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  7. Wichtig ! Der erste TÜV nach dem Gasumbau...

Wichtig ! Der erste TÜV nach dem Gasumbau...

Themenstarteram 25. August 2010 um 9:55

nachdem ich neulich bei meiner bevorzugten Dekra-Station eine längere Diskussion mit einem ansonsten sehr freundlichen Prüf-Ingenieur hatte die mich mal locker 15 Min. Zeit gekostet hat, hier nochmal in aller Deutlichkeit:

Eine (erneute) Gasprüfung zum Erlangen der normal fälligen TÜV-Plakette ist NICHT notwendig wenn die Einbau-Abnahme der Gasanlage weniger als 12 Monate zurückliegt !

Die zusätzlichen Gebühren für die Gasprüfung kann man sich in diesem Fall also sparen ! Unbedingt sollte dazu aber die Einbau-Abnahme-Bescheinigung vorgelegt werden.

Denke mal das dies nicht nur für Bayern gilt.

Also vehement bleiben und sich notfalls schriftlich zeigen lassen warum die Gasprüfung schon wieder notwendig ist, mein Prüfer wollte mir das sogar ausdrucken warum er sie machen muss, hat aber nach 5 Minuten Recherche am PC zugeben müssen das ich Recht habe ;-)

Er hat nach der Prüfung dann nur noch drauf hingewiesen das ich dann halt außerplanmäßig nächstes Jahr (2 Jahre nach der Gassprüfung bei Umbauabnahme) eine Gasprüfung machen muss ! ;-) Die Diskussion wiederum hab ich mir dann geschenkt.

Also nicht übers Ohr hauen lassen !

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17 Antworten

Du musst ja dann zweimal zum TüV, zweimal anstellen, im schlimmsten Fall sogar einen zweiten Urlaubstag nehmen.

 

Da würde ich lieber auch jetzt schon die 30,- € zahlen und dann halt immer alles (TüV, AU, GAP) auf einmal. Dann haste Ruhe.

Über 15 Minuten Diskussion aufregen und dafür jedes Jahr zur Prüfstelle fahren wollen:rolleyes:

Wer die Details trotdem ausdrucken möchte findet sie hier:

http://www.gapplus.de/info.aspx#3

Ich habe beim Tüv für die LPG Prüfung neben AU 18 Euros gezahlt. Wieso denn 30? Der Tüv Mann ging mit der Sonde überall an der Anlage und wackelte da und wackelte dort und am Ende gab es die Plakette.

Also wir haben beide Fälle.

1. Hyundai

Einbau Gasanlage 02/09, HU 08/10

Der Fall war einfach, Einbau über ein Jahr her, also habe ich vor der HU eine GWP/GAP machen lassen.

2. Mercedes

Einbau Gasanlage 05/09, HU 10/09

War auch kein Problem, da kein Jahr dazwischen.

Durch diesen Thread stellen sich mir aber folgende Fragen:

1. Muß man eigentlich die GWP/GAP wie auch den Bericht zur HU immer mitführen?

2. Ich habe nichts gefunden, muß ich beim Mercedes die GWP/GAP schon 05/11 machen lassen, oder reicht das auch unmittelbar vor der nächsten HU?

Wie ich hier einige verstanden habe, müßte es wohl schon 05/11 sein.

 

Ich lasse die GWP/GAP aber sowieso bei unserem Umrüster machen.

Denn er kennt die Anlagen am besten.

Da die Vialle wartungs- und störungsfrei laufen, die einzige Gelegenheit, mal zum Umrüster zu fahren.

Bei der Gelegenheit lasse ich ihn auch kurz mal auslesen, ob alles in Ordnung ist, das kann der TÜV ja nicht leisten.

 

lg Rüdiger:-)

Kann man nicht alles beim Umrüster machen lassen ?? Das wäre dann wirklich das beste :D.

Bei mir war es so das ich von weniger als 12Monaten die Anlage habe einbauen lassen. (10-11Monate um den Dreh)

Ich hab bei der HU/AU extra darauf bestanden das die Gasprüfung durchgeführt wird, dann brauch ich mir darum keine Gedanken machen bis zur nächsten HU.

