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WICHTIG - Was muss ich beim Fahrzeugverkauf beachten ?

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 23. Mai 2004 um 15:57

Hallo,

ich hab heut mein altes Auto verkauft für 4.000,-€ und wollte euch jetzt fragen was ich im Vertrag alles beachten muss ?

Ich hab den Mustervertrag von ADAC genommen und dort alles ausgefüllt, aber muss ich irgendwo noch die Klausel einbringen dass ich keine Garantie gebe, oder ist das Automatisch?

Bzw. muss man als Privatverkäufer eine 1.-jährige Garantie geben wenn man dies nicht ausdrücklich untersagt ??

Und wie sieht es mit dem abmelden aus?

Ich fahre das Auto morgen zu denen vors Haus.

Kann ich meine Nummerschilder dann mitnehmen und bei uns daheim abmelden ?

Wenn ja, braucht der Käufer nacher die Abmeldebestätigung ?

Und braucht der Käufer den Fahrzeugschein, bzw. brauche ich den Fahrzeugschein zum abmelden ?

Oder muss ich sogar den Fahrzeugbrief zum abmelden mitnehmen ??

Ich würd nämlich gern meine Nummernschilder als Andenken behalten

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21 Antworten

privatverkäufe sind grundsätzlich ohne garantie, aber man sollte dieses in einer zusatzklausel vielleicht erwähnen um den käufer darauf hinzuweisen. schau doch mal bei ebay, da sind diese klauseln standard. vielleicht solltest du auch dazuschreiben 'gekauft wie gesehen und probegefahren' oder so ähnlich!

mfg. sven

Themenstarteram 23. Mai 2004 um 17:00

ok vielen Dank,

und wie ist das mit dem Abmelden ?

mfg

normalerweise benötigt man den fahrzeugschein (wird einbehalten und vernichtet) und den brief , da dort die 'stillegung' vermerkt wird. die kennzeichen kannst du normalerweise behalten.

mfg. sven

am 23. Mai 2004 um 17:10

Mit dem Abmelden ist das so:

Der Käufer braucht zum Ummelden des Autos die Schilder (werden von der Zulassungsstelle entstempelt und entsorgt) sowie Brief und Fahrzeugschein (wird von der ZS eingezogen).

Du vermerkst im Kaufvertrag eine Klausel in der Art "Der Käufer verpflichtet sich, den Wagen bis spätestens xx.05.2004 (2 Werktage sollten hier genügen) auf sich umzumelden".

Heißt also:

Schilder am Auto dran lassen, Brief und Fzg-Schein übergeben. Fertig. :)

Deiner Versicherung kannst du morgen gleich vorab eine Kopie des Kaufvertrages mit Hinweis auf die Veräußerung des Wagens zufaxen, dann wissen die auch Bescheid. Die Bescheinigung über die Ummeldung bekommen sie dann automatisch von der ZS.

Themenstarteram 23. Mai 2004 um 17:21

Dann werd ich denen das Auto morgen bringen und die sollen es dann abmelden oder ummelden und mir halt die Nummerschilder zuschicken, da ich diese an mein neues Auto übernehmen möchte.

Da die eh in einem anderen Bezirk wohnen brauchen sie eh neue Schilder.

danke euch !

am 23. Mai 2004 um 17:25

Zitat:

Original geschrieben von Rgd-VR-6

Dann werd ich denen das Auto morgen bringen und die sollen es dann abmelden oder ummelden und mir halt die Nummerschilder zuschicken, da ich diese an mein neues Auto übernehmen möchte.

Da die eh in einem anderen Bezirk wohnen brauchen sie eh neue Schilder.

Richtig, das ist kein Problem. Die ZS entstempelt die Kennzeichen, Mitnehmen ist danach möglich - du hast sie ja bezahlt. ;)

Du bekommst dann von denen deine alten Schilder und hast sonst keine Arbeit.

Noch ein Tipp: Nicht vergessen, die Übergabezeit auf dem Kaufvertrag zu vermerken! Wenn die danach mit dem Auto nen Schaden anrichten, verlierst du deine Prozente nicht.

am 23. Mai 2004 um 18:03

Zitat:

Original geschrieben von fluxwildly76

privatverkäufe sind grundsätzlich ohne garantie, aber man sollte dieses in einer zusatzklausel vielleicht erwähnen um den käufer darauf hinzuweisen. schau doch mal bei ebay, da sind diese klauseln standard. vielleicht solltest du auch dazuschreiben 'gekauft wie gesehen und probegefahren' oder so ähnlich!

mfg. sven

Sorry, aber das ist mal grober Unfug. Auch als Privatmann haftet man bis zu 2 Jahren für Sachmängel, wenn man es nicht vertraglich auf ein Jahr verkürzt oder ganz ausschließt. Auch die von Dir genannten Klauseln ("gekauft wie gesehen" etc.)schützen nicht wirksam vor einer evtl. späteren Haftung. Einzige Hilfe: Ein expliziter Ausschluss der Gewährleistung ("Das Fahrzeug wird unter Ausschluß jeder Gewährleistung verkauft").

