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Wertminderung - Nasenfaktor?
Hallo,
ich bin gerade ziemlich sauer, da ich heute einen Brief der Allianz-Versicherung erhalten habe, und ich die Wertminderung nach einem Autounfall für nicht angemessen empfinde.
Im Detail:
Ich habe mir im Oktober 2008 einen Skoda Octavia 2 Team Edition als Ausstellungsfahrzeug (Baujahr 8/2007) mit 50km auf der Uhr für 16.000€ gekauft. Ein extrem guter Preis - üblicherweise kostet so ein Fahrzeug bei anderen Händlern in dieser Ausstattung 1000€ - 3000€ mehr.
Letzte Woche ist es dann passiert: Ein anderer Autofahrer hat mich beim Spurwechsel übersehen und hat dabei meinen rechten Kotflügel und Teile der Tür beschädigt. Die Schuldfrage ist eindeutig und der Unfallgegner hat seinen Fehler eingestanden.
Heute habe ich die Rechnungsdurchschrift der Skoda-Vertragswerkstatt erhalten. Schaden: 2500€
In dem Gutachten des Gutachters, der im Auftrag der Allianz-Versicherung (Versicherung des Unfallgegners) mein Fahrzeug begutachtet hat, wird ein Schaden von 2000€ angegeben.. Wo die restlichen 500€ geblieben sind, muss ich noch telefonisch erfragen.
Jedenfalls hat er (ohne Angaben der Berechnung) einen Wertverlust von gerade mal 450€ ermittelt.
Das soll ja wohl ein Witz sein?!? Mein Fahrzeug ist nun bei Kilometerstand 2070km (!) ein Unfallwagen und ich habe vor knapp 4 Monaten 16.000€ dafür bezahlt. Ich habe mit mind. 10% Wertminderung gerechnet. Wenn ich den Wagen verkaufen möchte bekomme ich deutlich weniger (geschätzte 2000€ weniger) als für einen Nicht-Unfallwagen.
Ich überlege nun einen Anwalt einzuschalten...
Kennt sich hier zufällig jemand in diesem Bereich etwas aus und kann mir sagen, ob die 450€ bei so einem Schaden angemessen sind?
Ich hatte schon mal vor 8 Jahren bei meinem alten Fahrzeug einen ähnlichen Unfall. Da habe ich 600€ bei einem Schaden von 2000€ für einen 3 Jährigen Seat Arosa mit 60.000km erhalten. Nun soll ich für ein mehr als doppelt so teurer Fahrzeug mit 2000km auf der Uhr nicht mal 450€ bekommen?
Ihr würdet mir wirklich sehr helfen, wenn ihr mir ewtas schreiben würdet.
P.S. Mein Wagen war tip-top, quasi wie neu, keine Schäden usw.
Viele Grüße
Tobias
Beste Antwort im Thema
Hallo Tobias,
Maßgeblich für die Ermittlung –nicht die Berechnung- des merkantilen Minderwertes ist nicht die Höhe der Instandsetzungskosten, sondern Art- und Umfang der vorliegenden Beschädigungen und die Marktlage des beschädigten Fahrzeug.
Nach deinen Angaben wurden hier im wesentlichen Schraubteile beschädigt, die man ohne Probleme erneuern kann.
Sicherlich ist das ein Offenbarungspflichtiger Unfallschaden, welcher einen Minderwert bei einem Verkauf nach sich zieht.
Aber nie im Leben 10% des von dir bezahlten Kaufpreises, (eben weil man den Minderwert nicht errechnet sondern ermittelt).
Und wenn du dir das Fahrzeug für angeblich 2.000 Euro weniger nach der Reparatur abluchsen lassen würdest, dann bist du selber schuld.
Woher kommt diese Zahl? von einem Arbeitskollegen? einem interessierten Aufkäufer?, von dir selber geschätzt?
Und in der Tat, spielt hier der „Nasenfaktor“ eine nicht unerhebliche Rolle.
