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Wertentschädigung- Unfallwagen nur 10% der Reparaturkosten?

Themenstarteram 18. Mai 2013 um 12:30

Ich bin doch ziemlich baff! Meiner Freundin ist ne Dame seitlich reingefahren. Bereits da musste ich feststellen, dass die Polizei scheinbar ungern ein Protokoll führt und man sich gar selbst um die Abschleppung kümmern muss. Sprich als Verursacher kann ich einfach wegfahren und fertig.

Nun gut. Fahrzeug ist ein VW Polo, BJ 2012, knapp 5tsd KM gelaufen. Repariert bei einem VW Händler, dieser sagte auch gleich wir haben Anspruch auf nen Ersatzwagen oder Nutzungsausfall + später Wertminderung.

Nun sagte der Meister auf meine Nachfrage, WIE VIEL, 10 Prozent der Rechnungssumme. Ist das wirklich wahr?

Wenn ich nun überlege: Reparaturkosten um die 2.5k EUR, 10% davon sind 250 EUR. Wenn ich nun den Polo verkaufen wollen würde, müsste ich angeben es sei ein Unfallwagen, da wird doch NIEMAND sich nen Unfallwagen nehmen, wenn er NUR 250 EUR Nachlass bekommt. Sprich Bei Mobile müsste ich meinen Polo DEUTLICH unter den Durchschnittspreis eines nicht-Unfallwagen stellen, damit ich meinen loswerde. Wie schlimm der Unfall war, wird die meisten nicht interessieren!

Nun sind die 250 EUR im Vergleich zum Listenpreis des Polo ja noch bissel was, aber nehmen wir an, es wäre ein Phaeton oder Touareg!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von insyder19

Nun gut. Fahrzeug ist ein VW Polo, BJ 2012, knapp 5tsd KM gelaufen. Repariert bei einem VW Händler, dieser sagte auch gleich wir haben Anspruch auf nen Ersatzwagen oder Nutzungsausfall + später Wertminderung.

Nun sagte der Meister auf meine Nachfrage, WIE VIEL, 10 Prozent der Rechnungssumme. Ist das wirklich wahr?

Hallo,

wie schon bereits erwähnt, ein Meister darf sich zur Wertminderung bezüglich eines Gutachtens nicht äußern.

Es gibt keine pauschale von 10 % Wertminderung im Verhältnis zu den Reparaturkosten.

Das ist völliger Bullshit.

Jeder Fall ist individuell zu betrachten, wie ist die Marktlage des Fahrzeuges, Alter, Laufleistung, Allgemeinzustand, was wurde inwieweit beschädigt usw.?

Handelt es sich um reine Schraubteile die zu erneuern sind ist die Wertminderung geringer anzusetzen als wie wenn ein erheblicher Eingriff in die Karosseriestruktur, z.B. bei einer Erneuerung der Seitenwand erforderlich ist.

Im übrigen, die Wertminderung steht dir sofort zu und nicht erst später wenn das Fahrzeug repariert wurde.

Hierbei ist es unerheblich ob Du gleich oder später oder auch gar nicht reparieren lässt.

Gruß

fordfuchs

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Hallo,

wenn Deine Freundin schuldlos ist, dann soll sie unverzüglich und noch vor der Reparatur ein Gutachten von einem Gutachter ihrer Wahl erstellen lassen und sich ggf. auch einen Rechtsanwalt nehmen.

Das Gutachten wird zum Minderwert eine Aussage machen.

Bei geringen Schäden, ist ein technischer Minderwert i. d. R. nicht gegeben, ein merkantiler Minderwert berücksichtigt das von Dir angesprochene Problem.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 18. Mai 2013 um 13:34

Wir haben keinen KFZ-Rechtschutz. Gutachter kostet Geld, Anwalt ebenfalls, usw.

Die Werkstatt ist ein großes VW Zentrum in KS. Diese Werkstatt kooperiert mit der DEVK, uns wurde gesagt in dem Fall vertraut die DEVK auf die Aussage der Werkstatt und ein Gutachter sei nicht notwendig. Der Schaden ist in der Tat nicht der Rede wert. vorne Links in den Radkastet ist ne Dame ihr reingefahren. Er sieht jetzt wie neu aus und man hat keinerlei Nachteile.

