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Wertminderung durch Unfall

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 10. August 2011 um 22:12

Servus Leute,

habe grad letzten DO meinen Coupe abgeholt und wollte eig paar Bilder davon schießen und hier reinstellen. Jedoch hat der erste Unfall nicht lang auf sich warten lassen und mir ist plötzlich ein riesen Hund vors Auto gerannt; Bremsen war unmöglich und bin mit ca 30 draufgefahren. Dem Hund ist zum Glück nichts passiert, doch der Schaden an der Haube und am Scheinwerfer war unübersehbar, laut Mercedes sogar um die 3000€ Kosten. Nun meine Frage (da das mein erster Unfall war und ich mich nicht auskenne), wie schaut es mit dem Wertverlust aus? Kann man da generell was dazu sagen? Denn der Versicherungstyp hat mir dazu gar nichts gesagt, erst ein Freund hat mich darauf aufmerksam gemacht. Kriegt man alles zurückerstattet?

Danke im Vorraus für die Tipps!

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21 Antworten
am 10. August 2011 um 22:28

wer zahlt den schaden? der hundehalter resp. seine versicherung? dann gibts wertminderungsausgleich.

oder zahlt deine vollkasko weil es dein hund ist oder du dummerweise den halter nicht belangt hast? dann gibts keinen.

Themenstarteram 10. August 2011 um 22:40

wenn es nach dem halter geht würde seine haftpflicht übernehmen, denn er war ja schuld (hatte den hund nicht angeleint gehabt und die polizei hats auch so aufgenommen)

fands nur etwas merkwürdig, da mir der versicherungsmensch nichts gesagt hatte. und ob man das auch denen extra sagen muss, weil die das sonst (vllt extra) weglassen und nicht miteinkalkulieren..

bei diesem schaden - der mit ~3000€ weit überhalb der bagatellschadensgrenze von ca. 800€ liegt - ist ein gutachten eh unausweichlich...

der gutachter (deiner wahl!!!) wird die wertminderung im gutachten ausweisen...

neben wertminderung steht dir noch eine aufwandspauschale von 20-25€ sowie nutzungsausfall während der reparatur zu...

am 11. August 2011 um 4:58

Ich hatte beim meinem Vorgänger W204 Vormopf, eienen ähnlichen Schaden. Neuer Alu Kotflügel, neuer Xenon Scheinwerfer, Stossfänger repariert, inkl. Lackieren war das schon bei 3200 € . Ich hatte das bei meinem Freundlichen reparieren lassen.

Bei Fahrzeugrückgabe meinte mein Verkäufer, das "bisserle" Schaden muss er mir nicht berechnen. Ich war etwas erstaunt, ich hatte mit 320 bis 500 € Wertverlust gerechnet.

am 11. August 2011 um 6:09

Nur so nebenbei erwähnt,

wenn du einen Schuldhaften Unfall gebaut hättest und dein Wagen finanziert bzw. geleast ist, kannst du zu deiner Normalen KFZ Versicherung noch eine GAP abschließen die den Wertverlust durch den entstanden Schaden übernimmt.

Gruß

Tim

Zitat:

Original geschrieben von Tim_P.

die den Wertverlust durch den entstanden Schaden übernimmt.

die gap übernimmt i.d.r. nicht den wertverlust durch den unfall!

sondern die gap übernimmt im falle eines totalschadens die differenz zwischen dem aktuellen fahrzeugwert (also dem, was die versicherung dir überweist) und der ausstehenden finanzierungssumme...

Hi,

da der Schaden durch den tausch von geschraubten Teilen behoben werden kann gilt der Wagen offiziell nicht als Unfallwagen.

Dennoch ist das eine erhebliche Beschädigung die beim Verkauf angegeben werden muß.

"Typisch deutsche rechtsprechung kein unfall aber doch unfall :rolleyes:"

Ich hoffe die Haftpflicht-Versicherung übernimmt den Schaden soweit ich weiß brauchen Hunde eine eigene Haftpflichtversicherung sollte die nicht vorhanden sein könnte es teuer für dich werden.

Gruß tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

da der Schaden durch den tausch von geschraubten Teilen behoben werden kann gilt der Wagen offiziell nicht als Unfallwagen.

bei dieser summe, kann man durchaus davon ausgehen, das es sich hier um einen unfallwagen handelt...

Zitat:

"Typisch deutsche rechtsprechung kein unfall aber doch unfall :rolleyes:"

"das fahrzeug ist kein unfallwagen aber auch nicht unfallfrei" heißt es dann im kaufvertrag...

einen solchen kaufvertrag lässt man als verkäufer vorher besser anwaltlich auf formelle korrektheit prüfen...oder kreuzt enfach direkt an, dass das auto ein unfallwagen ist - um späteren ärger aus dem weg zu gehen...