Der des KFZ- Sachverständigen, weil dieser den Markt beobachtet und auswertet und auch durch seine tägliche Arbeit kennt.
In deinem Fall halte ich bei diesem Schadenbild einen merkantilen Minderwert, je nach Standort (auch der spielt eine wesentliche Rolle) in Höhe von 500 bis maximal 700 Euro für angemessen und realistisch.
1.600 oder 2.000 Euro kannst du mal ganz gepflegt vergessen. Das ist völlig überzogen und unrealistisch.
Gruß
Delle
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13 Antworten
Hallo Tobias,
Maßgeblich für die Ermittlung –nicht die Berechnung- des merkantilen Minderwertes ist nicht die Höhe der Instandsetzungskosten, sondern Art- und Umfang der vorliegenden Beschädigungen und die Marktlage des beschädigten Fahrzeug.
Nach deinen Angaben wurden hier im wesentlichen Schraubteile beschädigt, die man ohne Probleme erneuern kann.
Sicherlich ist das ein Offenbarungspflichtiger Unfallschaden, welcher einen Minderwert bei einem Verkauf nach sich zieht.
Aber nie im Leben 10% des von dir bezahlten Kaufpreises, (eben weil man den Minderwert nicht errechnet sondern ermittelt).
Und wenn du dir das Fahrzeug für angeblich 2.000 Euro weniger nach der Reparatur abluchsen lassen würdest, dann bist du selber schuld.
Woher kommt diese Zahl? von einem Arbeitskollegen? einem interessierten Aufkäufer?, von dir selber geschätzt?
Und in der Tat, spielt hier der „Nasenfaktor“ eine nicht unerhebliche Rolle.
Der des KFZ- Sachverständigen, weil dieser den Markt beobachtet und auswertet und auch durch seine tägliche Arbeit kennt.
In deinem Fall halte ich bei diesem Schadenbild einen merkantilen Minderwert, je nach Standort (auch der spielt eine wesentliche Rolle) in Höhe von 500 bis maximal 700 Euro für angemessen und realistisch.
1.600 oder 2.000 Euro kannst du mal ganz gepflegt vergessen. Das ist völlig überzogen und unrealistisch.
Gruß
Delle
Schwierige Kiste. Rechtsberatung darf hier in Forum nicht durchgeführt werden. Am besten ist es du nimmst dir einen Anwalt, die Kosten dafür muss die gegnerische Versicherung tragen, da du ja der Geschädigte bist. Wenn ich mich noch recht erinnere, hast du die Möglichkeiten einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Die anfallenden Kosten dafür trägst du und die gegnerischen Versicherung jeweils zur Hälfte. Alles andere wird wohl nur über nen Anwalt zu regeln sein. Die Prämien für Kfz-Versicherungen sind oftmals Messerscharf kalkuliert und da versucht die Gesellschaft soviel wie es nur irgendmöglich ist zu sparen. Du musst aber jetzt aufpassen, dass du die Wiederspruchsfrist nicht versäumst.
Grüße
mirage
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Hallo Tobias,
Maßgeblich für die Ermittlung –nicht die Berechnung- des merkantilen Minderwertes ist nicht die Höhe der Instandsetzungskosten, sondern Art- und Umfang der vorliegenden Beschädigungen und die Marktlage des beschädigten Fahrzeug.
Nach deinen Angaben wurden hier im wesentlichen Schraubteile beschädigt, die man ohne Probleme erneuern kann.
Sicherlich ist das ein Offenbarungspflichtiger Unfallschaden, welcher einen Minderwert bei einem Verkauf nach sich zieht.
Aber nie im Leben 10% des von dir bezahlten Kaufpreises, (eben weil man den Minderwert nicht errechnet sondern ermittelt).
Und wenn du dir das Fahrzeug für angeblich 2.000 Euro weniger nach der Reparatur abluchsen lassen würdest, dann bist du selber schuld.
