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  7. Wichtige Rechtsfrage (am besten wäre es, wenn wir nen Rechtsanwalt unter uns haben)

Wichtige Rechtsfrage (am besten wäre es, wenn wir nen Rechtsanwalt unter uns haben)

Hallo,

und zwar hatte ich ja mal geschrieben, dass ich mit 2 abgefahrenen Reifen angehalten wurde (das ist jetzt 5 Wochen her). So vorgestern kam der Bußgeldbescheid, dass ich als Fahrer 100,60€ bezahlen muss. Ok das ginge ja noch gerade so. Aber heute der hammer, meine Mutter als Halterin soll auch noch 140€ bezahlen, weil sie es "zugelassen" hat, dass ich fahre. Ist das so normal, das beide zahlen (Fahrer und Halter)? Auf keinem der schreiben steht, entgegen der Meinungen hier im Forum, was von Punkten.

Wäre echt dankbar, wenn ihr mir dazu was genaues sagen könntet.

Gruß

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33 Antworten

Ja, ist normal und wurde glaube auch schon so geschrieben....der Halter ist auch für die Verkehrssicherheit des Autos zuständig (Fahrschulfrage ;) )

Im übrigen darf MT keine Rechtsauskunft geben

--> ***CLOSED***

:D

Warum darf MT keine Rechtsauskunft geben? Die Angaben hier sind ja ohnehin ohne Gewähr wie in anderen Foren auch.

Ich zitiere mal:

Zitat:

Die z. Zt. geltende Gesetzeslage gestattet in Deutschland nur Personen, mit der Befähigung zum Richteramt die Rechtsberatung oder Rechtsbesorgung fremder Rechtsangelegenheiten.

Rechtsberatung und die Besorgung rechtlicher Angelegenheiten Dritter ist in Deutschland dem Rechtsanwalt vorbehalten.

Das anwaltliche Berufsrecht erlaubt es Rechtsanwälten jedoch nicht eine solche Rechtsberatung kostenlos durchzuführen.

Quelle: http://www.e-juristen.de/kostenlose-Rechtsberatung.htm

Ihr sollt mich ja nicht beraten wie ein Rechtsanwalt, sodern z.B. aus eigener Erfahrung berichten, ob das bei euch auch so war. Oder vielleicht haben die euch das auch geschrieben, aber es muss eigentlich nur einer zahlen (die können ja auch bescheißen oder Fehler machen).

Ich hatte sowas noch nie,da ich

1. Mein Auto alleine Unterhalte:D

2. ich immer neue Reifen kaufe,wenn die bei 3mm angekommen sind;)

gruß

Hallo !

Also wenn ich mich recht erinnere, ist erst mal der Halter für

sein Fahrzeug verantwortlich. Allerdings muß der Fahrer ebenfalls

vor der Fahrt das Fahrzeug auf augenscheinliche Mängel

untersuchen. (z.B. Licht/Blinker/Reifen usw.)

Genau aus diesem Grund wird in diesem Falle wohl von beiden

abkassiert...

So, oder so ählich wurde es in der Fahrschule mal erklärt, ist

aber lange her :D

@Marsupilami72

 

Ich bezweifle das sich das so auf Internetforen übernehmen lässt, denn sonst dürfte z.B. dieses Forum doch garnicht existieren;)

Naja, ich würd sowieso nie auf die Idee kommen mich im E36 Forum rechtlich beraten zu lassen:p

Zitat:

Original geschrieben von Beatnikk

Naja, ich würd sowieso nie auf die Idee kommen mich im E36 Forum rechtlich beraten zu lassen:p

Dito,dafür hab ich meine Anwälte!

Re: Wichtige Rechtsfrage (am besten wäre es, wenn wir nen Rechtsanwalt unter uns haben)

 

Zitat:

Original geschrieben von Tuner4

Aber heute der hammer, meine Mutter als Halterin soll auch noch 140€ bezahlen, weil sie es "zugelassen" hat, dass ich fahre. Ist das so normal, das beide zahlen (Fahrer und Halter)?

Ja, das ist normal. Der Halter kann seine Verantwortung für das Fahrzeug nicht komplett auf den Fahrer übertragen.

am 16. November 2006 um 19:37

Zitat:

Original geschrieben von Limo320

Dito,dafür hab ich meine Anwälte!

wie viele hast du denn bitte?! :eek:

 

zuständig laut stvzo sind immer fahrer und halter! da brauch man keine rehctsberatung für. bau ich scheiße wie abgelaufene reifen unter 3mm bekomme ich sowie der halter meines kfz die strafe!

Nur wenn z.B. Fahrer gleich Halter ist, dann zahlt man doch auch nur einmal?

p.s. Meine Mutter ist nur Halterin, ich zahle auch alles selber.

am 16. November 2006 um 22:17

Deine Mutter ist Halterin also bezahlt sie auch = Halterverantwortlichkeit!

Du bist damit gefahren, d.h. Du hättest Dich vor Antritt der Fahrt davon überzeugen müssen, dass an dem Fahrzeug auch alles i.O. ist! Die Profiltiefe gehört zu dieser Überprüfung dazu. Somit kann man Dir auch einen Vorwurf machen...

Bei einem Betrag von 100 Euro denke ich schon, dass es da Punkte gibt.....

 

Gruß Tobi

am 17. November 2006 um 6:28

Bei diesem Betrag gibt es definitiv Punkte, für Halter UND Fahrzeugführer.

Ab einem Betrag von 40 Euro gibt´s bereits den ersten Punkt;)

am 17. November 2006 um 6:53

Zitat:

Original geschrieben von Autopfand Coeln

Bei diesem Betrag gibt es definitiv Punkte, für Halter UND Fahrzeugführer.

Ab einem Betrag von 40 Euro gibt´s bereits den ersten Punkt;)

ja weil man da den Tatbereich der Ordnungswidrigkeit verlässt. War zum DM und meinen Polizeizeiten mal ab 75 DM!

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