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Werkstatt verklagen.....

Themenstarteram 22. August 2005 um 17:45

Hallo,

habe das Thema " Hilfe der Motor spinnt" schon eröffnet.

Mein Motor ist nur noch auf 3 Zylindern gelaufen. Nach Öffnen des Motor von einer Wekrstatt kam raus, dass die Steuerkette bzw. die Kurbelwelle um 5 Grad verstellt war. Steuerkette kam erst im März in einer anderen Werkstatt neu rein. Dann lief der Motor zunehmend unruhig bis zum Defekt eines Auslassventils.

Kann ich bei der vorherigen Werkstatt Ansprüche auf Kostenübernahme stellen. War ja eigentlich Pfusch...

Hat da einer schon Erfahrungen mit...

Muss die Sache morgen ins Rollen bringen, egal wie.

Danke !!M.

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13 Antworten
am 22. August 2005 um 19:24

Grundsätzlich hast du rechtlichen Anspruch auf Gewährleistung, wenn die Mängel auf die Reparatur zurückzuführen sind, die vor erst 3 Monaten gemacht wurde....

......nur:

Warum steht das Fahrzeug jetzt in einer anderen Werkstatt??

Du bist verpflichtet, zuerst der vorherigen Werkstatt eine Mangelrüge zu erteilen und ihr Gelegenheit zur "Nachbesserung" (also Gewährleistung) zu geben.

Erst wenn diese Frist (zB. 14 Tage) fruchtlos vertsrichen ist, kannst du eine "Ersatzvornahme" bei einer anderen Werkstatt durchführen lassen.

Du wirst in Beweisnotstand kommen !

Warum hast du nicht mit der anderen Werkstatt Kontakt aufgenommen?

SO kannst du sie nicht einfach "verklagen" !

Servus,

CAMLOT

Themenstarteram 22. August 2005 um 19:51

Also, es geht mir nur um die Kostenerstattung der jetzigen Reparatur.

Das Fahrzeug steht in einer anderen Werkstatt, weil ich bis heute morgen, sprich dem Anruf des Meisters der jetzigen Werkstatt, nicht wußte, dass der Fehler auf die vorangeganene Reparatur der ersten Werkstatt zurück zu führen ist.

Ich werde morgen mit der anderen Werkstatt Kontakt aufnehmen und den Fall schildern. Das mit der 5 Grad versetzten Steuerkette ist ja erst beim Öffnen aufgefallen.

Diese genannte " 14 Tage Frist", worauf bezieht sich diese?

Wenn sich die vorherige Werkstatt querstellt muss ein Gutachter her.

Schon mal Danke !!

Gruß M.

am 22. August 2005 um 20:47

@martensit

Die Kosten der JETZIGEN Reparatur kannst Du nur einfordern, wenn sie eine unmittelbare Folge der VORHERIGEN, wie jetzt erkennbar fehlerhaften Reparatur der ANDEREN Werkstatt war und du keine Möglichkeit hattest, DIESE (die vorherige) Werkstatt zur Fehlerbehebung aufzusuchen. Beispielsweise durch Ortswechsel o.ä.

Die 14tägige Frist zur "Nachbesserung" ist eine übliche, jedoch nicht zwingende Frist.

Üblicherweise stellt man der Werkstatt, die eine - berechtigte ! - Gewährleistung zu leisten hat eine bestimmte Frist, innerhalb derer sie diese Arbeiten durchzuführen hat.

Kommt sie dieser Aufforderung NICHT nach, so hat ma eine SCHRIFTLICHE "Mangelrüge" einzureichen, in welcher eine Nachfrist gesetzt wird.

Es können auch 8 Tage sein, wenn dies trotz Ersatzteilbeschaffung etc. zumutbar ist.

Erst wenn diese NACHFRIST verstrichen ist, darf man die sogenannte "Erstazvornahme" durch einen andere Werkstatt vornehmen lassen und kann ERST DANN die dadurch entstandenen Kosten bei der "säumigen" Werkstatt gerichtlich einfordern.

Klar? ;)

Servus,

CAMLOT

Ich hab zur Zeit ein ähnliches Problem nur das es sich bei mir um Lack Mängel handelt. Der ADAC hat mir sehr gut Hilfe geleistet. Solltest Du Mitglied sein würde ich mich an die rechtlich und technisch sehr erfahrenen Mitarbeiter wenden. Selbst wen Sie nicht weiter wissen, wissen Sie wer helfen kann.