Woher kommt diese Zahl? von einem Arbeitskollegen? einem interessierten Aufkäufer?, von dir selber geschätzt?
Und in der Tat, spielt hier der „Nasenfaktor“ eine nicht unerhebliche Rolle.
Der des KFZ- Sachverständigen, weil dieser den Markt beobachtet und auswertet und auch durch seine tägliche Arbeit kennt.
In deinem Fall halte ich bei diesem Schadenbild einen merkantilen Minderwert, je nach Standort (auch der spielt eine wesentliche Rolle) in Höhe von 500 bis maximal 700 Euro für angemessen und realistisch.
1.600 oder 2.000 Euro kannst du mal ganz gepflegt vergessen. Das ist völlig überzogen und unrealistisch.
Gruß
Delle
Hallo Dellenzähler,
erst mal Danke für deine ausführliche Antwort! Ich bin noch etwas aufgebracht und muss mich in meiner Formulierung etwas zügigen ;-)
Ja, die 1000€-2000€ sind von mir geschätzt... was aber nichts heißen mag. Diesen Wert würde ich jedenfalls als "gerecht" empfinden, was aber wohl leider (so wie du sagst) unrealistisch ist.
Was mich an der Sache wurmt ist, dass wenn ich meinen Wagen nach 2-3 Jahren verkaufe (so meine ursprüngliche Planung), muss ich ihn bei z.B. Mobile.de als Unfallwagen angeben. Diese werden in der Standard-Suche aber herausgefiltert und kaum ein Mensch wird die Option "Unfallwagen anzeigen" gezielt einschalten. Ich werde also erhebliche Schwierigkeiten bekommen, meinen Wagen privat zu verkaufen. Und (reine Schätzung) ich vermute daher einen deutlich geringeren Wiederverkaufswert, der sich durchaus im 4stelligen Bereich bewegen kann.
Die 450€ empfinde ich als völlig unangemessen, da der Wagen erst 2000km gefahren ist. Konkret beschädigt wurden:
Kotflügel, Tür, Reifen, Felge, Lackschäden am Unterboden und kleine Dellen in der vorderen Stoßstange. Außerdem musste die Spur neu eingestellt werden.
Was leider nicht geltent gemacht werden kann sind die weiteren für mich entstandenen Kosten: Einige Stunden meiner Arbeitszeit (hätte ich mir auch auszahlen lassen können), da ich mehrfach in meiner Mittagspause zum Händler fahren musste (die Reperatur war nicht korrekt ausgeführt worden). Da kommen schnell 100€ - 200€ für meine Arbeitszeitverlust zusammen. Nun gut: ärgerlich, aber für die Wertminderung nicht wirklich relevant.
Um realistisch zu bleiben: 450€ würdest Du aber auch als Untergrenze sehen? 700€ sind ja schon mal wesentlich mehr.... Mit 450€ möchte ich mich nicht abspeisen lassen.
Viele Grüße
Tobias
Hallo Tobias,
mal ne kleine Verkaufsberatung.
Du bist verpflichtet den Unfallschaden anzugeben.Du bist nicht verpflichtet bei mobile.de den Haken Unfallfahrzeug zu setzen. Den Hinweis auf einen fachmännisch reparierten Unfallschaden kannst du in der Beschreibung hinterlassen.
Die Fahrzeuge die bei mobile.de unter Unfallwagen stehen, sind zu 90% nicht repariert.
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Hallo Tobias,
mal ne kleine Verkaufsberatung.
Du bist verpflichtet den Unfallschaden anzugeben.Du bist nicht verpflichtet bei mobile.de den Haken Unfallfahrzeug zu setzen. Den Hinweis auf einen fachmännisch reparierten Unfallschaden kannst du in der Beschreibung hinterlassen.
Die Fahrzeuge die bei mobile.de unter Unfallwagen stehen, sind zu 90% nicht repariert.
