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Werkstattbindung saurer Apfel Vollkasko?

Themenstarteram 15. August 2013 um 20:27

Hallo,

Habe einen Schaden der durch meine Vollkasko (mit Werkstattbindung) geregelt werden soll.

Ich war dann bei der, von der H*K vorgegebenen, Werkstatt, welche mir einen Kostenvoranschlag zugeschickt hat, welcher erwartungsgemäß sehr sehr niedrig ausfällt.

Ich habe die genaue Kostenaufstellung hier und es wurden z.T. Sachen (absichtlich?) weggelassen, wie z.B. eine Achsvermessung, obwohl diese durchgeführt werden soll. (Laut Mitarbeiteraussage am Tag des KV)

Es wurden vorne Rechts am Fahrzeug Stoßstange, Kotflügel (2 Teilig) und Beifahrertür beschädigt.

Eine normale Werkstatt würde laut mdl. Aussage zwischen 2000-3000 Euro ansetzen, mein Kostenvoranschlag inkl. ausbeulen des Kotflügels, ersetzen der Radhausverkleidung und Lackierung dreier Teile gerademal 1220 Euro.

Kann ich einen Gutachter beauftragen? Habe leider keine Rechtsschutzversicherung, kann ich diese jetzt noch abschließen, so dass ich, falls meine Versicherung das Gutachten nicht akzeptiert, den Anwalt in Anspruch nehmen kann?

Ich denke die Masche der Werkstatt die Kosten gering zu halten, soll mich davon abhalten fiktiv abzurechnen. Ich kann mir vorstellen, dass später entdeckte Schäden, wie dass die Stoßstange doch ausgetauscht werden muss, weil die Halterungen gebrochen sind, oder dass doch eine Achsvermessung angebracht wäre, der Versicherung erst nach meiner Auftragserteilung in Rechnung gestellt werden.

Ich möchte fiktiv Abrechnen, was ja laut Gesetz rechtens ist, da ich mein Fahrzeug vor habe in eine andere Farbe zu lackieren.

Beste Antwort im Thema
am 16. August 2013 um 6:13

Im Prinzip auch nicht anders.

Du hättest einen KVA von einer beliebigen Werkstatt machen lassen, bzw. die Versicherung hätte ihren eigenen Gutachter geschickt.

Du hättest aber trotzdem, trotz freier Werkstatt Wahl keine eigenen Gutachter beauftragen dürfen.

Lass doch das Fehrzeug einfach reparieren. Dann wird ja alles bezahlt.

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Hallo, grundsätzlich sind die Vertragswerkstätten gehalten möglichst günstig zu reparieren.

Hierfür sind auch extra Stundenlöhne mit den Versicherungen ausgehandelt.

Teile der Versicherung doch erstmal mit, dass du fiktiv abrechnen willst, mit dem KVA nicht einverstanden bist und ein ordentliches Gutachten forderst, schließlich sind Werkstattmeister o.ä. ja keine Sachverständige.

Zitat:

Original geschrieben von HH6464

Hallo,

Habe einen Schaden der durch meine Vollkasko (mit Werkstattbindung) geregelt werden soll.

Ich war dann bei der, von der H*K vorgegebenen, Werkstatt, welche mir einen Kostenvoranschlag zugeschickt hat, welcher erwartungsgemäß sehr sehr niedrig ausfällt.

Ich habe die genaue Kostenaufstellung hier und es wurden z.T. Sachen (absichtlich?) weggelassen, wie z.B. eine Achsvermessung, obwohl diese durchgeführt werden soll. (Laut Mitarbeiteraussage am Tag des KV)

Es wurden vorne Rechts am Fahrzeug Stoßstange, Kotflügel (2 Teilig) und Beifahrertür beschädigt.

Eine normale Werkstatt würde laut mdl. Aussage zwischen 2000-3000 Euro ansetzen, mein Kostenvoranschlag inkl. ausbeulen des Kotflügels, ersetzen der Radhausverkleidung und Lackierung dreier Teile gerademal 1220 Euro.

Kann ich einen Gutachter beauftragen? Habe leider keine Rechtsschutzversicherung, kann ich diese jetzt noch abschließen, so dass ich, falls meine Versicherung das Gutachten nicht akzeptiert, den Anwalt in Anspruch nehmen kann?

