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WERTMINDERUNG NACH UNFALL ZU WENIG?????

Themenstarteram 17. Oktober 2007 um 17:27

Hallo erstmal!

Ich hab da mal nen dringendes Problem!

 

Ich hatte letzte tage einen Unfall! Meinem Auto wurde im Kreisverkehr in die Seite gefahren!

Zum glück war ich nicht schuld, ABER........

Folgende Schäden sind entstanden: Beifahrertür eingedrückt, Plus Innenseite der Tür!

B-Säule leicht im untern Bereich deformiert( als wenn man mit nem Daumen an die Kante drückt)

Hintere Tür hat auch ne Beule!

Mein Golf Plus TDI DPF hat erst 9500 Km gelaufen und EZ war im Januar 2007!

Also hab ich nen Gutachten Bei VW machen lassen! Gutachter ist von der DEKRA gewesen!

Gesamt inkl. MwSt. 2800 EURO

UND DIE WERTMINDERUNG NUR 350 EURO ????????

Ist das nicht nen bisschen zu wenig???

Wie kommt der auf so einen kleinen Betrag! Habs mit allen drei bekannten Berechnungen gemacht die für den Merkantilen Minderwert in Frage kommen, hab aber immer mehr raus!

Kann ich da jetzt noch irgendwas machen???

Danke schonmal

Bilder im Anhang

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18 Antworten
am 17. Oktober 2007 um 18:22

350€ für die Wertminderung, was willst du mehr ?

die Beifahrertüre wird getauscht, die hintere Türe wird lackiert oder auch getauscht. Für ersetzte Teile gibt es keine Wertminderung, da ja keine "Ausbesserung" erfolgt.

Was nur merkwürdig aussicht ist der Schaden am Rahmen bei offener Türe, war der evtl schon vorher ?

Themenstarteram 17. Oktober 2007 um 18:30

ich hatte an min. 500 Euro wertminderung gedacht!

auchnach den berechnungsmethoden!!!

Neuteile und ersatzteile ist klar, ABER ES IST NUN EINE UNFALL Auto! und erziehlt daher ja wohl deutlich weniger beim Verkauf, oder nicht???

Die stelle am Rahmen kommt von der Türinnenseite! oder meinst du den fleck am holm?

Bei mir sah es fast gleich aus, ausser das mein Auto Schwarz ist!

Der Wagnen war gerade mal 3-Monate alt, als es krachte.

Der Schaden wurde auf 1800Euros Geschätzt. Leider hatte ich auch das Pech das der Unfallgegner die gleiche Versicherung wie ich hatte!

Als Wertverminderung erhielt ich 250 Euro!

Naja, besser als ein Stein auf den Kopf oder?

Ich bezweifle sehr stark das die Versicherung mehr Zahlen wird!

mfg.

 

 

am 17. Oktober 2007 um 18:45

Zitat:

Original geschrieben von Jan2303

ich hatte an min. 500 Euro wertminderung gedacht!

auchnach den berechnungsmethoden!!!

Neuteile und ersatzteile ist klar, ABER ES IST NUN EINE UNFALL Auto! und erziehlt daher ja wohl deutlich weniger beim Verkauf, oder nicht???

Die stelle am Rahmen kommt von der Türinnenseite! oder meinst du den fleck am holm?

aber für was willst du die min. 500€ haben ? Der verbleibende Schaden ist lediglich am Rahmen. Das man diesen wieder ordentlich hinbekommt, möchte ich hier mal bezweifeln, daher kann ich dir nur raten, die Türen austauschen zu lassen und den Rest nach Gutachten abzurechnen, vorausgesetzt du kannst mit dem "Schönheitsfleck" leben.

Ob man es jetzt unbedingt als Unfallwagen bezeichnen muss, kann ich dir nicht sagen, aber durch den Austausch der Beschädigten Teile (Rahmen ausgenommen) kann dir hier der Gutachter sicherlich weiterhelfen. Gibt auch viele, die einen Wagen nicht als Unfallwagen ansehen, wenn die Reparatur bei VW durchgeführt wurde.

