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Werkstattservice von Versicherungen

Themenstarteram 29. September 2010 um 13:18

Hallo zusammen,

da nun mein neues Auto am 06.10. kommt, hat mir mein "Versicherungsmensch" den Werkstattservice der Versicherung empfohlen. Ist wohl Full-Service (Abholung, Leihwagen, Übergabe des reparierten Fahrzeugs am Wohnort, usw.). Das reduziert sogar noch die Jahresprämie.

Hat jemand von euch damit schon Erfahrung gemacht? Nutzen die irgendeine kleiner Werkstatt im Hinterhof??

Danke für eure Beiträge....

Gruß

Stage85

Beste Antwort im Thema

Hallo Hafi545,

ich bin nicht derjenige der unrichtige Informationen vebreitet.

Auch wenn Du es nicht glaubst oder glauben willst als Mitarbeiter einer Versicherung - im Mainz-Wiesbadener Raum werden diese Löhne von Partnerwerkstätten für gesteuerte Versicherungsaufträge verrechnet.

Und dafür sollen Partnerwerkstätten dann auch noch qualifizierte Arbeiten verrichten, Nebenleistungen und Garantieleistungen für 3 Jahre oder mehr erbringen. Und schließlich müssen sie auch noch etwas verdienen.

Die Praxis zeigt, dass eine Partnerwerkstatt gegen die andere ausgespielt wird, immer hin zu niedrigeren Stundenlöhnen.

Der Konkurs ist dabei fast unausweislich, denn verlorene Kunden zurück zu gewinnen ist sehr schwer.

 

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Es werden nur Vertragswerkstätten der Marken (und der Verbau von Originalteilen), also kein Ramschbuden die Partnerwerkstätten des Versicherers.

 

Themenstarteram 29. September 2010 um 13:53

Und wieso sind die Versicherungsprämien dann noch günstiger?

Zitat:

Original geschrieben von krad24com

Es werden nur Vertragswerkstätten der Marken (und der Verbau von Originalteilen), also kein Ramschbuden die Partnerwerkstätten des Versicherers.

Gibts das schriftlich?

Gerade bei einem Neuen würd ich da genau schauen. Das könnte in Sachen Garantie und Kulanz später mal böse nach Hinten losgehen.

Mfg Zille

....die meisten Werkstätten sind keine Marken- sondern freie Meisterwerkstätten, die sich aber meistens verpflichten, nur Orginalteile der Hersteller zu verwenden....

Wie zille1976 schon geschrieben hat, wäre ich bei einem Neuwagen aber wirklich sehr vorsichtig wegen Garantie und Kulanz....

Themenstarteram 29. September 2010 um 14:22

Aber eiegntlich dürfte es doch kein Problem geben, wenn die Originalteile verwendet werden. Weiss jemand, wo man das heraus bekommt? Müsste ja eigentlich in den Garantiebedingungen von VW stehen oder?

Hersteller sind da manchmal sehr eigen. Da ist es oft mit den Originalteilen nicht getan.

Hinweise findest du - wie schon richtig vermutet - in den Garantiebedingungen des Herstellers.

Auf Kulanz nach der Garantie brauchst du aber erstmal eher nicht hoffen. Da sind die Reparaturen in einer Vertragswerkstatt pflicht.

Man muss halt wissen was man möchte.

Mfg Zille

Hallo,

ich wäre hier auch ein wenig Vorsichtig, gerade bei einem Neuwagen.

Solltest Du einen Unfall haben dann musst Du dein Fahrzeug eigentlich in einer Partnerwerkstatt der Versicherung reparieren lassen.

Die arbeiten zu günstigeren Konditionen.

Solltest Du dich für eine Werkstatt deiner Wahl entscheiden kann es sein dass Du einen gewissen Anteil der Reparaturkosten (meist 10%) selber tragen musst.

Das Geschäft hier mit den Partnerwerkstätten ist meistens knallhart, entweder man macht mit oder man ist draussen.

Allerdings legen die Versicherungen immer größeren Wert auf modernste Arbeitsmethoden.

Ich kenne einen Fall da hat die Versicherung sogar der Werkstatt keine Aufträge mehr gegegeben da sie kein Schweißgerät hatten dass vom Hersteller zu Reparatur des Fahrzeuges vorgeschrieben wurde.

Was hilft es dir wenn dein Auto mal angenommen nicht nach Herstellervorschriften repariert wurde und nach ein paar Jahren Rost zum Vorschein kommt!?

Dann gehst Du zu VW und die sagen dann geht uns nichts an da Fahrzeug in einer anderen Werke repariert wurde.

Ich persönlich rate dir bei einem Neufahrzeug ab, wenn das Fahrzeug mal 3 Jahre alt ist kann man sich das durchaus überlegen.

