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Werkstattrechnung wer muss die Zahlen ich oder die Versicherung

Themenstarteram 3. November 2014 um 17:52

Hallo Leute

Habe mich extra hier angemeldet da ich eine Frage habe

Vor ca. 3 Monaten ist mir bei meinem Auto einer hinein gefahren

Er war der Schuldige und ich fuhr zu einer Werkstatt und zeigte ihnen den Schaden.

Es wurde ein Termin ausgemacht wann der Gutachter da ist und an dem Datum kam ich auch zur Werkstatt um den Schaden dem Gutachter zu zeigen. Es wurde ein Wirtschaftlicher Totalschaden festgestellt, es hieß ich bekomme einen Betrag von der Versicherung und kann des Auto nicht richten lassen (außer ich bezahle es)

alles gut soweit

Ein Paar Wochen später bekam ich auch das Geld vom der Versicherung ca. 600€

und es kam noch eine Rechnung von der Werkstatt: 36€ für "Versicherungsabwicklung"

Dabei habe ich mir nichts gedacht nur das der Betrag von der Versicherung bezahlt wurde und das der Nachweis sei

Aber nun kam vor 2 Wochen noch einmal die Rechnung als 1. Mahnung

Als ich den Brief bekam fuhr ich gleich zur Werkstatt und fragte für was der Betrag sei

Es hieß für den Zeitaufwand und die Rechnung muss ich bezahlen

Ich erklärte dem Werkstattbesitzer das die Rechnung doch die Versicherung zu zahlen hat

Er versuchte mir immer einzureden das ich den Betrag zahlen muss,

da ich auch die Entschädigung von der Versicherung bekommen habe

 

Die nächsten Tage machte ich mich bei einer anderen Werkstatt schlau und fragte dort den Innungsmeister der sich mit solchen Sachen gut auskennt

Er sagte mir das ich die Rechnung auch nicht zahlen brauche, da die von der Versicherung übernommen wird und führ anschließend wieder zur Werkstatt mit der Rechnung

Dort traf ich nur die Sekretärin und erklärte Ihr das die Rechnung von der Versicherung bezahlt wird

Sie versuchte mir auch einzureden das ich die Rechnung zahlen muss

Als ich ihr erklärte das ich beim Innungsmeister war und der auch sagte die Versicherung muss die Zahlen hieß es

es wird bei der Versicherung nachgefragt

Nun dachte ich es wäre erledigt

FALSCH!

Am Freitag kam die nächste Rechnung: 2. Mahnung Betrag 41€

Nun fuhr ich heute wieder zur Werkstatt was das nun wieder für eine Rechnung sei

Es hieß ich muss die zahlen die Versicherung übernimmt das nicht und es hieß diesmal das sei neu früher wurde es bezahlt aber seit diesem Jahr muss man es selbst bezahlen, wenn man das Geld auszahlen lässt oder ausbezahlt bekommt

 

Kennt sich jemand aus ob das stimmt das ich nun die Rechnung bezahlen muss?

Oder ist das nur Gelaber das ich einfach zahle

 

Gruß Christoph

Beste Antwort im Thema

Brauchst ja auch nicht spekulieren.

Nur kombinieren.

Oder ist

1+1=x

1+x=y

=> y=3

Spekulation?;)

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Wie wäre es, wenn du das erst mal mit dem Gutachter und dann ggf. mit der Versicherung besprichst.

Die Rechnung ist eine absolute Unverschämtheit!

Die Versicherung wird sie nicht bezahlen, denn irgendwelche Regiekosten gehören nicht zu den ersatzpflichtigen Kosten der Schadensbeseitigung.

Aber auch Du musst sie nur bezahlen, wenn Du der Werkstatt einen entsprechenden Auftrag erteilt hast.

Wäre ja noch schöner, wenn jeder irgendwelche Forderungen in Rechnung stellen dürfte, ohne dass es dazu einen Auftrag/Vertrag gibt.

Wenn die Werkstatt das Gutachten an die Versicherung geschickt hat,ohne dass ein Reparaturauftrag vorliegt, kannst Du ihnen anbieten, das Porto von 2,20 zu erstatten. Das war es dann aber auch...

