Wertverlust angemessen?
Moin,
Im Oktober 2017 wurde mein c180 mopf mit amg Paket Bj 2012 mit 55.000 km von einem Opa beim einparken beschädigt.
Es wurde die fasst komplette linke Seite zerschrammt. Und die Fahrer für hatte einen leichten Knick.
Es entstanden Reparatur kosten von knapp 4000 Euro. Dabei wurde die stoßstange vorne, kotflügel links, Fahrertür sowie hintere linke für neu lackiert.
Auf einen leihwagen habe ich verzichtet. ( 4 Tage Kfz ausfall)
Die gegnerische Versicherung hat mir einen scheck von 350 Euro ausgestellt als Wertverlust Ausgleich.
Ist diese Summe normal angesetzt oder zu niedrig ?
Beste Antwort im Thema
Bis sie den Wagen zurück geben....
Ähnliche Themen
23 Antworten
Sieht man den Wertverlust eines Fahrzeugvon MB an, wo nach 4 Jahren über 80% seines Kaufpreiseseinbüßt.JA !
Zitat:
@Wolf-Dieter08 schrieb am 15. Februar 2018 um 19:00:13 Uhr:
Sieht man den Wertverlust eines Fahrzeugvon MB an, wo nach 4 Jahren über 80% seines Kaufpreiseseinbüßt.JA !
Bitte was?
Bei Unfall immer mit Anwalt.....zahlt die gegnerische Versicherung!
Wertverlust in den ersten 2 Jahren ca 50 % , welches Auto hat das nicht ?
Auto is eh ,die grösste Geldvernichtung ................
Die ganz schlauen " leasing " und merken nichts vom Wertverlust.
Bis sie den Wagen zurück geben....
Mein kollege hat mir das mal an seinem neuwagen vorgerechnet. Er hat 18 tausend euro wertverlust nur weil das ding 3 jahre bei ihm rum steht. Er ist besser in mathe als ich aber das macht wirklich kein sinn für mich. Dann kauft die firna das auto zurück stellt n neues hin und du bezahlst wieder drauf und so weiter....tolles konzept. Total umweltfreundlich. Neuwagen werden nach 5 jahren wieder verschrottet weil die in timbuktistan keiner reparieren oder haben will.
Die Antworten verfehlen meine Frage. nochmal : sind 350 Euro Wertverlust für ein ca 5 Jahre alten Wagen mit 55tkm angemessen ,bei dem das fast halbe Fahrzeug nachlackiert werden musste aufgrund eines unfalles ( überwiegend nur lackschaden und minimaler blechschaden an der Tür hinten links )
Ja, ich würde 350€ als angemessen ansehen.
Aber normalerweise sollte doch ein Gutachten nach dem Schaden angefertigt worden sein. Da sollte das auch bewertet worden sein.
Zitat:
@stoogemeister schrieb am 15. Februar 2018 um 19:15:49 Uhr:
Bei Unfall immer mit Anwalt.....zahlt die gegnerische Versicherung!
Da wäre ich vorsichtig. Klar zahlt erst mal die Versicherung den Gutachter, aber was passiert, wenn der zu dem Urteil kommt, dass 350€ zu wenig sind?
Ja, dann geht es ggf. vor Gericht und wenn der Richter zu dem Urteil kommt, dass 350€ doch passen, dann wird es richtig teuer. Da stehen Chance und Risiko einfach in keinem Verhältnis.
Zitat:
@forsido schrieb am 15. Februar 2018 um 20:21:57 Uhr:
Ja, ich würde 350€ als angemessen ansehen.
Aber normalerweise sollte doch ein Gutachten nach dem Schaden angefertigt worden sein. Da sollte das auch bewertet worden sein.
Zitat:
@forsido schrieb am 15. Februar 2018 um 20:21:57 Uhr:
Zitat:
@stoogemeister schrieb am 15. Februar 2018 um 19:15:49 Uhr:
Bei Unfall immer mit Anwalt.....zahlt die gegnerische Versicherung!