Themenstarteram 17. Oktober 2007 um 19:05

@WECH

Es geht sich ja auch um den Merkantilen Minderwert des Autos und nicht um den Technischen!!!!!

Der VW Meister und der Gutachter sagten schon das man absolut nichts mehr sehen würde!

Und nach einem unfall, ist es ja auch ein UNFALLWAGEN! Das werde ich beim Verkauf auch angeben müssen! Schon wegen der Rechtslage! War ja kein Bagatell Schaden der unter 700 Euro liegt!!!

Ich bezweifel stark das für exakt das gleiche Auto ohne schaden nur ein Unterschied von 350 Euro besteht! Was ja der Wertminderung entspricht!

Oder nimmst du etwa eher ein Unfallwagen weil der 350 Euro billiger ist????

am 17. Oktober 2007 um 19:07

Mal ein wenig in eine andere Richtung:

Wie lange nach einem abgewickelten Versicherungsschaden kann man denn eine Wertminderung nachträglich geltend machen?

Danke und Gruß

Ich meine mal bei Stern Tv bzw Akte 07 gehört habe das wenn ein auto ein unfall hatte und alle beschädigten teile gegen neue ausgewechselt werden es KEIN unfallwagen mehr ist. ich bin mir da aber nicht sicher. ich war ja selber überrascht :) möge der, der es besser weiß mich korregieren! ;)

 

Gru0 Olaf

am 17. Oktober 2007 um 19:49

Zitat:

Original geschrieben von Olaf1987

Ich meine mal bei Stern Tv bzw Akte 07 gehört habe das wenn ein auto ein unfall hatte und alle beschädigten teile gegen neue ausgewechselt werden es KEIN unfallwagen mehr ist. ich bin mir da aber nicht sicher. ich war ja selber überrascht :) möge der, der es besser weiß mich korregieren! ;)

 

Gru0 Olaf

genau das habe ich ja oben schon geschrieben. Problem hierbei ist die "leicht" beschädigte B-Säule (?) und dafür finde ich 350€ mehr als angemessen, wobei ich diese Beschädigung nach Gutachten abrechnen würde, da sie keine Beeinträchtrigung darstellt und von außen nicht erkennbar ist ;)

Schätze mal, dass locker 800-1000€ für die beschädigte Säule angesetzt wurden.

Zitat:

Original geschrieben von Jan2303

ich hatte an min. 500 Euro wertminderung gedacht!

auchnach den berechnungsmethoden!!!

Neuteile und ersatzteile ist klar, ABER ES IST NUN EINE UNFALL Auto! und erziehlt daher ja wohl deutlich weniger beim Verkauf, oder nicht???

Die stelle am Rahmen kommt von der Türinnenseite! oder meinst du den fleck am holm?

Ich hatte das Problem auch grade als ich meinen "Alten" in Zahlung gegeben habe. Der Händler hat 10% der Schadenshöhe als Wertverlust angerechnet und meinte das sei üblich. Demnach bist du gut bedient bei dem Gutachten.

Kann natürlich sein, dass bei einem späteren Privatverkauf ein schräger Vogel dir einreden will dein Auto sei nur noch die Hälfte wert.

Zitat:

Original geschrieben von Olaf1987

Ich meine mal bei Stern Tv bzw Akte 07 gehört habe das wenn ein auto ein unfall hatte und alle beschädigten teile gegen neue ausgewechselt werden es KEIN unfallwagen mehr ist. ich bin mir da aber nicht sicher. ich war ja selber überrascht :) möge der, der es besser weiß mich korregieren! ;)

 

Gru0 Olaf

hiho

ob unfallwagen oder nicht lässt sich nicht so einfach beantworten

früher galt mal die obligatorische grenze von 1000 DM .....ob es heute 500 euro oder mehr sind k.a die einen unterschied zwischen unfallwagen oder nicht machen ..

