ForumE90, E91, E92 & E93
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E90, E91, E92 & E93
  7. Wichtig! - Gebrauchtwagenrückgabe an Händler! - Wer kennt sich da aus ?

Wichtig! - Gebrauchtwagenrückgabe an Händler! - Wer kennt sich da aus ?

BMW 3er E92
Themenstarteram 21. September 2012 um 16:58

hallo!

ich versuche es mal so kurz wie möglich zu machen...

vor ca. 10 monaten (november2011) habe ich bei einem BMW- Vertragshändler einen e92 330i bj 2008 mit 60tkm für knapp 30.000euro gekauft...

Zwei wochen später brachte ich den wagen dann weil er ruckelte zum ersten mal in die wekstatt!!!!

als ich das auto 3-4tage später aus der werkstatt abholte lief er erst mal ein paar tausend kilometer ohne probleme bis er plötzlich wieder anfing zu ruckeln. seit dem (november 2011) war das auto bist jetzt schon 11 weiterer mal in der werkstatt wegen dem gleichen problem! mittlerweile weiß die werkstatt auch nicht mehr was sie noch machen soll!!!!!

nach jedem werkstattaufenthalt fährt das auto erst mal ein paar tausend kilometer ohne probleme, dann fängt es wieder an....

-getaucht wurden alle injektoren!!!!!!! (mindestens 4mal)

-hochdruckpumpe glaube ich 2mal

-viel klein kram

-alle zündspulen ( auch mindestens 2mal)

genau habe ich das jetzt nicht im kopf...

als ich am dienstag wieder spürte wie er ruckelt hab ich ihn direkt zu bmw gebracht und gesagt das ich das auto nicht mehr will und es in meinen augen auch kein sinn mehr macht weitere reperatur versuche zu starten...zumindest nicht solange ich noch der besitzer bin!!!!

ich habe eindeutig gesagt das ich das fahrzeug zurück geben möchte!!!! ich bekam einen kostenlosen leihwagen und wartete auf den anruf von bmw. heute war es dann soweit, ich fur direkt hin...

ich muss dazu sagen das ich beruflich und privat sehr viel fahre... in den 10 monaten bin ich ca 35tkm gefahren....

jetzt haben sie mir angeboten das auto zurück zu nehmen für 17.000euro

wenn ich ein anderes auto bei dem händler kaufe würde ich noch 20.000euro bekommen!!!

das kann doch nicht sein, oder???? ich will das auto ja nicht verkaufen!!!, ICH WILL ES ZURÜCK GEBEN WEIL SEIT DEM KAUF EIN MANGEL BESTEHT DER IMMER WIEDER AUFTRITT (11mal) UND NICHT BESEITIGT WERDEN KANN!!!! auch nicht in der nächsten seit, die wissen ja selbst nicht was da los ist...

kennt sich da jemand aus????? das ich für die kilometer bezahlen muss ist ja ok, aber keine 10.000euro.... oder???

bin um jeden rat dankbar

lg

Beste Antwort im Thema

Hallo Lugges,

mein Beileid zu dem ganzen Stress, den Du hattest. Ich kenne mich ein wenig aus mit der Rückabwicklung von Kfz-Kaufverträgen. Größtenteils hast Du hier auch schon hilfreiche Hinweise bekommen!

Dass bei dem 330i ein Mangel (bei "Gefahrübergang", d.h. schon bei Übergabe) vorliegt, scheint mir nach Deiner Sachverhaltsschilderung zunächst mal unstreitig. Dies führt meines Erachtens in Deinem Fall auch inzwischen dazu, dass Du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst (früher nannte man das "Wandlung").