Themenstarteram 29. September 2010 um 15:39

Werd dann wohl doch davon Abstand nehmen....Die Nachteile scheinen eindeutig zu überweigen ;)

Danke

Für einen Neuwagen solltest du einen Versicherer mit 24-monatiger Neuwertentschädigung bei selbstverursachtem Totalschaden (Vollkasko) oder Diebstahl (Teilkasko) nehmen !

Der Versicherer gibt auch im Vorfeld genau Auskunft, wer die Partnerwerkstatt in deiner Gegend ist.

Eine Wertung ob die Werkstattbindung ok ist solltest du selber entscheiden,.. achte eher auf das Thema lange Neuwertentschädigung !

Themenstarteram 29. September 2010 um 17:28

Also die wäre mit 3 Jahren dabei (also 3 Jahre Garantie auf alle erledigten Arbeiten)....

am 30. September 2010 um 8:19

Zitat:

Original geschrieben von Stage85

Werd dann wohl doch davon Abstand nehmen....Die Nachteile scheinen eindeutig zu überweigen ;)

Danke

. . . . und warum fragst du nicht einfach erstmal

"den Versicherungsmensch deines Vertrauens" ?  und lässt dir die entsprechenden Fragen aus den Versicherungspapieren erklären ? :rolleyes:

So hab ich das gemacht und die Spar-Euronen eingestrichen.

Ich denke, es ist völlig wurscht ob Neu- oder Gebrauchtfahrzeug, mit oder ohne Garantie/Kulanz, Viel- oder Wenigfahrer usw. , die Versicherer nehmen nur "geprüfte Werkstätten" mit entspr. Leistungsmerkmalen und wenns drauf ankommt ist man bei einer MarkenWerkstatt auch nicht besser dran - selbst erlebt. 

Die beste "Versicherung" ist eine vertrauensvolle Beziehung zu einem Kundenberater, der diesen Titel berechtigt tragen darf.

So sehe ich das nach mehreren Jahrzehnten bei verschiedenen Gesellschaften.

mfg-kappab

Zitat:

Original geschrieben von radkappab

Ich denke, es ist völlig wurscht ob Neu- oder Gebrauchtfahrzeug, mit oder ohne Garantie/Kulanz, Viel- oder Wenigfahrer usw. , die Versicherer nehmen nur "geprüfte Werkstätten" mit entspr. Leistungsmerkmalen und wenns drauf ankommt ist man bei einer MarkenWerkstatt auch nicht besser dran - selbst erlebt. 

Da denkst du leider verkehrt.

Das merkst du dann, wenn dein Auto nach 7-24 Monaten ne Macke hat, und der Hersteller die Garantieleistung verweigert mit der Begründung, dass du nicht in einer seiner Werkstätten warst.

Das interessiert deine Versicherung dann nämlich nicht die Bohne und du bleibst auf den Kosten sitzen.

Es geht nicht darum, dass die Werkstätten nicht gute Arbeit leisten würden, sondern darum, dass du deine Garantie und eine evt. Kulanz vom Hersteller aufs Spiel setzt.

Und da macht es dann einen Unterschied ob Neu- oder Gebrauchtwagen.

Aber da muss jeder für sich eine Risikoabschätzung machen und dementsprechend handeln.

Die Werkstattbindung mag eine gute Sache sein - aber nicht unbedingt bei einem Neuwagen.

Mfg Zille

am 30. September 2010 um 10:45

Werkstattbindung macht zwar die Prämie etwas preiswerter aber es sind halt nicht "immer" Markenwerkstätten die dort reparieren.

Bei Neuwagen mit entsprechender Herstellergarantie rate ich von Werkstattbindung ab.

Gruß

Frank, ohne Werkstattbindung unterwegs.

am 30. September 2010 um 11:11

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Da denkst du leider verkehrt.

 

Das merkst du dann, wenn dein Auto nach 7-24 Monaten ne Macke hat, und der Hersteller die Garantieleistung verweigert mit der Begründung, dass du nicht in einer seiner Werkstätten warst.

Das interessiert deine Versicherung dann nämlich nicht die Bohne und du bleibst auf den Kosten sitzen.

 

Es geht nicht darum, dass die Werkstätten nicht gute Arbeit leisten würden, sondern darum, dass du deine Garantie und eine evt. Kulanz vom Hersteller aufs Spiel setzt.

 

Und da macht es dann einen Unterschied ob Neu- oder Gebrauchtwagen.

 

Aber da muss jeder für sich eine Risikoabschätzung machen und dementsprechend handeln.

 

Die Werkstattbindung mag eine gute Sache sein - aber nicht unbedingt bei einem Neuwagen.

 

Mfg Zille

Ich will nicht rechthaberisch sein, wir sind uns im Prinzip einig.

Meine Betonung liegt in der 1. Hälfte meiner Aussage. Völlig vernünftig ist, zunächst mal die Beziehung zur Werksgarantie sauber zu halten, auch im Interesse der Versicherung, z. B. im Kaskofall. Die Garantie- und Gewährleistungs-Phase sollte man immer sauber halten von Einwendungen und Ausschluss-Chancen. Nix für ungut.

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