In den ADAC-Verträgen für Verkäufe von privat an privat ist ein Gewährleistungsausschluss vorgedruckt; insofern ist man da auf der sicheren Seite. Wichtig zu beachten ist dann aber noch:

1.) Im eigenen Interesse alle Mängel, von denen man weiß, nennen und auch schriftlich fixieren - damit ist man vor einer eventuellen Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sicher (abgesehen davon, dass es einfach fair ist, auf sowas hinzuweisen).

2.) Herausgabe des Fahrzeugs und der Papiere nur Zug um Zug gegen Barzahlung des vollen Kaufpreises.

Stop, schreib auf gar keinen Fall so etwas hinein wie, "gekauft wie gesehen " oder ähnliches, das kann dich teuer zu stehen kommen.

Bei solchen Klauseln verlierst du jeden Anspruch und bist dadurch VOLL-haftbar gegenüber jeden Schaden am Auto.

Auch als Privatman MUSST du eine Garantie auf den Zustand des Autos geben, logischerweise, nicht auf irgendwelche Folgeschäden, aber für Schaden die z.B. schon bestehen, aber du nix weist, MUSST du auf kommen, wenn der neue Käufer es verlangt.

Selbst wenn er den Schaden erst in 6 Monaten oder später findet, falls es ein Schaden ist der nicht im Vertrag steht ( z.B. Kotflügel kaputt, Kupplung fast am Ende ) kann der Käufer auf Kostenbeteiligung von dir bestehen.

Falls du jetzt aber solche Klauseln reinschreibst wie, "Bestelfahrzeug" "Gekauft wie gesehen" oder ohne jegliche Garantieansprüche"

dann stellst du dir selbst ein sehr großes Bein.

Dann hat der Käufer das Recht dir den Wagen wieder vor die Tür zu stellen und den VOLLEN Kaufpreis zurück zu verlangen, sogar wenn er damit schon 1 Jahr oder noch vieeeel länger gefahren ist.

Und du kannst nichtmal eine Wertminderung verlangen, weil der Wagen älter geworden ist oder deutlich mehr Km hat als beim Verkauf.

Mach auf gar keinen Fall so einen Scheiß.

Schreibe in den Vertrag die Mängel die da sind und fertig, nicht anderes.

Das Problem ist, sobald du solche Klauseln benutzt wird der Vertrag ungültig und somit hast du die Arschkarte s.o.

Und du kannst den Wagen nicht verkaufen ohne diese Pflichten zu übernehmen, das ist eindeutig geregelt und abgesegnet, schon seit 2-3 Jahren ist es so in den neuen Gesetzen.

Definitiv es ist nicht mehr möglich!!!

Wenn du solche Klauseln rein setzt bist du selbst schuld, da du immer zur Verantwortung gezogen werden kannst, wirklich immer.

Lass es

am 23. Mai 2004 um 19:35

So wie LordDeimos oben das Übergabeprozedere beschreibt ist es schon goldrichtig - wenn der Andere sich an die Spielregeln hält und ein lieber Mensch ist :-).

Das Wichtigste wär für mich noch vor den ganzen Formalitäten DAS GELD. Wenn Du Auto + Schlüssel + Brief + Zulassung übergibst, hat der Käufer alles und Du nichts. Darüber mußt Du Dir im Klaren sein. Wenn dann der Scheck platzt oder das Geld gefälscht ist, bist Du ALLES los. Hast nur noch einen Kaufvertrag mit einer Person die wahrscheinlich gar nicht existiert oder/und schon lange über die Grenze ist.

Wenn Du es also wie von LordDeimos beschrieben machst, dann nimm nur BARES. Und das am besten zusammen mit dem Käufer in der nächsten Sparkasse wo Du es gleich auf Dein Konto einzahlst und nebenbei auch noch auf Echtheit prüfen läßt.

Ich war selbst 7 Jahre Autoverkäufer, glaub mir, die Menschheit ist zum größten Teil gut aber ein Restrisiko besteht immer.

