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Wichtig!!! KFZ verkauf angemeldet???

Themenstarteram 18. Februar 2005 um 7:01

Hallo!

Ich habe mal ein paar dringliche Fragen, ich hoffe

mir kann dies bezüglich jemand weiter helfen...

Ich habe gestern mein Auto verkauft an einen

Gebrauchtwagenhändler, das KFZ war noch angemeldet!

Wir haben im Kaufvertrag stehen daß er das KFZ innerhalb einer Woche abmeldet. Was passiert wenn er das nicht macht??

Bzw. das Auto in der zwischen Zeit weiter verkauft???

Und anschließend ein Unfall passiert oder innerhalb der woche wird absichtlich ein Unfall mit dem Auto

gebaut??? Hafte ich da???

Das nächste ist, das Auto ist garnicht auf mich zugelassen, ich stehe weder im Brief noch in der Papieren??Ist da der Kaufvertrag mit meiner Unterschrift überhaupt gültig???

Wenn nicht was kann mir da passieren???

Ich hoffe auf viele zuschriften.Danke im vorraus!!

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12 Antworten

Schicke eine Kopie des Kaufvertrages zusamen mit der Mitteilung der Übergabe unverzüglich an das Strassenverkahrsamt und die Versicherung.

Themenstarteram 18. Februar 2005 um 7:44

Ja mach ich.

Aber ist denn der Vertrag überhaupt gültig wenn ich nicht der Besitzer des KFZ bin??? Das hab ich mir im nachhinein überlegt, kann ja eigentlich nicht was verkaufen, was mir garnicht gehört....

am 18. Februar 2005 um 7:55

Zitat:

Original geschrieben von Gummiohr

Ja mach ich.

Aber ist denn der Vertrag überhaupt gültig wenn ich nicht der Besitzer des KFZ bin??? Das hab ich mir im nachhinein überlegt, kann ja eigentlich nicht was verkaufen, was mir garnicht gehört....

Wer den Brief hat darf das, aber wessen Auto ist denn das, dass du das so einfach verkaufst ? Weiß der eigentliche Eigentümer auch davon ? :D

Im schlimmsten Fall musst du nachweisen, dass du legal an den Brief gekommen bist.

Ansonsten wie von Madcruiser geschrieben die Mitteilungen verschicken.

Christo

Themenstarteram 18. Februar 2005 um 9:53

Ich bin das auto gefahren, die Versicherung läuft als Zweitwagen über meine Mutter.Die weiß darüber schon bescheid aber Sie hat auch keine Vollmacht geschrieben....

ich steh ja nicht im Brief drin.

Ist das da jetzt eigentlich rechtskräftig???

Was kann er machen wenn er den Brief hat???

Muß er das KFZ auch innerhalb einer Woche abmelden (steht so im Kaufvertrag)??

Wenn Deine Mutter den Verkauf genehmigt, so ist das rechtens.

Lass Deine Mutter einfach auf den Kopien unterschreiben.

Man muss nicht im Kfz-Brief stehen um Eigentümer eines Fahrzeuges zu sein. Es ist schließlich keiner verpflichtet sein Fahrzeug nach dem Kauf auch anzumelden. Bei nicht erfolgter Anmeldung steht man auch nicht im Kfz-Brief. Man kann das Fahrzeug genauso gut auf ein Privatgrundstück stellen und ist trotzdem Eigentümer. Händler könnten sonst nie Eigentümer eines Fahrzeuges werden.

Wer den Kfz-Brief hat ist Eigentümer des Fahrzeuges. Deshalb ist dieser auch so wertvoll. ;)

Zitat:

Der Kfz-Brief als Legitimationspapier im Sinne des § 952 BGB

Der Kfz-Brief ist nur ein Hilfspapier.

Die Rechtsprechung hat allerdings das sachenrechtliche Schicksal von Fahrzeug und Papier als derart miteinander verbunden gesehen, dass § 952 BGB entsprechend anwendbar ist (Palandt – Bassenge § 952 Rn 7).