Viele Dank für den Tip! Ich wusste nicht, wie das rechtlich genau aussieht. Ich ärgere mich auch, dass ich keine Fotos des Schadens aufgenommen habe... Es sah gar nicht so schlimm aus und "Unfallschaden" hört sich immer recht dramatisch an.
Viele Grüße
Tobias
Zitat:
Original geschrieben von mirage113
Schwierige Kiste. Rechtsberatung darf hier in Forum nicht durchgeführt werden. Am besten ist es du nimmst dir einen Anwalt, die Kosten dafür muss die gegnerische Versicherung tragen, da du ja der Geschädigte bist. Wenn ich mich noch recht erinnere, hast du die Möglichkeiten einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Die anfallenden Kosten dafür trägst du und die gegnerischen Versicherung jeweils zur Hälfte. Alles andere wird wohl nur über nen Anwalt zu regeln sein. Die Prämien für Kfz-Versicherungen sind oftmals Messerscharf kalkuliert und da versucht die Gesellschaft soviel wie es nur irgendmöglich ist zu sparen. Du musst aber jetzt aufpassen, dass du die Wiederspruchsfrist nicht versäumst.
Grüße
mirage
Im KH Schaden ist das Honorar sowohl des Sachverständigen als auch das das des Rechtsanwalt von der Versicherung zu zahlen. Hier gibt es auch keine Fristen für einen Wiedespruch, da die Regulierung der Versicherung keinem amtlichen Bescheid gleich zu setzen ist.
Rest siehe nächster Beitrag.
Gruss
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Tobias123
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Hallo Tobias,
mal ne kleine Verkaufsberatung.
Du bist verpflichtet den Unfallschaden anzugeben.Du bist nicht verpflichtet bei mobile.de den Haken Unfallfahrzeug zu setzen. Den Hinweis auf einen fachmännisch reparierten Unfallschaden kannst du in der Beschreibung hinterlassen.
Die Fahrzeuge die bei mobile.de unter Unfallwagen stehen, sind zu 90% nicht repariert.
Viele Dank für den Tip! Ich wusste nicht, wie das rechtlich genau aussieht. Ich ärgere mich auch, dass ich keine Fotos des Schadens aufgenommen habe... Es sah gar nicht so schlimm aus und "Unfallschaden" hört sich immer recht dramatisch an.
Viele Grüße
Tobias
Dann lass dir doch von der Versicherung das Gutachten schicken. Da müssen auch Bilder von dem Unfallwagen bei sein. Falls nicht einfach mal bei der Verischerung anrufen und haklt mit der Bitte wegen Vorlage beim Verkauf dort anfordern. Sollte normalerweise kein Prob sein, oder sind bei der Begutachtung keine Bilder gemacht worden??
Hi,
Zitat:
Original geschrieben von krypton1973
(...)Dann lass dir doch von der Versicherung das Gutachten schicken. (...)
das hat er doch offensichtlich schon vorliegen - die Bilder würde ich zunächst beim bearbeitenden Gutachter anfordern.
Ging bei mir letztens sehr schnell --> zwei Tage nach Anruf waren die da.
Grüße
Schreddi
ich bin gleich fertig mit meinen Beitrag Moment noch bitte.......
Hallo Tobias,
Eigenwerbung an:
Nimm dir beim nächsten mal einen qualifizierten Sachverständigen deines Vertrauens.
Eigenwerbung aus.
Ich schlage dir nun folgendes vor:
Du rufst morgen beim Sachverständigen (nicht beim Sachbearbeiter) an, die Telefonnummer findest du auf dem Gutachten oben auf der ersten Seite.
Dann schilderst du ihm deinen Standpunkt –aber bitte ohne Ausschweife- (von deiner kranken Omi und deinem überzogenen Dispokredit will er nicht wirklich etwas wissen ) und bittest ihn seinen Standpunkt bezüglich des Minderwertes noch einmal zu überdenken.