Moin,

grob gesagt zaht derjenige wer "bestellt". Sprich, du gibst den Auftrag an eine Werkstatt, diese führt Leistungen aus und schickt die Rechnung an dich.

Die Werkstatt hat dir Platz und evtl Hebebühne für das Gutachten zur Verfügung gestellt, also musst du Zahlen.

Die Versicherung sollte das aber auch übernehmen, du musst dafür die Rechnung dort einreichen.

Ich würde eine solche Position aber eher in der Rechnung des Gutachters erwarten. Aber wenn der zb nicht oft mit der Werkstatt arbeitet kann es auch schon mal so laufen.

Grüße

Steini

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 3. November 2014 um 19:11:59 Uhr:

Die Rechnung ist eine absolute Unverschämtheit!

Dachte ich auch zuerst, aber wenn der TE das Auto in eine Werkstatt stellt zur Begutachtung, so fallen doch auch dieser Werkstatt "Arbeit" an welche man durchaus abrechnen kann. Da ist eben mal ein Platz für eine Zeit belegt oder gar eine Hebebühne.

So wie ich das kenne wäscht da zwar eine Hand die andere zwischen Gutachter und Werke (nein ich spreche nicht von einen Unfallhelferring), aber das muss ja nicht immer so sein wenn völlig unbekannte Gutachter in eine Werkstatt kommen.

Grüße

Steini

Zitat:

@steini111 schrieb am 3. November 2014 um 19:18:53 Uhr:

 

Die Werkstatt hat dir Platz und evtl Hebebühne für das Gutachten zur Verfügung gestellt, also musst du Zahlen.

Davon steht allerdings nix im Ausgangspost. Wenn es so gewesen wäre, hättest Du recht.

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 3. November 2014 um 19:25:49 Uhr:

Zitat:

@steini111 schrieb am 3. November 2014 um 19:18:53 Uhr:

 

Die Werkstatt hat dir Platz und evtl Hebebühne für das Gutachten zur Verfügung gestellt, also musst du Zahlen.

Davon steht allerdings nix im Ausgangspost. Wenn es so gewesen wäre, hättest Du recht.

Steht zwischen den Zeilen :D

Wäre die einzige (für mich) logische Erklärung für eine solche Rechnung :)

am 3. November 2014 um 19:49

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 3. November 2014 um 19:11:59 Uhr:

Die Rechnung ist eine absolute Unverschämtheit!

Finde ich überhaupt nicht.

Wer bezahlt der Werkstatt den Zeitaufwand und die Benutzung von deren Hebebühne?

Themenstarteram 3. November 2014 um 19:58

Vielen dank für die ganzen Antworten in der kurzen Zeit :)

Was ich von der Werkstatt gefordert habe ist eine Gutachter-Besichtigung

Ansonsten habe ich nichts in Auftrag begeben

Es wurden Fotos gemacht und der Gutachter von der Werkstatt informiert zu kommen

Also war der Spruch heute, dass es neu sei, das man die Rechnung selbst zahlen muss nur das ich zahlen soll

Oder weiß jemand ob es doch eine Änderung die letzte Zeit gab?

Weiteres werde ich morgen mich nochmals mit dem Innungsmeister in Verbindung setzen

 

Gruß Christoph

Zitat:

@zolla89 schrieb am 3. November 2014 um 20:58:10 Uhr:

...

Was ich von der Werkstatt gefordert habe ist eine Gutachter-Besichtigung

Ansonsten habe ich nichts in Auftrag begeben

...

Aber das hast du in Auftrag gegeben.

Es wäre schlauer gewesen, zunächst einen Gutachter zu beauftragen und alles Weitere mit dem zu besprechen.

Vielleicht wäre eine Werkstattbesuch gar nicht nötig gewesen oder der Gutachter hätte eine an der Hand gehabt.

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 3. November 2014 um 20:49:21 Uhr:

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 3. November 2014 um 19:11:59 Uhr:

Die Rechnung ist eine absolute Unverschämtheit!

Finde ich überhaupt nicht.

Wer bezahlt der Werkstatt den Zeitaufwand und die Benutzung von deren Hebebühne?

Welche Hebebühne?