einige gutachter sagen auch das solange nur "geschraubt " werden muss ist es kein unfallwagen ...also z.b. kotflügel abschrauben und nen neuer dranne ..kein unfallwagen .....

kotflügel abflexen und nen neuen dranneschweißen ...unfallwagen ...

gibt auch einige klauseln in kaufverträgen die das etwas genauer definieren ..

z.b. unfallfrei oder unfallwagen oder aber auch (was für den te in frage kommen würde )

unfallfreiheit im übrigen (und dann halt angabe der teile die getauscht wurden also z.b. kotflügel rechts lampe rechts usw..)unfallschaden sach und fachgerecht behoben ...(evt mit rechnung der werkstatt belegen )

aber in anbetracht der tatsache das der te 350 euro als wertminderrung bekommt würde ich sagen unfallwagen ..weil sonst würde die versicherrung nicht die 350 euro rausrücken (freiwillig) der te bekommt ja alle teile neu ...also im prinzip kein wertverlust ....

gruss dirk

Moin!!

 

Mein Unfall vor 5 Wochen:

 

Auf einem Parkplatz hat man mit die Vorfahrt genommen (eine junge (18jährige) Dame fuhr ohne Rücksicht auf Verluste rückwarts aus ihrer Parklücke raus und ich fuhr grade an ihr vorbei...)

Ende vom Lied: Kotflügel, Beifahrertür, hintere Beifahrertür und hinten leicht den Rahmen eingedrück + vordere Felge zerkratzt (sind die Glanzgedrehten von VW!) vorm Radlauf. Der Rahmen wurde ausgebessert, war ja nur ca 2mm eingedrückt, bzw. angeschrammt und der Rest ausgetauscht.

Schaden laut DEKRA-Gutachten 4.200 Euro und 400 Euro Wertminderung...

 

schöne Schei**, aber was soll man machen. Nur angeben musst du so einen Schaden bei Weiterverkauf immer, ob das dann hinkommt mit den 400 Euro wage ich mal stark zu bezweifeln...

 

aber Auto sieht wieder aus wie neu, selbst den rahmen hat mein :) wieder Supi hinbekommen und eig. will ich den noch ein paar Tage fahren...

 

Gruß aus EL...

 

 

am 19. Oktober 2007 um 9:34

sehr schade das du eine neues auto dir gekauft hast und schon ein depp reingefahren :mad:  ich könnte das nicht haben wenn ich ein unfallfahrzeug  fahren müsste aber jeder ist ja anders eingestellt!;) wünsche dir alles gute und hoffentlich beheben sie den schaden sehr ordentlich , ansonsten wünsche ich dir noch viel spaß mit dem auto ....

 

Gruß

 

 

gosman.s

Themenstarteram 19. Oktober 2007 um 10:33

Zitat:

Original geschrieben von jettadti16v

 

schöne Schei**, aber was soll man machen. Nur angeben musst du so einen Schaden bei Weiterverkauf immer, ob das dann hinkommt mit den 400 Euro wage ich mal stark zu bezweifeln...

Und genau so seh ich das auch! 400Euro? Fahren wir etwa nen Daihatsu oder was!!! :(

Wie lange war dein Wagen beim freundlichen?? Hast du dir nen Leihwagen genommen? Oder das ausfallgeld? Wie hoch ist das eigentlich??

 

Danke schon mal für die antworten

Ich hatte mit meinem Opel Tigra Twin Top einen rechten Seitenschaden. Ist mir jemand beim Spurwechsel

recht langgeschrammt.

War laut Gutachten ein Schaden von 3200 Euro.

Als Wertverlust habe ich 650 Euro bekommen.

Jetzt habe ich mir einen gebrauchten Golf Plus beim VW Händler gekauft.

Wurde als Unfallwagen deklariert.

Schaden war Beule in hinterer Stoßstange und auf dem Dach Hagelschaden.

Wurde alle von VW repariert.

Nur dazu, was man als Unfallwagen ausgibt. selbst so kleine Schäden müssen bei Verkauf mit angegeben werden.

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