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Wertvolle Ladung, Haftung und Versicherung bei selbst verschuldetem Unfall
Ich habe jetzt schon eine Weile Google und auch die SuFu hier im Forum bemüht, kann aber keine erschöpfenden Antworten finden.
Wie ist wertvolle Ladung - meine eigene und die meiner Mitfahrer- bei einem selbst verschuldeten Unfall versichert?
Antwort bisher: gar nicht
Entgegen der weit verbreiteten Meinung, entweder die KFZ-Haftpflicht oder die Privathaftpflicht würden sicher einspringen- zumindest bei Schaden an "fremdem Eigentum" scheint dies bei Ladung im KFZ nicht der Fall zu sein.
In jeder KFZ-Police findet sich ein Passus wie:
Zitat:
Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen
wegen Beschädigung, Zerstörung
oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicherten
Fahrzeug befördert werden.
Und in der Privathaftpflicht gibt es die "Benzinklausel":
Zitat:
Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden
Dabei spielt es keine Rolle, ob Musikinstrumente, Koi-Karpfen, Pferde, Motorräder oder sonstige Wertsachen transportiert werden. Auch im Fahrzeug, am Fahrzeug (Dach/Heckträger) oder auf dem Anhänger ist unerheblich.
In meinem konkreten Fall geht es um wertvolle Fahrräder. Ich fahre des Öfteren mit Freunden und 4 Rädern auf dem Heckträger zum Radeln. Mit diesem Gepäck sind wir locker im 5-Stelligen Eurobereich.
Jetzt ist die Frage aufgekommen, was bei einem selbst verschuldeten Unfall wäre. Wenn z.B. ein Reifen platzt und ich mit dem Heck, Räder voraus in die Leitplanke schleudere. Alle Räder Totalschaden. Vollkasko des Autos würde nur Schäden am Fahrzeug regulieren, die Haftpflichtversicherung ist mit "Benzinklausel" raus.
Interessant ist auch die Frage, ob mich meine Mitfahrer zivilrechtlich belangen könnten. Ich nehme sie aus Gefälligkeit mit und sie übergeben ihr Eigentum zum Transport in meine Obhut.
Frage 1:
Sollte ich mir zur Sicherheit unterschreiben lassen, dass ich bei Unfall nicht hafte?
Frage 2:
Wenn es bezahlbar ist wäre ich gerne bereit, eine Transporversicherung abzuschließen. Aber Fahrzeuginhaltsversicherung / Werkverkehrsversicherung scheint es nur für Gewerbliche zu geben. Kann mir jemand eine Gesellschaft nennen, die das für Privatkunden anbietet?
Beste Antwort im Thema
Also Privathaftpflicht sowieso nicht.
Hier ein Scan von dem entsprechenden Passus der HUK, der für die anderen Versicherer auch angewendet werden dürfte.
Nachtrag:
Ist natürlich ein Auszug aus der AKB.
Sorry
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19 Antworten
Oder eine Vollkaskoversicherung abschließen. Zumindest aus einem Fall in der Verwandschaft kann ich sagen, dass diese die Schäden am Auto, Dachgepäckträger und den Fahrrädern übernommen hat, als der Fahrer beim Einfahren auf einen Parkplatz, der gegen Einfahren von Wohnmobilen und LKW durch eine Höhenbeschränkung gesichert war, wohl einen Blackout hatte. Irgendwie war im entfallen, dass er Fahrräder auf dem Dach hat.
Oder du redest einfach mit deiner Versicherung, wie du einen solchen Fall versichern kannst.
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 9. Mai 2017 um 17:43:46 Uhr:
Oder eine Vollkaskoversicherung abschließen. Zumindest aus einem Fall in der Verwandschaft kann ich sagen, dass diese die Schäden am Auto, Dachgepäckträger und den Fahrrädern übernommen hat,
Welche Versicherung war das? Bei einem Dutzend habe ich das Kleingedruckte schon durch, da steht immer genannter Passus zur Ladung. Wäre es so einfach wie in deiner Schilderung hätten sicher viele Leute öfters mal ein neues Fahrrad...
Die Schäden, die Du an Dritten verursachst (Fahrräder der Mitfahrer), sind über Kfz-Haftpflicht versichert.
Dein eigenes Fahhrad kannst Du nicht über eine Kfz-Versicherung versichern, da die Kfz-Versicherung nur das Fahrzeug (Kasko) und die Haftung aus dem Betrieb desselbigen (Haftpflicht) übernimmt.
Je nach Kostenrisiko für Dich (Wert des Fahrrads?) kommt der reinen Lehre nach eine Transportversicherung in Betracht. Ob ein Versicherer sich auf solche Spiele einlässt, keine Ahnung.
