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Wichtig ! Frage zu Reifengröße und TÜV
hallo,
habe das problem, dass ich nächste woche zum tüv muss und meine winterräder haben die maße 195 / 50 / R15, jedoch brauche ich 195 / 55 / R15...machen die da Probleme ?
Desweiteren hat der Ford ein Fahrwerk und andere Räder eingetragen, aber ich habe den Schein nicht mehr...nur den TÜV Bericht vom eintragen.
Dies war am 30.04.2009.
Kann ich damit bei der Zulassung das neu eintragen lassen ? oder muss ich das neu abnhemen lassen ?
Habe das Auto von meinem ehemaligem Schwager und ich hab ka wo der wohnt oder was er für eine Telefonnummer hat
Beste Antwort im Thema
und was ist denn mit dem Schein aus dem Keller den du gefunden hast ??? Also langsam sollte man sich schon entscheiden ..........wer soll da noch schlau draus werden
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27 Antworten
Du kannst das ja mal mit deinen jetzigen Reifen und dem Protokoll probieren! Neu abnehmen, musst du es nicht. Ich würde rumzicken, wenn die das nicht eintragen wollen. Du hast die Abnahme ja. Wie lang das her ist, ist ja eigentlich egal. Ich kenne keine Regelung, die was anderes sagt.
Die Winterreifen, passen nicht!
MfG
Zitat:
Original geschrieben von masterful
hallo,
habe das problem, dass ich nächste woche zum tüv muss und meine winterräder haben die maße 195 / 50 / R15, jedoch brauche ich 195 / 55 / R15...machen die da Probleme ?
Desweiteren hat der Ford ein Fahrwerk und andere Räder eingetragen, aber ich habe den Schein nicht mehr...nur den TÜV Bericht vom eintragen.
Dies war am 30.04.2009.
Kann ich damit bei der Zulassung das neu eintragen lassen ? oder muss ich das neu abnhemen lassen ?
Habe das Auto von meinem ehemaligem Schwager und ich hab ka wo der wohnt oder was er für eine Telefonnummer hat
Du brauchst 195/60/15 !
Hallo !
Fahr zum TÜV mit allen Unterlagen und fertig.
Unser Mondeo MK II hat folgendes:
Reifen : 195 / 60 R 15
Felgen : 7 J 15 ET 35
( die kommen richtig dick rüber )
Noch nie Probleme mit dem TÜV/Dekra gehabt.
Habe allerdings Freigabe für diese Dinger.
Cloudt
Zitat:
Original geschrieben von taddy1
Du brauchst 195/60/15 !
Wieso ? Er hat doch noch seine TÜV Berichte der Abnahme anderer Reifen! Damit fährt er zur Zulassung, lässt sie eintragen und fertig!
P.S. Klar kommen reifen mit nem 60er Querschnitt dick rüber, sie sind es ja auch....(das musste jetzt sein...da ich nicht weiss was an einer 7er Felge "dick" rüber kommen soll..)
Einfach mal das Gehirn einschalten.
Zitat:
Original geschrieben von cloudt
Einfach mal das Gehirn einschalten.
?????
also damit ich das richtig verstehe, du hast den fahrzeugschein nicht mehr oder was meinst du mit schein???
Zitat:
Original geschrieben von DeltaF
Zitat:
Original geschrieben von cloudt
Einfach mal das Gehirn einschalten.
?????
also damit ich das richtig verstehe, du hast den fahrzeugschein nicht mehr oder was meinst du mit schein???
Der TE hat den Schein mit den Eintragungen nicht mehr, aber er hat die Unterlagen der Eintragung selber noch! Damit kann er einfach zur Zulassung und sich das neu eintragen lassen.
Denk dir nichts bei Cloudt...der ist einfach so...man könnte ihn auch als Meister der leeren Worte bezeichnen..!
alles klar...ich habe den ford geschenkt bekommen, nur leider ohne fahrzeugschein ! und den brauche ich ja zur zulsaaung.
ich bekomme am montag einen neuen ausgestellt, kostet mich 40 euro...allerdings ist dort ja nichts eingetragen und meine winterreifen, die dabei sind, haben die maße 195 / 50 / r15.
aber die 205 / 45 / zr16 sind im alten schein eingetragen gewesen ( habe ich noch gefunden im keller ), ich habe aber noch die tüveintragung von den rädern von 2009.
also könnte ich doch jetzt therotisch die 205er drauf machen, zum tüv fahren und dem die eintragung zeigen und dann in den neuen schein dann wieder eintragen lassen, oder ?
wenn du den alten schein hast muss du damit zur Zulassung und nicht zum TÜV , die werden das dann übernehmen , und das war es dann .
wenn du zum TÜV musst zwecks HU dann sollte die eingetragene Größe montiert sein bzw. eine freigegeben rad/reifen Kombination drauf sein ,ansonsten könnten die Probleme machen
Zitat:
Original geschrieben von masterful
alles klar...ich habe den ford geschenkt bekommen, nur leider ohne fahrzeugschein ! und den brauche ich ja zur zulsaaung.
ich bekomme am montag einen neuen ausgestellt, kostet mich 40 euro...allerdings ist dort ja nichts eingetragen und meine winterreifen, die dabei sind, haben die maße 195 / 50 / r15.
aber die 205 / 45 / zr16 sind im alten schein eingetragen gewesen ( habe ich noch gefunden im keller ), ich habe aber noch die tüveintragung von den rädern von 2009.
also könnte ich doch jetzt therotisch die 205er drauf machen, zum tüv fahren und dem die eintragung zeigen und dann in den neuen schein dann wieder eintragen lassen, oder ?
Liest du auch, was man hier schreibt !? Du schreibst, alles klar...und stellst dann die selbe Frage noch einmal...!?
ich habe je eben den alten schein nicht !
das ist ja das ganze problem.
ich habe nur einen tüv eintrag von einer anderen rädergröße für die zulassung.
aber ich könnte doch damit zum tüv fahren das der sieht, dass die räder eingetragen worden
und was ist denn mit dem Schein aus dem Keller den du gefunden hast ??? Also langsam sollte man sich schon entscheiden ..........wer soll da noch schlau draus werden
Zitat:
Original geschrieben von masterful
aber ich könnte doch damit zum tüv fahren das der sieht, dass die räder eingetragen worden
JA!!! Und nach dem Tüv nimmst du deine Papiere und lässt sie bei der Zulassung eintragen! Das ist ein normaler Vorgang und ich weiss nicht, wo dein Problem liegt!
ich fahr am montag einfach mal zum tüv
also ich versuche es mal zu erklären :
1. Ich habe einen Ford Mondeo von 96 geschenkt bekommen !
2. Ich habe nur den Brief, keinen Schein !
3. Der Ford hat Winterräder drauf 195 / 50 / R15 ( die aber nicht für das Auto passen )
4. Ich habe noch einen Satz Sommerräder 205 / 45 / ZR16 die in dem Schein ( den ich nicht habe ) eingetragen waren !
5. Ich habe einen TÜV Bericht gefunden, bei denen die Räder ( 205 / 45 / ZR16 ) eingetragen wurden 2009
Der TÜV gibt mir kein OK, weil die Winterräder nicht passen !!
Deshalb die Frage, ob ich mit dem TÜV Bericht von den Rädern zum TÜV fahren kann und dann TÜV machen lassen kann...sprich ob die TÜV Eintragung ausreicht oder ob er zwingend den Schein braucht, bei denen die Räder eingetragen sind.