Ein Nachteil ist aber sehr wohl der Weiterverkauf. Ich MUSS explizit erwähnen es sei ein Unfallwagen. Die meisten werden nen Neuwagen in den Suchergebnissen rausgefiltert haben.

Hallo,

wenn Deine Freundin schuldlos ist und es sich nach Deiner Angabe nicht um einen Bagatellschaden handelt, dann hätte Sie einen Gutachter beauftragen und auch einen Rechtsanwalt nehmen können, ohne daß ihr Kosten entstanden wären. Die hätte der Unfallgegener zu tragen gehabt.

Nun ist es aber zu spät dafür, weil das Fahrzeug bereits repariert wurde.

Wenn nun ein Minderwert in Höhe von 250 EUR anerkannt wird, was mir nach Deiner Schilderung nicht unangemessen erscheint, dann weiß ich nicht was Du willst.

Wie sieht es denn mit Leihwagen bzw. Nutzungsausfallentschädigung und Auslagenpauschale aus?

Wer regelt das für Deine Freundin; das Autohaus?

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

Original geschrieben von insyder19

...

Die meisten werden nen Neuwagen in den Suchergebnissen rausgefiltert haben.

Hallo,

das ist so nicht richtig.

Zwar mußt Du beim Verkauf den Vorschaden offenbaren, in den Suchmaschinen bezieht sich die Option "Unfallfahrzeug" aber auf nicht reparierte Unfallfahrzeuge und nicht auf ordnungsgemäß reparierte Fahrzeuge, die schon mal einen Schaden hatten.

Es genügt, wenn Du in der Verkaufsbeschreibung und später in den Verkaufsgesprächen und im Kaufvertrag den Vorschaden ausdrücklich erwähnst.

Liebe Grüße

Herbert

Moin,

 

eine mögliche Wertminderung wird in einem Gutachten festgehalten, was aber hier wohl nicht vorliegt.

 

Allgemein hängt die Wertminderung mit den Alter und KM Leistung des KFZ und die Höhe der Repa Kosten zusammen und wird daraus vom Gutachter errechnet.

 

Ein Meister im AH ist kein Gutachter und wird i.d.R. vom Schadensachbearbeiter auch nicht anerkannt (der Meister kann ja die Wertminderung nur Pie mal Daumen schätzen, der Gutachter nicht, der hält sich an Fakten).

 

Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von insyder19

Nun sagte der Meister auf meine Nachfrage, WIE VIEL, 10 Prozent der Rechnungssumme. Ist das wirklich wahr?

kommt absolut hin.

Ich hab' ja leider so meine Erfahrungen mit unverschuldeten Unfällen (beim meinem 212er den ersten 8/12, den zweiten 4/13 und den dritten dann 5/13). Im Grundsatz hast Du als Geschädigter bei einem unverschuldeten Unfall im Grundsatz folgende Ansprüche:

  • Schadenspauschale (i.d.R. zwischen 25 und 30 EUR; die wird für den Aufwand des Papierkriegs etc. bezahlt)
  • Ersatz der Gutachterkosten (wenn Schaden oberhalb der Bagatellgrenze, i.d.R. zwischen 750-1000 EUR, liegt)
  • Ersatz des Reparaturaufwands bzw. - im Totalschadensfall - Ersatz des Wiederbeschaffungswerts abzüglich des Restwerts
  • Nutzungsausfall oder adäquater Mietwagen (i.d.R. eine Klasse drunter und wenn der erforderlich ist) für die Zeit der Reparatur oder - im Totalschadensfall - der Zeit für die Wiederbeschaffung
  • Ersatz der Anwaltskosten (man muss aber dennoch m.E. nicht gleich dahin rennen, man kann's auch erst einmal selbst mit der Versicherung)
  • wenn entstanden, Ersatz der merkantilen und/oder technischen Wertminderung
  • wenn entstanden, Berge- und/oder Abschleppkosten
  • wenn entstanden, Heilbehandlungskosten
  • wenn entstanden, Schmerzensgeld
  • wenn entstanden, Verdienstausfall
  • wenn entstanden, Rente wegen eingeschränkter Erwerbsfähigkeit

Bei der Wertminderung wenden die Gutachter i.d.R. die 10%-Regelung an, wobei es in bestimmten Fällen Abweichungen nach oben und unten gibt, die auch schon erleben durfte. Diese 10% werden z.B. regelmäßig bei der Festsetzung des Händler-EK angesetzt.

