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wichtige TÜV-Fragen

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 25. März 2005 um 21:54

Wie wichtig ist der Rückfahrscheinwerfer für den TÜV? Wenn der nicht geht, wird das als geringe Mängel verzeichnet, oder gibts dann keinen TÜV?

Dann habe ich noch nen Problem, wie ich zum TÜV hinkomme. Der Wagen ist abgemeldet. Muss ich mir da extra nen Hänger organisieren, oder gibt es da irgendeine andere Möglichkeit?

Was soll man denn tun, wenn man keinen Hänger hat und da gerne hinmöchte? Abschleppdienst anrufen???

Wie kann ich ohne Bremsenprüfstand feststellen, ob meine Bremsen gleichmäßig bremsen? Die Karre blockiert zwar, aber ich weiß nicht, ob sie den Bremsenprüfstand beim TÜV schafft. Btw, wieviel Bodenfreiheit braucht man eigentlich um in den Prüfstand reinzukommen?

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36 Antworten

Reparieren wäre da wohl das kleinste Problem.

 

Im Normalfall rote Nummer oder Kurzzeitkennzeichen.

 

Hochbocken das beide Räder frei sind und dann Handbremse soweit anziehen das die Räder nicht blockieren sondern schwer zu drehen sind.

Dann kannst du nach Gefühl probieren ob beide gleich schwer gehen.

am 25. März 2005 um 22:03

Nabend !

Das mit der Bodenfreiheit hängt von dem Prüfstand ab ... Und denk dran an der tiefsten Stelle des Autos musst du mindestens 10cm Bodenfreiheit haben .... Wo iss denn das Problem mit deinem Rückfahrscheinwerfer ? Das kann doch kein grosses Prob sein .... Das kannst doch ebend fertig machen ...

Gruss

Themenstarteram 25. März 2005 um 22:08

Das Problem mit dem Rückfahrscheinwerfer hab ich noch nicht gefunden. Glühbirne ist es nicht ;)

Ich hab auch leider keine Zeit mehr groß danach zu sehen.

Ich will jetzt kein langes Thema anfangen, aber die 10cm Bodenfreiheit müssen NICHT gegeben sein. Es gibt einen Richtwert, wo EMPFOHLEN wird, wenigstens 7 cm zu beweglichen und 8 cm zu festen Teilen zu haben, jedoch kein Gesetz darüber. Damit kommen wir aber in einen Bereich, der nicht mehr zum Thema gehört.

Mit der Sache Handbremse anziehen und gucken, ob sie gleichmäßig packt mag wohl gehen, hab ich morgen früh auch noch vor. Aber wie soll ich dann die "normale" Bremse prüfen?

Woher kann ich denn ne rote Nummer bekommen, vom TÜV (KÜS) direkt?

am 25. März 2005 um 22:14

Zum Thema: Wenn du kein Gewerbe o.ä. angemeldet hast wirst du keien roten Nummern kriegen ... Da bleibt dir nur noch die möglichkeit Kurzzeitkennzeichen, die gibts bei der Zulassungsstelle wenn du ne Versicherungsdoppelkarte hast ....

OT: Ich hab letztens noch mit unserem TÜV Onkel die gleiche Diskussion gehabt und ich war der gleichen Meinung wie du und musste mich eines besseren belehren lassen ...

 

Gruss

Themenstarteram 25. März 2005 um 22:16

So wie ich das weiß, kann man nen Auto ohne TÜV doch generell nicht anmelden, oder?

Ich weiß nicht, wie das mit Kurzzeitkennzeichen ist, aber ansonsten geht das nicht.,

am 25. März 2005 um 22:16

er kann sich auch ne doppelkarte holen und dann mit den entstempelten kennzeichen zum anmelden und zum tüv fahren

am 25. März 2005 um 22:19

ach ja wichtig das datum auf der karte muss natürlich stimmen sonst kommen die grünen und das wird seeeeehr teuer :D

am 25. März 2005 um 22:19

Kurzzeitkennzeichen geht auf jeden Fall ohne TÜV.. Hab so schon mehrere Autos geholt .. Ob man nur mit ner Versicherungsdoppelkarte zum TÜV darf weiss ich grad auch nicht so genau ... Zur Zulassungsstelle darf man so auf jeden Fall ...

am 25. März 2005 um 22:22

ja du darfst mit entstempelten zum tüv und zulassen keine umwege nur an dem datum wo die doppelkarte ausgestellt wurde ....is ja das gleiche wie beim abmelden

am 25. März 2005 um 22:49

Mach einfach die Nummernschilder von irgend nem anderen Auto dran für den kurzen Weg zum TÜV.

Hat nen Kumpel neulich auch gemacht, und die Wahrscheinlichkeit das du angehalten wirst ist nahezu 0

Und dann einfach die Nummern am TÜV hof abmachen!

am 25. März 2005 um 22:53

warum? der oben beschriebene weg ist erstens einfach und legal , weisst du eigentlich was dich erwartet wenn du bei sowas gecasht wirst?

manche müssen einfach mal auf die fresse fallen in ihrem leben ;)

am 25. März 2005 um 23:17

ich glaube auch ich stell mir das grade vor andere nummern dran gemacht um die ecke fahren und zack ausversehen nem nigelnageleuen mercedes cl hinten rauf ....

der mercedes fahrer hat natürlich n guten anwalt und arzt !

dann haste deine 100.000 euro schaden und darfst dem mercedes fahrer noch rente zahlen etc .

WENN sowas passiert dann sind sogar deine nachkommen am arsch ,ist zwar alles n bissel überspitzt aber keines wegs unrealistisch . ach ja ich vergas noch strfae punkte pappe weg kommt ja auch noch :D das würde aber noch das gerignste übel sein:D

Hinzu kommt, dass sein Rückfahrlicht net funzt(meins übrigens zur Zeit auch net-Stecker ist kaputt), weswegen sie dich auch mal gern anhalten würden und bei Gelegenheit auch mal deine Papiere sehen wollen-kommt bestimmt nicht so gut wenn diese dann nicht stimmen! Ich würde mit sonem Scheiß garnet erst anfangen!

MfG

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