Ich denke die Masche der Werkstatt die Kosten gering zu halten, soll mich davon abhalten fiktiv abzurechnen. Ich kann mir vorstellen, dass später entdeckte Schäden, wie dass die Stoßstange doch ausgetauscht werden muss, weil die Halterungen gebrochen sind, oder dass doch eine Achsvermessung angebracht wäre, der Versicherung erst nach meiner Auftragserteilung in Rechnung gestellt werden.

Ich möchte fiktiv Abrechnen, was ja laut Gesetz rechtens ist, da ich mein Fahrzeug vor habe in eine andere Farbe zu lackieren.

Moin,

 

1. Wenn ich eine Kasko mit Werkstattbindung (günstiger Versicherungsbeitrag) habe, muß ich diese aber nicht nutzen, allerdings zahlt der Versicherer (VR) nur den Betrag, welcher bei der Werkstatt gekostet hätte.

 

2. Bei Kasko mußt Du den GA des VR akzeptieren (Bei Haftpflicht nicht).

 

3. Natürlich kannst Du auf Grundlage des Gutachtens fiktiv abrechnen, Abzug für SB und MWST werden allerdings gemacht.

 

4. Umlackieren ? Wie alt das KFZ ?

 

am 15. August 2013 um 21:12

Rechtschutz abschließen für diesen Fall funktioniert natürlich nicht mehr.

Sollte aber auch klar sein.

Würde ich aber trotzdem für künftige Fälle empfehlen.

Themenstarteram 16. August 2013 um 5:42

Ich bezweifle wie gesagt die Korrektheit des KV, da der Schaden nicht korrekt aufgenommen wurde (fehlende Achsvermessung, Annahme dass die Stoßstange nicht getauscht werden muss). Der Herr von der Werkstatt hätte ja theoretisch mehr wegfallen lassen und nach Auftragserteilung mehr Reparaturen bei der Versicherung abgerechnet.

Habe ich wirklich nicht das Recht auf einen Sachverständigen (Gutachter)?

Muss ich die Preise dieser "billig" Werkstatt akzeptieren, gibt da nicht Gerichtsurteile zu?

Wie wäre die Sache ohne Werkstatt Bindung abgelaufen, die ich seit gestern abbestelt habe

Danke

am 16. August 2013 um 6:13

Im Prinzip auch nicht anders.

Du hättest einen KVA von einer beliebigen Werkstatt machen lassen, bzw. die Versicherung hätte ihren eigenen Gutachter geschickt.

Du hättest aber trotzdem, trotz freier Werkstatt Wahl keine eigenen Gutachter beauftragen dürfen.

Lass doch das Fehrzeug einfach reparieren. Dann wird ja alles bezahlt.

Themenstarteram 16. August 2013 um 8:55

Es soll wie gesagt aus privaten gründen nicht repariert werden, danke für den gut gemeinten Rat. Ich werde einen Gutachter aufsuchen der mir erklärt, was neben der Achsvermessung noch alles in dem Kostenvoranschlag "vergessen" wurde. Dann werde ich die Werkstatt kontaktieren und diese bitten die fehlenden Sachen noch mit aufzunehmen.

Und ohne Werkstattbindung wäre ein Gutachter der Versicherung gekommen? Dann hätte der wohl die selben Schäden festgestellt und mit billigen Stunden Sätzen gerechnet?

Hätte ich dann einfach in eine (teurere) Markenwerkstatt fahren können und dort einen KVA erstellen lassen können, den mir die Versicherung abzüglich der Abzüge ausbezahlt?

Gruß und danke

Bei Kasko Schäden ist immer der GA des Versicherers maßgebend.

 

Natürlich kannst Du auf eigene Kosten ein Gegengutachten machen lassen (wenn RS vorhanden, sind ggf die Kosten für ein außergerichtliches Gutachten mitversichert).

 

Ob es die Versicherung anerkennt, ist dann die 2. Frage.

am 16. August 2013 um 10:20

Zitat:

Original geschrieben von HH6464

Hätte ich dann einfach in eine (teurere) Markenwerkstatt fahren können und dort einen KVA erstellen lassen können, den mir die Versicherung abzüglich der Abzüge ausbezahlt?

Das muss doch in deinen Versicherungsbedingungen stehen.