Hier gilt der Grundsatz: „Das Recht am Papier folgt dem Recht aus dem Papier.“

Das bedeutet, dass derjenige, der tatsächlich Eigentümer des Kfz ist, ein Recht am Kfz-Brief hat. Der Erwerber hat ein Recht auf Übergabe des Kfz-Briefes und Eintragung seiner Person im Brief. Er hat daher den Anspruch auf Herausgabe des Fahrzeugbriefs gemäß § 985 BGB gegen den Besitzer des Briefes. Derjenige, der im Kfz-Brief steht, hat jedoch kein Eigentumsrecht am Kfz.

Es ist daher zu unterscheiden zwischen:

1. dem Eigentumsrecht an der Sache (Kfz) und

2. dem Recht auf Aushändigung des Briefes und Eintragung.

Nur derjenige, der das Recht aus (1) hat, hat auch das Recht aus (2). Das Recht aus (1) bestimmt sich allein nach den §§ 929, 932 BGB und nicht nach dem Recht aus (2).

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Themenstarteram 18. Februar 2005 um 12:14

Aha danke!

Aber auch wenn er den KFZ Brief besitzt und meine Mutter hat keine Einwilligung zum Verkauf gegeben, ist er trotzdem der rechtmäßige Besitzer auch wenn nur ich als "Fahrer" des Kfz den Kaufvertrag unterschieben habe???

Ich hab nur angst dass das Fahrzeug durch meine Leichtsinnigkeit (wie im nachhinein feststellen musste) vorsätzlich in einen Unfall verwickelt wird, weil es eben noch angemeldet ist...

Was mach ich wenn der Käufer (ein Gebrauchtwagenhändler) das KFZ angemeldet weiter verkauft und es nicht abmeldet???Kann es ja auch nicht mehr abmelden da er den Brief hat!!!

Beib ganz ruhig - mit Zeitpunkt des Verkaufes bist du aus der Haftung insofern raus, dass du dir keine Sorgen mehr machen musst. Wenn du das deiner Versicherung unverzüglich mitteilst, wird bei nem evtl. Schaden dein Vertrag (bzw. der deiner Mutter) auch nicht mehr belastet.

Und wenn du nen vernünftigen Händler gefunden hast, macht der das auch wie vereinbart :)

Keine Panik

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Beib ganz ruhig - mit Zeitpunkt des Verkaufes bist du aus der Haftung insofern raus, dass du dir keine Sorgen mehr machen musst. Wenn du das deiner Versicherung unverzüglich mitteilst, wird bei nem evtl. Schaden dein Vertrag (bzw. der deiner Mutter) auch nicht mehr belastet.

Und wenn du nen vernünftigen Händler gefunden hast, macht der das auch wie vereinbart :)

Keine Panik

Grüße

Schreddi

Diese Aussage halte ich für sehr bedenklich abgesehen vom Ärger im Schadenfall. Denn der Versicherer der Mutter muß im Schadenfall zahlen. Der entstandene Schaden (wegen Rückstufung ect.) muß dann deine Mutter selbst beim Fahrer einfordern (wie soll es denn auch anders funktionieren?). Ich Rate Immer selbst ab-bzw.ummelden oder ich laß mich auf alle evtl. Schwierigkeiten ein.

Gruß

Hubertus

Negativ - Wagniswegfall ist ab Zeitpunkt des Verkaufes da- zumindest bei meiner Versicherung.

Sicher kann es Ärger geben (das müsste aber auch jeder selber wissen wenn er ein Auto verkauft) - aber wenn ich der Versicherung und der Zulasung evtl. auch den Kaufvertrag unverzüglich zustelle (Fax), wird zwar im Fall der Fälle die Versicherung der Mutter in Anspruch genommen, aber nicht ihr Vertrag.

So what?

Grüße

Schreddi

PS: Dennoch würd ich auch selber abmelden, davon mal ganz abgesehen.

Aber im vorliegenden Fall war ja das Kind quasi schon im Grunde des Brunnens, daher wollte ich die Panik nehmen ;)

Schaun wir mal, ich würde jedenfalls meinen Kopf nicht dafür hinhalten.

Gruß

Hubertus

PS Nichts ohne meinen Anwalt lol (finde den Smily nicht)

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