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Wertgutachten

Mercedes
Themenstarteram 12. Januar 2015 um 13:13

Ich habe mir letztes Jahr einen 190D Automatic 1. Hand mit (jetzt) 46000km zugelegt.

Das Auto möchte ich noch lange fahren.

Meine Frage: Ist es sinnvoll ein Wertgutachten erstellen zu lassen um im unverschuldeten Unfall-Fall den Anschaffungspreis oder vielleicht auch mehr zu bekommen?

Was kostet so ein Wertgutachten?

Wie oft muss es erneuert werden?

Beste Antwort im Thema
am 12. Januar 2015 um 14:43

Hallo.

Ein Wertgutachten hat doch nicht nur versícherungstechnische Gründe oder wie wäre der Hinweis zu deuten?

Was ist ein Forenpate?

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Mein Vorschlag: Lasse das mal vom Forenpaten hierhin verschieben, denn darum geht es ja am Ende des Tages:

http://www.motor-talk.de/forum/kfz-versicherung-b13.html

am 12. Januar 2015 um 14:43

Hallo.

Ein Wertgutachten hat doch nicht nur versícherungstechnische Gründe oder wie wäre der Hinweis zu deuten?

Was ist ein Forenpate?

Zitat:

@Stars und Sterne schrieb am 12. Januar 2015 um 15:43:36 Uhr:

Hallo.

Ein Wertgutachten hat doch nicht nur versícherungstechnische Gründe oder wie wäre der Hinweis zu deuten?

Nein, aber der TE möchte es vor diesem Hintergrund erstellen lassen. Deshalb sollten dort nach Form und Inhalt Dinge einfliessen, die im Schadensfall besonders wichtig sind.

 

Zitat:

@Stars und Sterne schrieb am 12. Januar 2015 um 15:43:36 Uhr:

Was ist ein Forenpate?

Das ist auch unserer und seine Aufgaben:

http://www.motor-talk.de/.../...pate-el-lucero-orgulloso-t4472208.html

am 12. Januar 2015 um 15:51

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 12. Januar 2015 um 16:32:42 Uhr:

Das ist auch unserer und seine Aufgaben:

http://www.motor-talk.de/.../...pate-el-lucero-orgulloso-t4472208.html

Aha.Wie ich lesen konnte,sind andere Mitglieder auch unwissend.Das tröstet.Quasi ein überparteilicher,nicht religiöser Pate.Vermutlich Ähnlichkeit zu Moderatoren,gelle?

Ja, aber mit weniger Vollmachten. Er kann z.B. Threads verschieben und Titel ändern, aber keine Threads schliessen oder Verwarnungen aussprechen.

am 12. Januar 2015 um 16:06

Verwarnungen,oh Gott.Was ist das?Hoffentlich kein Spitzel oder Helfer?Manchmal wären strengere Eingriffe gut.Bestimmt zeitaufwendig und basierend auf excellenter technischer Bildung und Grundwissen.

Zitat:

@Stars und Sterne schrieb am 12. Januar 2015 um 15:43:36 Uhr:

Hallo.

Ein Wertgutachten hat doch nicht nur versícherungstechnische Gründe oder wie wäre der Hinweis zu deuten?

Hallo,

Ich habe für meinen 190er im letzten Sommer ein Wertgutachten machen lassen. Es gibt zwei Sorten von Gutachten, eines, was einen Wiederbeschaffungswert ermittelt, welches für die Versicherung im Schadensfall geeignet ist, und ein weiteres, bei dem ein Verkaufswert festgestellt wird, was für den Weiterverkauf am Markt gedacht ist. Jedoch erhalten beide eine Benotung, welche sich nicht von der Art des Gutachtens unterscheidet. Das Gutachten ist für 2 Jahre gültig und hat in meinem Fall ca. 220€ gekostet, ich habe eines mit Ermittlung eines Wiederbeschaffungswertes gemacht.

@ Stars und Sterne: Ich glaube, Du bist nur in netten MT-Foren wie hier unterwegs ;).

Gucke mal z.B. hier, http://www.motor-talk.de/forum/verkehr-sicherheit-b14.html, da fliegen öfters die Fetzen und es werden auch vereinzelt user abgemahnt und suspendiert.

am 12. Januar 2015 um 22:30

Ich habe heute in meinen Unterlagen geblättert und dabei ist mir das Gutachten aus dem Jahre 2011 für mein Fahrzeug in die Hände gefallen.Das Gutachten wurde nach einem unverschuldeten Unfall bei Schnee angefertigt.Darin sind Wiederbeschaffungswert,Restwert und Schadenshöhe festgelegt.Die Schadenshöhe überstieg damals den Wiederbeschaffungswert.Trotzdem wurde der Wagen fachgerecht repariert.Das sei versicherungstechnisch möglich.Die Entscheidung hat sich bewährt.Damals hat der Sachverständige auch über ein Wertgutachten generell berichtet.Damals sprach er von jährlicher Aktualisierung;vielleicht auch zweijähriger Aktualisierung.Laut seiner Aussage wäre es empfehlenswert für hochwertige und besonders neuwertige Exemplare mit geringen Laufleistungen.Das trifft eigentlich bei mir nicht zu.Das Gutachten hat mir gezeigt,dass es in den Schadenfällen einerseits von der Werkstatt,vom Sachverständigen und in besonderen Fällen von einem guten Rechtsanwalt abhängig sein könnte.Aber ohne regelmässige Aktualisierung ist es laut Sachverständigen wie mit einem Ehevertag:Wertlos.

