt-Wechsels doppelt entstanden wären, dann möchte die Werkstatt auch Ihren Arbeitsplatz wieder frei bekommen, zum anderen hat der Kunde diese Werkstatt gewählt weil er bereits Erfahrung hat und sie Preis/Leistungs-Mäßig entsprechend eingestuft hat.

Ich hoffe nicht, dass hier eine Diskussion entsteht, wo man versucht, die Werkstatt wegen eines angeblichen Kommunikationsfehler drücken zu können.

Themenstarteram 16. Juni 2018 um 9:29

So habe das Auto abgeholt . Man hat sich bei mir entschuldigt das man mich nicht informiert hat . Habe es auch eingesehen das es notwendig war die Kupplung ebenfalls zu tauschen. Als dank das ich so entgegenkomment war habe ich heut festgestellt , das man mir vorne links meine Felge schön beschädigt hat. Es sind keine 0815 Felgen. Werde Monntag mal meinen frust freien Lauf lassen.Ich rechne mit keiner Erstattung des Schadens. Fazit für meine Gutmütigkeit werde ich gleich noch mal in den Arsch ge...... Was für Idioten !!!

Anscheinend ist die Rechtslage mehr auf der Seite der Werkstatt ..

https://www.adac.de/.../default.aspx

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