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Wertminderung auch ohne Gutachten?
Hallo,
nach einem leichten Auffahrunfall, verursacht durch den Unfallgegner wurde der Wagen vom Hondahändler wieder instandgesetzt.
Da die Reparatur eher wie ein Bagatellschaden aussah, haben wir die Abwicklung des Schadens mit der Versicherung dem Händler übertragen.
Die Versicherung schrieb dann nach unserer Schadensmeldung auch, daß keine Bedenken gegen die Ausführung der Reparaturarbeiten bestehen würden.
Die Reparaturrechnung beträgt nun doch 1019 Euro, ohne MwSt.
Es wurde nicht nur der Stoßfänger hinten ersetzt, sondern auch das Heckblech, Crashbox vom Stoßfänger, lackiert und Unterbodenschutz und Hohlraumschutz aufgetragen.
Material für 370 Euro und 646 Euro für Leistungen.
Der Honda Jazz 1.2 Trend wurde am 1.12.2010 als Tageszulassung mit 0 KM beim Hondahändler für 12500 Euro gekauft und hatte dann zum Unfallzeitpunkt am 28.12.2010 gerade mal 1315 Km runter.
Eine Wertminderung möchte ich bei der gegnerischen Versicherung einfordern.
Ist die Voraussetzung einer Wertminderung dafür auch ohne Gutachten eines Sachverständigen gegeben?
Wenn ja, welche Forderung ist angemessen?
Viele Grüße
gaspolo
P.S. Nächstes Mal gehts erst zum Gutachter.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Amanda123
Meines Wissens gibt es bei Bagatellschäden keine Wertminderung.
Du kannst für die Dauer der Reparatur Nutzungsentschädigung einfordern (sofern kein Leihwagen abgerechnet worden ist).
Worin siehst du den Wert deines Wagens denn gemindert?
Dann, wenn er ihn verkaufen würde.
Oder würdest du für ein neues Auto mit einem reaprierten Unfallschaden den selben Preis bezahlen, wie für eines ohne........
Auch dann, wenn er das Auto in Zahlung gibt und sich ein neues kaufen würde.
Im übrigen ist das hier kein Bagatellschaden mehr.
Gruß
Delle
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19 Antworten
Moin,
es spricht nichts dagegen, den Versicherer auf die Wertminderung aufmerksam zu machen.
Der Versicherer kann die Wertminderung auch feststellen lassen.
Als Argument zur Höhe kannst Du durchaus auch ansprechen, dass Du ja auf einen SV verzichtet hast und dafür keine Kosten angefallen sind.
Und bevor jetzt wieder manche anfangen loszuheulen: bei einem selbständigen SV wird wegen eines 1000 EUR Schadens am Stoßfänger auch keine Wertminderung in Millionenhöhe ausgeworfen.
Also locker bleiben.
Hafi
Meines Wissens gibt es bei Bagatellschäden keine Wertminderung.
Du kannst für die Dauer der Reparatur Nutzungsentschädigung einfordern (sofern kein Leihwagen abgerechnet worden ist).
Worin siehst du den Wert deines Wagens denn gemindert?
Zitat:
Original geschrieben von Amanda123
Meines Wissens gibt es bei Bagatellschäden keine Wertminderung.
Du kannst für die Dauer der Reparatur Nutzungsentschädigung einfordern (sofern kein Leihwagen abgerechnet worden ist).
Worin siehst du den Wert deines Wagens denn gemindert?
Dann, wenn er ihn verkaufen würde.
Oder würdest du für ein neues Auto mit einem reaprierten Unfallschaden den selben Preis bezahlen, wie für eines ohne........
Auch dann, wenn er das Auto in Zahlung gibt und sich ein neues kaufen würde.
Im übrigen ist das hier kein Bagatellschaden mehr.
Gruß
Delle
Hallo Amanda 123,
leider ist es ja kein Bagatellschaden mehr mit 1212 Euro incl. Mwst. Reparaturkosten.
Technisch ist da sicher kein Schaden mehr vorhanden, trotzdem habe ich eine Wertminderung .
Der Wagen ist nicht mehr unfallfrei und das sollte beim Verkauf angegeben werden.
Der Verkaufserlös wird demnach nicht so ausfallen wie beim einem unfallfreien Wagen.
Darin sehe ich die Wertminderung.