Die Frage ist natürlich, welche Konsequenzen und Rechtsfolgen dieser Rücktritt nun hätte. Knapp gesagt: Es ist alles zurückzugeben, was man mal bekommen hat und es ist eine Entschädigung für den Gebrauch dieser Dinge zu zahlen. Du musst danach eine Nutzungsentschädigung für die von Dir gefahrenen Kilometer zahlen. Die Höhe ist jedoch leider sehr umstritten! Eine allgemeine Formel gibt es nicht. Anerkannt ist jedoch inzwischen, dass maßgeblich die voraussichtliche Nutzungsdauer (bedeutet Kilometer bis das Fahrzeug Schrott ist) des Fahrzeugs ist. Früher waren das mal 150.000 Km (das würde bedeuten 0,67% des Kaufpreises pro gefahrener 1000Km Nutzungsentschädigung). Dieser Wert dürfte inzwischen überholt sein. Nach meiner persönlichen Einschätzung sollte er bei einem 330i bei mindestens 200.000Km (das würde 0,5% des Kaufpreises pro 1000Km bedeuten) liegen. Dies gilt jedoch natürlich nur für Neuwagen! In Deinem Fall hatte der Wagen bereits 60.000Km gelaufen. Demnach würde die voraussichtliche Restlaufleistung nur noch bei 140.000Km liegen.

Diese Werte können aber von einem Gericht auch anders gesehen werden bzw. können mit dem Händler verhandelt werden, wenn man sich außergerichtlich einigt.

Spiegelbildlich zu der Nutzungsentschädigung, die Du zahlen musst, muss der Händler auch eine Nutzungsentschädigung für das von Dir eingesetzte Kapital zahlen. Entscheidend ist hier zunächst, dass nicht die Anlagezinsen (z.B. auf Tagesgeldkonten) maßgeblich sind, sondern bei einem Unternehmen in der Regel ersparte Schuldzinsen, die erheblich höher sind! Auch hier gibt es keine gesetzliche Regelung. Man greift teilweise auf den Verzugszinssatz (5% über Basiszinssatz, der aktuell knapp über 0% liegt) oder den HGB-Zinssatz für Kaufleute (5%) zurück. Man sollte es also mit 5% versuchen! Aber auch hier gibt es aus Deiner Sicht ein Problem: Ein Gericht (OLG Hamm, glaube ich) hat kürzlich entschieden, dass nur der Gewinn des Händlers zu versteuern sein soll. Das macht natürlich Deine ganze schöne Rechnung kaputt. Auch wenn das Urteil aus meiner Sicht quatsch ist, musst Du damit rechnen, dass das für Dich zuständige Gericht sich dem anschließt.

Insbesondere hinsichtlich Deiner Finanzierung und den Folgekosten (ggf. Mangelfolgeschäden) sind noch einige Besonderheiten zu beachten. Wenn Du jetzt noch Zubehör angeschafft hast (z.B. auch Winterreifen), wird es noch komplizierter.

Da die Rechtslage sehr undurchsichtig und unsicher ist, kann ich Dir nur Raten, einen Rechtsanwalt aufzusuchen und mit Hilfe dessen versuchen eine gütliche Einigung zu erzielen! Überlege Dir, wie viel Du bereit bist für die zehn Monate 330i zu zahlen und dann sollte man letztlich verhandeln und sich vom juristischen ein wenig lösen.

Bevor Du zum Anwalt gehst, würde ich es aber nochmals selbst beim Händler versuchen. Sag ihm, dass Du nicht drohen möchtest, aber Dich informiert hast und Deine Ansprüche nun von einem Anwalt prüfen und notfalls durchsetzen lassen wirst.

Viel Erfolg!

26 weitere Antworten
Ähnliche Themen
26 Antworten

pro gefahrene 1000km werden 0,4% vom Kaufpreis abgezogen. Mehr darf er nicht. Habe das gleich vor ca. 3 Monaten mitgemacht.

30000.- Kaufpreis pro gefahrene 1000 km dann 120.- Euro.

35.000km x 120.- Euro = 4200.- Euro darf er Dir abziehen mehr nicht.

Wenn nicht, geh zum Anwalt hat bei mir sofort geholfen.

ich hatte mich hier vorher schlau gemacht.

Mein Anwalt war auch ne Pfeife, musste ihn sogar auf diese Seite verweisen.

http://www.automobilkanzlei.de/

Gruß und viel Glück

Themenstarteram 21. September 2012 um 17:17

Zitat:

Original geschrieben von Dieseltuner

pro gefahrene 1000km werden 0,4% vom Kaufpreis abgezogen. Mehr darf er nicht. Habe das gleich vor ca. 3 Monaten mitgemacht.