Sag ihm aber bitte auch unmissverständlich, dass ein freilaufender Sachverständiger durchaus, auch aufgrund seines Gutachten und der nun vorliegenden Rechnung in der Lage ist, eine Aussage über den merkantilen Minderwert zu treffen und so etwas wiederum Geld kostet, aber nicht deines.
Du kannst natürlich auch beim Sachbearbeiter anrufen, aber der wird sich auf das Gutachten des SV berufen und daher ist der direkte Weg hier sicherlich der bessere.
Bedenke aber bitte, wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch heraus (das sagt hier der richtige….. Kicher ).
Auch bei der Versicherung abreiten nur Menschen und nicht alles sind Ganoven, die den Anspruchsteller auf Teufel komm raus Betrügen wollen.
Auch wenn das hier von einigen Usern manchmal so hingestellt wird.
Also, versuche das Morgen mal ganz Easy.
Und wenn du dann nicht weiter kommst, dann melde ich noch mal, ich werde dir dann versuchen weiter zu helfen, wenn es in meiner Macht steht.
Du hältst uns auf dem laufenden?
Gruß
Delle
@Dellzaehler
hast recht. Ich habe noch mal nachgesehen. Die Regelung im Sachverständingenverfahren gilt nur bei Kaskoschäden, ziehe damit meinen o.g. Beitrag zum Teil zurück. :-) Ich merke ich bin schon bisl aus der Materie raus...schade eigentlich.
Falls du mich meintest mit "Ganoven", dann möchte ich klar stellen, dass ich mit dem Beitrag nicht darauf abzielen möchte die Sachbarbeiter als Übersohrhauer hinzustellen, sondern dass in dem ihnen vorgegebenen Rahmen gehandelt wird. So war es jedenfall bei mir und her wer weiss was da so jeden Tag für ein Blödsinn rein kommt, der kann die MA ab und an auch verstehen.
Beste Grüße
mirage
Zitat:
Original geschrieben von mirage113
@Dellzaehler
hast recht. Ich habe noch mal nachgesehen. Die Regelung im Sachverständingenverfahren gilt nur bei Kaskoschäden, ziehe damit meinen o.g. Beitrag zum Teil zurück. :-) Ich merke ich bin schon bisl aus der Materie raus...schade eigentlich.
Falls du mich meintest mit "Ganoven", dann möchte ich klar stellen, dass ich mit dem Beitrag nicht darauf abzielen möchte die Sachbarbeiter als Übersohrhauer hinzustellen, sondern dass in dem ihnen vorgegebenen Rahmen gehandelt wird. So war es jedenfall bei mir und her wer weiss was da so jeden Tag für ein Blödsinn rein kommt, der kann die MA ab und an auch verstehen.
Beste Grüße
mirage
Hallo mirage,
um gottes Willen nein !
Du warst damit natürlich nicht gemeint.
Ich kenne dich ja gar nicht.
Sorry, wenn das so rübergekommen ist.......
Gruß
Delle
Zitat:
Also, versuche das Morgen mal ganz Easy.
Und wenn du dann nicht weiter kommst, dann melde ich noch mal, ich werde dir dann versuchen weiter zu helfen, wenn es in meiner Macht steht.
Du hältst uns auf dem laufenden?
Gruß
Delle
Hallo Delle,
vielen Dank für die vielen Tips und die Hilfe! Ich denke, ich werde es morgen genau so versuchen, wie Du es empfohlen hast. Heute hatte ich den Gutachter ja nicht mehr erreicht, morgen sollte das dann klappen. Vielleicht erwische ich ihn ja kurz vor dem Wochenende genau auf dem richtigen Fuß ;-)
Ich melde mich morgen hier und werde berichten. Was ich übrigens noch etwas komisch finde ist, dass der Gutachter laut Gutachten in Köln sitzt, ich aber aus Braunschweig (350km entfernt) komme... merkwürdig, wie diese Konstellation über meinen Skoda-Händler entstanden ist.
Also: noch mal Danke :-)
Viele Grüße
Tobias