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Wertminderung ?
hallo
Ich hab makl eine Frage zwecks Wertminderung...mir ist jemand mit dem Fahrrad gegen meinen Kotflügel gefahren...dadurch hab ich ne Beule und der Scheinwerfer beschädigt...mein Autohaus machte einen Kostenvoranschlag von knapp über 1000Euro...nach 6 Wochen schaffte es der Verursacher die Schadensmeldung der Versicherung zu schicken...Die Versicherung veranlasste einen Gutachten der denn Schaden begutchten soll...dieser sagte mir gleich das des Gutachten nicht so hoch ausfallen würde wie das vom Autohaus zwecks dem Stundenbetrag....das Auto hatte zu dem Zeitpunkt 12500km drauf und 9Monate alt... ensteht durch das lackieren eine Wertminderung wo man geltend machen kann ?kann ich das Auto in meiner Werksatt machen lassen,oder muss ich die Werksatt nehmen die mir eventuell von der Versicherung vorgeschrieben wird....wenn ich mir das Geld auszahlen lassen will...dann fallen die Steuern weg...wären dann knapp 900Euro...wenn der Gutachten aber dann sagt der Schaden wäre nur 800Euro was dann ???hoffe es kam verständlich rüber und mir kann jemand Auskunft geben
mfg
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17 Antworten
Moin,
oberhalb von 750,- wird i.d.R. nur nach Gutachten reguliert, meiner Kenntnis nach.
Die Wertminderung ist abhängig von der Schadenhöhe, sollte aber vom Gutachter auch im GA vermerkt sein.
naja dann bräuchte man im Prinzip keinen Kostenvoranschlag zu machen,wenn der GA einen anderen Wert erstellt und dann danach abrechnen muss...der GA sagte aber gleich das er denn Std/Lohn im Durchschnitt von 80Euro rechnet...mein Autohaus hat da einen Stundensatz von 107Euro berechnet..das Auto wäre 3 Tage weg...dadurch bräuchte ich 3 Tage nen Leihwagen..das ist ja noch nicht mit dabei falls ich es machen lass...ja und wenn ich es machen lasse ..wird lackiert und somit ein Unfallwagen wo eine Wertminderung eintrifft...zumindest wird mir das dann gesagt sobald ich denn Wagen mal verkaufen möchte
Bei einem "normalen" Fahrzeug etwa 10% der Schadensumme. Mindestens jedoch 200 Euro. So oder jedenfalls so ähnlich hat es mir mal ein Gutachter erklärt. Ist aber schon paar Tage her.
die Wertminderung bekomme ich aber nur,wenn ich denn Schaden durch eine Werksatt reparieren lasse...geht nicht das ich mir denn Kostenvoranschlag und die Wertiminderung ausbzahlen lasse oder
mfg
Setze Dich mit der Versicherung in Verbindung und kläre die Sache mit dem Mietwagen und Unkostenpauschale ab.
Selbstverständlich sollte Dein KFZ in der Vertragswerkstatt repariert werden, da das KFZ 9 Monate jung ist. Auch das beitte mit der Versicherung abklären.
U.U. hast Du ein RS Versicherung, dann übergibt die Sache den RAW.
So, gerade noch in einem alten Gutachten geschaut. Da war die WM 30% des Schadens - war aber auch ein Sportwagen.
Zum Nachweis genügt ein Foto des reparierten Fahrzeugs mit "Bild" in aktueller Ausgabe.
Der SV kann Stundenlöhne annehmen, wie er will: wenn Du zu VW gehen willst, gilt der Satz, basta.