Nochmal, in keinem Beitrag des TE war die Rede davon, dass die Werkstatt in irgendeiner Weise mitwirken musste.

Themenstarteram 3. November 2014 um 20:31

Zitat:

@Oetteken schrieb am 3. November 2014 um 21:10:18 Uhr:

Zitat:

@zolla89 schrieb am 3. November 2014 um 20:58:10 Uhr:

...

Was ich von der Werkstatt gefordert habe ist eine Gutachter-Besichtigung

Ansonsten habe ich nichts in Auftrag begeben

...

Aber das hast du in Auftrag gegeben.

Es wäre schlauer gewesen, zunächst einen Gutachter zu beauftragen und alles Weitere mit dem zu besprechen.

Vielleicht wäre eine Werkstattbesuch gar nicht nötig gewesen oder der Gutachter hätte eine an der Hand gehabt.

Da hast du Recht es wäre ohne Werkstatt auch gegangen, habe ich aber erst später erfahren.

Ich finde es auch in Ordnung das der Zeitaufwand bezahlt wird, aber von der Versicherung, da es ja nicht meine Schuld ist. Den Betrag den ich bekommen habe ist für die Entschädigung für mein kaputtes Auto ist und nicht um Rechnungen zu zahlen

Der Gutachter wurde ja auch von der Versicherung bezahlt und nicht von mir

Mir kommt es komisch vor da es einmal heißt

die Rechnung ist für den Kostenvoranschlag

dann nur für den Zeitaufwand

und heute hieß es, es ist neu das die Versicherung seit heuer die Werkstatt nicht mehr zahlt

Nun ja werde mich weiter informieren und dann sehe ich weiter

am 3. November 2014 um 20:51

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 3. November 2014 um 21:18:48 Uhr

Welche Hebebühne?

Nochmal, in keinem Beitrag des TE war die Rede davon, dass die Werkstatt in irgendeiner Weise mitwirken musste.

Folgefehler, da Steini was von der Hebebühne geschrieben hat ;)

Auch wenn du es als ungerecht ansiehst empfehle ich dir, wenn der Gutachter dir keine Hilfestellung anbietet, die Rechnung zu bezahlen.

Tust du das nicht, dann wird der Aufwand und Ärger vermutlich viel größer.

Diese Werkstatt kannst du ja künftig meiden und für die Zukunft hast du gelernt, dass jede Beauftragung ihren Preis hat.

Kulanz ist eine freiwillige Sache, auf die kein Anspruch besteht.

Zitat:

@zolla89 schrieb am 3. November 2014 um 21:31:48 Uhr:

Da hast du Recht es wäre ohne Werkstatt auch gegangen

Dann sehe ich relativ schwarz für dich, dass diese unnötig produzierten Kosten von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners getragen werden.

Ehrlich gesagt, wüsste ich auch gar keinen Grund, warum diese nutzlosen Kosten übernommen werden sollten.

Zitat:

@zolla89 schrieb am 3. November 2014 um 21:31:48 Uhr:

Ich finde es auch in Ordnung das der Zeitaufwand bezahlt wird, aber von der Versicherung,

Erforderliche Kosten sind auch von der Gegenseite zu übernehmen - unnötige Kosten hingegen nicht.

 

Zitat:

@zolla89 schrieb am 3. November 2014 um 21:31:48 Uhr:

da es ja nicht meine Schuld ist.

Der Unfall sicher nicht - aber das ist ja offensichtlich auch nicht streitig.

Die unnötigen Kosten hingegen schon eher.

 

 

Zitat:

@zolla89 schrieb am 3. November 2014 um 21:31:48 Uhr:

Mir kommt es komisch vor da es einmal heißt

die Rechnung ist für den Kostenvoranschlag

dann nur für den Zeitaufwand

und heute hieß es, es ist neu das die Versicherung seit heuer die Werkstatt nicht mehr zahlt

Letztlich hatte die Werkstatt (und das dürfte unstreitig sein) einen Zeitaufwand - und den möchte sie nun eben bezahlt haben.

Verwerfliches kann ich daran zunächst nichts finden - und richtig geschrieben: Ein Rechtsanspruch auf Kulanz oder kostenlose Leistung besteht nun einmal nicht.

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