Desweiteren ist das eine gute Gelegenheit den TÜVer mal zu fragen ob er irgendwelche Mängel am Einbau sieht oder ob alles gut gemacht wurde, schliesslich ist er ja auch Sachverständiger und es könnte ihm etwas auffallen.

Ob man Geld spart dadurch das man die Gasprüfung nicht mitmacht kann man abschliessend erst sagen wenn man das Auto verkauft.

Kann durchaus sein das es egal ist und man nur mehr Rennerei und Ärger hat.

Und die 30€ die man da maximal spart sind ja auch nicht so der Rede wert, dient ja schliesslich auch der eigenen Sicherheit.

bei mir gab es keine probleme. gasanlage kam am 04/08 rein und HU war am 05/08. wurde nur normal HU gemacht, der prüfer wollte nur wissen wann die anlage verbaut wurde. letztens wieder zur HU, also 05/10 wurde normal HU gemacht plus halt die prüfung der gasanlage.

Zitat:

Original geschrieben von djcroatia

Kann man nicht alles beim Umrüster machen lassen ?? Das wäre dann wirklich das beste :D.

Bei uns in Esterreich schon! :p

 

Leider müssen unsere Autos jedes Jahr zum Pickerl.

 

Viktor

Zitat:

Original geschrieben von djcroatia

Du musst ja dann zweimal zum TüV, zweimal anstellen, im schlimmsten Fall sogar einen zweiten Urlaubstag nehmen.

Wieso das denn?

Der Dekra-Typ hat halt nochmal Mist erzählt.. Die Knalltüte ist zu doof, um §41a StVZO samt Anlagen zu lese, phantasiert sich statt dessen irgendwas zusammen. In der StVZO steht nichts davon, dass alle zwei Jahre GAP gemacht werden muss. Die GAP darf nur zur HU nicht älter als 12 Monate sein. Sonst nichts. (Anlage VIII 3.1.1.2 StVZO, bzw. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil 1 Nr. 13, Seite 544, 5.)

Zitat:

Original geschrieben von RuedigerV8

1. Muß man eigentlich die GWP/GAP wie auch den Bericht zur HU immer mitführen?

Nein. Du musst weder die GAP-Bescheinigung noch den HU-Bericht immer mitführen. Du solltest sie nur gut aufheben, damit Du sie vorlegen kannst, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit Deiner HU-Plakette entstehen oder Deine Zulassungsstelle bei irgendwelchen Aktionen danach verlangt. Sonst musst Du im schlimmsten Fall Ersatzdokumente anfordern und bezahlen.

(Irgend so ein Dekra-Schnorchel hat kürzlich tatsächlich noch das Märchen vom "Mitführen-Müssen des HU-Berichtes" auf seiner Home-Page verbreitet. Keine Ahnung wo das herstammt. Die StVZO hat das nie verlangt.)

GAP macht bei mir immer mein Umrüster, kostet mich nichts. Dauert höchtens 10 Min.

Es ist letzten Endes jedem selbst überlassen, wo er die GWP/GAP machen lässt.

Es kommt aber gar nicht selten vor, das mir eingetragene Gasanlagen unterkommen, die die GWP/GAP wegen Einbaumängeln nicht bestehen (obwohl irgendeiner die GSP gemacht hat). Euer Umrüster pinkelt sich da bestimmt nicht selbst ans Bein.

Typisch sind mangelhaft verlegte und befestigte Leitungen vom tank nach vorne, unzureichende Tankbefestigung, indiskutable Verlegung der Betankungsleitung (unzureichende Freigängigkeit im Radhaus) und nicht scheuerfrei verlegte, total lose oder mit zu fest angeballerten Schellen beschädigte Gasschläuche im Motorraum.

Grüße: zinnenberg

Das alles sollte aber schon bei der Abnahme durch den TÜV/Dekra direkt nach dem Einbau auffallen.

Sollte. Genau. Meine Erfahrungen besagen da was anderes. Der Umrüster macht die GSP und bescheinigt sich selbst gute Arbeit, der aaS verlässt sich vielleicht auf die GSP, kontrolliert nur die Anwesenheit der richtigen Bauteile, fertig. Sage keiner, das käme nicht vor.

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