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Widerruf / Neue Versicherung

Themenstarteram 27. Oktober 2010 um 11:50

Hallo Zusammen!

Ich hoffe, dass mir jemand aus diesem Forum weiterhelfen kann.

Am 02.09. habe ich ein Fzg mit einer EVB der Generali angemeldet.

Diese hatte ich von einem kürzlich kennengelernten Vertreter erhalten, welcher mir entsprechend auch ein verlockendes Angebot für eine KFZ-Haftpflicht Versicherung gemacht hat (mündlich/telefonisch).

Ich habe bis heute weder eine Police noch irgendwelche Unterlagen dazu erhalten (gut 2 Monate später).

Nun, da ich diesen angeblichen Vertreter nicht mehr erreichen kann, habe ich direkt bei der Zentrale angerufen und nach dem Stand der Dinge gefragt. Diese haben zu einem anderen Vertreter geschickt.

Dieser teilte mir mit, das das Fahrzeug zu den versprochenen Konditionen nicht versichert werden kann.

Nun ja - er gab mir dann ein neues "schriftliches" und natürlich auch teureres Angebot (SF2) welchem ich auch letztendlich zustimmte.

Er sagte mir er macht alles fertig und ich brauch mich um nichts mehr kümmern. Ein Tag später rief er mich wieder an und sagte das er mich jetzt DOCH nur auf SF 1/2 einstufen kann und der Beitragsatz sich leider verdoppeln wird.

Nun habe ich vor, die Versicherung bei der Generali zu widerrufen und zu einer Onlineversicherung zu gehen. Kann ich es in diesem Fall noch? Wie stelle ich das alles an? Zu wann wiederrufe ich? Zu wann beantrage ich die neue Versicherung? Muss ich erst auf die Bestätigung des Widerrufs warten oder kann ich erstmal die neue beantragen?

Habe sogar gehört das eine KFZ Haftpflicht Versicherung nicht widerrufen werden kann. Aber liegt hier nicht ein Irrtum vor?

Ich weiss es sind viele Fragen. Nur kriegt man bei den Versicherung auch leider nur irgendwelche vorgefertigte Antworten...

Bin für jeden Tip dankbar :-)

 

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32 Antworten
am 27. Oktober 2010 um 11:56

Nicht so ganz klar - hast du nun einen Vertrag unterschrieben? Zu welchen Bedingungen?

Verträge sind einzuhalten.

Nach meiner Kenntnis kannst du nur nach dem Fernabsatzgesetz (bei Online-Verträgen) oder Haustürgeschäft (Abschluss in deiner Wohnung) widerrufen; ansonsten nach den Bestimmungen der AGB eines abgeschlossenen Vertrages kündigen.

Prämienerhöhungen gegenüber einem unterschriebenen Vertrag ohne Anpassung der Leistungen sind nach meiner Kenntnis ein Kündigungsgrund.

Gruß situ

Themenstarteram 27. Oktober 2010 um 12:10

nein ich habe nichts unterschrieben und auch nie unterlagen gesehen oder erhalten.

ich habe nur dieses eine schriftliche angebot von dem vertreter bekommen, welches der vertreter dann doch nicht mehr einhalten konnte. diesem angebot hatte ich auch nur mündlich zugestimmt

1. Finde einen Versicherer der Dich Rückwirkend zu Deinem Termin, also den 02.09.2010 versichert.

2. Spreche mit der alten Versicherung und Frage dort, ob man Dich aus dem Vertrag rauslässt, da Du ja einen Versicherer gefunden hast der Dich aufnimmt, zu (aus Deiner Sicht) akzeptablen Konditionen.

Wäre Deine eine Aufhebung ab Beginn und nicht zwingend ein Widerruf.