Zitat:

soweit ich weiß brauchen Hunde eine eigene Haftpflichtversicherung

wenn wäre dies länderspezifisch geregelt...prinzipiell braucht man aber keine haftpflicht...

am 11. August 2011 um 8:05

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Tim_P.

die den Wertverlust durch den entstanden Schaden übernimmt.

die gap übernimmt i.d.r. nicht den wertverlust durch den unfall!

sondern die gap übernimmt im falle eines totalschadens die differenz zwischen dem aktuellen fahrzeugwert (also dem, was die versicherung dir überweist) und der ausstehenden finanzierungssumme...

Wenn bei uns das NAVI geklaut werden würde, würde dies natürlich von unserer Versicherung ersetzt werden. Jedoch laut aussage des :) würde auch ein gewisser Wertverlust dadurch entstehen und genau diesen Wertverlust soll die GAP ebenfalls decken ( laut aussager unserer Versicherung)!!

Insofern ich das alles richtig verstanden haben, sonst müsste ich mich noch einmal schlau machen :D

Gruß

Tim

Zitat:

Original geschrieben von Tim_P.

sonst müsste ich mich noch einmal schlau machen

das würde ich an deiner stelle schleunigst machen...

denn irgendwelcher wertverlust/neu-für-alt abzug ist i.d.r. nicht durch die reguläre gap versichert...

aber was/wann/wie bezahlt wird, sollte in deinen vertragsunterlagen stehen...

am 11. August 2011 um 8:35

sonst müsste ich mich noch einmal schlau machen

das würde ich an deiner stelle schleunigst machen...

denn irgendwelcher wertverlust/neu-für-alt abzug ist i.d.r. nicht durch die reguläre gap versichert...

aber was/wann/wie bezahlt wird, sollte in deinen vertragsunterlagen stehen...

Sodala,

habe mich schlau gemacht und ich ziehe alle Aussagen zurück, du hast absolut recht gehabt!!

Die GAP

Bei einem Totalschaden oder Diebstahl eines geleasten oder finanzierten Fahrzeugs kommt es leider immer wieder vor: Die Restforderung des Leasinggebers bzw. Finanzierungsgebers ist höher als die Entschädigung aus der Vollkasko-Versicherung. Diese Lücke wird durch die GAP-Deckung geschlossen. Bei geleasten oder fremdfinanzierten Fahrzeugen sollte sie deshalb als Ergänzung zum Vollkaskoschutz in der Autoversicherung abgeschlossen werden.

Danke für den Hinweis, da muss ich was wirklich etwas total falsch verstanden haben!!!

Gruß

Tim

am 11. August 2011 um 8:36

Zitat:

Original geschrieben von Tim_P.

sonst müsste ich mich noch einmal schlau machen[/quote

das würde ich an deiner stelle schleunigst machen...

denn irgendwelcher wertverlust/neu-für-alt abzug ist i.d.r. nicht durch die reguläre gap versichert...

aber was/wann/wie bezahlt wird, sollte in deinen vertragsunterlagen stehen...

Sodala,

habe mich schlau gemacht und ich ziehe alle Aussagen zurück, du hast absolut recht gehabt!!

Die GAP

Bei einem Totalschaden oder Diebstahl eines geleasten oder finanzierten Fahrzeugs kommt es leider immer wieder vor: Die Restforderung des Leasinggebers bzw. Finanzierungsgebers ist höher als die Entschädigung aus der Vollkasko-Versicherung. Diese Lücke wird durch die GAP-Deckung geschlossen. Bei geleasten oder fremdfinanzierten Fahrzeugen sollte sie deshalb als Ergänzung zum Vollkaskoschutz in der Autoversicherung abgeschlossen werden.

Danke für den Hinweis, da muss ich wirklich etwas total falsch verstanden haben!!!

Aber, man lernt ja nie aus :D

Gruß

Tim

 

Zitat:

Original geschrieben von Ace 62

wenn es nach dem halter geht würde seine haftpflicht übernehmen, denn er war ja schuld (hatte den hund nicht angeleint gehabt und die polizei hats auch so aufgenommen)

fands nur etwas merkwürdig, da mir der versicherungsmensch nichts gesagt hatte. und ob man das auch denen extra sagen muss, weil die das sonst (vllt extra) weglassen und nicht miteinkalkulieren..

Der Versicherungsmensch versucht den Schaden für sich (seine Versicherung) so gering wie möglich zu halten. Freiwillig gibt der Dir garnix.

Mein Tipp: Nimm Dir einen Anwalt. 1. steht Dir das zu, 2. erspart Dir das Ärger und Kosten.

Ich hatte schon ein paar kleiner Unfälle, und nie gings ohne Zicken der Versicherung ab. Bei mir gibts keinen (unverschuldeten) Unfall mehr ohne juristische Unterstützung.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Ich hoffe die Haftpflicht-Versicherung übernimmt den Schaden soweit ich weiß brauchen Hunde eine eigene Haftpflichtversicherung sollte die nicht vorhanden sein könnte es teuer für dich werden.

Nein, dann wirds für den Hundehalter teuer.

MfG

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