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Werkstatt verweigert Rostreparatur
Hallo,
bei mir ist eine Blasenbildung am rechten Kotflügel im Radkasten zu finden.
Ich bin in die nächste Audi Niederlassung gefahren und habe das Problem geschildert sowie auch am Wagen gezeigt.
Dann bei der Terminvereinbarung hat man mir abgeblockt und gesagt, da ich den Wagen nicht in der Niederlassung gekauft habe, könnte man mir nicht helfen. Ich sollte mich lieber an der Verkäufer wenden.
Der Verkäufer ist ein freier Audi Händler, der allerdings ca. 200 KM weit entfernt ist. Den Weg dahin möchte ich mir natürlich gerne ersparen.
Ist das so in Ordnung?
Gruß
S. Müller
Beste Antwort im Thema
Jeder Audi hat eine Durchrostgarantie von ca. 12 Jahren. Wenn das Fahrzeug servicegepflegt ist, wird eine Reparatur nicht das Problem sein...
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21 Antworten
Wende dich an die Audihotline.
Garantie beziehungsweise Gewährleistung vorhanden?
Die Gewährleistung sollte über den Händler laufen, bei dem Du das Auto gekauft hast (nach den Vorschriften des BGB, 2. Buch). Sollte dies zutreffen, kannst Du dir Deine entstandenen Auslagen natürlich von dem Händler erstatten lassen.
Garantie kann ich nicht mit Sicherheit sagen, da ich nicht weiß, wie die Verträge zwischen den freien Händlern und Audi aussehen, sowie einer Regelung in dem Kaufvertrag zwischen Dir und Deinem Händler.
Sollte weder Gewährleistung noch Garantie vorhanden sein, würde ich sagen, dass die Ablehnung in Ordnung ist. Es ist ja immerhin niemand verpflichtet, irgendwelche Werkverträge (hier die Reparatur) abzuschließen.
Gruß
Denis
Hi,
danke für die Infos! Ja, den Wagen habe ich bei dem freien Händler vor ca. 5 Monaten erworben.
Dann werde ich wohl den Händler kontaktieren und um einen Termin bitten müssen.
Gruß
S. Müller
Dann ist grundsätzlich Gewährleistung noch vorhanden!
Ich würde mich mal informieren, ob eine Reparatur in diesem Fall bezüglich Rost über die Gewährleistung abgewickelt werden kann.
Sollte dies zutreffen, ist die Reparatur für Dich kostenlos.
Auch kannst Du etwaigen Schaden, welcher Dir dadurch entsteht (Fahrtkosten etc.), erstatten lassen.
Gruß
Denis
schon traurig wie soein Hersteller teilweise mit Rost umgeht. in manchen fällen scheint es Audi einfach egal zu sein.
Jeder Audi hat eine Durchrostgarantie von ca. 12 Jahren. Wenn das Fahrzeug servicegepflegt ist, wird eine Reparatur nicht das Problem sein...
muss der wagen eigentlich komplett bei Audi checkheftgepflegt worden sein? oder gehen auch andere Werkstätten?
Sagt mal, ich lese immer Durchrostungsgarantie in den Unterlagen...
Was ist denn mit öberflächlichem Rost? Muss das Blech erst durchgerostet sein?
Weiss das einer von Euch?
soviel wie mir gesagt wurde ja, quasi muss es von innenn nach aussen rosten, das andere sollte dann unter lackgarantie fallen
Zitat:
@Teukle schrieb am 1. November 2014 um 11:06:56 Uhr:
muss der wagen eigentlich komplett bei Audi checkheftgepflegt worden sein? oder gehen auch andere Werkstätten?
ja, denn es handelt sich um eine Leistung des Herstellers (Durchrostungs/Lackgarantie) und nicht um die gesetzl. Gewährleistung. Also kann der Hersteller festlegen welche Vorraussetzungen erfüllt sein müssen wie z.B. das der Service immer bei Vertragswerkstätten gemacht werden muss.
Zudem muss eine vorherige Reparatur nach Audi-Richtlinien (Audi-Werkstatt) z.B. nach Unfall etc. durchgeführt worden sein...
Die Äußerung des Audi-Händlers oben ist so -ohne weitere Angaben- nicht richtig. Der TE hat eigentlich 2 Möglichkeiten den Schaden regulieren zu lassen: über die Lack/Durchrostungsgarantie des Herstellers bei lückenlos geführtem Serviceheft und online-Dokumentation beim Händler oder über die Gewährleistungspflicht des Gebrauchtwagenhändlers, dann allerdings nur direkt bei diesem Händler...
Morgen mach ich paar Bilder für den Händler und werde diese auch hier posten.
Zitat:
@spuerer schrieb am 2. November 2014 um 11:42:33 Uhr:
Zitat:
@Teukle schrieb am 1. November 2014 um 11:06:56 Uhr:
muss der wagen eigentlich komplett bei Audi checkheftgepflegt worden sein? oder gehen auch andere Werkstätten?
ja, denn es handelt sich um eine Leistung des Herstellers (Durchrostungs/Lackgarantie) und nicht um die gesetzl. Gewährleistung. Also kann der Hersteller festlegen welche Vorraussetzungen erfüllt sein müssen wie z.B. das der Service immer bei Vertragswerkstätten gemacht werden muss.
pp.
Da stimme ich Dir nicht zu. Durchaus besteht auch hier die Möglichkeit eines Gewährleistungsanspruches. Ich will hier jetzt nicht weiter darauf eingehen. Im Zweifel wäre dies durch das sachlich und örtlich zuständige Gericht zu klären.
Am besten versucht man eine Lösung zu finden, mit der beide Parteien leben können...
Zitat:
@spuerer schrieb am 2. November 2014 um 11:42:33 Uhr:
ja, denn es handelt sich um eine Leistung des Herstellers (Durchrostungs/Lackgarantie) und nicht um die gesetzl. Gewährleistung. Also kann der Hersteller festlegen welche Vorraussetzungen erfüllt sein müssen wie z.B. das der Service immer bei Vertragswerkstätten gemacht werden muss.
pp.
Ich sprach in dem Teil nicht von der Gewährleistungspflicht des Verkäufers...
die Gewährleistungspflicht des Herstellers dürfte bei dem Alter des Fahrzeugs wohl nicht mehr zum Tragen kommen!?
Also wenn dein A5 alle Stempel in Serviceheft von einer Vertragswerkstatt sind ist es kein Problem. Dann zahlt aufjedenfall Audi das lackieren oder ggf. das ersetzen der Teile zu 100%. Wenn deinen Audi mehrere Stempel fahlen wird meist nur die Lackierung bezahlt und nicht die Neuteile
An deiner Stelle würde ich einfach zu einer anderen Vertragswerkstatt fahren und da nochmal nachfragen