Da wäre ich vorsichtig. Klar zahlt erst mal die Versicherung den Gutachter, aber was passiert, wenn der zu dem Urteil kommt, dass 350€ zu wenig sind?
Ja, dann geht es ggf. vor Gericht und wenn der Richter zu dem Urteil kommt, dass 350€ doch passen, dann wird es richtig teuer. Da stehen Chance und Risiko einfach in keinem Verhältnis.
Der Anwalt muss seitens der gegnerischen Versicherung bezahlt werden. Laut BGH ist dies bei jedem Unfall mit eindeutiger Schuldfrage zu Lasten der gegnerischen Versicherung rechtens, damit Waffengleichheit besteht. Demnach gäbe es kein Risiko für den TE
Zitat:
@Mrmiez schrieb am 15. Februar 2018 um 20:03:40 Uhr:
Die Antworten verfehlen meine Frage. nochmal : sind 350 Euro Wertverlust für ein ca 5 Jahre alten Wagen mit 55tkm angemessen ,bei dem das fast halbe Fahrzeug nachlackiert werden musste aufgrund eines unfalles ( überwiegend nur lackschaden und minimaler blechschaden an der Tür hinten links )
Ich würde mal tippen zwischen 0 und 30% der Reparaturkosten ist die Spanne.
Gab es denn keinen Gutachter? Der stellt normalerweise den Wertverlust fest. Ich bekam vor rund einem Jahr knapp 100€ Wertverlust, weil mir einer hinten draufgefahren ist und (nur) eine neue Schürze drankam. Am Wagen wurde nichts lackiert. Der Schaden / die Erstattung belief sich mit allem drum und dran auf iirc 2500€.
Vom Gefühl her halte 350€ in diesem Fall für zu wenig, bin aber natürlich kein Profi.
Zitat:
@rob.93 schrieb am 16. Februar 2018 um 08:43:47 Uhr:
Der Anwalt muss seitens der gegnerischen Versicherung bezahlt werden. Laut BGH ist dies bei jedem Unfall mit eindeutiger Schuldfrage zu Lasten der gegnerischen Versicherung rechtens, damit Waffengleichheit besteht. Demnach gäbe es kein Risiko für den TE
Das ist genau der Denkfehler vor dem ich warnen wollte. Der Anwalt wird von der Versicherung bezahlt, um den Unfall abzuwickeln. Ist man aber der Meinung die Versicherung zahlt nicht genug, verklagt diese und verliert, dann zahlt man das schön selbst.
Zitat:
@stoogemeister schrieb am 15. Februar 2018 um 19:49:57 Uhr:
Bis sie den Wagen zurück geben....
War auch ironie..............halte von Leasing nichts
Zitat:
@forsido schrieb am 16. Februar 2018 um 17:08:50 Uhr:
Zitat:
@rob.93 schrieb am 16. Februar 2018 um 08:43:47 Uhr:
Der Anwalt muss seitens der gegnerischen Versicherung bezahlt werden. Laut BGH ist dies bei jedem Unfall mit eindeutiger Schuldfrage zu Lasten der gegnerischen Versicherung rechtens, damit Waffengleichheit besteht. Demnach gäbe es kein Risiko für den TE
Das ist genau der Denkfehler vor dem ich warnen wollte. Der Anwalt wird von der Versicherung bezahlt, um den Unfall abzuwickeln. Ist man aber der Meinung die Versicherung zahlt nicht genug, verklagt diese und verliert, dann zahlt man das schön selbst.
Wir reden aneinander vorbei: Wenn ich einen Unfall habe, zB fährt mir jemand in mein parkendes Auto, so habe ich von vornherein das Recht einen Anwalt zu beauftragen, den die gegnerische Versicherung bezahlen MUSS. Warum ? Weil Versicherungen Justiziariate haben und man als Ottonormalverbraucher gleichgestellt werden soll. Sogesehen also Waffengleichheit. Wenn ich von vornherein keinen hatte und dann sage „ich verklage euch, nehme mir einen Anwalt und zerre euch vors Gericht“ zahle ich natürlich im dümmsten Fall selbst. Hier muss man eindeutig differenzieren