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wie alt darf das Fahrzeug sein ?
Hallöchen, ich soll ein Dienstwagen zum Geld wertenden Vorteil bekommen aber das ist kein
Neuwagen. Das Fahrzeug ist von 2008 also schon 6 Jahre alt! Geht das oder ist das nicht normal?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Das ist nicht unbedingt der Normalfall, aber völlig OK.
Weshalb das OK sein soll, verstehe ich nicht. Der Dienstwagennutzer hat den Nachteil, dass er 1% des damaligen LP als geldwerten Vorteil - also einen Neuwagen - versteuern muss, aber einen 6 Jahre Gebrauchtwagen fahren muss.
Beispiel: Der Wagen hat vor 6 Jahren 30.000 € gekostet und hat jetzt einen Wert von 12.000 € - der AN muss 300 € versteuern und damit genau so viel wie wenn er einen 30.000 € teuren Neuwagen fahren würde.
Gruß
Der Chaosmanager
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17 Antworten
Das ist nicht unbedingt der Normalfall, aber völlig OK.
Wie hoch ist denn der voraussichtliche Anteil der Privatfahrten?
Lohnt sich sowas finanziell überhaupt? Wird bei einem 6 Jahre alten Wagen nicht auch der ehemalige Listenneupreis als geldwerter Vorteil versteuert?
Über die 1%-Regel lohnt sich das nicht.
Daher meine Frage nach dem Privatanteil, denn danach könnte man entscheiden, ob die Führung eines Fahrtenbuches für die Steuer Sinn macht.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Über die 1%-Regel lohnt sich das nicht.
Ah, danke. Dacht ichs mir doch.
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Das ist nicht unbedingt der Normalfall, aber völlig OK.
Weshalb das OK sein soll, verstehe ich nicht. Der Dienstwagennutzer hat den Nachteil, dass er 1% des damaligen LP als geldwerten Vorteil - also einen Neuwagen - versteuern muss, aber einen 6 Jahre Gebrauchtwagen fahren muss.
Beispiel: Der Wagen hat vor 6 Jahren 30.000 € gekostet und hat jetzt einen Wert von 12.000 € - der AN muss 300 € versteuern und damit genau so viel wie wenn er einen 30.000 € teuren Neuwagen fahren würde.
Gruß
Der Chaosmanager
Nehmen wir an wir haben ein 911 Turbo 3.0 (930) von 1976.
Liste etwa 70.000 Deutschmark.
heutiger Wert - das gleiche (oder mehr je nach Zustand) in €.
Versteuert nach 1 %...
Mein nächster Dienstwagen hat sogar nur einen Neupreis von 2.900$. Da freue ich mich schon auf die 1% Regelung .
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Über die 1%-Regel lohnt sich das nicht.
Daher meine Frage nach dem Privatanteil, denn danach könnte man entscheiden, ob die Führung eines Fahrtenbuches für die Steuer Sinn macht.
Also das Fahrzeug wird auch definitiv privat genutzt und das nicht wenig.
Warum will dir dein Arbeitgeber denn so ein altes Fahrzeug auf's Auge drücken? Ist für ein Neufahrzeug zu wenig Geld in der Kasse?
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Nehmen wir an wir haben ein 911 Turbo 3.0 (930) von 1976.
Liste etwa 70.000 Deutschmark.
heutiger Wert - das gleiche (oder mehr je nach Zustand) in €.
Versteuert nach 1 %...
Aha, Du meinst also, die Ausnahme wäre die Regel ...
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Warum will dir dein Arbeitgeber denn so ein altes Fahrzeug auf's Auge drücken? Ist für ein Neufahrzeug zu wenig Geld in der Kasse?
Vielleicht will ja der AG seinem neuen MA kein neues Auto kaufen, auf dem er dann nach nicht bestandener Probezeit sitzen bleibt ....
Gruß
Der Chaosmanager
Wäre natürlich möglich. Bei der spärlichen Information, die uns der TE geliefert hat, aber auch nur spekulativ. Ich hoffe ja immer noch, daß er sich dazu noch mal äußert.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wäre natürlich möglich. Bei der spärlichen Information, die uns der TE geliefert hat, aber auch nur spekulativ.
Deshalb ja auch das Wörtchen "vielleicht" ....
Gruß
Der Chaosmanager