Viele Grüße
gaspolo
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Moin,
es spricht nichts dagegen, den Versicherer auf die Wertminderung aufmerksam zu machen.
Der Versicherer kann die Wertminderung auch feststellen lassen.
Als Argument zur Höhe kannst Du durchaus auch ansprechen, dass Du ja auf einen SV verzichtet hast und dafür keine Kosten angefallen sind.
Und bevor jetzt wieder manche anfangen loszuheulen: bei einem selbständigen SV wird wegen eines 1000 EUR Schadens am Stpoßfänger aus keine Wertminderung in Millionen Höhe ausgeworfen.
Also locker bleiben.
Hafi
nein Hafi nicht in Millionenhöhe, bei diesem Auto
(HeuteOhneNennenstwerteDefekteAngekommen) und dem Schaden zwischen 200 bis 300 Euro
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Gaspolo
Der Wagen ist nicht mehr unfallfrei und das sollte beim Verkauf angegeben werden.
Das sollte nicht nur bei einem Verkauf angegeben werden, das muss sogar angegeben werden.
Hier handelt es sich klar um einen offenbarungspflichtigen Schaden beim Verkauf.
Hallo Dellenzaehler,
danke für die schnelle Infos.
Ich werde es damit mal versuchen und berichten wie es ausgegangen ist.
Viele Grüße
gaspolo
Interessant zu lesen.
Mein Auto hatte vor einem halben Jahr einen Schaden, der ohne Gutachten in der BMW Werkstatt behoben wurde und über meine RA bei der Versicherung geltend gemacht würde. Der Schaden betrug 1.270,00 Euro und es wurde hier keine Wertminderung anerkannt, obwohl das Auto absolut neuwertig und war vorher (24 tkm).
Es war allerdings ein reiner Lackschaden an der Seite und der Stoßstange. Vielleicht liegt da der Unterschied?
Die Versicherung wird das auch bezahlen, da bin ich mir sicher.
Viel Glück
Gruß
Delle
ps.: die Entscheidung beim nächsten Schaden einen SV zu beauftragen, finde ich persönlich sehr Gut
Zitat:
Original geschrieben von Amanda123
Interessant zu lesen.
Mein Auto hatte vor einem halben Jahr einen Schaden, der ohne Gutachten in der BMW Werkstatt behoben wurde und über meine RA bei der Versicherung geltend gemacht würde. Der Schaden betrug 1.270,00 Euro und es wurde hier keine Wertminderung anerkannt, obwohl das Auto absolut neuwertig und war vorher (24 tkm).
Es war allerdings ein reiner Lackschaden an der Seite und der Stoßstange. Vielleicht liegt da der Unterschied?
und wie alt war dein Auto ? Ist das Auto dein Eigentum oder ist es evtl. geleast?
Gruß
Delle
Das Auto war zum Unfallzeitpunkt 4 Jahre alt, allerdings nur mit Saisonkennzeichen 4/10 gefahren. Es gehört mir, nicht geleast.
In der Tiefgarage war dem Parknachbarn das Motorrad umgekippt und voll in mein abgestelltes Auto.
OK, alles klar. Wenn es dann auch nur ein reiner Lackschaden war, könnte das bei dir aufgrund der vorliegenden Umstände dann auch so in Ordnung gehen.
Wichtig ist immer, ob es ein Unfallschaden ist der offenbarungspflichtig ist und natürlich spielt das Alter schon eine große Rolle beim Mindertwert.
Wenn dein BMW erst 3 Monate alt wäre, dann hätte man auch bei deinem Schaden über eine Wertminderung nachdenken müssen.
Aber bei einem größeren Schaden (den ich dir nicht Wünsche) hättest du auch bei deinem 4 Jahre alten BMW Anspruch auf einen merkantilen Minderwert.
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Zitat:
Original geschrieben von Gaspolo
Der Wagen ist nicht mehr unfallfrei und das sollte beim Verkauf angegeben werden.
Das sollte nicht nur bei einem Verkauf angegeben werden, das muss sogar angegeben werden.
Hier handelt es sich klar um einen offenbarungspflichtigen Schaden beim Verkauf und auch beim nächsten Schaden
[OT]
denkt bei der farbwahl bitte auch an die tagmodus nutzer ^^
das gruen ist (bei mir) grässlich lesbar, danke
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