Themenstarteram 24. August 2005 um 6:31

Also, der Stand der Dinge ist so:

Die 25 Grad, sprich die 5 Grad versetzte Kurbelwelle sind mal Fakt. Nach langen Diskussionen und viel Durcheinander des Meisters und des Geschäftsführers haben sie sich bereit erklärt den Wagen von der anderen Werstatt abzuholen und ihn auf zu machen. Diagnose umsont. Nach Öffnen des Motors kam heraus, das ein Ventil, 4. Zylinder Auslassseite , defekt ist. Ein Stück herausgebrochen. Jetzt sagen die nat. das kommt nicht davon. Jetzt ist meine Frage, wenn ich das Faß mit dem Gutachter aufmache, und der sich nachher nicht sicher ist, dann bleibe ich höchstwahrscheinlich auf den Kosten sitzten, oder?? Habe einen Gutachter angerufen, und der meinte es könne daran liegen, muss aber nicht .

Bin im Rechtschutz.

Gruß M.

Da du eine Rechtsschutzversicherung hast, alle Möglichkeiten nutzen.

Gruß kalupke

Themenstarteram 24. August 2005 um 16:21

Das Problem ist, dass die Rechtschutzversicherung das Gutachten nat. nicht bezahlt.

Komische RS-Versicherung.Meine bezahlt auch Sachverst./Gutachter.Eigentlich logisch , sonst kann man es ja nicht beweisen.Wäre dann ja witzlos.

Gruß

capri

Themenstarteram 25. August 2005 um 18:30

Hallo,

also ich habe Vollrechtsschutz. und die bezahlen definitiv nicht das Gutachten und den Sachverständiger. Erst wenn Du die Sache gewonnen hast.Ich hab extra gefragt. War auch bei ADAC etc. Man kann es nicht 100% beweisen dass der Schaden von den 5 Grad verstellten Kurbelwelle bzw. Nockenwelle kommt. Also ich hab mir das schon gut überlegt. Wenn ich einen Gutachter beauftragt hätte, hätte die Werkstatt diesen nicht anerkannt und auch einen genommen. Und da ich mit 2 bekannten Gutachtern gesprochen habe, und beide sagten etwas anderes, war es mir die Sache nicht Wert... Da können schnell 3 stellige bzw. Ende 2 stellige Beträge zusammen kommen und ich hab dazu noch keinen Wagen....

Der AT Motor kostet mich mit einem Jahr Gewährleistung mit Einbau 2000€. Die Werkstatt ist mir lunakterweise noch entgegengekommen. Da der Wagen noch gut in Schuss ist, und ich auch mit einem neuen nicht billiger fahre, war das für mich die besten Alternative.. Theoretisch gesehen ist man bei so Sachen immer aufgeschmissen..

Gruß M.

Hallo ,

schau mal auf de Website v. ADAC nach , notwendige Gutachten werden bezahlt .

Wenn die Gegenseite das Gutachten anzweifelt , steht es ihr frei ein Gutachten auf eigene Kosten anfertigen zu lassen.

Wie gesagt , ohne Gutachten geht doch vor Gericht garnichts , dafür hat man eine RS.

Gruß

capri

Themenstarteram 25. August 2005 um 18:55

Wie schon gesagt. Ich war beim ADAC und beim DAS Rechtschutz. Das Gutachten muss auf jeden Fall geldmäßig vorgelegt werden. Und wenn man den " Prozeß" verliert, muss man sein eigenes gutachten auf jeden Fall, und evtl das gegnerische Gutachten auch bezahlen...... Glaube mir, ich hab mich erkundigt. Da ich selbst Maschinenbauing. bin, aber leider kein Gutachter, kann ich sagen, dass man das mit dem Schaden nicht 100% sagen kann das es von dem fehlerhaften Einabu der Steuerkette kommt. Außerdem ist das schon 5000 km her....

Gruß

M.

am 25. August 2005 um 21:10

Selbstverständlich mußt du finanziell "in Vorlage" treten.

Ich würde dir bei DEM Sachverhalt abraten.

Die Chancen sind gering.

Zulange zugewartet. Du hättets mit dem "nicht gehenden" Motor von Anfang an die "erste" Werkstatt nerven müssen.

Aber man lernt daraus, nicht wahr?

Servus,

CAMLOT

Themenstarteram 26. August 2005 um 8:16

Ja, ich weiß. Aber man lernt nur bedingt daraus. Hätte ich von anfang an gemerkt das da was nicht stimmt, hätte ich nat. die erste Werkstatt genervt.Aber da merkt man das man immer den Kürzeren zieht. Auch wenn man alle Reparaturen bei der Werkstatt machen lässt, kann sowas trotzdem passieren...

Ich bin einfach nur schockiert wie machtlos man ist...

Gruß M.

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