Zur Not einen netten Brief an die Versicherung schreiben und das geht zu regeln, auch ohne Anwalt.
naja der Schaden wurde am 9.5 verursacht...am 22.5 machte er die Schadensmeldung bei der Versicherung(VPV) die am 21.6 bei der Versicherung eingetroffen ist...heute bekam ich einen Brief das er GA das Auto anschaut ...und das der Verursacher ein anderes Datum und Uhrzeit an gab(10.5...18.30uhr)...laut 9.5 waren sie in einer Stadt wo 100km von mir entfernt ist...ich machte ihn aufmerksam das er denn Kostenvoranschlag mal genau anschauen soll und dabei das Datum beachten...dies lautet 10.5 das ich direkt nach der Arbeit machen lassen hab..soviel zur Versicherung...ist es aber möglich die Schadenssumme und die Wertminderung aus bezahlen zu lassen???eine Minderung vom Scheinwerfer sehe ich ab...aber es wird ja der Kotflüger Lackiert...und dies muss ich beim Verkauf angeben
Die Wertminderung und Unkostenpauschale (25,-) wird immer auf das Konto des Geschädigten überwiesen.
Nun mal sehen, was der Gutachter schreibt, am besten ist, Du bist bei der Begutachtung dabei und bei dem neuen Auto gleich daraufhin weisen, dass es nur in der Vertragswerkstatt repariert wird, egal was für Stundensätze.
Mal eine Frage zwischendurch:
Wie der TE angab hat ein Fahrradfahrer seinen Kotflügel beschädigt.
Somit dürfte (in diesem Fall zum Glück vorhanden) dessen Privathaftpflicht für den Schaden aufkommen, (für Fahrräder gibts ja keine Pflichtversicherung wie bei motorisierten Fahrzeugen).
Somit hat der TE zunächst mal Glück, dass eine solche überhaupt existiert und er nicht auf Gedeih und Verderb den finanziellen Möglichkeiten des Verursachers ausgeliefert ist.
Was mich interessiert:
Sind im Deckungsbereich der privaten Haftflicht die im KFZ Schadensrecht üblichen Posten wie Aufwandspauschalen, freie Werkstatt- und Gutachterwahl, Anwaltshonorare, Ersatzwagen oder Wertminderungen überhaupt vorgesehen?
moin
du hab ich keine Ahnung,ich weiss nur das es die Private Haftpflicht von ihm übernimmt...ich werde mal abwarten was mir die Versicherung dann schreibt...wenn sie mir dumm kommt nehme ich mir eben nen Anwalt,lass denn Schaden reparieren..und ich denke das es dann teurer kommt wie es jetzt ist
Welche ist die gegnerische Versicherung ?
gruß
stephan
das ist die VPV aus Köln
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Was mich interessiert:
Sind im Deckungsbereich der privaten Haftflicht die im KFZ Schadensrecht üblichen Posten wie Aufwandspauschalen, freie Werkstatt- und Gutachterwahl, Anwaltshonorare, Ersatzwagen oder Wertminderungen überhaupt vorgesehen?
Der Umfang und die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach den Vorschriften im BGB.
Ob eine Versicherung diese Kosten trägt oder nicht und welche Versicherung (KFZ oder PHV oder sonstwas) das ist, spielt keine Rolle.
Den Anspruch, den der Geschädigte hat, hat er immer erstmal gegen den Schädiger, völlig unabhängig davon, ob dieser versichert ist.
Hallo, also grundsätzlich ist man nach einem unverschuldeten Fahrzeugschaden gut beraten direkt zu einem Sachverständigen seines Vertrauens zu gehen. Allerdings sollte man auch hier aufpassen, dass dieser wirklich unabhängig tätig ist.
Ich selbst bin Kfz-Sachverständiger und kenne mich daher bestens aus mit den Abrechnungsmethoden der Versicherungen und mit dem was dem Geschädigten tatsächlich zusteht.
Wichtig ist, das man darauf achtet, dass nicht ein Sachverständiger eingeschaltet wird, der regelmäßig für Versicherungen arbeitet, so wie es die angestellten Gutachter der Versicherungen, der Dekra, TÜV, SSH und andere tun. Diese arbeiten in der Regel nach Arbeitsanweisungen der Versicherungen und verschleiern regelmäßig die rechtlichen Ansprüche.
***Werbung entfernt, mfg steini111***
Der Gutachtenexperte