Gruß - sniper09

Themenstarteram 23. Mai 2004 um 19:36

Ähm, jetzt versteh ich nur eins nicht.

Ich bin Privatmann, ich habe 0 Ahnung von Autos, ich weiß nur wie man damit fährt (stellen wir das mal so in den Raum)

Also weiß ich auch nicht, was an dem Auto defekt ist, da es ja fährt.

So, wie will mich der dann haftbar machen, wenn nach 3 monaten auf einmal das Getriebe kaputt geht ?

Was wenn er mit dem Auto heizt ohne Ende und dadurch was kaputt geht?

Bei mir lief das Auto noch super, und ich denke das ich es noch locker hätte paar Jahre fahren können.

Soweit mir bekannt sind keine mängel am Auto.

Desweiteren steht auf Seite 1 des Kaufvertrags:

WICHTIG!

Seit 01.01.2002 gelten neue gesetzliche Vorschriften zur Sachmängelhaftung:

Dieser Vertrag gilt daher nur für den privaten Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen. Wenn ein Unternehmer ein gebrauchts KFZ an einen Verbraucher verkauft ist der in diesem Vertrag enthaltene "Ausschluss der Sachmängelhaftung" unwirksam.

{--- daraus schließe ich das ich als Privatverkäufer automatisch mit dem Vertrag den ausschluss der Sachmängelhaftung bekannt gebe, und er 2 Wochen danach nicht mit irgendwelchen defekten kommen kann.

Sehe ich das richtig ??

 

@ sniper09:

danke für den Tip, aber das Käufer ist ein 18 jähriger der mit seiner Mutter heute das Auto angeschaut hat.

Und so vom kennenlernen her muss ich sagen dass die ok sind.

Also da mach ich mir eigentlich keine Sorgen.

Klar geb ich den Brief erst raus, wenn ich das Geld hab.

Den Wohnort, Anschrift, Name, Ausweisnummer hab ich auch alles.

Also von daher hab ich keine bedenken dass die was krummes drehn wollen. Trotzdem vielen dank.

am 23. Mai 2004 um 20:02

Ja, die bösen Buben schicken immer Mütter mit Kindern vor, das wirkt glaubwürdiger :-) Nee, Gag.

Das mit der Haftung sehe ich eigentlich genauso. Von einem Privatmann kann doch keine Gewährleistung wie von einem Fachhändler übernommen werden. Was anderes wäre es wenn Du ihn täuschst, also z.B. wissentlich einen Getriebeschaden unterjubelst.

@Nuffolino: Wenn Du schreibst "...grober Unfug, auch ein Privatmann haftet..." solltest Du vielleicht auch die Quelle nennen (welches Gesetz, welcher Paragraf). Ich weiß es zwar nicht besser, aber Deine Aussage kommt mir irgendwie unglaubwürdig vor. Sorry.

Gruß - sniper09

am 23. Mai 2004 um 20:29

Zitat:

privatverkäufe sind grundsätzlich ohne garantie, aber man sollte dieses in einer zusatzklausel vielleicht erwähnen um den käufer darauf hinzuweisen. schau doch mal bei ebay, da sind diese klauseln standard

Jaja, ebay. Da schlage ich als Diplomkaufmann manchmal schon die Hände über dem Kopf zusammen. Aber seis drum- man brauch hier kein Studium, um in der Gesetzeslage einigermaßen durchzublicken. Folgenden LINK kann ich dir nur empfehlen- einfach nachlesen und die Formulierung übernehmen, oder ergänzen.

Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass ein Vertrags-Vordruck des ADAC nicht eben solche Dinge bereits berücksichtigt hätte, aber naja...

PS: Die Aussage, dass Privatverkäufe grundsätzlich ohne Garantie seien ist übrigens falsch. Als Faustregel für juristische Fragen kann man sich merken, dass es (fast) immer nur eine Formulierungsfrage ist, welche die Rechtsgültigkeit in ihrer gewünschten Form herbeiführt- das Internet erspart einem hier so manche langweilige Recht-Vorlesung ;)

Grüße

probigmac

Aber wenn er den richtigen Kaufvertrag vom ADAC ausgedruckt hat, dann steht oben kleingedruckt drüber, daß es sich um einen Privatverkauf handelt und die Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist.... irgendwo ist das vermerkt, da bin ich ziemlich sicher!

MfG Timo

Themenstarteram 23. Mai 2004 um 20:44

Hallo Timo245,

5 Posts weiter oben hab ich den Auszug aus dem ADAC Kaufvertrag gepostet.

Da steht dsa mit der Sachmängelhaftung.

Danke überigens für den Link.

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