Themenstarteram 27. Oktober 2010 um 13:22

rückwirkend versichern macht keine versicherung, zumindest kenn ich keine die sowas macht.

mir wurde von der neuen versicherung vorgeschlagen (wo ich vor habe hinzugehen) die alte versicherung zu widerrufen und ab heute eine antrag bei der neuen versicherung zu stellen.

sollte ich nicht vorsichtshalber auf die bestätigung des widerrufs warten? ich habe auch des öfteren gelesen das ein widerruf bei kfz haftpflichtversicherung nicht möglich ist da ja schon bei der anmeldung versicherungsschutz besteht.

aber wie sieht das in meinem falle aus? ich wurde ja sozusagen gleich zwei mal getäuscht!

und wie gesagt - unterlagen habe ich bis heute keine

am 27. Oktober 2010 um 13:50

Natürlich kann man den Versicherungsbeginn rückdatieren, das ist ein völlig normaler Vorgang und verhilft dem Kunden bspw. bei Abschlüssen im 2. Halbjahr durch die Rückdatierung auf den 1. Juli zu einer Besserstufung zum Jahreswechsel.

Einfacher beim Versicherer Deiner Wahl danach fragen, diese verlieren ja nichts, da Du den Beitrag für den Gesamtzeitraum entrichten mußt, und nachträglich kannst Du in diesem Zeitraum auch keine Schäden verursachen.

rueckdatieren duerfte nur gehen, wenn zuvor keine VS bestand.

doppelversicherung geht nicht.

Themenstarteram 27. Oktober 2010 um 14:16

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Natürlich kann man den Versicherungsbeginn rückdatieren, das ist ein völlig normaler Vorgang und verhilft dem Kunden bspw. bei Abschlüssen im 2. Halbjahr durch die Rückdatierung auf den 1. Juli zu einer Besserstufung zum Jahreswechsel.

Einfacher beim Versicherer Deiner Wahl danach fragen, diese verlieren ja nichts, da Du den Beitrag für den Gesamtzeitraum entrichten mußt, und nachträglich kannst Du in diesem Zeitraum auch keine Schäden verursachen.

ja und genau dieses wurde von der versicherung meiner wahl abgelehnt. kennst du denn eine versicherung die das macht?

Themenstarteram 27. Oktober 2010 um 14:18

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

rueckdatieren duerfte nur gehen, wenn zuvor keine VS bestand.

doppelversicherung geht nicht.

ok, aber mit anmeldung eines fzgs mit einer ebv nummer besteht doch bereits versicherungsschutz oder nicht?

ja, es besteht natuerlich versicherungsschutz (meist nur haftpflicht).

Themenstarteram 27. Oktober 2010 um 15:52

ja ok aber ist denn jetzt das sinnvollste? rücktritt bzw widerruf und ab heute eine neue beantragen? die alte versicherung kann mir doch dann höchstens die zeit vom anmelden des fzgs bis heute berechnen oder? komm ich denn da noch ohne probleme raus?

Moin, so einfach ist das jetzt nicht.

Rücktritt bzw. Widerruf bedeutet grundsätzlich zum Beginn, also zum 02.09. - wenn du dann per heute eine neue abschließt, warst du 8 Wochen ohne Versicherungsschutz im Straßenverkehr unterwegs - und das ist keine gute Idee! ;)

Die Angst, die deine neue Versicherung hat, wenn Sie dich rückwirkend versichert, ist die, dass du einen Haftpflichtschaden gehabt haben könntest und diese dann einstandspflichtig wird.

Biete der Versicherung an, Ihnen schriftlich zu bestätigen, dass seit dem 02.09.2010 kein Schaden eingetreten ist und dass du, falls für diesen Zeitraum Ansprüche gestellt werden, diese selber zahlst. Dann dürfte der Rückdatierung bei der neuen und dem Widerruf bei der alten auch nichts mehr im Wege stehen.

Schönen Gruß vom Sause

und darauf lassen die sich ein?

immerhin wird sie trotzdem zahlen muessen, sofern der VN dabei luegen sollte (ich meine jetzt nicht diesen konkreten fall).

Und wie wäre das wenn er das Fahrzeug mal kurz abmeldet. Dann ist der Versicherungsvertrag beendet.

Zwei Tage später das Fahrzeug wieder anmelden mit einer neuen Versicherung.

Oder geht das nicht ? Nur so als Vorschlag.

Dann kann er in Ruhe eine andere günstigere Versicherung suchen. Und die Ab- und Anmeldeksoten sind ja auch nicht so riesig.

ohne halterwechsel oder endgueltige stilllegung ruht der vertrag nur, er ist nicht beendet.

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