Wichtige Rechtsfrage (am besten wäre es, wenn wir nen Rechtsanwalt unter uns haben)
Hallo,
und zwar hatte ich ja mal geschrieben, dass ich mit 2 abgefahrenen Reifen angehalten wurde (das ist jetzt 5 Wochen her). So vorgestern kam der Bußgeldbescheid, dass ich als Fahrer 100,60€ bezahlen muss. Ok das ginge ja noch gerade so. Aber heute der hammer, meine Mutter als Halterin soll auch noch 140€ bezahlen, weil sie es "zugelassen" hat, dass ich fahre. Ist das so normal, das beide zahlen (Fahrer und Halter)? Auf keinem der schreiben steht, entgegen der Meinungen hier im Forum, was von Punkten.
Wäre echt dankbar, wenn ihr mir dazu was genaues sagen könntet.
Gruß
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33 Antworten
Ja, ist normal und wurde glaube auch schon so geschrieben....der Halter ist auch für die Verkehrssicherheit des Autos zuständig (Fahrschulfrage )
Im übrigen darf MT keine Rechtsauskunft geben
--> ***CLOSED***
Warum darf MT keine Rechtsauskunft geben? Die Angaben hier sind ja ohnehin ohne Gewähr wie in anderen Foren auch.
Ich zitiere mal:
Zitat:
Die z. Zt. geltende Gesetzeslage gestattet in Deutschland nur Personen, mit der Befähigung zum Richteramt die Rechtsberatung oder Rechtsbesorgung fremder Rechtsangelegenheiten.
Rechtsberatung und die Besorgung rechtlicher Angelegenheiten Dritter ist in Deutschland dem Rechtsanwalt vorbehalten.
Das anwaltliche Berufsrecht erlaubt es Rechtsanwälten jedoch nicht eine solche Rechtsberatung kostenlos durchzuführen.
Quelle: http://www.e-juristen.de/kostenlose-Rechtsberatung.htm
Ihr sollt mich ja nicht beraten wie ein Rechtsanwalt, sodern z.B. aus eigener Erfahrung berichten, ob das bei euch auch so war. Oder vielleicht haben die euch das auch geschrieben, aber es muss eigentlich nur einer zahlen (die können ja auch bescheißen oder Fehler machen).
Ich hatte sowas noch nie,da ich
1. Mein Auto alleine Unterhalte
2. ich immer neue Reifen kaufe,wenn die bei 3mm angekommen sind
gruß
Hallo !
Also wenn ich mich recht erinnere, ist erst mal der Halter für
sein Fahrzeug verantwortlich. Allerdings muß der Fahrer ebenfalls
vor der Fahrt das Fahrzeug auf augenscheinliche Mängel
untersuchen. (z.B. Licht/Blinker/Reifen usw.)
Genau aus diesem Grund wird in diesem Falle wohl von beiden
abkassiert...
So, oder so ählich wurde es in der Fahrschule mal erklärt, ist
aber lange her
@Marsupilami72
Ich bezweifle das sich das so auf Internetforen übernehmen lässt, denn sonst dürfte z.B. dieses Forum doch garnicht existieren
Naja, ich würd sowieso nie auf die Idee kommen mich im E36 Forum rechtlich beraten zu lassen
Zitat:
Original geschrieben von Beatnikk
Naja, ich würd sowieso nie auf die Idee kommen mich im E36 Forum rechtlich beraten zu lassen
Dito,dafür hab ich meine Anwälte!
Re: Wichtige Rechtsfrage (am besten wäre es, wenn wir nen Rechtsanwalt unter uns haben)
Zitat:
Original geschrieben von Tuner4
Aber heute der hammer, meine Mutter als Halterin soll auch noch 140€ bezahlen, weil sie es "zugelassen" hat, dass ich fahre. Ist das so normal, das beide zahlen (Fahrer und Halter)?
Ja, das ist normal. Der Halter kann seine Verantwortung für das Fahrzeug nicht komplett auf den Fahrer übertragen.
Zitat:
Original geschrieben von Limo320
Dito,dafür hab ich meine Anwälte!
wie viele hast du denn bitte?!
zuständig laut stvzo sind immer fahrer und halter! da brauch man keine rehctsberatung für. bau ich scheiße wie abgelaufene reifen unter 3mm bekomme ich sowie der halter meines kfz die strafe!
Nur wenn z.B. Fahrer gleich Halter ist, dann zahlt man doch auch nur einmal?
p.s. Meine Mutter ist nur Halterin, ich zahle auch alles selber.
Deine Mutter ist Halterin also bezahlt sie auch = Halterverantwortlichkeit!
Du bist damit gefahren, d.h. Du hättest Dich vor Antritt der Fahrt davon überzeugen müssen, dass an dem Fahrzeug auch alles i.O. ist! Die Profiltiefe gehört zu dieser Überprüfung dazu. Somit kann man Dir auch einen Vorwurf machen...
Bei einem Betrag von 100 Euro denke ich schon, dass es da Punkte gibt.....
Gruß Tobi
Bei diesem Betrag gibt es definitiv Punkte, für Halter UND Fahrzeugführer.
Ab einem Betrag von 40 Euro gibt´s bereits den ersten Punkt
Zitat:
Original geschrieben von Autopfand Coeln
Bei diesem Betrag gibt es definitiv Punkte, für Halter UND Fahrzeugführer.
Ab einem Betrag von 40 Euro gibt´s bereits den ersten Punkt
ja weil man da den Tatbereich der Ordnungswidrigkeit verlässt. War zum DM und meinen Polizeizeiten mal ab 75 DM!