Zitat:

@Stars und Sterne schrieb am 12. Januar 2015 um 23:30:22 Uhr:

...

Die Schadenshöhe überstieg damals den Wiederbeschaffungswert.Trotzdem wurde der Wagen fachgerecht repariert.Das sei versicherungstechnisch möglich.

...

Reparaturen bis 40 % darüber sind eigentlich immer durchsetzbar.

Themenstarteram 13. Januar 2015 um 11:00

Zitat:

@Stars und Sterne schrieb am 12. Januar 2015 um 23:30:22 Uhr:

Ich habe heute in meinen Unterlagen geblättert und dabei ist mir das Gutachten aus dem Jahre 2011 für mein Fahrzeug in die Hände gefallen.Das Gutachten wurde nach einem unverschuldeten Unfall bei Schnee angefertigt.Darin sind Wiederbeschaffungswert,Restwert und Schadenshöhe festgelegt.Die Schadenshöhe überstieg damals den Wiederbeschaffungswert.Trotzdem wurde der Wagen fachgerecht repariert.Das sei versicherungstechnisch möglich.Die Entscheidung hat sich bewährt.Damals hat der Sachverständige auch über ein Wertgutachten generell berichtet.Damals sprach er von jährlicher Aktualisierung;vielleicht auch zweijähriger Aktualisierung.Laut seiner Aussage wäre es empfehlenswert für hochwertige und besonders neuwertige Exemplare mit geringen Laufleistungen.Das trifft eigentlich bei mir nicht zu.Das Gutachten hat mir gezeigt,dass es in den Schadenfällen einerseits von der Werkstatt,vom Sachverständigen und in besonderen Fällen von einem guten Rechtsanwalt abhängig sein könnte.Aber ohne regelmässige Aktualisierung ist es laut Sachverständigen wie mit einem Ehevertag:Wertlos.

Das heißt, ich brauche eigentlich kein Wertgutachten quasi als 'Versicherung' für den Fall der Fälle, ich kann das Wertgutachten erst dann erstellen lassen wenn ein Unfall passiert ist.

Verstehe ich das richtig?

Zitat:

@Shakespear schrieb am 13. Januar 2015 um 12:00:08 Uhr:

...

Das heißt, ich brauche eigentlich kein Wertgutachten quasi als 'Versicherung' für den Fall der Fälle, ich kann das Wertgutachten erst dann erstellen lassen wenn ein Unfall passiert ist.

Verstehe ich das richtig?

Sagen wir mal so: Es lohnt sich vorab nur, wenn man einen richtigen Oldtimer oder sehr guten Youngtimer hat, der deutlich über Listenpreisen liegt. Denn dann kann man richtig darstellen, welchen Zustand der Wagen wirklich hatte.

Nach einem Unfall kann der Gutachter auch - was man natürlich nicht wünscht - vor einem dreckigen Klumpen stehen und der geht dann mehr nach den Eckdaten.

am 13. Januar 2015 um 12:45

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 13. Januar 2015 um 12:14:46 Uhr:

Sagen wir mal so: Es lohnt sich vorab nur, wenn man einen richtigen Oldtimer oder sehr guten Youngtimer hat, der deutlich über Listenpreisen liegt. Denn dann kann man richtig darstellen, welchen Zustand der Wagen wirklich hatte.

Nach einem Unfall kann der Gutachter auch - was man natürlich nicht wünscht - vor einem dreckigen Klumpen stehen und der geht dann mehr nach den Eckdaten.

Hallo.

In der Form habe ich es damals ebenfalls gehört und verstanden.Mein Wagen ist kein besonderes Sondermodell.Ein Klumpen war er dennoch nicht.Die Schäden müssen augenscheinlich nicht gravierend sein um hohe Reparaturkosten nach sich zu ziehen.Aberr dennoch hat mir das Gutachten gezeigt,dass der 201 nicht immer wertlos sein muss.

Meine Frau hatte 2010 mit dem 190er einen unverschuldeten Unfall. Ein bestehendes WGA gab es damals nicht, er wurde seinerzeit noch als Alltags-2.-Wagen genutzt. Den Gutachter konnte ich aussuchen bzw. über meine Werkstatt beauftragen. Das Gutachten war für mich o.k. Ich meine der Wert wurde auf 3500€ beziffert, und die Reparaturkosten auf 2300€. Die gegnerische Versicherung hat dann noch ein bißchen was abgezogen (ist üblich, es werden konkrete ortsübliche Werkstätten bspw. mit niedrigerem Stundensatz aufgeführt, anhand derer die Kosten runtergerechnet werden).

2011/2012 wurde das Auto u.A. komplett lackiert, und im Anschluß eine Kurzbewertung nach Classic Data für eine Youngtimerversicherung erstellt (Kostenpunkt ~120€). Dieses bemisst den Wert des 190ers auf 6000€.

Was hier noch nicht erwähnt wurde ist die Möglichkeit eines Diebstahls. In dem Fall kann ein vorhandenes Gutachten von Vorteil sein. Mir ist 2010 mein Alltagswagen gestohlen worden. Die Bewertung des Gutachters anhand der umfangreich vorhandenen Unterlagen war in dem Fall o.k., allerdings hat es sich hierbei auch nicht um ein Liebhaberfahrzeug jenseits gängiger Marktpreise gehandelt.

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