Abweichungen nach oben gibt's, wenn ein besonders junges (< 1 Jahr) und hochwertiges Fahrzeug betroffen ist. So hat der Gutachter bei meinem ersten Unfall knapp 15% ermittelt (Reparaturaufwand rund 3.500, Wertminderung 500), wobei ich mich hier mit der Gegner-VS (ist eine Direktversicherung) vor Gericht streiten muss, da die nichts zahlen wollen.

Beim zweiten Unfall gab's dann die Standard-10% Wertminderung (Reparaturaufwand rund 20.000, Wertminderung 2.000), was die Gegner-VS auch akzeptiert hat.

Beim dritten Unfall gab's dann eine Abweichung nach unten, da das Fahrzeug durch die beiden vorherigen Unfälle schon vorgeschädigt war. Da waren's dann nur noch knapp 6% (Reparaturaufwand rund 4.200, Wertminderung 250). Mal sehen, was die Gegner-VS dazu sagt, ist mitten in der Abwicklung.

Insoweit passt die Aussage des Händlers bei der TE durchaus. Allerdings - ich will da den Teufel nicht an die Wand malen - wäre ein Gutachten schon hilfreich. So schickt z.B. meine Werkstatt alle Unfälle oberhalb der Bagatellgrenze direkt zum Gutachter bzw. zieht den in Absprache gleich dazu. Von daher ist dies bei Beginn nicht so optimal gelaufen.

Viele Grüße

Peter

Ich habe 2009 bei einem 2006er 997S eine Wertminderung von 30 % der Reparatursumme bekommen. Der GA meinte damals, dass er eben bis zu 30 % hochgehen kann, da ein 911 kein Brot- und Butterfahrzeug ist.

2008 ist mir ein Paketdienst am 4F entlang, 6.000 Euro Schaden und ich bekam 1.000 Euro Wertminderung, obwohl das Fahrzeug schon 170.000 km runter hatte.

Themenstarteram 19. Mai 2013 um 8:36

Also is soweit alles gut...

Der Händler sagte uns gleich dass wir nen Polo mitnehmen können, als Ersatzwagen, oder eben 39 eur/tag als Nutzungsentschädigung. Weiterhin sagte der Händler auch, ein Gutachten sei nicht notwendig, da die DEVK mit dieser Werkstatt eng zusammenarbeitet und alles reibungslos abläuft. Hier könnte man meinen, umso häufiger wird man beschissen, aber das denke ich nicht. Der Händler ist ein Riese und ich selbst bin dort auch Kunde.

 

Ich finde es dennoch sehr bedenklich dass nur 10% der Reparaturkosten erstattet werden. Ich meine nehmen wir nen 150k Porsche, Reparaturkosten von sagen wir 4k, da gibts gerade mal 400 EUR. Bei unserem Polo ist die Rechnung bei ca. 2400 EUR, hier gibt es 240 EUR.

Dies steht doch in keinem Verhältnis!! Bei nem Polo könnte man gar meinen sei ein kleiner Kratzer hier und da egal, bei nem Panamera/911er/R8, usw schaut man SEHR genau hin. Die Entschädigung sollte sich sehr wohl nicht nur am Reparaturwert, sondern auch am Listenpreis orientieren, bzw. gar an der Marke.

Zitat:

Original geschrieben von insyder19

Nun gut. Fahrzeug ist ein VW Polo, BJ 2012, knapp 5tsd KM gelaufen. Repariert bei einem VW Händler, dieser sagte auch gleich wir haben Anspruch auf nen Ersatzwagen oder Nutzungsausfall + später Wertminderung.

Nun sagte der Meister auf meine Nachfrage, WIE VIEL, 10 Prozent der Rechnungssumme. Ist das wirklich wahr?