30000.- Kaufpreis pro gefahrene 1000 km dann 120.- Euro.

35.000km x 120.- Euro = 4200.- Euro darf er Dir abziehen mehr nicht.

Wenn nicht, geh zum Anwalt hat bei mir sofort geholfen.

Gruß und viel Glück

phuuu, das hört sich ja mal gut an!!!! ich hab heute nachmittag schon versucht meinen anwalt zu erreichen....er war aber leider schon im wochenende.... am montag ruf ich ihn mal an!!!!!!!!!!!!!!

 

danke für die schnelle antwort

lg

Laut gängiger Rechtssprechung sieht es wohl folgendermaßen aus:

(Brutto-Verkaufspreis x vom Käufer gefahrene Kilometer) durch (Kfz-Lebensdauer (km) – Tachostand bei Fahrzeugübergabe)

Im schlechtesten Fall nimmt der Händler eine Lebensdauer von 150.000km an.

Wäre also in deinem Fall: (30.000*35.000) durch (150.000-60.000) = 11.666€

Bei 200.000km Lebensdauer: 7500€ Nutzungsentschädigung. Kommt letztlich aber darauf an, welche Gesamtlebensdauer das Gericht ansetzt. Ich denke nicht, dass sich der Händler freiwillig auf 200.000km einlassen wird. Dürfte also einen Rechtsstreit geben.

neulich gabs doch den fall, dass der richter dem nutzer wegen eines leasingvertrages oder so 300.000 km dem BMW zugesprochen hat...

kommt ganz auf den richter an... einer meinte wohl auch mal 400.000 €

ich würd klagen was das zeug hält oder einvernehmlich einigen..

Du hast den Wagen GEKAUFT und keinen Leasingvertrag, korrekt :confused:

...in dem Fall kannst die Vorschläge mit der Nutzungsentschädigung zum jetzigen Zeitpunkt nämlich erstmal knicken.

Ein Rückgaberecht besteht grundsätzlich nicht (nur bei "Fernabsatzverträgen). Dein Händler bietet dir dann grad keine Rücknahme, sondern eine Inzahlungnahme an (und den Kurs könnte er dir anbieten wie er will).

Rückgabe bestünde, wenn die Ware (Auto) einen sog. Sachmangel hat... Den nachzuweisen könnte sich als schwierig erweisen, weil unterschiedliche Defekte über längere Zeiträume vorlagen. Der Händler hat primär das Recht auf Nachbesserung (glaub 3x ?), und das (soweit mir bekannt) gilt für einen Defekt gleicher Art (also nicht 1x hochdruckpumpe, 1x Injektoren, 1x Zündspulen = 3).   Anwalt ist hier der beste und einzig vernünftige Ansprechpartner. Viel Erfolg.

 

http://www.abc-recht.de/ratgeber/kauf/tipps/kaufvertrag_ruecktritt.php

am 21. September 2012 um 17:49

Zitat:

Original geschrieben von jannes123

Du hast den Wagen GEKAUFT und keinen Leasingvertrag, korrekt :confused:

...in dem Fall kannst die Vorschläge mit der Nutzungsentschädigung zum jetzigen Zeitpunkt nämlich erstmal knicken. Ein Rückgaberecht besteht grundsätzlich nicht (nur bei "Fernabsatzverträgen).

Sorry, aber Du hast den Sachverhalt nicht verstanden. Der Sachmangel liegt vor und wurde bisher bereits deutlich mehr als erfolglos zu reparieren versucht. Hier besteht ganz klar ein Anrecht auf Rückabwicklung...

Der Händler wird das Fahrzeug zurücknehmen müssen - nur die Frage der Abrechnung bleibt offen. Neben der oben benannten berechnungsmethode gab es wohl noch die mit 0,23 Euro pro gefahrenen Kilometer. Ob diese Regelung aber noch angewandt wird, kann ich echt nicht sagen.