Dein Risiko in dem Zusammenhang ist also der Schaden an Deinem Fahrrad.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 9. Mai 2017 um 17:56:12 Uhr:
Die Schäden, die Du an Dritten verursachst (Fahrräder der Mitfahrer), sind über Kfz-Haftpflicht versichert.
Das ist leider die schon genannte weit verbreitete aber falsche Information. Sachen die mir zum Transport überlassen werden sind meine Ladung und diese ist mit zitiertem Passus von der Haftung ausgeschlossen.
Die Hausratversicherung zahlt zwar nicht bei Unfall, aber z. B. bei Brand, wobei die Details der Vertragsbedingungen zu beachten sind.
Zitat:
@bawesto schrieb am 9. Mai 2017 um 17:52:49 Uhr:
Welche Versicherung war das? Bei einem Dutzend habe ich das Kleingedruckte schon durch, da steht immer genannter Passus zur Ladung. Wäre es so einfach wie in deiner Schilderung hätten sicher viele Leute öfters mal ein neues Fahrrad...
Müsste ich nachfragen.
Eventuell gab es da auch mehrere Versicherungen (also zusätzliche) die bei der Schadensregulierung beteiligt waren. Muss also meine obige Aussage revidieren. Mir wurde nur gesagt, dass die Versicherung alle Schäden übernommen hat. Ich hatte daraus wohl direkt geschlossen, dass dies die Vollkasko war.
Vergaloppiert (vielleicht).
Lies mal die Überschrift.
Ja, es geht um die Haftpflicht des Fahrers.
Irgendein Ausschluss von Leistungen aufgrund gesetzlicher Haftung - wie vom TE aufgeführt - stehen in meinem Vertrag nicht.
Wenn er also gesetzlich für die kaputten Fahrräder bei einem selbst verschuldeten Unfall haftet, dann muss doch wohl die Versicherung auch löhnen. Wieweit er nach BGB haftet, weiß ich nicht.
Werden seine Mitfahrer verletzt, haftet er ja auf jeden Fall. Gibt es da einen Unterschied zwischen Personen- und Sachschäden?
Ich kläre übrigens auch so wichtige Fragen mit meinem Versicherer und nicht in Foren (schließlich will ich mich ja auf eine Auskunft verlassen können, wenn der Fall dann eintritt)
Also Privathaftpflicht sowieso nicht.
Hier ein Scan von dem entsprechenden Passus der HUK, der für die anderen Versicherer auch angewendet werden dürfte.
Nachtrag:
Ist natürlich ein Auszug aus der AKB.
Sorry
Zitat:
@germania47 schrieb am 9. Mai 2017 um 18:51:24 Uhr:
Also Privathaftpflicht sowieso nicht.
Hier ein Scan von dem entsprechenden Passus der HUK, der für die anderen Versicherer auch angewendet werden dürfte.
In meinen AKB von 2007 gibt es einen solchen Ausschluss nicht: Gezahlt wird für zerstörte oder beschädigte Sachen. Basta. § 10. (1) b)
Er wird sich sicher dazu äußern:
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 9. Mai 2017 um 17:56:12 Uhr:
Die Schäden, die Du an Dritten verursachst (Fahrräder der Mitfahrer), sind über Kfz-Haftpflicht versichert.
japp, der Passus war mir nicht bekannt / präsent.
In der Kfz-Haftpflicht diktiert ja der Gesetzgeber, was ausgeschlossen werden darf und welche Obliegenheiten vereinbarten werden dürfen. Insofern ist der Passus wohl ein Tribut an den §4 Nr. 1 KfzPflVV. Der Ausschluß ist also gesetzlich zulässig.
Also verbleibt tatsächlich nurnoch die Transportversicherung für alle Fahrräder abzuschließen. Die Versicherungsprämie teilt Ihr Euch dann.
Nette Nebeneffekte:
- In alle Regel Allgefahren, also kein Ausschluß durch höhere Gewalt und
- Neuwert anstatt Zeitwertentschädigung einer Haftpflicht. Die Freundschaft wird es Dir danken.
Einfach mal sich an einem Spezialmakler wenden. Die Sparte Transport denkt ja sich immer ganz gerne Eigenheiten aus, so dass ich mal googln würde "Transportversicherung Assekuradeur".
@situ
Was steht im & 11 Deiner AKB ?
Nämliches - komisch, kann es sein, dass das da vor einer halben Stunde noch nicht da stand :-) ?
Was ein Glück, dass ich auch 2007 keine fremden Fahrräder, Boote und Hunde transportiert habe. Ich hätte mir darüber wohl keine Gedanken gemacht.