Hallo,

wie schon bereits erwähnt, ein Meister darf sich zur Wertminderung bezüglich eines Gutachtens nicht äußern.

Es gibt keine pauschale von 10 % Wertminderung im Verhältnis zu den Reparaturkosten.

Das ist völliger Bullshit.

Jeder Fall ist individuell zu betrachten, wie ist die Marktlage des Fahrzeuges, Alter, Laufleistung, Allgemeinzustand, was wurde inwieweit beschädigt usw.?

Handelt es sich um reine Schraubteile die zu erneuern sind ist die Wertminderung geringer anzusetzen als wie wenn ein erheblicher Eingriff in die Karosseriestruktur, z.B. bei einer Erneuerung der Seitenwand erforderlich ist.

Im übrigen, die Wertminderung steht dir sofort zu und nicht erst später wenn das Fahrzeug repariert wurde.

Hierbei ist es unerheblich ob Du gleich oder später oder auch gar nicht reparieren lässt.

Gruß

fordfuchs

Fordfuchs hat Recht, nur so kann das Laufen, es sei denn der Meister (egal ob großer oder kleiner Händler) ist gleichzeitig auch Gutachter.

 

@TE

 

Welche Wertminderung hättest Du denn gerne ? Wie willst Du sie denn festlegen ?

 

Themenstarteram 19. Mai 2013 um 9:52

Der Meister sagte, es sei ca. 10%. Es gibt eine Tabelle, wo man eben nachschaut, wie Alt, wie viel gelaufen, was für ein Schaden, usw. Er sagte bei diesem Schaden, braucht man keinen Gutachter.

Bei einer Wertminderung will ich eigentlich ein neues Fahrzeug, fertig. Dies ist leider nicht umsetzbar. Kann ich froh sein dass es nur der Polo war und nicht mein S6.

Img-0689
Img-0690

Hallo,

dann sage deinen Meister einen schönen Gruß von mir, dass es diese Tabelle überhaupt nicht gibt.

Natürlich schließe ich es nicht aus, dass ein Versicherer diese Tabelle entworfen hat - ich kann es mir aber nicht vorstellen.

Denn es gibt keinen pauschalen Prozentsatz womit die Wertminderung festzulegen ist.

250,00 € an Wertminderung bei diesen Schaden sind angesichts des jungen Fahrzeugalters und der geringen Laufleistung, sowie des hier dargestellten Schadenbildes ein regelrechter Witz.

Bis zu 500,00 € an Wertminderung wären hier meiner Meinung ohne weiteres zu Vertreten.

Und ob man einen Gutachter hier braucht oder nicht - die Antwort auf diese Frage kann sich hier jeder selbst geben.

Im übrigen halte ich die 2.500,00 € an Reparaturkosten bei diesen Schaden als zu gering bemessen.

Das geht schon eher an die 3.000,00 €.

Gruß

fordfuchs

Zitat:

Original geschrieben von insyder19

Der Meister sagte, es sei ca. 10%. Es gibt eine Tabelle, wo man eben nachschaut, wie Alt, wie viel gelaufen, was für ein Schaden, usw. Er sagte bei diesem Schaden, braucht man keinen Gutachter.

Das ist eine gewagte Aussage des Meisters.

Ich hoffe nur, dass der Schadensachbearbeiter das auch so sieht.

 

Bei einer Wertminderung will ich eigentlich ein neues Fahrzeug, fertig. Dies ist leider nicht umsetzbar.

Wäre ja wohl auch noch schöner und wer bezahlt die bereits gefahrenen Kilometer und Abnutzung ?

Zitat:

Original geschrieben von insyder19

Die Werkstatt ist ein großes VW Zentrum in KS. Diese Werkstatt kooperiert mit der DEVK, uns wurde gesagt in dem Fall vertraut die DEVK auf die Aussage der Werkstatt und ein Gutachter sei nicht notwendig.

Moin,

da habt Ihr doch die Antwort auf all Eure Fragen - natürlich gibt es eine "Tabelle für Wertminderungen" und natürlich kann sich der Meister dazu äußern -> hat man doch alles im Kooperationsvertrag geregelt...

Gruß vom Sause

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