Ich sage auch, am besten über einen Fachanwalt für Vertragsrecht laufen lassen und wegen der Kostenbeteiligung auf keinen halbherzigen Vergleich einlassen. Bei der Mängelstatistik...? :D

Alternative in Sicht:

Gäbe allerdings noch eine Alternative. Die Schiedsstelle des Kraftfahrzeuggewerbes. Vorteil ist, dass das Autohaus an deren Entscheidung gebunden ist, Dir hingegen der Rechtsweg weiterhin offen steht. heißt auf deutsch, geht das ganze in deinem Interesse aus, ist gut, wenn nicht, kannst immernoch zum Anwalt gehen.

Musst nur die richtige Schiedsstelle für dein Bundesland raussuchen.

Hier Antrag ausfüllen...

Zitat:

Original geschrieben von jannes123

Du hast den Wagen GEKAUFT und keinen Leasingvertrag, korrekt :confused:

...in dem Fall kannst die Vorschläge mit der Nutzungsentschädigung zum jetzigen Zeitpunkt nämlich erstmal knicken.

Ein Rückgaberecht besteht grundsätzlich nicht (nur bei "Fernabsatzverträgen). Dein Händler bietet dir dann grad keine Rücknahme, sondern eine Inzahlungnahme an (und den Kurs könnte er dir anbieten wie er will).

Rückgabe bestünde, wenn die Ware (Auto) einen sog. Sachmangel hat... Den nachzuweisen könnte sich als schwierig erweisen, weil unterschiedliche Defekte über längere Zeiträume vorlagen. Der Händler hat primär das Recht auf Nachbesserung (glaub 3x ?), und das (soweit mir bekannt) gilt für einen Defekt gleicher Art (also nicht 1x hochdruckpumpe, 1x Injektoren, 1x Zündspulen = 3).   Anwalt ist hier der beste und einzig vernünftige Ansprechpartner. Viel Erfolg.

http://www.abc-recht.de/ratgeber/kauf/tipps/kaufvertrag_ruecktritt.php

Du hast den Sachverhalt nicht ganz richtig verstanden. Der Fehler war jedes mal der gleiche - zur Lösung dieses Problems wurden bereits Hochdruckpumpe, Injektoren und Zündspulen getauscht. Dies brachte aber keine Besserung. Der Händler hatte demnach schon deutlich mehr als 3 Versuche, den Sachmangel zu beheben. Nur weil der Händler verschiedene Sachen probiert, um den Fehler zu beseitigen, handelt es sich nicht um einen neuen Fehler!

Hier bin ich mir sehr sicher, dass eine Rückabwicklung des Kaufvertrags rechtlich drin ist.

am 21. September 2012 um 17:52

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Hier bin ich mir sehr sicher, dass eine Rückabwicklung des Kaufvertrags rechtlich drin ist.

Ohne Frage, so ist es... :D

Themenstarteram 21. September 2012 um 17:59

Zitat:

Original geschrieben von jannes123

Du hast den Wagen GEKAUFT und keinen Leasingvertrag, korrekt :confused:

...in dem Fall kannst die Vorschläge mit der Nutzungsentschädigung zum jetzigen Zeitpunkt nämlich erstmal knicken.

Ein Rückgaberecht besteht grundsätzlich nicht (nur bei "Fernabsatzverträgen). Dein Händler bietet dir dann grad keine Rücknahme, sondern eine Inzahlungnahme an (und den Kurs könnte er dir anbieten wie er will).

Rückgabe bestünde, wenn die Ware (Auto) einen sog. Sachmangel hat... Den nachzuweisen könnte sich als schwierig erweisen, weil unterschiedliche Defekte über längere Zeiträume vorlagen. Der Händler hat primär das Recht auf Nachbesserung (glaub 3x ?), und das (soweit mir bekannt) gilt für einen Defekt gleicher Art (also nicht 1x hochdruckpumpe, 1x Injektoren, 1x Zündspulen = 3).   Anwalt ist hier der beste und einzig vernünftige Ansprechpartner. Viel Erfolg.

http://www.abc-recht.de/ratgeber/kauf/tipps/kaufvertrag_ruecktritt.php

gude,

ich habe das auto mit 15000euro angezahlt und den rest finanziert...

das auto hat einen sachmangel!!! seit der zweiten woche ab kaufdatum!!! immer das gleiche problem!!!! ( er ruckelt ) der defekt ist also immer der gleiche. die injektoren usw wurden entweder auf verdacht oder aufgrund eines im fehlerspeicher abgelegten fehlers getauscht!

wie gesagt, bmw weiß selbst nicht was die ursache des "ruckelns" ist.

aber gerade dieser defekt ist das problem...