In meinen (wie dein Versicherer: HUK Coburg Stand 1.1.07, Seite 8, § 13a (4) und (5)) z. B. steht, dass ich das jederzeit tun kann - dann werden 15% der Reparaturkosten nicht erstattet.

Bei Auszahlung legt der Versicherer die Kosten seiner Werkstattbindung zu Grunde, kein Abzug (außer das Übliche wie MwSt.).

Gut ist es, sich die Bedingungen seines Vertrags immer VOR Abschluss durchzulesen.

Wenn du deine Versicherungsbedingungen verlegt hast, findest du sie auch online. Den sauren Apfel hast du gekauft, als du unterschrieben hast.

Themenstarteram 16. August 2013 um 11:24

Es geht um die Erstellung und Auszahlung bei fiktiver Abrechnung.

@Situ Wenn ich ein KVA in "meiner" Werkstatt erstellen lasse, wird die HUK sagen, dass sie das nicht interessiert.

Die Frage die ich mir nach deiner Aussage immer noch stelle: Hätte die HUK den KVA mit höheren Arbeitskosten akzeptiert oder wieder runtergedreht wenn ich keine Werkstatt Bindung gehabt hätte?

am 16. August 2013 um 12:25

Zitat:

Original geschrieben von situ

Bei Auszahlung legt der Versicherer die Kosten seiner Werkstattbindung zu Grunde, kein Abzug (außer das Übliche wie MwSt.).

Mehr fällt mir dazu nicht ein.

Auch ohne Werkstattbindung wird der Versicherer kürzen, wenn aus seiner Sicht überhöhte Stundensätze verrechnet werden oder Arbeiten ausgeführt werden sollen, die nicht notwendig sind. Das Forum ist voll von solchen Fällen. Ich finde das auch OK.

am 16. August 2013 um 12:55

Welche "persönlichen Gründe" sind es denn, warum du das Fahrzeug nicht reapieren lassen willst?

Denn wenn du das machen würdest, wäre das ganze hier kein Problem.

Es würde dir halt kein Geld übrig bleiben durch diesen Schaden und die SB ist zu zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von HH6464

Es geht um die Erstellung und Auszahlung bei fiktiver Abrechnung.

@Situ Wenn ich ein KVA in "meiner" Werkstatt erstellen lasse, wird die HUK sagen, dass sie das nicht interessiert.

Stimmt, das kommt abere auch daher, dass die Versicherer wissen, wenn die Werkstatt "Versicherungsschaden" hört, dass dann ein kräftiger Aufschlag erfolgt, den sie bei einem privaten KVA nicht machen.

Außerdem können die Werkstätten ja sonstwas aufschreiben, was gar nicht gemacht werden muß.

Wer kann das schon überprüfen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Stimmt, das kommt abere auch daher, dass die Versicherer wissen, wenn die Werkstatt "Versicherungsschaden" hört, dass dann ein kräftiger Aufschlag erfolgt, den sie bei einem privaten KVA nicht machen.

Eben.

Ich war mit meinem Astra wegen eines kleinen Frontschadens in der Werkstatt.

Erste Frage: privat oder über Versicherung?

Als ich gesagt habe, dass ich eine Vollkasko habe, hat er geguckt und nach einiger Zeit gesagt: "Mit 1.200-1.400€ müssen wir da schon rechnen".

Als ich dann gefragt habe, was es mich privat kosten würde, hat er sich die Sache nochmal angeguckt und meinte: "Mit 250€ sollten wir hinkommen."

Am Ende standen dann keine 240€ auf der Rechnung..

Wobei die Versicherung die Reparatur ja bezahlen würde. Dass sie bei fiktiver Abrechnung kürzen finde ich auch angemessen.

Immerhin würdest du den Schaden warscheinlich privat immer noch günstiger repariert bekommen und hättest am Ende etwas übrig, obwohl die Versicherung gekürzt hat.

Themenstarteram 20. August 2013 um 12:39

Liebe Flosen und Corsasiesel, es ist leider genau umgekehrt: privat würde ich den vollen Stundenlohn, ca. 100 Euro Zahlen. Die Versicherung braucht bei der Partner Werkstatt bloß 62 Euro zahlen.

Der wichtigere Punkt in meinem Fall (ist noch nicht bewiesen ob mit oder ohne Absicht), dass die Werkstatt Schäden im KVA weglässt, was mich wohl von der fiktiven Abrechnung abbringen soll.

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