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Du hast den Sachverhalt nicht ganz richtig verstanden. Der Fehler war jedes mal der gleiche - zur Lösung dieses Problems wurden bereits Hochdruckpumpe, Injektoren und Zündspulen getauscht. Dies brachte aber keine Besserung.

 

Hier bin ich mir sehr sicher, dass eine Rückabwicklung des Kaufvertrags rechtlich drin ist.

Scheint wohl so :D    Verstand es so, als wenn immer unterschiedliche Sache kaputt waren.   ...wenn´s so ausschaut dass das Problem je ein und das selbe war, gebe ich dir voll recht! Dann wären min. 3 Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen.  -> Recht auf Rücktritt gegeben.

(naja, macht die Erklärung ja nicht grundsätzlich falsch; aber eben das Ergebnis bedingt durch ein identisch bleibendes Problem :cool: )

 

 

Hast du schon mal die Werkstatt gewechselt ?

Die üblichen verdächtigen Teile wurden ja alle schon getauscht,aber das Problem liegt wohl woanders

Bei der jährlichen Fahrleistung würde ich 330d fahren ;)

 

am 21. September 2012 um 19:33

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

Hast du schon mal die Werkstatt gewechselt ?

Genau dies wäre hier aber ein Problem, da das Recht auf Nachbesserung "bestand". Wenn auch eigentlich nicht in diesem Umfang. Eventuelle Reparaturversuche in einer anderen Werkstatt müsste der Verkäufer bei Erfolg zwar zahlen, bei Nichterfolg aber könnte er die Rücknahme verweigern. Muss man halt von Fall zu Fall abwägen...

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Laut gängiger Rechtssprechung sieht es wohl folgendermaßen aus:

(Brutto-Verkaufspreis x vom Käufer gefahrene Kilometer) durch (Kfz-Lebensdauer (km) – Tachostand bei Fahrzeugübergabe)

Im schlechtesten Fall nimmt der Händler eine Lebensdauer von 150.000km an.

Wäre also in deinem Fall: (30.000*35.000) durch (150.000-60.000) = 11.666€

Bei 200.000km Lebensdauer: 7500€ Nutzungsentschädigung. Kommt letztlich aber darauf an, welche Gesamtlebensdauer das Gericht ansetzt. Ich denke nicht, dass sich der Händler freiwillig auf 200.000km einlassen wird. Dürfte also einen Rechtsstreit geben.

Stimmt, genauso ist es!;)

Grundsätzlich muss man der Werkstatt 3x die Möglichkeit geben nachzubessern. Wenn sie den Fehler nicht finden oder beheben können, kann man wandeln. In den mir bekannten fällen läuft dies fast zu 100% über einen Anwalt, zumal die Werkstatt ja das verkaufte KFZ nicht mehr will.

Im weiteren Verlauf kommt es dann zu einer Verhandlung und die meist bei techn. Dingen überforderten Richter holen ein Sachverständigengutachten ein. Ist auch sinnvoll und erforderlich, zumal diese SV am besten einschätzen können, ob ein Rechtsanspruch besteht und mit welcher Lebensdauer des FZG zu rechnen ist. Letzteres ist bei der Berechnung-siehe oben-erforderlich.

Es wird dir keine andere Möglichkeit übrig bleiben als zum Anwalt zu gehen.:D

Davon abgesehen wäre ich schon viel viel viel...früher dort aufmaschiert.

Vielleicht kannst du ja auch mit deinem neuen Wissen bei der Werkstatt Druck ausüben und mit dem Anwalt drohen!? Vielleicht hat du ja auch eine RS Versicherung, womit sich ja alles erübrigt hätte.

recht haben und recht kriegen sind leider hier zu lande ( wahrscheinlich auch woanders) 2 Paar schuhe aber daumen drücken tue ich natürlich

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E90, E91, E92 & E93
  7. Wichtig! - Gebrauchtwagenrückgabe an Händler! - Wer kennt sich da aus ?